Verwahrobjekt Pflanzwirbach

Klage vom 20.10.2006 des TH-Verein Pflanzwirbach

Unabhängige Tierschutz Union Deutschlands

Allianz für Tierrechte -Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

* Arbeitskreis „praktischer Tierschutz“ der Tierschutzpartei

* bundesweite Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen

* Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

* Thüringer Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

– Die Tierschutzpartei –

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel:(03621) 50 66 10 # Fax: (03621) 50 66 11

Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Gotha, den 28.06.2009

An die Thüringer Tierschutzvereine und Tierheime

vorzüglich die, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind.

 

Nachfolgend ein Bericht, der sich aus den Ermittlungen über den Umgang mit hilfebedürftigen Tieren in dem sogenannten Tierheim Pflanzwirbach in den Jahren seit dessen Gründung 1993 bis in die jetzige Zeit hineinreichend, ergibt.

Nur einige Bilddokumente vom Januar 2007 (im Anhang) sollen Ihnen zeigen, wie „wohl“ sich doch allein Hunde und Katzen in diesem Verwahrobjekt fühlen müssen.

Im Gegensatz zu 2003 kann hier getrost von einer Verschlechterung der damals schon katastrophalen Verhältnisse in diesem Objekt – und welch Schande, bei Vorhandensein immenser Geldsummen – gesprochen werden.

Diesem Tierheim, dem die Mitgliedsvereine des Landesverbandes Thüringen, unter der Leitung des diktatorisch handelnden, das Ansehen des Deutschen Tierschutzbundes ausnutzenden und mißbrauchenden, ehemaligen DDR-Staatsanwaltes Gerd Fischer, im Jahre 2003 die Möglichkeit gaben, die Mitgliedschaft im Landesverband selbst zu lösen und somit das Recht einräumten, noch immer Mitglied im Deutschen Tierschutzbund zu sein.

Dieser Gerd Fischer hat schon immer seine Hände über dieses sogenannte Tierheim gehalten und wird es ebenfalls auch noch jetzt tun, obwohl die katastrophalen Verhältnisse in dieser Tieraufbewahrungsstätte jetzt öffentlich bekannt sind und obwohl darüber Kenntnis besteht, daß die amtierende Vorsitzende , Frau Gisela Prang, als Geschäftsführerin der RABS bereits im Januar 2008 abberufen wurde. Ein Schelm, der Böses da vermutet.

 

Möge sich dieser Gerd Fischer in der nächsten Mitgliederversammlung des Landesverbandes doch dazu äußern (das sollte die Forderung der Mitgliedsvereine sein) – wird jeder dann erkennen, wessen Rhetorik so manche naive Tierfreunde aufgesessen sind und offenen Herzens sich voll und ganz für hilflose Tiere Einsetzenden das Vertrauen entzogen haben.

Tierschutz ist Menschenschutz – dabei sollte auch die Menschenkenntnis eine Rolle spielen.

 

Ein Verwahrobjekt – kein Tierheim von April 2006 – Mai 2009

Dreijähriger Verhandlungsmarathon bestätigte Vorwürfe gegen Pflanzwirbach

 

Von Tierschützern 1992 geplant, wurde ab 1993 in Pflanzwirbach, Marktleite 7, 07407 Rudolstadt, aus einer Altbausubstanz in den Folgejahren mit Unterstützung der Städte Saalfeld und Rudolstadt und deren ansässige Tierschutzvereine sowie der RABS ein Objekt zur Verwahrung von Tieren.

 

Der am 01.06.1993 gegründete Verein „Tierheim Pflanzwirbach“ wurde am 23.03.1994 beim AG Rudolstadt eingetragener Verein (e.V.) mit der Vereinsregister-Nr. 309.

 

Obgleich er nicht so eingetragen, nannte und präsentierte er sich jedoch in all den Jahren als „Tierheimverein Pflanzwirbach e.V.“, wickelte sämtliche Geschäftspost unter diesem Namen ab, ja erhält sogar bis heute immense Gelder von Städten und Gemeinden, glauben diese doch noch immer, daß dafür ihre Pflichtaufgaben nach Recht und Gesetz wahrgenommen würden.

Bestandskräftige diesbezüglich notwendige Verträge existieren jedoch bis heute nicht.

 

Wäre da jetzt nicht ein Klageprozeß, der sich über 3 Jahre hinzog, vor dem AG Gotha abgelaufen, der gegen einen langjährigen integeren Tierschützer aus Gotha, wegen angeblich unwahrer Behauptungen geführt wurde, könnte sich dieser Pseudo-Tierheimverein auch weiter in der Öffentlichkeit so nennen. Die breite Öffentlichkeit sowie die zahlenden Gemeinden hätten keine Kenntnis darüber, wie auch von den dortigen katastrophalen Verhältnissen, erhalten – vieles wäre nicht ans Tageslicht gekommen.

 

Wagte sich doch dieser langjährige „böse“ Tierschützer aus Gotha, ein Herr Harald von Fehr, Kooperationsleiter der „Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands“ und Landesvorsitzender von Thüringen der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei – lange angeprangerte unhaltbare Zustände in dem Pflanzwirbacher Verwahrobjekt im April 2006 im Internet zu veröffentlichen.

 

Ja, wäre es nicht zu diesem Prozeß gekommen, könnte der Pseudo-Tierheimverein Pflanzwirbach auch weiter, wie in all den Jahren seit seinem Bestehen, tierschutzwidrig mit den ihm anvertrauten Tieren umgehen. Wie ausreichend vorgeladene Zeugen, Schrift – und Bilddokumente in diesem Prozeß bestätigten, wurde und werden Hunde, Katzen und Kleintiere nicht ihrer Art und ihren Bedürfnissen gerecht werdend, untergebracht und mit ihnen umgegangen.

Begründete Anzeigen und gerichtliche Anhörungen tierschutzwidrigen Umgangs mit Tieren in und durch diese Einrichtung gab es in der Vergangenheit mehr als genug. Doch konnten bisher derartige Vorwürfe stets geschickt im Keime erstickt und Widersacher mundtot gemacht werden.

 

So wurden bis in die heutigen Tage, in diesem Pflanzwirbacher Verwahrobjekt, wie Bild – und Videomaterial sowie Zeugen übereinstimmend belegten, die dort untergebrachten Hunde in ihren Innen- wie Außenzwingern ohne Schutzhütte, mit oder ohne Palette sowie zum Großteil ohne Beschäftigungsspielzeug, ohne ausreichenden, für eine Vermittlung so wichtige Streicheleinheiten und Sozialkontakt und ohne ausreichende Bewegung außerhalb der Zwinger verwahrt,

 

Katzen standen in früheren Jahren nicht ausreichend Körbchen, heute vorwiegend an den Wänden befestigte Plastrohre zur Verfügung, die keinesfalls den Katzen einen Wohlfühlplatz bieten und für ältere Katzen unerreichbar sind, fehlt doch der erforderliche Aufstieg. Notwendige Kletter- und Kratzmöglichkeiten sowie Spielzeug wurde damals, wie heute, nach Zeugenaussagen, kaum bereit gestellt, würden, nach Aussage eines Objektmitarbeiters, die Katzen ja ehe alles „zerpflücken“.

Die lieblos – kalte Unterbringung von Katzen und oft ihrem Nachwuchs in der Quarantäne sorgt ebenfalls nicht für einen gesunden Bestand dieser Tiere.

 

Hunde und Katzen, vorwiegend Jungkatzen sowie, fast ausnahmslos in Kleinkäfigen gehaltene Kleintiere, die Probleme unterschiedlichster Art verursachten bzw. darstellen, erhalten nicht die Chance auf ein weiteres Leben, konnten mehrere Zeugen aussagen, sowie Dokumente belegen, wie ohne vernünftigen Grund, Tiere in dem Objekt euthanasiert wurden.

Bürger, die z.B. für Katzenbabys eine Bleibe suchen, sollten diese folglich nicht nach Pflanzwirbach bringen, werden diese vermutlich mit dem Argument: „Was sollen wir mit so vielen Katzen?“ den Tag nicht überleben.

 

Wie weiter durch den Klageprozeß, unerwartet und unfaßbar ans Licht kam, werden Kleintiere, wie Mäuse, Ratten, Hamster, Meerschweinchen, Zwergkaninchen und sogar Katzenbabys von den Mitarbeitern dieses Verwahrobjektes nicht als lebenswerte Geschöpfe angesehen und dementsprechend behandelt. So werden sie auch als „Schlangenfutter“ an deren Halter gegen eine Spende abgegeben bzw. Mitarbeiter nehmen sie für zu Hause gehaltene Schlangen mit. Wie Detekteirecherchen ergaben, bereitet den Mitarbeitern auch. keine Probleme, Katzen zu Studienzwecken abzugeben. Auch daß von Tierfreunden dem Objekt anvertraute Mäuse von einer Mitarbeiterin an den eigenen Hund verfüttert und Kaninchen zum Jahresende geschlachtet und verspeist wurden, brachte erst ein Zeuge ans Licht.

 

Vorkommnisse, die bei den an insgesamt 7 Verhandlungstagen anwesenden Zuschauern dieses Prozesses für kaum zu bremsende Empörung sorgten.

Daß natürlich über solche und ähnliche Vorgänge nichts nach Außen dringen darf bzw. durfte, belegen Beendigungen von Arbeitsverträgen und Hausverbote, sowie Zeugenaussagen und Passagen in Tierheimordnung und Arbeitsvertrag dieser Einrichtung.

 

Daß in einem total veralgtem Tümpel, laut Aussage der Objektleiterin, im Sommer Wasserschildkröten leben müssen, ist für einen Exotenfreund ebenso nicht nachvollziehbar, wie in der kalten Jahreszeit diese Tiere bei abgesenkter Temperatur in einem Trog ohne Futter Winterschlaf halten müssen, werden doch durch eine solche Haltung die Tiere nach Expertenmeinung krank bzw. sterben.

 

Untergewichtige (< 500 gr.) Igel sollten Tierfreunde vor Einbruch des Winters keinesfalls nach Pflanzwirbach geben, werden dort Unterweisungen, wie mit solchen Tieren umzugehen ist, nicht durchgeführt. In den Winterschlaf gebracht, überleben diese Tiere, aufgrund zu geringer Fettreseven, die kalte Jahreszeit nicht, wie an einem Beispiel durch Zeugenaussage bestätigt wurde.

 

Zu Hause selbst den eigenen Hund an der Kette gehalten, legt die Objektleiterin, ist sie doch stolze Besitzerin eines Nachweises über die erfolgreiche Teilnahme an einem Sachkundelehrgang für Distanzimmobilisation, wie 2002 zwei Überprüfungskommissionen des Landestierschutzverbandes bitter erfahren mußten, Hunde zum Verbringen generell wohl mit der Teleinjektwaffe in Narkose.

Dem Bericht zufolge: „Gerade bei Hunden kommt auch der Äußerung, einen angebundenen Hund betäubt man generell, da zu wenig Zeit wäre und man nicht so viel Aufhebens machen sollte, eine Schlüsselbedeutung zu. Hunde generell zum Verbringen zu betäuben ist nicht tierschutzgerecht, da unzulässig und ohne nachgewiesene Notwendigkeit Betäubungsmittel eingesetzt werden (§ 5 TSchG).“

Zusätzlichen Kommentar zum bereits Gesagten können wir uns wohl ersparen.

Weitere Recherchen würden ganz gewiß noch weitere Ungereimtheiten in dem Verwahrobjekt Pflanz-wirbach zu Tage fördern, wollen wir es jedoch vorerst damit bewenden lassen.

 

 

Die Städte und Gemeinden müssen sich nun die Frage gefallen lassen, ob sie auch weiterhin bereit sind, einem so arbeitenden Verein ihre Pflichtaufgaben zu übertragen und diesen auch weiterhin so großzügig, wie bisher, unterstützen zu wollen.

 

 

Versuchte auch der diktatorisch handelnde Thüringer Landesverbandsvorsitzende, Gerd Fischer, mit seinem Machtwahn ihm unbequeme Tierschützer mundtot zu machen und das Ansehen des Deutschen Tierschutzbundes auszunutzen und zu mißbrauchen, brachte er jedoch nicht die Courage auf, diesem Verein den Laufpaß zu geben, er ist somit noch ein Mitgliedsverein des Deutschen Tierschutzbundes.

 

Und wer von den Thüringer Vereinen oder Tierheimen möchte sich mit Pflanzwirbach identifizieren?

 

Dem Deutschen Tierschutzbund sei jedoch, schon allein um seinen Ruf zu wahren angeraten, sich von Mitgliedsvereinen zu trennen, die so mit hilfesuchenden Tieren umgehen.

 

Im Namen der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands sowie der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –

 

mit freundlichen Grüßen

Harald v. Fehr, Kooperationsleiter und Landesvorsitzender

 

PS.: Ich glaube, daß Sie jetzt das erfahren haben, was man Ihnen bisher verschwieg.

Sehr geehrter Interessent dieses Beitrages,
zu Ihrer Information – das Thema „Pflanzwirbach“ ist noch lange nicht beendet.

Wurde doch der drei Jahre andauernde Prozeß von einem befangenen Amtsrichter des Amtsgericht Gotha mut- und böswillig zu Gunsten der dortigen „Objektmitarbeiter“ entschieden, obgleich mehr als ausreichend Bild- und Videomaterial, Eidesstattliche Versicherungen, Detekteiberichte, Protokolle, Zeugenaussagen und anderes Beweismaterial vorgelegt wurde.

 

Beweist dieser Fall doch wieder eindeutig, wie „groß“ das Herz der Justiz in Deutschland für die Tiere ist und Richter wirklich glauben, sie könnten sich alles erlauben, ohne Recht und Gesetz einzuhalten.

 

Wir werden in unregelmäßigen Zeitabständen diese „endlose Geschichte“ in loser Abfolge weiterführen.

Bleiben Sie deshalb mit uns in Verbindung.

Harald von Fehr

 

 

 

Sehr geehrter Interessent dieses Beitrags und somit ernsthaft interessierter Leser,
es geht weiter mit der „endlosen Geschichte“ um das Verwahrobjekt Pflanzwirbach.

Wir werden im Nachfolgenden die unsagbaren Schwierigkeiten schildern, die wir nun schon wieder seit eineinhalb Jahren versuchen, aus dem Wege zu räumen, um evtl. diesen Staat letztendlich doch noch als einen Rechtsstaat zu erkennen, der nicht, wie bereits nun schon seit Jahren, Recht und Gesetz verhöhnt.

 

Wir werden Ihnen an nur diesem Beispiel mit Pflanzwirbach (es gibt noch unendlich viele andere) demonstrieren, wie die Justiz in Deutschland ganz offiziell den Schutz unserer Mitgeschöpfe mißachtet und Menschen, die sich für die Rechte der Tiere einsetzen, um deren Leid, deren Schmerz und deren Tod zu verhindern, mit allen Regeln der Macht versuchen mundtot zu machen.
Stellen Sie sich folglich darauf ein, daß Sie einiges erfahren werden, was Sie vielleicht überhaupt nicht für möglich halten.

Wir haben einiges zusammengestellt, um Sie wenigstens über das Gravierendste zu informieren. Sie über alles zu informieren, würde jeglichen Rahmen sprengen.

Beginnen wir mit der E-Mail vom 17. April 2006, die ursächlich, durch einen unverantwortlichen, keineswegs tierfreundlichen Richter vom Amtsgericht Gotha, nun bereits schon seit über 4 Jahren für eine anscheind „unendliche Geschichte“ sorgt, deren gerechtes Ende, was wir bedingungslos anstreben, noch lange nicht abzusehen ist – hackt doch auch in Justizkreisen „eine Krähe der anderen kein Auge aus“.

 

 

Von: Harald von Fehr – UT-UD [mailto:harald.von-fehr@tierschutz-union.de]
Gesendet: Montag, 17. April 2006 17:47

Betreff: WG: Tiere für die Anatomie (fwd)

Wichtigkeit: Hoch

 

Liebe Tierfreunde,
ich möchte doch mal ganz ernsthaft in die Runde fragen, wer hat mit einem oder gar mehreren Tierheimen Erfahrungen gemacht, die nicht gerade für einen tierschutzgerechten Umgang mit den dort untergebrachten Tieren sprechen. Ich möchte auch gleich dazu sagen, daß es dabei nicht nur um Hunde geht. Katzen, wie auch Kleintiere, da z.B. ganz besonders Ratten oder Mäuse, werden von so manchen Tierheimmitarbeitern überhaupt nicht als lebenswerte Geschöpfe angesehen und dementsprechend auch behandelt. Eigentlich sollte es ja so sein, daß in Tierheimen grundsätzlich nur Personen beschäftigt sein sollten, die auch ein Herz für Tiere haben. Leider ist sehr oft das Gegenteil der Fall. Ich persönlich habe in Thüringen, um es genau zu sagen in Pflanzwirbach bei Rudolstadt, ein solches Tierheim mal etwas genauer unter die Lupe genommen. Die dortigen Verhältnisse waren ganz einfach eine Katastrophe. Da wurden beispielsweise in einem Raum 12 Katzen untergebracht, für die jedoch nur 4 Liegeplätze vorhanden waren. Die armen Katzen lagen deshalb stets in den Katzentoiletten. Auch Klettermöglichkeiten oder Spielzeug zur Beschäftigung fehlte. Für Hunde stand grundsätzlich keine Schutzhütte oder etwas Ähnliches zur Verfügung. Wasserschildkröten wurden in einem total veralgten Tümpel untergebracht und Kleintiere grundsätzlich nur in Kleinkäfigen. Vor Wintereinbruch eingelieferte Igel wurden untergewichtig ohne Fütterung untergebracht, so daß grundsätzlich bei fast allen Tieren im Frühjahr der Tod festgestellt wurde. Hunde, Katzen oder Kleintiere, die gesundheitliche Probleme hatten oder etwas älter waren oder nicht so schön aussahen, wurden ganz einfach aus Kostengründen euthanasiert. Die Tierheimmitarbeiter, die noch ein Herz für Tiere hatten, trauten sich nicht den Mund aufzumachen, wie unten Heidrun schon sagte, da sie Angst vor Entlassung hatten. Diejenigen, die doch den Mut hatten, flogen sofort raus. Die Tierheimleiterin, selbst zu Hause einen Hund an der Kette, fing grundsätzlich Hunde erst nachdem sie sie mit dem Narkosegewehr betäubt hatte, ein. Das Veterinäramt in Rudolstadt fand das als normal – ebenso das zuständige Landesverwaltungsamt in Weimar, bei dem ich die Zustände in diesem Tierheim anzeigte. Nach § 5 Tierschutzgesetz jedoch darf nur ein Tierarzt Betäubungen vornehmen oder evtl. in Ausnahmefällen die zuständige Behörde – also wieder das Veterinäramt – Ausnahmen gestatten. Doch dort waren es keine Ausnahmen sondern die Regel. Die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft verlief so, wie alle Strafanzeigen gegen Tierschänder, mit Verfahrenseinstellung.

Auch dem dortigen Tierarzt ist nichts passiert, obwohl er nachweislich gesunde Katzen und Hunde euthanasiert hatte. Wo die Tiere letztendlich landeten oder ob sie überhaupt nicht euthanasiert, sondern in der Anatomie landeten, kann heute auch keiner mehr nachweisen. Ob diese Zustände auch heute noch dort so sind, wie ich sie 2002 vorgefunden habe, kann ich nicht sagen. Doch anscheinend ging es dort noch humaner zu als im Tierheim Angermünde. Dort entschuldigte man sich ja mit den Worten, daß schließlich mehr Tiere vermittelt wurden als getötet!!!! Einfach ungeheuerlich!!!!

 

Liebe Tierfreunde, wenn wir alle nicht besser aufpassen, was in Deutschlands Tierheimen mit den Insassen geschieht, werden die meisten Tierheime wohl nur noch Tötungsanstalten bzw. Zulieferer für die Anatomie sein. Können wir das mit unserem Gewissen vereinbaren?

Tierheime sollten doch eigentlich Orte sein, in denen die Tiere artgerecht und sicher untergebracht sein sollten und nicht fürchten müssen, daß sie den nächsten Tag nicht mehr erleben.

Also achten wir alle in Zukunft etwas mehr auf die Orte, von denen wir bisher glaubten, daß so manches arme Tier von der Straße dort jetzt in Sicherheit ist. Und Tierfreunde, die Auskunft über so manches Tierheim geben könnten, es jedoch aus Angst vor Entlassung für sich behalten, mögen bitte etwas mehr Zivilcourage an den Tag legen und in erster Linie an die armen Tiere denken.

Arbeit bekommt man immer wieder – doch ein getötetes Tier wird nicht wieder lebendig.

Viele Grüße

Harald von Fehr

 

Und was kam nach dieser Mail?

Ein Brief des RA von diesem sogenannten Tierheim in Pflanzwirbach mit der Aufforderung eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Was ich natürlich nicht tat, entsprachen doch die von mir geschilderten dortigen Verhältnisse den Tatsachen – und die muß man ja schließlich nicht leugnen.

Was nun kam, war die folgende Klageschrift, auf die ich ja förmlich wartete, konnte ich doch so meine Behauptungen endlich an die Öffentlichkeit bringen.

 

 

Daß das nun folgenede Verfahren von einem befangenen und keinesfalls tierfreundlichem Richter geführt wurde – damit rechnete keiner, am wenigsten ich.

Wie dann letztlich das Urteil lautete kann sich bei einem solchen Juristen wohl jeder denken. Natürlich mit Bravour für die Tierquäler.

Doch bitte seht selbst:

Es war für mich mehr als eine Selbstverständlichkeit, daß ich mich mit einem solchen Verbrechen eines Richters in einem sogannten Rechtsstaat nicht zufrieden geben konnte.

Die Arbeit nach dem 3-jährigen Prozeß begann:

Harald von Fehr

Tel.: (03621) 506610 oder 40076

 

Tüttleber Weg 13 Fax: (03621) 506611
99867 G o t h a E – Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Gotha, den 14.06.2009

 

Beweisführung zu den Punkten 1. bis 7. des Urteils vom 15.05.2009

 

Pkt. 1. In einem Raum des Tierheims des Klägers seien 12 Katzen untergebracht gewesen, für die jedoch nur vier Liegeplätze vorhanden waren und Klettermöglichkeiten bzw. Spielzeug zur Beschäftigung fehlten

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Ich war von 1994 bis 1998 mehrfach im Tierheim des Klägers, dort habe ich gesehen, daß 15 bis 17 Katzen in einem Zwinger gemeinsam untergebracht waren. Diese Tiere hatten keine Schlafplätze, 5 Katzen waren gedrängt auf einem Fensterbrett, weil es ansonsten nichts Erhöhtes in dem Zwinger gab. Sie mußten im Katzenklo schlafen. In diesem Zwinger gab es kein Spielzeug. Es gab zwar einen Kratzbaum, der war aber in einem Raum nebenan, wo keine Katzen waren. Ich habe den Tierheimmitarbeitern vorgeschlagen, Kartons oder ähnliches in den Raum zu stellen, das wurde aber zunächst nicht angenommen, jedoch später wohl aufgegriffen. Die Katzen hatten auch kein Spielzeug….Daß es keine Klettermöglichkeiten gab, belegt die Aussage, daß es ansonsten nichts Erhöhtes in dem Zwinger gab. Ich kann ausschließen, daß es draußen Katzenkörbe gab. Als ich dort war, waren keine Katzenkörbe dort.

 

 

Martina Jeanette Papst:
Von 1995 bis 1997 war ich im Tierheim tätig, ich war anfangs für die Kleintiere zuständig, dabei habe ich mich auch um die Katzen gekümmert. Ich habe festgestellt, daß bis zu 15 Tiere in einem Raum untergebracht waren, diese nur zwei Kratzbäume hatten und im Katzenklo geschlafen haben. Es waren vier bis fünf Katzenklos vorhanden. In der mittleren Bucht, da waren meine Lieblinge drin, die konnte ich so zählen, da waren bis zu 15 Stück drin. Im Übrigen waren vielleicht noch 10 – 12 Katzen im Tierheim in anderen Buchten untergebracht. In jeder Bucht waren 2 Kratzbäume vorhanden. Spielzeug habe ich nie gesehen. Es war kein Spielzeug vorhanden….Es waren meist 2 – 3 Körbchen vorhanden, um die sich die Katzen gerissen haben. Ich sprach das Problem des Spielzeugs und der Liegeplätze auch bei der Tierheimleitung an. Mir wurde mitgeteilt, daß mich dies nichts anginge. Außer den Kratzbäumen gab es keine weiteren Klettermöglichkeit. Draußen hat es keine Katzenkörbchen gegeben. Pro Katzenkorb konnten vielleicht zwei Katzen schlafen. Die wände waren komplett gefliest, Rohre waren nicht vorhanden.

 

 

Bernd Hopfer:
Ich war im Februar/März 2002 dort und habe es mir angesehen. Ich suchte einen Hund. Es waren viele Katzen dort untergebracht, meines Erachtens nicht artgerecht. Meines Erachtens lieblos, weil mir einfach ein bißchen Katzenspielzeug gefehlt hat, vielleicht eine Decke, wo sich die Katzen drauf legen können, was wichtig ist für die Katzen, wenn ein Kratzbaum dagewesen wäre und was man als Katzenfreund auch möchte, daß mal ein Karton reingestellt wird, ein Schuhkarton oder ähnliches. Das das hat hier auch gefehlt. Ich kann mich nicht erinnern einen Kratzbaum gesehen zu haben. Ich weiß, daß als Liegemöglichkeiten an der Wand große Metallrohre angebracht waren, die als Liegemöglichkeiten genutzt wurden. Dort wo die 10 – 12 Katzen drin waren, waren vielleicht 4 – 5 Liegemöglichkeiten. Was für Liegemöglichkeiten? – Es waren Platzdeckchen meines Erachtens, es waren Metallrohre, wo drin Liegemöglichkeiten sind. An zusätzliche Halterungen, wo Katzen hätten drauf klettern können, kann ich mich nicht erinnern. Die Katzen waren auf dem Boden, haben gelegen oder in den Rohren.

 

 

Helga von Fehr:
Wir waren das letzte Mal 1999 im Tierheim. Die Katzenstuben haben uns gar nicht gefallen. Sie sind gleich neben den Hundezwingern. Das ist viel zu laut für die Katzen. Dann waren 12 Katzen in einem Raum, da waren 4 Körbchen drinnen, vielleicht 3 – 4 Toiletten, Toiletten weiß ich nicht mehr. Die Katzen lagen in den Toiletten, kein Spielzeug dort, kalt der Raum, gefliest, hat mir gar nicht gefallen. Bei den Liegeplätzen handelte es sich um Körbchen, Bretter an der Wand, kein Kratzbaum und nichts. Kein Ding von einem Spielzeug, eine Katze braucht etwas zum beschäftigen. Eine höchstens zwei Katzen können in einem Körbchen liegen, wenn sie sich verstehen. Es müssen immer mehr Körbchen zur Verfügung stehen als Katzen da sind. Es müssen auch genauso viele Toiletten wie Katzen da sein. Wir haben Frau Zisofsky auch auf die Verhältnisse bei der Katzenhaltung hingewiesen, sie sagte, daß sie das zur Kenntnis nehme, daß sie aber nichts deswegen machen würde. Auch die Quarantänekästen für die Katzen waren besonders kalt, nur ein kleines Handtuch, nichts weiter. Und das für kranke Katzen, die Wärme brauchen. Darüber haben wir uns auch sehr aufgeregt. Nach den Brettchen gefragt, erklärt die Zeugin, daß sie wohl so ausgesehen haben, wie auf dem Bild von einem Katzenraum. Mit kalt meine ich nicht die Temperatur, sondern der Raum strahlt Kälte aus, nichts Kuschliges. Eine Katze will Rückzugsmöglichkeiten haben, Gardinchen vor ihrer Höhle oder Karton.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

 

Margit Hagenow:
1997 war ich in Rudolstadt. Ich wußte um die ganzen Disharmonien zwischen Tierheimverein und Tierschutzverein. Wir waren im Begriff, in Jena ein Tierheim aufzubauen und deswegen haben wir uns in der Gegend umgeschaut nach anderen Tierheimen. Ich bin gebürtige Rudolstädterin, deswegen habe ich Kontakt mit dem Tierschutzverein aufgenommen. Am 11.12.1997 war ich in Rudolstadt im Tierheim. Vom Tierschutzverein wurde ich gebeten, mich dort umzuschauen und meine Eindrücke wiederzugeben. Ich kam dort rein, habe gebeten mich umschauen zu dürfen, bin dann so durch die Gänge gegangen, zuerst zu den Katzenzimmern; und war eigentlich sofort erschrocken. Die Katzen hingen am Gitter, was für mich ziemlich schlimm war, war, daß die Räume ziemlich spartanisch waren, kein Körbchen, keine Höhle, keine Kuschelecke, kein nichts, nur ein nackiger Holzstuhl im Raum. Ich wußte nicht, wohin sich die Katzen verziehen können. Wieviel Katzen dort waren, weiß ich nicht genau, das kann ich nicht mehr sagen. Für mich war das nur schlimm, daß keine Katze auch nur eine Rückzugsmöglichkeit hatte. Ganz fatal ist, daß Katzen, die ein Körbchen für sich suchen, in benutzten Klos lagen. Kein Spielzeug, kein Katzengras, nichts. Es gab nur zwei Bretter, die viel zu klein waren, es waren über acht Katzen in dem Käfig. Einen Kratzbaum habe ich nicht gesehen, Spielzeug auch nicht. Die Bretter waren an der hinteren Wand, vom Gitter aus gesehen, angebracht. Kratzbäume habe ich nicht gesehen, aber einen großen Stapel Decken, der aber nicht ausgelegt war. Bei den Katzenausläufen war nicht eine Katze draußen. Ich weiß nicht ob sie schon fertig waren, es war noch dunkler und nördlicher. Keine Katzenhäuschen, keine Unterkünfte, keine Rückzugsmöglichkeiten, keine Bretter an den Wänden, nichts.

Dann bin ich von einem Mitarbeiter gesehen worden und der hat mich hinaus gescheucht. Auf die Frage des Klägervertreters, ob die Zeugin es ausschließen könne, daß Kratzbaum oder Decken zu Reinigungszwecken nicht in der Stube waren, erklärt die Zeugin: Kratzbäume habe ich nicht gesehen, aber einen großen Stapel Decken, der aber nicht ausgelegt war-

 

Petra Büchner:
Ich war mehr oder weniger von Ende 1995 bis Ende 1997 im Tierheim tätig. Ich hatte die Katzenstuben. Die Katzenzwinger waren gefliest, aber die Tiere hatten keinerlei, außer den Toiletten und zwei Holzbrettern an der Seite, keine Möglichkeiten zu spielen oder zu klettern, die saßen nur am Fensterbrett. Wie gesagt, das war 1995 bis 1997. Es gab kein Spielzeug, vielleicht mal ein bis zwei Katzenkörbchen, die Katzen schliefen in Toiletten. Auf die Frage des Gerichts, ob die Zeugin wegen der Bedingungen der Katzenhaltung nicht etwas unternommen habe, erklärt die Zeugin: Hierzu muß ich sagen, daß die damalige Chefin mir gesagt hat, daß ich mich um das kümmern solle, und das machen solle, was sie sagt. Mit den Katzen und Hunden hätte ich nichts zu schaffen. Das war Frau Zisofsky, die das sagte. Ich habe nichts gesagt, weil ich dann hätte gehen dürfen. Ob die Katzen Kratzbäume hatten: Es waren auf jeden Fall Katzenkratzbäume vorhanden. Ob sie unmittelbar im Zwinger standen? Wenn mal eine Pensionskatze kam, die hat sicherlich einen bekommen. Wo die Katzen gelegen hätten: Auf den Fliesen, in den Klos oder auf den Brettern, die dort waren. Wenn mal Körbchen drin waren, dann haben sich die Katzen darum gestritten. Je nach Monat waren mal 15, mal 16,mal nur 9 oder 10 Katzen in einem Zwinger. Katzengras gab es keines. Die hatten nur ihre Futterschüsseln, aber kein Katzengras.

 

 

Ingeburg Otto:
Ich war öfter im Tierheim. Die Katzen hatten nur ihr Katzenklo drin und Futternäpfe. Die konnten nicht irgendwo in eine Kiste, das gab es nicht, vielleicht ein bißchen Kletterbaum war da und dann eine Plaströhre an der Wand, da geht ja keine Katze rein, weil die abrutschen. Spielzeug hatten die Katzen keines. Auf den 3 x 3 m waren vielleicht 8 Katzen untergebracht. Wieviel Liegeplätze die hatten, kann ich nicht sagen. Andere Plätze für die Katzen als die Rohre und Katzengras habe ich nicht gesehen. Draußen gab es Kies oder Beton. Gras habe ich nicht gesehen. Ob Katzenkratzbäume vorhanden gewesen seien, erklärt die Zeugin: Das weiß ich jetzt nicht mehr, das ist schon so lange her. Ich kann mich nur daran erinnern, daß die Katzen in den Toiletten gelegen haben. Die Rohre empfinde ich nicht als artgerechten Platz. Die Rohre gab es schon, als ich dort zum letzten mal dort war. Anfangs gab es die Rohre nicht, die wurden erst später angebaut. An den Wänden gab es sonst keine weiteren Ablagemöglichkeiten für die Katzen. Das war so ein Drahtgehege.

 

 

Carmen Engel:
Es ist schon mehrere Jahre her. Die Katzen hatten keine Bretter an der Wand, es war kalt drin, es war ein ausgebauter Stall und als wir dort waren, mein Mann und ich, lagen vier Katzen übereinander in einem Katzenklo und haben sich gewärmt. Und in einem Wassernapf war Urin drin und als wir gefragt haben, ob das frisch gemacht wird, hat uns eine Mitarbeiterin gesagt, wir haben eine so bescheuerte Katze, die pinkelt immer rein, und dann soll sie es auch saufen. Wieviel Katzen in dem Käfig waren: Ich denke, so 12 bestimmt. Liegeplätze für die Katzen gab es nicht, gar nichts. Wir brachten einen Katzenkorb mit, um den haben sich die Katzen gleich geschlagen. Decken gab es auch nicht. Wir haben Decken mitgebracht, die wurden in einem extra Raum gebracht und eingeschweißt. Die Tiere hatten auch kein Spielzeug, kein Kratzbaum oder Katzenbaum. Der Fußboden war gefliest und dementsprechend kalt. Das ist ungefähr 10 Jahre her. Ich bin Tierschützerin, ich hatte seinerzeit Futter gesammelt, was ich dort vorbei gebracht habe. Ich war schon lange nicht mehr da, als Tierschützerin kommt man ja nicht mehr rein, oder wird am Eingang in Empfang genommen. Katzengras habe ich keines gesehen. Kratzmöglichkeiten hatten die Katzen keine, es war ein furchtbares, schreckliches Klima.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 15.08.2008

 

Sabine Beute:
Auf die Frage des Gerichts, ob die Zeugin Mängel, wie behauptet, festgestellt hat, zu einem früheren Zeitpunkt, erklärt die Zeugin: Vielleicht 5,6 Jahre früher saßen die Katzen oben, wo die Heizungsrohre waren, da waren die Unterbringungsmöglichkeiten nicht so optimal wie jetzt, das hat sich geändert.

Auf Vorbehalt des Beklagten an die Zeugin, daß diese im Jahr 2000 mit Schreiben vom 11.11.2000 ihm mitgeteilt habe, daß alle Tiere im Tierheim nicht ordnungsgemäß gehalten werden, erklärt die Zeugin: Dieses besagte Schreiben ist an alle Vereinsmitglieder des Tierheims gegangen. Zu dem Brief, den ich vor 8 Jahren geschrieben habe, stehe ich auch. Seinerzeit hatte ich einen kranken Welpen beim Kläger gekauft und sagte, daß dies nicht sein könne. Dies ließe auf schlechte Zustände bei dem Kläger schließen. Letztendlich war diese Geschichte auch für mich Veranlassung, eine eigene Tierpension aufzumachen. Ich habe zu den Mitarbeitern des Klägers gesagt, man sehe sich immer zweimal im Leben und wir sind nicht im Knatsch auseinandergegangen, sondern arbeiten auch zusammen. Man muß auch feststellen, daß sich die Zustände bei dem Kläger, insbesondere bei der Katzenhaltung, seit dem Jahr 2000 verbessert haben. Auf Vorbehalt des Beklagten, daß die Zeugin auch im Oktober 2001 kritisch über die Verhältnisse bei dem Kläger geschrieben habe, erklärt die Zeugin: Ich hatte schon gesagt, daß es zwischen mir und dem Tierheim eine Aussprache gab, welche verschiedene Differenzen geklärt hat und sich seit dem die Verhältnisse bei dem Kläger verbessert haben.

 

Andrea Müller:
Ich kann jetzt nicht genau die Zahlen bestätigen, ob es 12 oder 13 Katzen und wieviel Liegeplätze es gab. Ich kann bestätigen, daß es zu wenig Liegeplätze waren und daß es auch keinerlei Decken und so etwas gab. Spielsachen war ebenso nicht, das kann ich auch bestätigen.

Auf die Frage des Gerichts, wann sie diese Feststellungen gemacht hat, erklärt die Zeugin: Ich bin vor 14 Jahren nach Unterwirrbach gezogen und ab da war ich regelmäßig im Tierheim, immer wieder mal. Ich war dort immer wieder mal, aber seit etlichen Jahren nicht mehr, weil ich mich nicht gerne rausschmeißen lasse. Das letzte Mal war ich zu einem Tierheimfest, wo die Eröffnung eines Hofladens angekündigt wurde. Das war vielleicht vor 6 Jahren. Auf Nachfrage nach Klettermöglichkeiten, erklärt die Zeugin: Da war nur ein Kratzbaum. Irgend etwas war drin, aber für die Masse der Katzen denke ich, war es nicht ausreichend. Auf die Frage nach Liegeplätzen: Na, so ein Kratzbaum hat ja drei bis vier Etagen. Dann habe ich noch gesehen, daß Katzen in den Katzentoiletten gelegen haben. Klettermöglichkeiten – nicht daß ich wüßte. Andere Liegeplätze, als beim Kratzbaum, habe ich nicht gesehen. Rohre habe ich nicht gesehen.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 07.11.2008

Ellen Meyer:
Als ich dort im Tierheim vor 15 Jahren angefangen habe zu arbeiten, sind die Katzenstuben erst eingerichtet worden. Es waren nicht für alle Katzen Körbchen vorhanden und auch keine Kratzbäume, aber Decken lagen auf dem Fußboden, so daß sich die Katzen dort hinlegen konnten. Ich habe 2 Jahre dort gearbeitet. Auf die Frage des Gerichts, ob sich der Zustand der Katzenstuben in dieser Zeit entwickelt habe oder gleichgeblieben sei, erklärt die Zeugin: Er ist gleichgeblieben. Ich hatte eine ABM-Stelle und habe die Katzen versorgt und gefüttert. Kratzbäume waren vorhanden, aber minimal. Spielzeug? –Bällchen. Die Katzen haben größtenteils auf Decken gelegen. In den Katzenstuben waren 6 – 7, manchmal auch 12, ganz verschieden. Körbchen habe es gegeben, aber nicht viele, manchmal lagen auch zwei oder drei in den Körbchen, die Anzahl der Körbchen entsprach nicht der Anzahl der Katzen. Auf Frage des Beklagten: Die Katzen hatten auch Baumstämme in ihren Katzenstuben, die kamen aber erst später. Die Katzen hatten nicht in ausreichender Menge Katzentoiletten – nicht für jede Katze eine.

 

 

Ruth Dettmann:
Ich habe das Tierheim Pflanzwirbach das erste mal im November 1998 kennengelernt. Es war eine Veranstaltung des Landesverbandes, wo sich sämtliche Tierheime Thüringens getroffen haben. Nicht ich allein, sondern auch die anderen waren eigentlich sehr erschrocken, weil ich mir persönlich unter einem Tierheim etwas vorgestellt habe, wo heimatlose Katzen liebevoll untergebracht sind. Das war dort, so muß ich leider sagen, überhaupt nicht der Fall. Die Katzenräume waren sehr dunkel, unfreundlich, kalt. Es war gefliest und ich habe zufälligerweise auch gesehen, daß die Katzenräume ausgespritzt wurden und die Katzen hüpfen mußten, um nicht naß zuwerden. Es war für mich ganz schlimm. Es gab für mich auch nur drei oder vier Liegebretter, oder diese furchtbaren Röhren. Es gab keine Decken, gar nichts. Das ist so, wie mein Eindruck war. Das war auch nicht mein Eindruck allein, denn das Problem der Unterbringung der Tiere in Pflanzwirbach war bei den Landesverbandsitzungen immer Thema gewesen. 2002 fand dann noch eine Kontrolle statt, da wurde von denselben Zuständen berichtet. Das habe ich aber nicht selbst gesehen. Auf die Frage des Gerichts, ob die Katzen in ihren Katzenstuben Klettermöglichkeiten hatten, erklärt die Zeugin: Es gab nur diese Röhren. In einem Raum so ca. 3-4. Es gab kein Kratzbaum, keine Körbchen oder etwas Liebevolles. Das wurde auch im Protokoll vom Landesverband so dargelegt. Es gab auch keine Bäume oder Äste. In den Räumen nichts. Auch Spielzeug habe die Zeugin nicht gesehen. Außer den Röhren gab es keine anderen Liegeplätze. Auf die Frage des Gerichts, wie viele Katzen in den Stuben gewesen seien: Ich habe nicht im Einzelnen gezählt, vielleicht 10, in der anderen 12 oder 8. Die Katzen machten einen verstörten Eindruck auf mich. Auf Nachfrage des Gerichts: nicht jede Katze hatte einen Liegeplatz, die Katzen waren auf dem Fußboden. Auf Vorbehalt des Beweisthemas am Ende, erklärte die Zeugin: Das kann ich so bestätigen.

Auf die Frage des Klägervertreters: Im November 1998 waren Röhren oder einfache Bretter angebracht, durch das Gitter konnte man es genau betrachten. Auf die Frage des Klägervertreters: ich kann nicht ausschließen, daß zum Zwecke der Reinigung Decken oder Spielzeug entfernt worden sei. Aber auch in den Räumen, die nicht gerade gereinigt worden sind, habe ich kein Spielzeug oder ähnliches gesehen, im Übrigen würde man bei einer Reinigung Spielzeug oder Decken wohl kaum weit entfernen.

 

René Fischer:
Es ist tatsächlich schon eine Weile her. Ich war mehrfach dort. Ich war an sehr vielen Tagen dort. So auch im Jahre 2007.Es ist tatsächlich so, daß als ich dort war, keine Klettermöglichkeiten für die Katzen da waren. Auf die Frage des Gerichts nach Klettermöglichkeiten: Es hingen so Rohre, im Übrigen war es sehr kühl, sehr nackt und kalt. Wenn die Rohre zum Klettern geeignet sind, dann war etwas zum Klettern da. In einer Ecke stand ein Kletterbaum, der fertig aussah und explizit für die Katzen zum Klettern da stand.

Auf die Frage des Gerichts nach Liegeplätzen, erklärt der Zeuge: Da müßte ich nochmals die Fotos sehen. Ich denke nein. Es war wenig drin, auch kein Spielzeug. Der Zeuge gab an: wohl in den Jahren 2000/2001 als auch 2007 im Tierheim gewesen zu sein. Auf die Frage des Klägervertreters wann genau er im Tierheim war, erklärt der Zeuge: am 12.12.2001, 23.01.2002, 05.03.2002, 06.03.2002, 07.03.2002, 26.04.2002, 30.04.2002, 21. und 24.05.2002 und weitere Tage im Jahre 2002. Im Jahr 2007 am 03.01., 04.01., 15.03., 16.03.und 20.03.2007.

 

Ich konnte mich frei im ganzen Tierheim bewegen.

Da die Erinnerung des Zeugen sehr lückenhaft ist, verweist er auf seine Berichte zu den einzelnen Beobachtungstagen sowie auf die von ihm angefertigten Fotos, die ich persönlich am 21.08.2008 im Amtsgericht Gotha in der Zivilsachen-Geschäftsstelle abgab. Leider hat Richter Boller, obgleich ich es ihn mehrmals anbot, keinen Wert auf die Annahme dieser Berichte gelegt. Die Fotos hatte er ebenfalls bis 07.11.2008 noch nicht angesehen – er hielt sie anscheinend für nicht wichtig, wie alle Beweisunterlagen.

Bericht der Detektei vom 03.01. bis 20.03.2007

Am 03.01.2007:Wahrnehmungen Katzenbereich: Spielzeug konnte SB in keinem Gehege sehen.

Am 04.01.2007:Spielzeug für Katzen ist deshalb nicht zu sehen, weil die alles immer zerpflücken und aus diesem Grund keines mehr bekommen. So berichtete der Pfleger dem SB.

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 1. dem Gericht bereits am 21.08.2008 gereichte Fotos und Videoaufzeichnungen sowie auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden hingewiesen:

A 3 unter 9; A 14 unter 5.; A 20 unter Unterbringung Katzen; A 22 unter Auch für Katzen… u.ff.; A 31 unter Vorwurf: mangelhafte Haltung…; A 44 unter 10.; A 50 unter TOP 10; A 83-86 EV.; A 91 E.V.;

A 99 E.V.; A 100 E.V.; A 101 E.V. u. G.P.; A 106; A 111 unter PM v. 6.11.02; A 112; A 122 u.123;

A 126 u.127; A 131-132 Brief v. 23.10.02; A 174 u. 175; E 1 u.E 2; E 4; E 6; E 12; E 31; E 34; E 49; E 79;

Zeugenaussagen der Klägerseite vom 06.02.2009, die nicht unbedingt dem Beklagten schaden:

 

 

Frau Dr. Helga Franz:
Auf die Frage des Beklagten, ob es nicht so gewesen sein kann, daß 12 Katzen nur vier Liegeplätze zur Verfügung gestanden hätten, erklärt die Zeugin: das kann ich mir nicht vorstellen.

 

 

Renate Schmoock:
Die Katzenhaltung entspricht den gesetzlichen Bedingungen. Ich bin der Meinung, die Katzen fühlen sich wohl.

 

 

Anmerkung dazu:
Leider gibt es bis heute keinerlei Haltungsvorschriften oder VO zur Katzenhaltung!

 

 

Pkt. 2. Daß den im Tierheim befindlichen Hunden grundsätzlich keine Schutzhütte o.ä. zur Verfügung stand

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Die Hunde hatten nur eine Palette zum draufliegen. Ich weiß noch, daß ich Frau Zisofsky bei meinen ersten Besuchen inständig bat, den Hunden Decken zur Verfügung zustellen. Aus hygienischen Gründen verweigerte sie dies. Auf die Paletten wurden aber erst zwei Jahre später Moosgummiauflagen draufgemacht. Es war auch zu dunkel. Oberlicht mit nur wenig Lichteinfall. Ob es sich verbessert hat, weiß ich nicht. Ich weiß, daß auch jetzt keine Hundehütten da sind. Die Hunde kommen aus schwierigsten Verhältnissen und brauchen eine Rückzugsmöglichkeit. Sie müssen sich geschützt fühlen und sich zurückziehen können. Nach dem Hausverbot habe ich es aufgegeben, man läßt ja so viel Nerven bei so viel Kaltschnäuzigkeit und Arroganz. Vor zwei Wochen habe ich mich beim Veterinäramt erkundigt, da wurde mir mitgeteilt, daß keine Schutzhütten gegenwärtig für die Hunde vorhanden seien. Auf dem großen Hundetobeplatz gibt es wohl drei Schutzhütten für Hunde, die auch die Bevölkerung sieht. Ich habe aber bisher selten Hunde draußen gesehen. Die drei Hundeschutzhütten werden von Eseln und Katzen genutzt. Im Freilauf gab es keine Hundehütten. In den Schutzhütten habe ich nur einen Hund bisher gesehen, der offensichtlich zum Tierheim gehörte.

 

 

Martina Jeanette Papst:
Zu dem Beweisthema kann ich nicht sehr viel sagen, da ich selten bei den Hunden drin war. Es war nicht mein Bereich. Ich hatte aber einen Hund, den ich mochte, der hatte nur ein Körbchen, keine Hütte.

In den Hundezwingern habe ich keine Schutzhütten gesehen. Außen war ich nie.

 

Bernd Hopfer:
Soweit ich gesehen habe, befanden sich in den Käfigen oder Gehegen für die Hunde keine Rückzugsmöglichkeiten, so daß die Tiere im Prinzip den Blicken der Besucher ausgesetzt waren. Ich habe keine Schutz- oder Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere gesehen. Ich habe nicht gesehen, daß Hundeausgeführt worden sind und ich habe auch keine Hunde im Außenbereich gesehen. Soweit ich den Außenbereich einsehen konnte, habe ich keinen Hund gesehen. Alle Hunde waren soweit im Innenbereich. Ich weiß nicht, ob ich im Außenbereich Hundehütten gesehen hätte. Ich habe Hunde ausschließlich im Zwingerbereich gesehen. So weit ich mich erinnern kann, waren im Außenbereich ein Pony und ein Esel. Ich kann nicht ausschließen, daß es auch Hundehütten dort gab. Daß die Hunde vom hinteren Zwingerbereich rückwärtig zum Außenbereich gelangen können, habe ich nicht festgestellt.

 

 

Helga von Fehr:
Zu Beweisthema 2: Das war damals der Fall. Noch nicht einmal der Wachhund hatte eine Schutzhütte. Es gab generell keine Schutzhütten. Es war eine Planke, auf die ein Belag aufgenagelt war. Auf die Frage des Gerichts, ob es vielleicht im Außenbereich Schutzhütten für die Hunde gegeben Hatte, erklärt die Zeugin: Ich glaube nicht. Auf die Frage des Beklagten: Doch es stimmt, auf dem Tobeplatz gab es eine Schutzhütte. Aber nie Hunde. Wir haben dort nie Hunde gesehen. Auf die Frage des Beklagten, ob diese eine Hundehütte nicht vielmehr als eine Attrappe anzusehen ist, erklärt die Zeugin: Ja.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

 

Margit Hagenow:
Ich kann mich nicht mehr erinnern, wieviel Hunde dort waren. Was ich schlimm fand, es waren vollkommen nackige Räume, gefliest, kein Körbchen, kaum Decken, wenn ja, dann nur irgend etwas hineingelegt, kein Spielzeug. Im ersten Hundezwinger, das weiß ich noch, stand ein Welpe, ein ganz kleiner, der jämmerlich schrie, da bin ich zur Rezeption und habe die junge Frau gefragt, warum sie sich das junge Baby nicht nach vorne holt und warum er alleine steht. Sie sagte, die Mutter und die Geschwister seien vermittelt und sie könne den jungen Hund nicht vor holen, weil sie ihren privaten Hund vorn hätte, der sich mit dem Welpen nicht verstehen würde. Ich sagte ihr, daß es unter uns Tierschützern ungeschriebenes Gesetz sei, daß die Mutter so lange da bleibt, bis alle Welpen vermittelt seien.

Die Hundezwinger standen alle nördlich, wie auch die Katzenzwinger, das ist ungünstig, wenn man die Zwinger ausspritzt, dann trocknen sie schlecht. Ich hatte vorher mit Frau Engel gesprochen, die eine Spende für Hundedecken gegeben hatte. Ich sollte schauen, ob die Decken vorhanden sind, auch nach Paletten, wobei ich das nicht mehr genau weiß. Die Hundezwinger außen waren blanker Beton, keine Hütte, keine Palette. Es war nichts da. Ich sprach einen jungen Mann darauf an, er sagte, daß die Hunde die Paletten anknabbern würden und der Regen die Paletten verderben würde.

 

Ich habe damals, im Dezember 1997 nicht gefilmt oder Fotos gemacht, ich habe meine Eindrücke zu Papier gebracht. Den Brief an den Tierschutzverein, den ich damals geschrieben habe, reiche ich zu den Akten. Auf die Frage des Beklagten: Sowohl in den Innen- als auch Außenzwingern gab es keine Schutzhütte. Und ob die Hunde Zuwendungen bekommen hätten, erklärt die Zeugin: Keine. Das hat man gesehen.

Petra Büchner:
Das war eigentlich das Gleiche in grün. Die Tiere hatten nicht mal eine Palette, wo sie sich hinlegen konnten. Sie hatten nur ihre Futterschüsseln. Später wurde ein kleiner Auslauf für die Tiere eingegittert. Auf Anfrage des Gerichts, ob die Tiere Schutzhütten gehabt haben, erklärt die Zeugin: Damals noch nicht. So lange ich dort gearbeitet habe, gab es keine. Auf die Frage des Beklagten: Die Hunde schliefen auf den Fliesen oder auf dem Boden. Spielzeug oder eine Beschäftigung gab es nicht. Einen Tobeplatz gab es auch nicht. Mit einigen, aber nicht mit allen Hunden sind die Pensionsverantwortlichen gelaufen. Auf die Frage des Beklagten, wie die Hunde betreut worden wären, erklärt die Zeugin: Mir kam es immer grausam vor, sie sprangen an die Gitter und winselten und bellten. Sicherlich auch weil sie nicht nebeneinander waren und sich gewittert haben. Sie haben Hunde immer nur einzeln raus gelassen. Sie hatten untereinander keinen Sozialkontakt. Bücher oder Listen, wo Ausgangszeiten der Hunde notiert waren, habe ich nicht gesehen.

 

 

Ingeburg Otto:
Die Hundehaltung ist noch schlimmer als bei den Katzen. Da ist es dunkel. Meistens ist der Fußboden naß, weil der Schlauch da liegt. Und wenn die Hunde mal richtig bellen, die Hunde sehen sich ja nicht untereinander, die haben ja nur ein Brettchen drin, einen Dobermann hat man auf die kalten Fliesen nach der Operation gelegt. Wenn die Hunde bellen, wurde der Schlauch reingehalten. Auf die Frage des Gerichts, ob die Hunde Schutzhütten zur Verfügung haben, erklärt die Zeugin: Gar nicht. Da lag nicht mal eine Decke auf dem Brett. Das Brett habe ich bei einem Hund gesehen, der mich interessiert hat. Auf Vorhalt des Gerichts, ob sich die Zeugin nicht andere Hütten auch angeschaut hat, erklärt die Zeugin: Da war es so dunkel, da konnte man nichts sehen. Dunkel, kalt und naß habe ich in Erinnerung.

Auch im Außenbereich gab es keine Schutzhütten. Die Hunde hatten kein Spielzeug. Zu den Hunden wurde überhaupt kein Sozialkontakt geführt. Wir hatten als Tierschützer angeboten, bereitwillige Jugendliche zum Gassigehen zu vermitteln, was von Seiten des Tierheims abgelehnt wurde, aus Versicherungsgründen.

 

Carmen Engel:
Die Hundehaltung war genauso schlimm. Die Hunde hatten keine Liegemöglichkeiten im Zwinger, es war ebenfalls kalt gefliest. Die Welpen lagen mit ihren Müttern auf dem Fußboden. Die Zwinger hatten keine Schutzhütten. Es gab vielleicht 5,6 Zwinger, keiner hatte eine Schutzhütte. Auf die Frage des Gerichts, ob die Zeugin auch einmal im Außenbereich gewesen sei, erklärt die Zeugin: Damals gab es noch keinen Außenbereich. Mein Mann und ich haben damals Paletten besorgt, die wir mit einem Kleinbus in das Tierheim gefahren haben und haben dort verlangt, daß die Paletten in die Zwinger gelegt werden. Als wir nach Tagen dort waren, waren die Paletten immer noch nicht drin, sondern lagen fein säuberlich aufgereiht. Später wurde uns erzählt, viel später, daß die Paletten in den Zwingern lagen.

Auf die Frage des Beklagten: Die Hunde konnten sich nicht zurückziehen, sie lagen auf dem Fußboden. Spielzeug hatten die Hunde nicht. Der Mitarbeiter, der für die Hunde zuständig war, war auch nicht ohne. Da kam öfter der Ausdruck „Halt die Schnauze, Ruhe“ und so was. Ausgänge habe ich nicht gesehen.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 15.08.2008

 

Sabine Beute:
Wenn die Hunde draußen in den Ausläufen sind, da stehen Hundehütten. Die Hunde in den Zwingern, da sind Paletten und auf den Paletten ist irgend etwas drauf, vielleicht Gummi o.ä. Über die Anzahl der Hütten auf dem Freigelände kann ich nichts sagen.

Der Beklagte erklärt, daß die Aussage der Zeugin nicht der Wahrheit entspreche (In den Ausläufen der Hunde stehen keine Hundehütten).

 

Andrea Müller:
Man ist in dieses Haus reingekommen, wo die Hundezwinger waren. Am hinteren Ende waren die Schieber. Was hinter den Schiebern ist, sieht man ja als Besucher nicht. Die Zwinger waren gefliest und da stand eine Euro-Palette drin. Das war es. Mehr gab es da nicht. Auf den Paletten war nichts drauf, die stand roh dort und es standen zwei Näpfe dort und das war alles.

Auf die Frage des Gerichts: Ich habe auch draußen keine Schutzhütten gesehen. Ich habe nur gesehen, daß dort ein Hundetobeplatz entsteht, dort habe ich aber nie einen Hund oder Hütten gesehen.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 07.11.2008

Ellen Meyer:
Zu Beweisthema 2 – das stimmt. Sie hatten zwar Auslauf nach draußen aber Hundehütten gab es zu meiner Zeit nicht.

Wie viele Hunde seinerzeit da waren, weiß ich heute nicht mehr. Es gab 4 – 5 Boxen, da waren ein – zwei Hunde drin, das war ganz verschieden. Ich denke, daß Mitte 1993 die ersten Hunde kamen. Und Katzen auch. Auf die Frage des Klagevertreters: Die Hunde hatten Paletten drin.

 

René Fischer:
In dem Zeitpunkt wo ich dort war, fand ich es im Innenbereich erschreckend, wie die Hunde untergebracht waren, sie hatten eine Holzunterlage in der Ecke. Da lagen die Tiere drauf. Ansonsten waren es die nackten Fliesen. Die Hunde hatten einen Durchgang zum Außenbereich und der Außenbereich sah nicht anders aus. Die Fliesen hatten vielleicht eine andere Farbe. Ein Pfleger erzählte mir, daß die Hunde da hin machen und daß das dann mit dem Schlauch weggespritzt wird. Die einzigen Hütten an die ich mich erinnere, war ein abgezäunter Bereich im hinteren Bereich, ein Tobeplatz und da standen Hütten, ich erinnere mich an zwei. In der Zeit, in der ich dort war, waren nie Hunde auf dem Tobeplatz.

Die Hunde taten mir leid und ich hielt die Unterbringung auch nicht für tiergerecht.

 

Bericht der Detektei vom 12.12. 2001 bis 31.07.2002

Am 12.12.2001: von 13:45 Uhr bis 16:00 Uhr im TH keine Bewegung mit Hunden.

Am 23.01.2002: von 09:30 Uhr bis nach 16:16 Uhr keine Bewegung mit Hunden.

Am 05.03.2002: 11:11 Uhr bis 11:15 Uhr führt eine weibliche Person einen Hund an der Leine auf der Betonfläche aus. Um 13:36 Uhr läßt eine weibliche Beschäftigte einen Husky frei laufen, um ihn 13:40 Uhr wieder in den Zwinger zusperren. Bis 16:00 Uhr keine weiteren Bewegungen mit Hunden.

Am 06.03.2002: Von 12:02 Uhr bis 12:07 Uhr führt eine weibliche Person einen schwarzen Mischlingshund an der Leine auf dem betonierten Hof spazieren. Bis nach 16:30 Uhr keine weiteren Bewegungen mit Hunden.

Am 07.03.2002: Von 10:00 Uhr bis 16:15 Uhr keine Bewegung mit Hunden.

Am 26.04.2002: 11:39 Uhr trifft die erste Kontrollgruppe des Landesverbandes ein.

Auf eine Frage hin, wie oft die Hunde tagsüber denn in den Freilauf kämen, antwortete die Beschäftigte des Tierheimes, daß jede halbe Stunde ein bis zwei Hunde nacheinander für jeweils eine halbe Stunde Dauer Freilauf bekämen.

Die Frau mit dem Vornamen „Brigitte“ erläuterte weiter, daß zwei Beschäftigte des Heimes den ganzen Tag über nur damit beschäftigt seien, die Hunde nacheinander in den Freilauf auszuführen.

Prompt begannen um 12:30 Uhr zwei Beschäftigte, Hunde in den Freilauf zu bringen. Dabei wurden ein bis zwei Hunde jeweils an der Leine geführt. Nach jeweils etwa einer halben Stunde wurden die Tiere gewechselt. Diese Tierbetreuung setzte sich bei Anwesenheit der Kommission bis 15:00 Uhr fort.

Sehr bemerkenswert, wie hier vorsätzlich getäuscht und gelogen wurde!

Am 30.04.2002: Um 08:30 Uhr bringt der Hausmeister seinen schwarzen Hund in das Freilaufgelände. Um 09:03 Uhr wurde zu dem Hausmeisterhund noch ein zweiter Hund auf das Freilaufgelände gelassen. Beide Tiere vertrugen sich miteinander. Um 09:43 Uhr wurde dieser zweite Hund wieder eingeschlossen, während der Hausmeisterhund draußen blieb. Weitere Beschäftigungen mit den Tieren wurden von außen nicht wahrgenommen.

Am 21.05.2002: Von 09:45 Uhr bis 10:59 Uhr hält sich der Hausmeisterhund im Freigehege auf. Ansonsten werden den ganzen Tag keine weiteren Bewegungen mit Hunden festgestellt.

Am 24.05.2002: Von 07:30 Uhr bis 12:45 Uhr keine Bewegung mit Hunden im Freigelände. Es wird festgestellt, daß ein schlanker Hund mit gelblichem Fell eine große Zwingeranlage mit zwei Hütten für sich allein beansprucht. Am Rande der Beobachtung wird festgestellt, daß in einem kleinen Anbau des Tierheimes offensichtlich Gäste von auswärts über Nacht gewohnt haben (denen gehörte wahrscheinlich auch der schlanke Hund).

Am 26.05.2002: Von 08:35 Uhr bis 11:20 Uhr hält sich der Haumeisterhund im Freigehege auf. Ansonsten im TH keinerlei Bewegung mit Hunden.

Am 28.05.2002: Von 07:45 Uhr bis 12:15 Uhr keine Bewegung mit Hunden.

Am 11.07.2002: ganztägig keine Hunde im Freilauf.

Am 29.07.2002: Freilauf mit Heu zum Trocknen belegt. Von 09:30 Uhr bis 14:00 Uhr keine Bewegung mit Hunden festgestellt. Der Hausmeisterhund war im Hundesauslauf-Bereich freilaufend untergebracht und hatte eine große mit Wasser gefüllte Plastschale (einer Badewanne gleich) zu seiner Verfügung.

Am 30.07.2002: Auf der Betonfläche war wieder Heu zum Trocknen ausgelegt. Auf die Frage, warum denn keine Tiere im Auslauf zu sehen seien, antwortete die Beschäftigte, daß für das Herauslassen der Hunde zu wenig Zeit sei. Sie sagte auch, daß die Hunde, wenn überhaupt, dann nur auf der Betonfläche des vorderen Hofes in den Auslauf kämen – doch dort befand sich das Heu. Also wieder ganztägig keine Bewegung mit den Hunden.

Am 31.07.2002: Von 11:11 Uhr bis 11:15 Uhr wurde ein Hund durch eine Frau vom Personal mit Halsband und Leine im Freien geführt und anschließend wieder eingeschlossen.

Ansonsten gab es von 08:00 Uhr bis 14:00Uhr keine weiteren Bewegungen mit Hunden.

Ansonsten kam kein Hund weiter in den Freilauf.

Bericht der Detektei vom 03.01. bis 20.03.2007

Am 03.01.2007: Nirgendwo konnte der SB eine Hütte oder einen Rückzugsort sehen. Im Innenbereich lag ein Holzbrett pro Zwinger in der Ecke. Auf dem Tobeplatz sind die einzigen zwei Hundehütten vorzufinden, jedoch nur ein Hund. In den Gehegen der Hunde konnte der SB jedoch außer einem Knochen keinerlei Spielzeug sehen. Im Gespräch mit zwei anderen Besuchern des Tierheimes erfuhr der SB, daß die Hunde manchmal von Kindern aus dem Ort abgeholt werden, die dann mit den Tieren Gassi gehen. Das jedoch konnte der SB aus eigener Wahrnehmung in zwei Tagen nicht bestätigen. Die Besucherin erzählte, sie habe in diesem Tierheim mal gearbeitet. Auf meine Frage nach Hundehütten bestätigte sie dem SB, daß es keine Hütten außer (den zwei) im Außenbereich gibt.

Von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr gab es keine Bewegung mit Hunden.

Am 04.01.2007: Auf dem Tobeplatz befand sich ein anderer Hund als am Vortag, ansonsten fand von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr keine Bewegung mit Hunden statt. Ein Pfleger erzählt, daß mit den Hunden überhaupt nicht Gassi gegangen wird, weil die Zeit einfach nicht dafür da sei. „Wer sollte das machen?“, fragte er den SB rhetorisch. Jeder Hund kommt, wie der SB gesprächsweise erfährt, abwechselnd jeweils einen Tag in den eingezäunten Tobeplatz. Somit haben sie Auslauf.

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 2. dem Gericht bereits am 21.08.2008 gereichte Fotos und Videoaufzeichnungen sowie auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 14 unter bei den Hunden; A 20 unter Unterbringung der Hunde; A 31 unter Vorwurf; A 42 unter „e“; A 62 unter 6.; A 96 unter EV; A 98 unter EV; A 109 unter Warum nicht…; A 110 OTZ v.22.10.02;

A 111 unter…machte mich sehr; A 112 OTZ v.27.11.02; A 116 u.117; A 118 u.119 unter *die Welpen lagen; A 124 u.125; A 131 u.132 Brief v. 23.10.2002; A 172-175; A 177-188; A 190 unter Pkt.5.; B 9/1 unter Des weiteren; E 1 u.E 2; E 4; E 8; E 13; E 29; E 35; E 46; E 49; E 57; E 58–E 61; E 69 u.E 69; E 79 u. E 80;

Zeugenaussagen der Klägerseite vom 06.02.2009, die nicht unbedingt dem Beklagten schaden:

Beate Zisofsky:
In den innen liegenden Zwingern befinden sich Liegeflächen aber keine Schutzhütten. Wir haben noch zwei große Tobeplätze, wo tagsüber die Hunde abwechselnd rausgebracht werden und auf diesen Tobeplätzen befinden sich Schutzhütten. In den Außenzwingern, die überdacht sind, gibt es selbst keine Schutzhütten. Schutzhütten auf den Tobeplätzen gibt es ca. 6 Jahre.

 

 

Frau Dr. Helga Franz:
Schutzhütten haben wir nur auf dem Tobeplatz. In den Zwingern haben wir Liegebretter. Auf dem Tobeplatz sind glaube ich zwei Schutzhütten. Auf die Frage des Gerichts: Es gibt einen Tobeplatz.

Auf die Frage des Beklagten: Die Hunde waren frei auf dem Tobeplatz, mal einer, mal zwei, nach Charakter, und das täglich.

 

Dr. Gerd Eberhardt:
Innen gibt es keine Schutzhütten, nur Liegeflächen. Auf dem ehem. Eselplatz gibt es die alte Eselhütte und zwei Schutzhütten für die Hunde. In den anderen Ausläufen, hinter dem Tierheim sind, sind auch noch Schutzhütten, ich denke, 3 Stück. Alle Hunde die im Freilauf sind, können diese Hütten aufsuchen.

 

 

Renate Vogler:
Schutzhütten für die Hunde gibt es auf den beiden Tobeplätzen, drei und zwei und auf der einen noch die große Eselhütte. In den Innen- und Außenzwingern des Tierheims gibt es keine Schutzhütten. Drin gibt es Paletten. Den zweiten Tobeplatz gibt es vielleicht seit 6 Jahren.

 

 

Renate Schmoock:
Für in geschlossenen Räumen gehaltene Hunde gibt es keine Schutzhütten. Ältere Hunde werden im Außenbereich gehalten, die haben Schutzhütten. Auf die Frage des Beklagten: Sowohl in den Innen- als auch in den Außenzwingern gibt es keine Schutzhütten.

 

 

 

Pkt. 3.Daß Wasserschildkröten im Tierheim des Klägers in einem total veralgten Tümpel untergebracht waren

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Das Beweisthema stimmt. Ich habe den Tümpel gesehen., am Anfang war das ein ausgegrabenes Loch. Da war Wasser drin, dreckiges Wasser. Später habe ich gesehen, wie sie es befestigt haben.

Auf Nachfrage: Algen sieht man im dreckigen Wasser nicht. Auf die Frage des Beklagten zum Zustand des Wassers: Ich kann mir nicht vorstellen, daß zum damaligen Zeitpunkt Wasserschildkröten drin waren ich weiß nicht, was überhaupt drin war. Der sich beim Tierheim befindliche Teich hat mir dagegen sehr gut gefallen, ich kann mir nur denken, daß die Tiere dort waren. Ich weiß nichts von Wasserschildkröten im Tierheim des Klägers. Im Tümpel waren definitiv keine.

 

Martina Jeanette Papst:
Hierzu kann ich nichts sagen, da zu meiner Zeit Wasserschildkröten nicht untergebracht waren.

 

 

Bernd Hopfer:
Ich habe Wasserlöcher gesehen, weiß aber nicht, ob dort Tiere drin waren. Ich weiß auch nicht, ob Wasserschildkröten dort untergebracht waren. Die Tümpel waren veralgt und dunkel, ich glaube nicht, daß da Tiere drin waren.

Helga von Fehr:

 

Die Wasserschildkröten wurden in einem veralgten Tümpel gehalten. Der war furchtbar.

Auf Vorbehalt des Gerichts, daß die Zeugin die erste Zeugin ist, die Wasserschildkröten gesehen hat, erklärt die Zeugin: Ich glaube, daß ich eine gesehen habe. Auf die Frage des Gerichts: Es gibt noch einen Teich, der aber auch völlig veralgt ist, da sind Fische drin, was wir nicht glauben konnten.

Der Beklagte äußerte, daß er sich kaum vorstellen könne, daß seine Ehefrau Wasserschildkröten gesehen habe. Leider wurde vom Richter Boller nicht protokolliert, daß er auch keine gesehen habe – aber auf den Tümpel deutend und die Frage an Frau Zisofsky sagte diese: „Da sind unsere Wasserschildkröten drin“.

Die Zeugin erklärt: Sie weiß es wirklich nicht mehr 100%ig. Daß sie im Winter in einen Bottich reingekommen sind, daß weiß ich noch. Auf die Frage des Klägervertreters: Der Tümpel muß schon 1997 dagewesen sein, da kann ich mich nicht festlegen. Aber der sah schon immer so aus. Jedesmal, wenn wir ihn uns angeguckt haben, sah er immer gleich aus. Auf die Frage des Klägervertreters, ob die Zeugin Tiere in dem Tümpel gesehen habe, erklärt die Zeugin: Nein.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

Margit Hagenow:
Auf einen Teich oder ähnliches habe ich nicht geachtet, ich habe mich nur auf die Hunde und Katzen konzentriert.

 

 

Petra Büchner:
Das mit den Kleintieren stimmt, die waren in Kleinkäfigen untergebracht, die Schildkröte, das habe ich auch gesehen, war in so einem kleinen Teich im zweiten Trakt untergebracht. Ich kann mich noch genau daran erinnern, weil wir an diesem Tag unseren Rausschmiß aus dem Tierheimverein erleben sollten und da mußte man ja an dem Tümpel vorbei. Auf die Frage des Gerichts: Dabei handelte es sich nicht um das Gewässer, für das ich zuständig war. Der Tümpel war dunkelgrün veralgt. Da war noch eine Sonnenseite, da ist es logisch, daß die gleich veralgen. Den Tümpel habe ich aber nicht nur das eine mal gesehen.

Auf Nachfrage: Den Tümpel habe ich im Jahr 2001 oder 2002 gesehen. 1997 gab es den noch gar nicht. Wie lange ich ihn gesehen habe und zu welcher Stunde, kann ich heute nicht mehr sagen, auch nicht an welchem Tag. Es war der Tag, als wir aus dem Tierschutzverein rausgeschmissen werden sollten. Wir standen vor der Tür und da haben wir den Tümpel gesehen. Es kann aber auch früher als 2001 gewesen sein.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 07.11.2008

René Fischer:
Ich konnte mich noch an einen kleinen Tümpel erinnern. Ich habe mich in den Bericht auch rein gelesen. An Wasserschildkröten kann ich mich nicht erinnern. Ich habe nur einen veralgten und trüben Tümpel gesehen.

Bericht der Detektei vom 03.01. bis 20.03.2007

 

Am 03.01.2007: Wahrnehmungen am Biotop: Hier ist nur noch sehr wenig Wasser drin. Außer einem Regenwurm konnte der SB kein Tier sehen.

Am 04.01.2007: Außerdem erzählt die Leiterin, daß im Teich nur einige Fische sind, das Biotop ist leer, vier Wasserschildkröten halten im Moment Winterschlaf in einem extra Bereich im Haus damit sie Ruhe haben, dort ist es auch dunkel, damit es so ist wie in der Natur, die kommen erst im Frühjahr wieder raus und können jetzt nicht angeschaut werden, damit sie nicht gestört werden.

Dazu sei auf eine Expertise verwiesen, die belegt, daß Überwintern mit Winterschlaf ohne Fütterung bei abgesenkten Temperaturen für Wasserschildkröten tödlich sein kann. Hier der zugehörige Link: www.wasserschildkroete.de/G-Ueberwinterung.htm

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 3. dem Gericht bereits am 21.08.2008 gereichte Fotos und Videoaufzeichnungen sowie auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 15 unter Wir gingen weiter; A 44 unter 10.; A 95 unter EV; A 97 unter EV; A 121 OTZ 19.7.01; A 190 unter 2. E 4; E 13; E 39 u.E 40; E 41 – E 44;

 

 

Pkt. 4. Daß im Tierheim des Klägers vor Wintereinbruch eingelieferte Igel untergewichtig und ohne Fütterung untergebracht waren, so daß grundsätzlich bei fast allen Tieren im Frühjahr der Tod festgestellt wurde.

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Hierzu kann ich sagen, daß Frau Büchner, meine damalige Vorsitzende, erzählt hat, daß sie beim Aufräumen tote Igel hinter der Kleintierhütte gefunden hat. Sie hat sie mir gezeigt, es waren kleine. Deshalb war ich sensibilisiert dafür, was im Tierheim mit Igeln geschieht. Als ich wieder mal einen großkotzigen Zeitungsartikel von Herrn Rost in der Zeitung las wo drin stand, daß sie wieder 10 Igel aufgenommen hätten, war ich sofort in großer Sorge wegen der Igel, auch die Bevölkerung ist insoweit mißtrauisch.

Ich bin wegen der Igel auch ins Tierheim gegangen, Frau Zisofsky hat mir aber verweigert die Tiere zu sehen, weil diese schlafen würden. Die Kiste war sehr klein. Daraus schließe ich, daß kleine Igel drin waren, die zwangsläufig dann im Frühjahr sterben müssen. Kleine Igel müssen gefüttert werden und müssen einen Tag-Nacht-Rhythmus haben. Ich glaube nicht, daß Igel in der Kiste drin waren.

 

Martina Jeanette Papst:
Zu diesem Thema kann ich auch nichts sagen, die Igel, die Frau Büchner und ich gepflegt haben, sind im Winter fett wieder aufgewacht. Frau Büchner hat mir über tote Igel nichts erzählt, ich habe mit ihr keinen Kontakt mehr.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

 

Petra Büchner:
Wir haben persönlich Igel durch den Winter gebracht, die haben wir im Frühjahr gesund und munter entlassen, aber ich habe auch im Oktober 1996 mitbekommen, daß die Tierärztin eine Kiste untergewichtiger Igelchen vor die Kleintierhütte geschmissen hat und gesagt hat, hier ist was für die Schuberten, wörtlich. Diese Igelchen habe ich im Frühjahr unter der Kleintierhütte verhungert gefunden.

Auf Nachfrage: Die Ärztin hat sie gegen Parasiten eingepudert und dann unsanft vor die Kleintierhütte geworfen. Ich gehe davon aus, daß die Igel dann weggelaufen sind. Im Frühjahr habe ich sie dann wiedergefunden. Frau Schubert ist diejenige, die seinerzeit für die Kleintierhütte zuständig war. Man kann nicht sagen, daß grundsätzlich fast alle Tiere im Frühjahr tot waren. Sie sind im Frühjahr aufgewacht, wenn sie nicht an anderen Dingen gestorben sind. Auf die Frage des Beklagten: Ich war nicht immer zugegen, wenn untergewichtige Igel im Tierheim abgegeben wurden. Auf die Frage des Beklagten nach der Fütterung untergewichtiger Igel, erklärt die Zeugin: Wie gesagt, so lange ich dort unten war, in der Zeit sind sie versorgt worden. Von anderen Würfen als den mir geschilderten, wo ich die Igel im Frühjahr tot aufgefunden habe, kann ich nicht sprechen. Auf die Frage des Beklagten:

 

Eine Aufklärung darüber, was ein Igel wiegen muß, um Winterschlaf halten zu können, erfolgte nicht.

Auf die Frage des Klägervertreters, woher die Zeugin wisse, daß die im Frühjahr gefundenen toten Igel diejenigen Igel waren, die Frau Dr. Franz vor die Tür gelegt hat, erklärt die Zeugin: Unsanft gelegt, das weiß ich, der Karton war ja noch da, es gab sonst keine Igel, die in diesem Raum gewesen wären. Auf die Frage des Klägervertreters: Ich bin über das nötige Überwinterungsgewicht der Igel nicht aufgeklärt worden. Ob die anderen Mitarbeiter aufgeklärt wurden, weiß ich nicht. Die haben sich damit auch nicht befaßt, die waren ja für die Hunde und Katzen zuständig.

Ingeburg Otto:
Ich habe von einer Dame aus Saalfeld, deren Namen ich nicht nennen kann, gehört, daß sie die Igel selber runter gebracht hat und daß im Frühjahr fast alle tot waren. Ich weiß den Namen der Frau, aber den Namen der Frau muß ich auch schützen. Ich möchte nicht, daß der Frau etwas angehängt wird.

Aus eigener Wahrnehmung habe ich es nicht gesehen, aber die Frau ist glaubwürdig.

 

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 4. auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 1 unter Pkt. 2.; A 14 unter Pkt. 3.; A 42 unter f.; A 44 unter Pkt. 10.; A 94 unter EV.; E 4; E 13 u.E14; A 190 unter Pkt. 4; E 36; E 47 u.E 48;

 

 

Pkt. 5. Daß Hunde, Katzen oder Kleintiere, die gesundheitliche Probleme hatten oder etwas älter waren oder nicht schön aussahen, aus Kostengründen euthanasiert worden sind.

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Ich kann zur Euthanasie von Katzen etwas sagen. Von Welpen. Ich hatte da ein Erlebnis. In Großkochberg gab es eine Population verwilderter Katzen. Bei diesen Katzen war auch eine trächtige Katze dabei. Frau Hänsch aus Großkochberg informierte mich davon, daß sie die Katze mitsamt der Jungen in das Tierheim gebracht hat. Als ich dies erfuhr, sagte ich: „Um Gottes Willen“. Ich rief gleich bei Frau Zisofsky an, sagte ihr, daß jemanden gebe, der sich um die Katzen kümmern könne. Frau Zisofsky teilte mir am Telefon mit, daß die Katzenkinder eingeschläfert worden seien, sie wüßten nicht wohin damit. Sie sagte, was sollen wir mit so vielen Katzen. Dieses Gespräch wurde laut mitgehört durch meine Tochter und eine weitere Mitarbeiterin, die wie geschockt dastanden. Wir lassen Gespräche immer mithören. Ich sagte, daß dies nicht sein dürfe und Frau Zisofsky sagte doch, auf Bauernhöfen sei das gang und gebe. Ich solle dies nicht so eng sehen. Auf die Frage des Gerichts, wann dies gewesen sei, erklärt die Zeugin: Ich denke, daß es in einem Januar war. Vielleicht vor 2 bis 3 Jahren. Ralf Gärtner, ein ehemaliger Mitarbeiter des Klägers, hat mir auch erzählt, daß neben einem Wasserfaß tote kleine Katzen naß gelegen hatten. Mir ist bekannt, daß Frau Prang in der Wohnung des Herrn Gärtner später war und Herr Gärtner daraufhin seine Anzeige zurückzog. Dies hat mir jemand erzählt. Eigene Wahrnehmungen über das Töten von Tieren im Tierheim des Klägers habe ich nicht gemacht.

 

 

Martina Jeanette Papst:
Auch da war ich nie Zeuge. Aber in unserem Bereich war ein provisorischer Hundezwinger mit einem Hund. Der Hund war eines Tages weg. Wohin, weiß ich nicht. Über das Töten von Tieren im Tierheim ist mir auch sonst nichts bekannt geworden. Wenn ich ein krankes Tier gesehen habe, und gesehen habe, daß dem Tier nicht mehr zu helfen ist, habe ich auch in der Heimleitung bescheid gesagt, und der Tierarzt hat es dann eingeschläfert. Daß Tiere einfach so verschwunden sind oder eingeschläfert worden sind, habe ich nicht gesehen.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

 

Petra Büchner:
Ich habe die Hundegesichter noch heute in Erinnerung, die hinter den Gittern saßen und eines Tages nicht mehr da waren. Ein kleiner Hund namens Benchi, der war schon zig mal vermittelt, der hat sie am Ende gebissen, seine neuen Besitzer und da ist er eingeschläfert worden. Eine Schäferhündin Senta, die litt unter chronischem Durchfall, die ist dann auch eingeschläfert worden. Ein 10 Jahre alter Schäferhundrüde wurde durch einen Michael Dornheim beaufsichtigt und ausgeführt, diesen Hund stellte man in der Sendung von Uta Bresan vor, und als sich Interessenten gemeldet haben, war er eingeschläfert. Der Herr Dornheim mußte noch eine Todesrunde mit dem Hund laufen, weil er die Tierärztin nicht an sich rahgelassen hat. Die Cyra, eine andere Schäferhündin war ein anderes Beispiel, die wurden nicht mehr vermittelt und aus Kostengründen sind sie dann euthanasiert worden.

Auf die Frage des Gerichts, ob die Zeugin dabeigewesen wäre, erklärt die Zeugin: ich habe mir die Ohren zugehalten und bin rausgegangen, zum Beispiel beim Rex. Das war ganz schlimm. Das Gewimmer vergesse ich bis heute nicht. Er ist mit einer großen Nadel todgespritzt worden, nicht mit einer feinen. Auf die Frage des Gerichts, ob jemand sich mal geäußert hat zu den Gründen der Tötung, insbesondere ob diese aus Kostengründen geschehen sei, erklärt die Zeugin: Na sicherlich, es wurde gesagt, daß die

 

nur kosten und Futter fressen. Auf die Frage des Gerichts, wer dies geäußert habe, erklärt die Zeugin: Die Mitarbeiter des Tierheims. Auf die Frage des Beklagten, warum die griechische Schäferhündin Kyra eingeschläfert wurde, erklärt die Zeugin: Sicher weil sie krank war, sie war ja auch im zweiten Trakt, da waren die kranken Tiere. Auf die Frage des Beklagten, ob auch Katzen euthanasiert wurden, erklärt die Zeugin: Ja. Zumindest kleine, verwilderte Katzen. Ich habe als Tierschützerin auch kranke kleine verwilderte Katzen dort eingeliefert. Wenn da schon zu viel da waren und Katzenschnupfen hatten, da wurden sie auch eingeschläfert. Und nicht nur zwei oder drei, sondern gar viele.

Auf die Frage des Klägervertreters, wer gesagt habe, daß Tiere aus Kostengründen eingeschläfert werden, erklärt die Zeugin: Frau Zisofsky. Weiter waren noch Frau Druff, Frau Schellknecht, die Frau Vogler zu der Zeit dort, die standen auch dabei. Auf die Frage des Klägervertreters, ob die Zeugin etwas darüber wisse, wie das Prozedere vor einer Einschläferung eines Tieres bei dem Kläger wäre, erklärt die Zeugin: jetzt gibt es Ethikkommissionen, seinerzeit hat sich wohl die Tierheimleiterin mit der Tierärztin verständigt. An so einer Besprechung habe ich aber nicht teilgenommen. Auf die Frage des Klägervertreters zum Tod des Rex, erklärt die Zeugin: Weil er gebissen hat, angeblich gebissen hat und weil er Futter gefressen hat. Auf die Frage des Klägervertreters zur Kyra: Das weiß ich nicht, ich weiß nur, daß sie krank war, was sie hatte, weiß ich nicht.

Ingeburg Otto:
Ich darf über die Sache gar nicht reden. Das ist vor Jahren schon in Saalfeld verhandelt worden. Es ist mir durch Anwalt Bode verboten worden, darüber zu sprechen, weil mir eine Geldstrafe angeboten wurde. Ich habe ein Gespräch zwischen zwei Ärzten mitgekommen, das habe ich nicht hören dürfen. Es ging um das Thema.

Nochmals zum Beweisthema befragt erklärt die Zeugin: Dazu kann ich etwas sagen, mir ist ein Fall bekannt. Wir hatten Versammlung, Frau Prang saß hinter mir, Frau Zisofsky und ich wollte wissen, weil wir einen Rundgang gemacht hatten durch alle Räume, da ging es um sieben Katzen, da war unklar, wo die sich befanden. Ich fragte Frau prang und Frau Zisofsky dann und es sind mir zwei verschiedene Antworten gegeben worden. Die Tiere waren da nicht und dort nicht und ich fragte dann Dr. Eberhardt, der neben mir saß und da sagte Dr. Eberhardt, daß alle sieben eingeschläfert wurden. Von wegen Katzenschnupfen. Ich habe selber mehrere Katzen, Katzenschnupfen ist behandelbar. Da hat sich das für mich bestätigt, daß es dort so gemacht wird. Aus diesen Kostengründen. Weitere Fälle möchte ich jetzt nicht sagen. Ich sagte noch zu Frau Zisofsky, wenn ich an ihrer Stelle wäre, wüßte ich, was früh reinkommt und raus, und daß die lügen. Auf Nachfrage: Selbst dabei war ich nicht, als ein Tier getötet wurde.

 

Natürlich nicht. Auf die Frage des Gerichts: Ich hatte das mit den sieben Katzen in der Zeitung gelesen, als Tierschützerin wollte ich wissen, was aus diesen Katzen geworden ist. Die Versammlung des Tierschutzvereins fand kurz nach der Sache mit den Katzen statt. Das war vielleicht vor 6 Jahren. Es war eine Vereinsversammlung des Tierschutzvereins im Tierheim Pflanzwirbach. Bei den sieben Katzen ging es um die Seewaldkatzen. Auf Nachfrage des Beklagten, ob die Zeugin bei einem Gespräch zwischen Frau Dr. Erler und Herrn Eberhardt dabei gewesen sei, erklärt die Zeugin: Ich saß neben Herrn Eberhardt. Auf Vorhalt des Klägers, daß Frau Dr. Erler den Herrn Eberhardt gefragt habe, was mit den Tieren geschehen würde, was Herr Eberhardt darauf geantwortet habe, erklärt die Zeugin: Herr Eberhardt hat sich mit Frau Dr. Erler über die Seewaldkatzen gar nicht unterhalten, denn ich hatte ihn vorher schon über die Katzen befragt, ich wußte das schon. Vielleicht hat Frau Dr. Erler auch Interesse gehabt, warum das so war. Herr Eberhardt sagte, was mit alten und kranken Katzen passiert, aus Kostengründen. Das habe ich zufällig mitgekommen, als ich Herrn Eberhardt fragen wollte, wo die Katzen sind.

(Frau Otto hat mit Datum vom 30.07.2002 eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, in der Herr Dr. Eberhardt unmißverständlich sagte: „Alte und kranke Tiere werden aus Kostengründen im Tierheim Pflanzwirbach eingeschläfert – sie haben keine Chance!“)

Auf die Frage des Gerichts: Ob Herr Eberhardt noch andere Tierheime betreut, weiß ich nicht. Ich bin am nächsten Tag noch einmal zu Frau Erler, die mir gegenüber sagte, daß Herr Eberhardt das nicht so gesagt habe. Auf Vorhalt des Klägervertreters, daß die Zeugin in einer eidesstattlichen Versicherung angegeben habe, daß Herr Eberhardt außer Katzenschupfen noch weitere Krankheiten mitgeteilt habe, erklärt die Zeugin: Ich habe noch den Katzenschnupfen in Erinnerung.

Der Klägervertreter reicht die eidesstattliche Versicherung zum Protokoll (seit 2.1.07 bei d. Akte A 82)

Noch zum Thema: Das habe ich gehört, gesehen habe ich es Gott sei Dank nicht.

Carmen Engel:
Dies glaube ich. Ich weiß, daß ein Hund aus Pößneck euthanasiert worden war, ein junger Hund, der als bissig galt. Nur weil er seinen Herrn verteidigt hat. Dort wurde er nicht mehr beschäftigt, daß er dann gegen die Stäbe springt, ist ganz normal. Und dann genauso Katzen, die hatten angefressene Ohren und einen Schnupfen, die hätten auch behandelt werden können.

Auf Frage des Gerichts, woher die Zeugin von diesen Vorgängen wisse, erklärt die Zeugin: Da waren wir dabei, da wurden wir dazu gerufen. Mein Mann und ich. Wir wurden vom Bürgermeister oder von der Behörde dazu gerufen, bei dem Hund vom Bürgermeister. Wir sollten unsere Meinung zum Einschläfern geben, da war es aber schon passiert im Tierheim. Auf die Frage des Gerichts, wann dies gewesen sei, erklärt die Zeugin: Das kann ich nicht mehr sagen. Auch das Jahr nicht. Der Hund hieß Curatscho. Der Hundehalter hieß Rattaschak.

 

Zu den Seewaldkatzen sind wir auch gerufen worden, das Tierheim war aber schneller. Dann waren sie nicht mehr im Tierheim, sie seien angeblich todkrank gewesen, obwohl sie bei der Frau noch rumgelaufen waren. Frau Seewald wollte, daß sich dann noch einmal nach dem Verbleib der Katzen erkundigen, da waren die Katzen aber schon weg. Wir wissen, daß die Katzen eingeschläfert wurden.

Mehr möchte die Zeugin nicht sagen. Auf ihre Pflicht zu vollständigen Angaben hingewiesen, erklärte die Zeugin: Für mich ist das ein KZ, kein Tierheim. Dazu stehe ich. Ich weiß nicht, wie es jetzt dort ist.

Auf Nachfrage des Beklagten, ob außer dem erwähnten Hund noch ein weiterer Hund der Zeugin bekannt sei, der dort im Tierheim getötet wurde, erklärt die Zeugin: ich weiß nur noch vom Hörensagen von einem Fall, daß eine Frau einen Schäferhund im Urlaub hinbrachte, der sich dort mit einem Rottweiler verbissen hat, da wurde kurzer Prozeß gemacht. Der Schäferhund war dann tot. Auf die Frage des Klägervertreters, ob die Zeugin ausschließen könne, daß die Katzen der Frau Seewald krank waren, erklärt die Zeugin: krank schon, aber nicht so krank, daß man sie einschläfern mußte. Dazu hat auch keiner das Recht. Ich kannte die Katzen.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 07.11.2008

Ellen Meyer:
Ich möchte nur sagen, daß ich von einem Vorgang weiß, wo 12 Katzen angeliefert worden sind, die, als ich zwei Tage später wieder kam, nicht mehr da waren. Auf die Frage des Beklagten, was sich die Zeugin dabei gedacht hat, erklärt die Zeugin: ich dachte, die hätten sie eingeschläfert.

Ich weiß von einem Hund, der eingeschläfert wurde, weil er gebissen hat. Sie gaben ihm eine Spritze und zogen ihn dann an den Hinterbeinen nach hinten. Auf die Frage des Beklagten: Dem Hund hat man die Spritze gegeben, da ist er dann eingeschlafen. Da war ich dabei. Welchen Grund man der Zeugin mitgeteilt habe: Weil er so wild war, weil er gebissen hat. Ob er tot war oder nur bewußtlos, als er geschliffen worden ist, weiß ich nicht. Ich weiß auch weder, wen der Hund gebissen hat noch wie er geheißen hat, noch wie alt er war. Eine Katze war krank, die hat Frau Dr. Franz eingeschläfert.

 

René Fischer:
Auf die Frage des Gerichts, ob der Zeuge seiner Aussage noch etwas hinzufügen wolle, erklärt der Zeuge: Es war so und das will ich auch sagen, daß ich nach Schlangenfutter gefragt habe und auch Tiere bekommen habe, zur Verfütterung an die Schlangen.

Bericht der Detektei vom 12.12. 2001 bis 31.07.2002

 

Am 07.03.2002: In einem Gespräch mit der Tierheim-Chefin Frau Zisofsky wird danach gefragt, ob zu Studienzwecken 5 junge Katzen erworben werden können. Den Zweck der Nutzung der Tiere wollte sie nicht näher erläutert haben. Sie zeigte sich spontan bereit, Tiere auch in noch größeren Mengen abzuverkaufen.

Am 31.05.2002: Telefonat: Auf die Frage, ob denn noch mehr junge Katzen einträfen und man diese in größerer Zahl erwerben könnte, antwortete Frau Schäfer, daß sicher sehr bald neue Kätzchen vorhanden seien und diese gern an den Anrufenden verkauft werden. Eine Gegenfrage zu dem Zweck der Verwendung der Kätzchen stellte die Beschäftigte des Tierheimes in dem Telefonat nicht.

Bericht der Detektei vom 03.01. bis 20.03.2007

Am 04.01.2007: Frau Zisofsky spricht den SB an und sagt, daß sie z.Zt. noch ca. 30 Katzen haben, die aber noch in Quarantäne sind und somit nicht freigegeben.

Ein Zwiegespräch entsteht: SB fragt nach Mäusen als Schlangenfutter. Frau Zisofsky sagt eigentlich dürfen wir sie nicht als Schlangenfutter abgeben – aber wenn Sie wollen….

Am 05.03.2007: Telefonat: Nachfrage wegen Tieren zum Verfüttern an Schlangen.

Meerschweinchen stammen aus Eigenzucht und junge Katzen seien auch nicht da.

Am 15.03.2007: Telefonat: Der SB ruft im TH an – Meerschweinchen, Kaninchen, und Ratten seien da – als Schlangenfutter. Vereinbarung zur Abholung am Folgetag.

Am 16.03.2007: SB beobachtet wie gegen 15:50 Uhr Frau Vogler einen Karton aus dem TH zu einem PKW trägt. Sie sagt, daß darin 2 Ratten seien, die sie ihrem Freund mitnehmen wolle, der ebenfalls Schlangen hält und immer wieder Futter benötigt. Der SB nimmt die beiden Ratten, vier Meerschweinchen und ein Kaninchen (7 Tiere) als Schlangenfutter gegen eine Spende von 30 Euro in von ihm mitgeführten 5 Schuhkartons entgegen.

Am 20.03.2007: Telefonat: Der SB bedankt sich für die Tiere und fragt an, ob er bald mit weiteren Tieren rechnen könne. Frau Zisofsky sagt ihm das zu, betont aber, daß es dringend „unter uns bleiben“ müsse, wofür der SB die Tiere bekommen hat. Sie sagte nochmals beschwörend, er solle darüber niemandem ein Wort sagen, sonst würden sie im Tierheim alle ihre Arbeit loswerden. Frau Zisofsky fügte an, das Tierheim habe in der Umgebung einige fanatische Tierschützer, wie sie sich ausdrückte.

Die dürfen, so fügte sie an, das auf keinen Fall mitbekommen.

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 5. auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 3 unter Pkt.10; A 11; A 21 unter Auskünfte betr. Einschl.; A 29; A 57-58 unter TOP2;A 59 u. TOP 6; A 60 TOP 5u.6; A 61 unter Pkt.2; A 63 unter Pkt.7; A 64; A 65 PM v. 23.u.24.9.2002; A 66; A 67;

A 68; A 71; A 72; A 73; A 76; A 77; A 79; A 80 u.81; A 82 EV I.Otto; A 87-90 EV R.Gärtner; A 93; A 102; A 103, 104; A 105; A 106 OTZ v. 26.9.02; A 107; A 108; A 113; A 114; A 115; A 149;

A 150 – 163 PI Rud.; A 164-166 Anz.TSV; A 167-171 PI Rud.; A 179 u. in einem Gespräch; E 6; E 14 u.E 15; E 17 u.E 18; E 21 u.E 22; E 28; R 37; E 47; E 48; E 50; E 53; E 54 u.E 55; E 61-E 64; E 65-E 67; E 70 u.E 71; E 77-E 80;

 

 

Pkt. 6 daß Tierheimmitarbeiter, die noch ein Herz für Tiere hatten, sich nicht trauten, den Mund aufzumachen, da sie Angst vor Entlassung hatten, daß diejenigen, die doch den Mut hatten, sofort raus flogen

Zeugenaussagen lt. Protokoll vom 18.01.2008

Karin Krystek:
Bei dem Herrn Gärtner war das ja so. Herr Gärtner hatte fürchterliche Angst vor dieser Aussage, hat sie aber dann gemacht. Er sagte, wenn er seinen Mund aufgemacht hat, wird er entlassen.

Auf die Frage des Gerichts: Ich glaube, er war da schon entlassen. Er sagte mir, weil er dort seinen Mund aufgemacht hat. Es kann aber auch sein, daß er wegen einer schweren Krankheit zu Hause war. Ich weiß aber nicht, ob er entlassen war oder wurde. Jedenfalls hatte er Angst, daß sie es erfahren. Herr Gärtner sagte mir auch, daß sich eine Frau , die dort arbeitete, deren Namen ich nicht weiß, sich über die Tötung eines Hundes aufgeregt hat, und diese auch entlassen wurde. Auf die Frage des Gerichts, ob der Zeugin weitere Mitarbeiter des Klägers bekannt sind, die gekündigt worden sind, weil sie den Mund aufgemacht haben, erklärt die Zeugin: Die Frau Petra Büchner. Frau Büchner und Herrn Gärtner war vielleicht 1996, so genau weiß ich das nicht. Sie waren beim Kläger angestellt. ABM ist doch auch ein Arbeitsverhältnis.

 

Martina Jeanette Papst:
Ich war selbst Opfer von Mobbing im Tierheim. Man hat mir übel mitgespielt. So nach dem Motto, eine ungerechtfertigte Abmahnung und mit der Androhung von Abmahnung. Es wurde mir oft unterstellt, daß ich das Kleintierhäuschen nicht saubergemacht hätte und es wurde mir eine Abmahnung deswegen angedroht. Wenn ich den Mund aufgemacht habe, wurde ich ganz schön traktiert. Auf die Frage des Gerichts, weshalb die Zeugin den Mund aufgemacht habe, erklärt die Zeugin: Man soll nicht schlecht über Tote reden, aber Frau Schubert hat vier Mäuse ihrem Dackel zu fressen gegeben, das fand ich nicht gut. Ich habe das erst mit Frau Schubert besprochen, die mir drohte, daß ich eine Abmahnung bekomme, wenn ich das weiter erzähle. Dann habe ich Arbeiten machen müssen, die ich nach meinem Arbeitsvertrag eigentlich gar nicht hätte machen müssen. Ich mußte Fliesen schleppen, während die übrige Belegschaft Sekt getrunken hat. Ich mußte mit einer Sichel gemeinsam mit Frau Büchner Brennnesseln beseitigen, für eine Weide für den Esel. Dies, obwohl wir eine Sense hatten und auch einen Mann, der dies hätte machen können. Als ich vom Arzt gesagt bekam, daß wenn ich so weiter arbeite, eine OP an der Hand riskiere und ich dies Frau Schellknecht sagte, sagte diese zu mir, daß ich eine OP riskieren solle.

Auf die Frage des Klägervertreters, welche Mitarbeiter konkret gekündigt worden seien, weil sie ihren Mund aufgemacht hätten, erklärt die Zeugin: bei Frau Büchner weiß ich es nicht, ich weiß nur von der Azubi, die zu meiner Zeit da war, die gekündigt worden ist, weil sie ihren Mund aufgemacht hat. Den Namen der Azubi weiß ich nicht mehr. Auf Vorbehalt des Klägervertreters, daß beim Kläger nie ein Azubi beschäftigt gewesen wäre, erklärt die Zeugin: Wir hatten mehrere Azubis. Eine hieß Annett.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 05.05.2008

Petra Büchner:
Da muß ich mit Frau Papst anfangen, die unmittelbar mit mir zusammen gearbeitet hat. Diese Frau war genötigt worden, mich auszuhorchen, wie auch immer. Was ich dem Tierschutzverein über das Tierheim berichte. Und wenn sie mir was sagen würde, dann würde sie rausfliegen. Da kann ich mich noch an eine Ellen Meyer aus Schwarza erinnern. Die Frau hat versucht den Katzen Körbchen und Deckchen reinzulegen in den Zwinger. Die durfte auch gehen. Dann wurden Mitarbeiter in andere Säulen versetzt, die RABS hat ja mehrere Beschäftigungsgänge, die Mitarbeiter waren für das Tierheim dann nicht mehr tragbar. Dann die Sache mit dem Ralf Gärtner, das war auch so ein Windei. Da hat man dann versucht uns die Schuld in die Schuhe zu schieben. Was sie mit dem Mann gemacht haben, wie sie ihn unter Druck gesetzt haben. Ansonsten weiß ich nicht, wer in meiner Abwesenheit noch gehen durfte. Wenn man etwas gesagt hat, dann bekam man gleich einen Verweis oder eine Verwarnung.

Auf die Frage des Gerichts, welcher Tierheimmitarbeiter, der ein Herz für Tiere hat, sich nicht getraut hat, den Mund aufzumachen, erklärt die Zeugin: Zum Beispiel ich. Oder die Jeannette, oder wie gesagt die Ellen Meyer. Auf die Frage des Gerichts, welchem Tierheimmitarbeiter gekündigt wurde, weil er den Mund aufgemacht hat, erklärt die Zeugin: Na der Herr Gärtner zum Beispiel oder die Frau Meyer.

 

Auf die Frage des Beklagten, ob die Zeugin im Arbeitsvertrag oder in einer Beilage des Arbeitsvertrages dafür unterschreiben mußte, über die Zustände des Tierheims nichts weiter zu sagen, erklärt die Zeugin: Selbstverständlich. Schweigepflicht, in jeder Verlängerung der Maßnahme stand das drin.

Ingeburg Otto:
Es kann schon sein. Mehr möchte ich auch nicht dazu sagen. Da weiß ich nämlich nichts Genaues, nämlich nur vom Hörensagen. Auf Nachfrage des Beklagten, ob die Zeugin Tierheimverbot habe, erklärt die Zeugin: ich weiß es nicht, aber es kann sein. Ich wollte gar nichts mehr sehen, was da abläuft. Meine Vermutung beruht auf meiner Äußerung in der letzten Versammlung, als ich sagte, was mir nicht gefällt.

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 15.08.2008

 

Andrea Müller:
Da kann ich nur von einem ehemaligen Mitarbeiter, den ich kenne, sprechen.

Ich kenne Frau Petra Büchner, die ist entlassen worden, weil sie mit vielen Sachen nicht einverstanden war. Das kenne ich aus Erzählungen, eigene Wahrnehmungen habe ich dazu nicht gemacht.

 

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 07.11.2008

Ellen Meyer:
Herr von Fehr fragt die Zeugin beim Hinausgehen (Richter Boller hatte völlig übersehen, daß die Zeugin auch über den Pkt. 6 befragt werden sollte), ob sie etwas dazu sagen könne, daß sich Mitarbeiter nicht über die Zustände im Tierheim äußern durften.

Die Zeugin erklärt darauf: Dazu kann ich nur sagen, daß ich für zwei Jahre ABM dort hatte, nach einem Jahr wurde es verlängert. Ich bin der Auffassung, daß die ABM nicht verlängert wurde, weil ich unbequem war.

 

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 6. auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 80 Schr. v.24.10.02; A 92 EV; A 128 u.129; A 133-136; A 137; A 190; C 3/2 unter Pkt.3.; E 5; E 15; E 19; E 32 u.E 33; E 38; E 45; E 48; E 50; E 51u.E 52;

 

 

Pkt. 7. Daß die Tierheimleiterin grundsätzlich erst Hunde einfing, nachdem sie diese mit dem Narkosegewehr betäubt hatte

Zeugenaussage lt. Protokoll vom 15.08.2008

Andrea Müller:

Ob das grundsätzlich erfolgt ist, das weiß ich nicht. Ich habe lediglich einmal die Erfahrung gemacht, und zwar haben wir, d.h. meine Familie, einen gefährlichen Hund abgeholt, der zwei Tage später eingeschläfert werden sollte. Wir waren noch einmal dort und sagten, wir wollten es vielleicht noch einmal mit dem Hund probieren, ob er vielleicht nicht doch resozialisierbar ist und dann haben wir in Absprache mit der Amtstierärztin versuchen dürfen, wir haben den Hund abgeholt und er wurde uns in Vollnarkose übergeben. Er wurde in unserem Beisein mit dem Blasrohr betäubt und uns dann übergeben. Wir legten ihn ins Auto, legten ihn in den Zwinger, daß er aufwacht. Er war ja als gefährlicher Hund eingestuft. Der Hund lebt noch. Er ist seit vielen Jahren bei mir.

René Fischer:
Ich habe das nicht gesehen, wie es passierte, aber im Gespräch wurde mir gesagt, daß ist so passiert. Ich habe einen Hund erlebt, der ganz wild war, da dachte ich, daß es vielleicht normal ist, weil man sonst nicht in den Käfig kann. Auf die Frage des Beklagten, ob sich der Zeuge an die Hunde des Herrn Fehlhauer erinnern könne, die zur Resozialisierung ins Tierheim geschafft worden sind: Es gab auch Hunde, die ruhig sind, an wilde Hunde erinnert man sich aber besser. Es gab auch Hunde, die hinten rumlagen und nur geguckt haben. Auf die Frage des Beklagten aus einem Bericht der Detektei, daß die Hunde sehr eingeschüchtert gewirkt haben, erklärt der Zeuge: Genau das war mein Eindruck von damals.

Bericht der Detektei vom 12.12. 2001 bis 31.07.2002

 

Am 31.Juli 2002: Die ganze Zeit bis 14 Uhr war keine Bewegung von Tieren auf dem Gelände des Tierheimes zu erkennen. Auch die besagten zu resozialisierenden Hunde aus Engerda waren nicht zu sehen. Durch den Mitarbeiter wurde Versucht einen der eingelieferten Hunde aus Engerda zu kaufen. Er erhielt Gelegenheit sechs von diesen Hunden zu sehen. Ihm wurde durch das Personal erklärt, daß die Hunde in den nächsten Wochen noch nicht verkauft werden würden, da diese Tiere menschenscheu seien.

Die sechs Hunde aus Engerda machten einen sehr verängstigten Eindruck.

Eigentlich nicht zu verstehen, daß alle 9 Hunde der Familie Fehlauer aus Engerda am 11.07.2002 ohne, daß vorher versucht wurde, die verängstigten Hunde mit Halsband und Leine vom Grundstück der Familie zu verbringen, alle 9 Tiere von Frau Zisofski mit der Teleinjektwaffe narkotisiert wurden.

Wie furchtbar aggressiv gerade der Hund gewesen sein mußte, der leider den Tag nicht überlebte und warum man ihn narkotisierte zeigt beispielgebend das Foto auf Anlage E 22, wird er doch, wie zu sehen ist, mit einer Leine vor dem Weglaufen festgehalten.

Weiter wird als Beweismaterial für die Aussage zu Pkt. 7. auf folgende Anlagen, die sich in der Gerichtsakte befinden, hingewiesen:

A 22 unter Gerade bei Hunden; A 61 unter Pkt.3; A 72 unterer Abs.; A 73 unter Pkt.3;

A 74; A 75 alle Hunde ; A 78 3x Betäuben; A 147; E 9; E 20; E 29; E 30; E 59; E 70;

 

 

Hier zum vorläufigen Abschluß,
unser letztes Schreiben an das Bundesverfassungsgericht, bevor wir uns wohl weiter an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, nach Straßbourg wenden müssen:

 

 

Unabhängige Tierschutz Union D

eutschlands
Allianz für Tierrechte -Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

 

* Arbeitskreis „praktischer Tierschutz“ der Tierschutzpartei – Mensch – Umwelt – Tierschutz

* bundesweite Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen

 

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* Thüringer Landesvorsitzender der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – Die Tierschutzpartei –

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Bundesverfassungsgericht postalisch zugestellt

Herrn Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle

Schloßbezirk 3

76131 K a r l s r u h e Gotha, den 19.11.2010

AZ.: AR 6206/10 des BVerfG Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung meiner persönlichen Grundrechte durch den Richter am Amtsgericht Gotha, Jahn Boller, den Gothaer Amtsgerichtsdirektor Michael Wiesenbacher, das Landgericht Erfurt, das Oberlandgericht Jena, die Staatsanwaltschaft Erfurt, die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Jena

Sehr geehrter Herr Präsident,

ursächlich ist ein gegen geltendes Recht und bestehende Gesetze geführter Mammutprozeß, der mutwillig von einem befangenen Richter über einen Zeitraum von 3 Jahren vorsätzlich ausgeweitet wurde, daß ich jetzt an Sie herantrete.

Aufgrund dieses Zivilprozesses, der eigentlich gar nicht hätte stattfinden dürfen und der mit einem Urteil endete, was jedwedem Gerechtigkeitsempfinden widerspricht, wende ich mich jetzt an Sie und baue fest darauf, daß Sie erkennen, wie übel mir bisher mitgespielt wurde, der ich völlig selbstlos mich lediglich für die Rechte gepeinigter Mitgeschöpfe einsetze.

Beginnend durch diesen Richter am AG Gotha, taten sich nachfolgend kontaktierte Justizstellen ebenfalls sehr schwer, Recht von Unrecht sowie Gesetz von dessen Verstoß zu unterscheiden.

Damit Sie alles erfassen können, habe ich Ihnen sämtliche wichtigen Schreiben zu diesem Prozeß und was danach geschah, diesem Schreiben angefügt.

Der Gerichtsakte AZ.: 1 C 1283/06 – sofern Sie diese beiziehen – werden Sie ganz sicher nicht nur entnehmen können, daß hier einiges im Argen liegt. Sie werden auch bemerken, daß dieser Akte wohl einiges widerrechtlich entnommen bzw. beigefügt wurde, was den Prozeßverlauf wie auch das abschließende Urteil sowie die Dinge danach, für meine Person zum Negativen beeinflußt wurden und schon allein deshalb mit Recht, Gerechtigkeit und Gesetzestreue wenig zu tun haben.

Doch ehe ich speziell auf die Klage, den Prozeßverlauf und letztlich auf das Urteil und dessen Begründung zu sprechen komme, möchte ich Ihnen darlegen, in welchen Grundrechten ich mich nicht nur verletzt fühle – nein, wie mir auch meine grundgesetzlichen Grundrechte vorenthalten wur

Hier meine verletzten Grundrechte:

Artikel 1 (1); (2) u.(3)

Zu (1): Durch einen Richter des AG Gotha wurde meine persönliche Würde in höchstem Maße verletzt, indem dieser, meine fast unmenschlichen Bemühungen, für die in dem Tierheim Pflanzwirbach untergebrachten Tiere bessere Bedingungen zu schaffen, trotz ausreichend vorgelegter Beweise, zu Gunsten der dort beschäftigten Tierschänder wertete.

Zu (2): Die verfassungsmäßig gesicherte Grundlage der menschlichen Gemeinschaft, der auch die Verantwortung gegenüber unseren Mitgeschöpfen durch Gesetze auferlegt ist, wurde durch einen befangenen Richter, die Gerechtigkeit mißachtend, außer Kraft gesetzt.

Zu (3): Bindende Gesetzgebung, geltendes Recht sowie die selbstverständliche Rechtssprechung wurden durch diesen Richter und somit seine vollziehende Gewalt, aufs Schärfste mißachtet.

Artikel 2 (1) u.(2)

Zu (1): Die Möglichkeit meiner persönlichen freien Entfaltung (die Rechte unserer Mitgeschöpfe, keinesfalls die Rechte anderer verletzend, zu verteidigen), hat dieser Richter entgegen bestehender gültiger Gesetze sowie entgegen der verfassungsmäßigen Ordnung, das Sittengesetz (was uns zur Hilfe gegenüber jedem Lebewesen verpflichtet) mißachtend, in einem von ihm ergangenen Urteil, mir offiziell untersagt.

Zu (2): Jeder – nach Einfügung des Art. 20a vom 17. Mai 2002, also auch die Tiere – hat ein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Dieser Richter hat durch sein gesetzwidriges Urteil unter Mißachtung aller Rechte und gültiger Gesetze, gegen die Freiheit meiner Person sowie die Rechte der in einem Tierheim untergebrachten Tiere, verstoßen.

Artikel 3 (1) u.(3)

Zu (1): Die Gewißheit, daß alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, hatte ich bei diesem Richter keineswegs – ergriff er doch ganz eindeutig Partei für Tierschänder, die sich der Vergehen an Tieren schuldig gemacht haben.

Zu (3): Von diesem Richter wurde ich aufgrund meines Glaubens, daß jeder Mensch die Pflicht hat, mißhandelten Tieren zu helfen, ganz eindeutig benachteiligt, während die Tierschänder offensichtlich bevorzugt wurden.

Artikel 4 (1)

Zu (1): Dieser Richter hat meine weltanschaulichen Bekenntnissen in höchstem Maße verletzt, indem er unübersehbar das Leiden von Tieren ignorierte und somit meine Bemühungen, jegliches Leid von den Tieren fernzuhalten, mißachtete – ja sogar noch deren Leid legalisierte.

Artikel 5 (1)

Hierzu:Dieser Richter hat bereits von Beginn bis zum Ende des Mammutprozesses, obgleich ich ihn darauf hingewiesen habe, meine mir grundgesetzlich zugesicherte Meinungsfreiheit zur „Wahrnehmung berechtigter Interessen“ lt. § 193 StGB völlig ignoriert, ja im Gegenteil mir sogar den Mund verboten, wollte ich die von mir geladenen Zeugen zu Tiermißbrauch in besagtem Tierheim befragen.

Artikel 11

Hierzu: Dieser Richter hat meine mir grundgesetzlich zustehende Freizügigkeit, den Einsatz für hilflose Tiere, in einem widersinnigen Urteil mit einer noch widersinnigeren Begründung ganz entschieden eingeschränkt.

Artikel 19 (4)

Hierzu: Dieser Richter hat, da er zum Zeitpunkt des Prozesses und der Urteilsverkündung die öffentliche Gewalt darstellte, mich in meinen Grundrechten derart verletzt, daß mir letztlich nur noch der Gang zum Bundesverfassungsgericht offensteht.

Artikel 20 (1); (2); (3) u. (4)

Zu (1): Dieser Richter hat mit seinem Auftreten, seiner Prozeßführung und letztlich diesem Urteil alles getan, den Glauben, daß die BRD ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sei, zu verlieren.

Zu (2): Dieser Richter hat mit seiner Vorgehensweise, als die vollziehende Gewalt, ebenfalls eindeutig offenbart, daß die Staatsgewalt, sowie die Rechtsprechung keineswegs vom Volke ausgeübt wird.

Zu (3): Dieser Richter hat sehr anschaulich demonstriert, daß die vollziehende Gewalt keineswegs mit einer grundgesetzestreuen Rechtsprechung einhergeht, die an Recht und Gesetze gebunden ist.

Zu (4): Folglich ist es nicht nur mein Recht – nein sogar meine Pflicht – alles gegen diesen Richter zu unternehmen. Hat dieser doch ganz offensichtlich – und das im Nachgang sogar mit Unterstützung oben angeführter Justizbehörden – alles unternommen, die grundgesetzlich garantierte Ordnung zu beseitigen.

Artikel 20a

Hierzu: Diesen Richter hat es überhaupt nicht interessiert, daß die Mitarbeiter im Tierheim Pflanzwir-bach die dort untergebrachten Tiere nicht geschützt sondern ihnen ständig Schmerzen und Leid zugefügt haben. Dieser Richter hat mit seiner Vorgehensweise, als vollziehende Gewalt, ganz massiv auch gegen diesen Artikel unseres GG verstoßen und somit auch gegen die Wahrnehmung meiner Interessen und gegen den grundgesetzlich zugesicherten Schutz der Tiere.

Artikel 34

Hierzu: Dieser Richter hat in Ausübung seines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht in höchstem Maße verletzt. Dies hat jedoch bisher die Körperschaft, in deren Dienst er steht (also die Landesjustiz) noch der Staat, in dessen Verantwortlichkeit er sich befindet, in irgendeiner Art und Weise interessiert. Justizministerium, Bundespräsidialamt, Bundesjustizministerium, Bundeskanzleramt sowie Staatsanwaltschaft noch Generalstaatsanwaltschaft haben auf meine Anschreiben Handlungsbedarf erkannt. Der letzte Ausweg ist somit das BVerfG.

Artikel 92

Hierzu: Die rechtssprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut, sie wird durch das Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetz vorgesehenen Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt.

Da besagter Richter sowie die Gerichte der Länder in diesem Fall bisher doch wohl mehr als deutlich gezeigt haben, daß sie nicht befähigt sind, die „rechtssprechende Gewalt“ nach Recht und Gesetz auszuüben, bleibt letztendlich nur das Bundesverfassungsgericht um Recht zu sprechen.

Artikel 93 (1) 4a

Hierzu: Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder in einem seiner in Artikel 20 Abs. 4, 33,38,101,103 und 104 enthaltenen Rechte verletzt zu sein.

Artikel 103 (1)

Hierzu: Daß dieser Richter mir mehrmals den Anspruch auf rechtliches Gehör verweigerte, können die bei den sich über 3 Jahre hinzögernden Verhandlungen anwesenden Zuhörer durch eidesstattliche Versicherungen bestätigen. Hier allein schon sorgte dieser Richter dafür, daß durch seine ausgeübte öffentliche Gewalt meine mir grundgesetzlich zustehenden Rechte verletzt wurden.

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich möchte jetzt zu den eigentlichen Geschehnissen kommen, die mich, als nun bereits seit 50 Jahren in gemeinsamen Einsatz mit meiner Frau für die gequälte Kreatur, dazu verpflichteten, für die in dem Tierheim Pflanzwirbach bei Rudolstadt in Thüringen untergebrachten Tiere, Sicherheit für deren Leben und bessere Haltungsbedingungen zu schaffen.

Es begann im Jahre 1999, als der Landestierschutzverband von Thüringen im Deutschen Tierschutzbund, dessen Gründungsmitglied und stellv. Vorsitzender ich war – konnte ich zu dieser Zeit bereits auf 40 Jahre engagierte Tierschutzarbeit zurückblicken – auf die ungerechtfertigten Tötungen sowie den tierschutzwidrigen Umgang mit Tieren in dem Tierheim Pflanzwirbach aufmerksam wurde.

Nach langem Zögern und letztlich gemeinsamen Mitgliederbeschluß stellte ich am 25.09.2002 gegen das Tierheim Pflanzwirbach Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Gera.

Es gab zwar ausreichend Zeugen, doch der Rechtsvertreter des Tierheimes, der Rechtsanwalt Klaus Bode, der auch bei dem jetzigen Zivilprozeß fungierte, setzte unsere Zeugen derart massiv unter Druck, daß sie letztlich ihre Aussagen zurückzogen.

Die Ermittlungen wurden daraufhin zwangsläufig von der Staatsanwaltschaft eingestellt – das Tierheim konnte wie bisher weiter so tierschutzwidrig mit den ihm anvertrauten Tieren umgehen.

Was war zu tun?

Ich verschickte E-Mails an Tierfreunde und informierte diese über den Umgang mit den Tieren in diesem Tierheim Pflanzwirbach, damit diese mit dazu beitragen sollen, daß weniger Tiere leiden müssen.

So bekamen Mitarbeiter dieses Tierheimes auch Kenntnis über eine Mail (siehe Anlage) von mir, die ich am 17.04.2006 verschickte, als sie gerade wieder Tiere aus dem Berliner Tierheim gegen ein ansehnliches „Pfotengeld“ holen wollten.

Empört schickte mir der Rechtsvertreter des Tierheimes, dieser RA Bode, eine Unterlassungserklärung, die ich unterschreiben sollte.

Das sah ich nun überhaupt nicht ein, konnte ich doch meine Behauptungen in dieser Mail, über den tierschutzwidrigen Umgang mit den im Tierheim untergebrachten Tieren, alle mit Dokumenten, Eidesstattlichen Versicherungen, Video – und Fotomaterial und ausreichend Zeugenaussagen untermauern.

Was folgte, war die Klage vom 20.10.2006 (siehe Anlage).

Doch bereits der erste Verhandlungstag am 27.03.2007, der als Güteverhandlung anberaumt war, zeigte unübersehbar, daß der prozeßführende Amtsrichter, Herr Jahn Boller, wenig Interesse dafür zeigte, ob in der von mir beschuldigten Tierheimeinrichtung die dortigen Tiere gequält oder getötet wurden.

Ihm war ebenfalls meine Klageerwiderung mit 190 Seiten Belegen, Dokumenten, Zeugenaussagen, Eidesstattlichen Versicherungen und Protokollen nicht im Geringsten Beweis genug, meine Anschuldigungen gegen das Tierheim zu bestätigen.

Er verlangte, obgleich ich ihm auch Videomaterial über das Tierheim anbot, was die Unterbringung der Tiere dokumentierte, viel mehr Beweise und aussagefähige Zeugen.

So setzte ich mich, wie bereits 2001, mit der Detektei „Kontinuum“ in Verbindung, da diese schon einmal für uns im Tierheim Pflanzwirbach Erkundigungen einholte und beauftragte sie im Tierheim nochmals zu recherchieren (Berichte siehe Anlage).

Dafür gab es einleuchtende Gründe, da ich in diesem Tierheim „Hausverbot“ hatte, was aufgrund eines 1999 erstellten Protokolls (siehe Gerichtsakte) über die dortigen Mißstände mir, wie ebenfalls Mitgliedern des Tierschutzverein Rudolstadt, ausgesprochen wurde und ich somit keine andere Möglichkeit hatte, die herrschenden Zustände in diesem Objekt nach 2000 zu beurteilen und belegen konnte.

Während des sich über fast 3 Jahre von diesem Richter Boller mutwillig hinausgezögertem Prozeßmarathon bekam ich den Eindruck, daß dieser Richter weder meine Klageerwiderung mit den 190 Anhängen noch meine weiteren Schreiben, mit denen ich auf die Vorwürfe des Klägervertreters antwortete, überhaupt zur Kenntnis nahm.

Unvorbereitet und desinteressiert, wie er zu all den anberaumten nachfolgenden Prozeßverhandlungen erschien, mußte man diesen Eindruck zwangsläufig bekommen.

Sogar Fragen anwesender interessierter Zuschauer bei diesen Prozeßtagen, wie lange er als Richter noch gedenke, diesen Prozeß hinauszuzögern, begegnete Herr Boller mit einer nicht zu überbietenden Arroganz und den Worten, das möge man doch bitte ihm ganz allein überlassen – wie er den Prozeß führt und wie lange.

Bedenken möge man dabei, daß dieser Richter nicht nur bequem mein Sohn sein könnte – er sich dessenungeachtet während des ganzen Prozesses mir gegenüber aufführte, als hätte er einen dummen Schuljungen vor sich.

Nicht nur daß er mir öfters den Mund verbot, erlaubte er mir nicht meine Zeugen zu den Vorgängen in diesem Tierheim so zu befragen, wie ich das für angemessen hielt.

Fragen, die ihm anscheinend unangenehm, die er wohl als überflüssig ansah.

Vermutlich, da ich meine Argumente ohne Rechtsanwalt vorbrachte und mich auch ohne einen solchen, den Umständen angepaßt, zu verteidigen wußte.

Da also dieser Richter Boller mich immer wieder drängte, weitere Beweise für die von mir in besagter E-Mail behaupteten Zustände in dieser Einrichtung in Pflanzwirbach zu erbringen, setzte ich alles in Bewegung, um ihn zufrieden zu stellen. Letztlich äußerte er ja sogar, ich würde die Schuld tragen, daß sich der Prozeß so in die Länge zieht. Ich hatte immer wieder das Empfinden, daß es Ihm recht wäre, würde ich aufgeben – daraufhin arbeitete er vermutlich hinaus.

So fuhr ich nicht nur zu der Detektei nach Erfurt, sondern auch zu den Stadtverwaltungen Saalfeld und Rudolstadt, zum Amtsgericht Rudolstadt und den Adressen der Zeugen, die ich dem Gericht zur Beweiserhebung anbieten wollte.

Dabei kam ganz Gravierendes zu Tage.

Nicht nur, daß mich ein „Tierheimverein Pflanzwirbach“ verklagt hatte, den es tatsächlich nicht gibt, war dieser Verein beim dortigen Amtsgericht lediglich als „Tierheim Pflanzwirbach“ eingetragen.

Stellte sich auch beim Kontaktieren der Stadtverwaltungen, die diese Einrichtung nicht zu knapp finanzieren, heraus, daß keinerlei Finanzierungsgrundlagen vorhanden, also Verträge abgeschlossen waren.

Städte und Gemeinden finanzierten praktisch eine Institution, die es nicht nur juristisch gar nicht gibt, sie steckten auch noch immense Summen Geld in diese Einrichtung, im guten Glauben, daß dort hilflose Tiere tierschutzgerecht und der Art angepaßt, betreut werden.

Was ja leider überhaupt nicht der Fall war und noch immer das von mir angeprangerte Mango ist.

Den prozeßführenden Richter Boller setzte ich über all das in Kenntnis – doch er zeigte keinerlei Interesse. Ihn interessierte auch nicht der nichtexistierende Name des Vereins, unter dem er mich verklagt hatte. Ein aufgrund meiner Recherche nun bekanntgewordener Namensschwindel, unter dem der Verein bereits seit 14 Jahren agierte, änderte dieser Richter Boller nun auf Antrag des Klägers, als Rubrumsberichtigung, obgleich ich mehrmals dagegen Widerspruch einlegte.

Der Richter Boller nahm mich überhaupt während des gesamten Prozeßverlaufes anscheinend sowieso nicht ernst.

Als schließlich Ende 2007 dieser Richter noch immer keine Anstalten machte, die von mir angebotenen Zeugen zu laden, machte ich ihn darauf aufmerksam, daß ich gedenke einen Befangenheitsantrag gegen ihn zustellen.

Erst dann bewegte sich dieser Richter.

Doch, wie sonderbar, als ich ihm die Zeugen nannte – und unter anderen auch den Mitarbeiter der Detektei Kontinuum, schickte (und das wohl nach interner Rücksprache mit dem Klägervertreter) er noch vor dem ersten Termin der Beweisaufnahme am 18.01.2008 einen Beschluß an die Parteien.

Dieser „ja angeblich nichtbefangene Richter Boller“ teilte mit Beschluß vom 02.01.2008 mit, den Punkt 1. der Klage, der da lautet: daß im Tierheim des Klägers, gelegen in Pflanzwirbach, Marktleite 7, 07407 Rudolstadt, von den Mitarbeitern Kleintiere, ganz besonders Ratten und Mäuse, nicht als lebenswerte Geschöpfe angesehen und dementsprechend behandelt werden. zu streichen.

Obgleich noch mit Schreiben vom 11.12.2007 der Klägervertreter RA Bode auf eben diesem Klagepunkt massiv beharrte, schloß sich Richter Boller wohl intern mit ihm kurz, daß dieser Punkt der Klage gestrichen wird. Er wurde wohl ganz intern von diesem Richter Boller über meine Zeugen informiert und die Tierheimleiterin, Frau Zisofsky, teilte ihm offensichtlich mit, daß eben dieser Mitarbeiter der Detektei Kleintiere als „Schlangenfutter“ in Pflanzwirbach erworben habe.

Das durfte natürlich nicht zur Sprache kommen – entzog Richter Boller mir doch widerrechtlich, bei Befragung dieses Zeugen, radikal das Wort und legte eine Zwangspause ein, da ich mich sehr erregte.

Meine Forderung, dieses Vorkommnis sowie ebenfalls die Streichung dieses Klagepunktes ins Protokoll zu nehmen, kam Richter Boller nicht nach.

Dieser Vorgang, wie bereits andere vorher, wurde ganz gezielt verschwiegen.

Letztendlich kam es so, wie ich bereits befürchtet hatte.

Noch bevor am letzten Prozeßtag, dem 06.02.2010, auf Beschluß des Richters Boller 4 Mitarbeiter des Tierheims und eine Amtstierärztin ihre Zeugenaussagen lediglich zu 3 Klagepunkten (warum nicht zu allen?) machten, bestand ich auf der Vereidigung dieser Zeugen, da mir klar war, daß sie die Unwahrheit sagen – und so geschah es überwiegend auch.

Noch immer im Glauben, daß vielleicht in diesem Richter Boller doch etwas Rechtsverständnis und die Neigung zu Gerechtigkeit seine richterliche Tätigkeit lenkt, wartete ich das Urteil ab, was ja aufgrund der Beweislage nur so ausfallen konnte, daß die Klage zurückgewiesen würde, indem Recht gesprochen – sprich meine Behauptungen in besagter E-Mail akzeptiert und nicht mehr angezweifelt werden.

Doch wie lautete das Urteil, was dieser Richter Boller am 19.05.2009 zustellen ließ?

Ein Schlag ins Gesicht.

Ein Schlag gegen unseren Rechtsstaat – ein Schlag gegen das Vertrauen in unsere Justiz.

Ein Schlag gegen den Tierschutz – denn nur der war es, der mich so hat kämpfen lassen und Kosten verursacht hat, die ich selbst nicht bestreiten konnte, bei deren Begleichung Freunde geholfen haben, wußte – oder besser glaubte ich doch zu der Zeit noch an Gerechtigkeit und unseren Rechtsstaat.

Nicht allein, daß jetzt die armen Tiere sogar legitim in dieser dubiosen Einrichtung auch weiterhin gequält und getötet werden dürfen, weigert sich dieser Richter, die erst auf sein Verlangen weiterer Beweise entstandenen Kosten, anzuerkennen.

Von den tatsächlich verauslagten Geldern von 1.652,57 € (außergerichtliche Kosten) plus 715,67 € (Gerichtskosten) wurden mir lt. Kostenfestsetzungsbeschluß vom 07.04.2010 gerade mal 155,86 € (außergerichtliche Kosten) plus 715,67 € (Gerichtskosten) angerechnet die Rechnung (siehe Anlage) der Detektei allein beläuft sich jedoch schon allein auf 826,38 Euro !!!

Somit werden mir von diesem Richter 1496,71 € nachweislich entstandene Kosten unterschlagen!

In meinen Augen ist das, neben dem Schandurteil dieses Richters, ein ungeheuerer Betrug, den ich mir nicht bieten lassen muß, bestand dieser Richter Boller doch ständig auf Heranschaffen neuer Beweise. Und die sind nun mal nicht zum Nulltarif zu haben.

Hier nun das, was ich nach der Urteilsverkündung unternommen habe und wie mir dabei ebenfalls übel mitgespielt wurde:

Daß mein ganzes Vorgehen einzig und allein zum Wohle hilfsbedürftiger Tiere und in Ausübung „berechtigter Interessen“ geschehen ist und geschieht, darf bei der Betrachtungsweise dieses Falles nicht aus den Augen gelassen werden.

 

Hier nochmals der kontinuierliche Ablauf des Sachverhalts:

Aufgrund einer Veröffentlichung am 17.04.2006 im Internet über unhaltbare katastrophale Zustände in dem Tier-Verwahrobjekt Pflanzwirbach bei Rudolstadt wurde ein Zivilprozeß im Amtsgericht 99867 Gotha unter dem AZ.: 1 C 1283 / 06 in Gang gesetzt, der seinesgleichen sucht.

Der für diesen Fall eingesetzte Richter Jahn Boller zeigte bereits bei der Güteverhandlung am 27.03.2007 wenig Verständnis für mein tierschützerisches Engagement und lehnte meine Erwiderung mit 190 Anlagen vom 02.01.2007 auf die Klage des Tierheimvereins Pflanzwirbach e.V. vom 20.10.2006 als unzureichend ab.

Die von mir daraufhin angebotenen Zeugen begann dieser Richter erstmals am 18.01.2008 vorzuladen, nachdem ich ihm mitgeteilt hatte, daß ich beabsichtige gegen ihn einen Befangenheitsantrag stellen zu wollen.

Äußerungen des Richters, die auf Voreingenommenheit schließen ließen, sowie die von mir angebotenen Beweise, wie Fotos und Berichte einer Detektei, die ihn nicht interessierten, sowie ständige Verhaltensmaßregelungen, ließen immer wieder die Besorgnis von Befangenheit aufkommen.

Auch daß Anträge der Klägerseite mit völlig anderen Maßstäben von diesem Richter behandelt wurden als von meiner Beklagtenseite, ließen seine Parteilichkeit unübersehbar erkennen, empfand er doch offensichtlich meine Sorge um leidende Tiere, ebenso wie die Klägerseite, als unverhältnismäßig und unsinnig.

Teilweise striktes Frageverbot bei Zeugenbefragungen, immerwährende Verfahrensfehler, Untätigkeit und Hinauszögern bei Beweisaufnahme und schließlich eine nach 3 Jahren mehr als langwierige Ur-teilsfindung, die trotz eindeutiger Beweisdarlegungen von diesem parteiisch urteilenden Richter Boller fast ausschließlich zu Gunsten der Tierschänder entschieden wurde, gaben letztlich die Bestätigung der Befangenheit.

Bei einem solchen Beweisberg ein solches Urteil zu sprechen, ist mehr als ein Verbrechen. Es gehört schon eine ganze Portion Kaltschnäuzigkeit dazu, sich so tierfeindlich zu verhalten.

Ein Verbrechen an dem Beklagten – und ein Verbrechen an den Tieren in dieser Verwahranstalt in Pflanzwirbach, die nun auch weiterhin ungestraft gequält und getötet werden dürfen – jetzt sogar mit offizieller Genehmigung der Justiz!!

So wie es im Jahre 2002 schon einmal war.

Da wurde diese Verwahranstalt in Pflanzwirbach bei der Staatsanwaltschaft angezeigt – die gleichen Vorwürfe!

Doch der gleiche Rechtsanwalt, wie jetzt auch wieder, brachte es fertig, mit unlauteren Mitteln alle Zeugen für den damaligen Prozeß derart einzuschüchtern, daß am Ende keiner mehr was gesehen hatte.

Doch jetzt waren Zeugen bereit auszusagen und sie taten es – auch genügend andere Beweise belegten, daß die von mir erhobenen Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen waren – und da begeht ein Richter an einem kleinen Amtsgericht das Verbrechen – alles ins Gegenteil zu verkehren

Was eigentlich hat dieser Rechtsanwalt an sich, daß er für seinen Klienten immer wieder Siege einfährt, auch wenn der sich noch so sehr an Lebewesen vergangen hat?

Vermutlich ist es die unerklärliche Abneigung sehr vieler Menschen gegenüber unseren Mitgeschöpfen, die ein solches Handeln, trotz gültiger Gesetze zum Schutz für Tiere, begründet

Pfui Teufel – kann man da nur noch sagen, wenn sogar ein Richter die dort begangenen Verbrechen an den hilflosen Tieren vorsätzlich und gewissenlos unterstützt und deckt!

Wer eigentlich gibt einem solchen Menschen, wie diesem Herrn Boller, die Befähigung, das Amt eines Richters, der unparteiisch und nach Recht und Gesetz urteilen sollte, auszuüben?

Doch schauen wir uns das Urteil und die dazugehörige Begründung an.

Hier wird die Beweisführung vom 14.05.2009 zu den Punkten 1. bis 7. des Urteils vom 15.05.2009 (siehe Anlage) mit Zeugenaussagen, Protokollen, Eidesstattlichen Versicherungen, Video – und Fotomaterial, zur Makulatur erklärt,

da „nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme die Richtigkeit keiner der im Tenor des Urteils benannten Behauptungen des Beklagten erwiesen ist“, wie Richter Boller in seinen Entscheidungsgründen zu seinem hanebüchenem Urteil bemerkt.

 

Zu Abschnitt I. der Klage:

Der Kläger beantragt den Beklagten zu verurteilen, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen nachfolgende unwahren und ehrabschneidende Behauptungen aufzustellen:

Pkt.1. der Klage: daß im Tierheim des Klägers, gelegen in Pflanzwirbach, Marktleite 7, 07407 Rudolstadt, von den Tierheimmitarbeitern Kleintiere, ganz besonders Ratten und Mäuse, nicht als lebenswerte Geschöpfe angesehen und dementsprechend behandelt werden;

Kein Urteilspunkt

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Bekundungen des Beklagten, Tierheimmitarbeiter sehen Kleintiere nicht als lebenswerte Geschöpfe an und behandelten sie dementsprechend, stellen Meinungsäußerungen des Beklagten dar, die dem Beklagten nicht zu verbieten sind. Sie stellen keine Schmähung oder Formalbeleidigung dar. Es handelt sich auch nicht um Äußerungen, die das sachliche Anliegen des Beklagten in den Hintergrund stellen und nur der Diffamierung des Klägers dienen soll. Vielmehr wurden sie im Zusammenhang mit den vom Beklagten beschriebenen Tatsachenbehauptungen geäußert. Bei Meinungsäußerungen darf die abwertende Kritik auch scharf und übersteigert sein. Dies darf ihm auch dann nicht untersagt werden, wenn andere die Meinung des Beklagten für falsch halten (vgl. BGHZ 45,296).

Die Argumentation des Beklagten dazu:

Dieser Klagepunkt wurde im Urteil nicht mehr erwähnt – jedoch nicht aufgrund der richterlichen Begründung. Sondern aufgrund dessen, daß der Richter Boller in interner Zusammenarbeit mit dem Klägervertreter diesen Punkt als zu prekär einstufte, konnte der Beklagte doch durch Zeugenaussage sogar bestätigen lassen, das Kleintiere in diesem Tierheim als Schlangenfutter abgegeben bzw. Mitarbeitern für eigen gehaltene Schlangen entnommen wurden. Das jedoch durfte keinesfalls publik werden!

Pkt.2. der Klage: daß die Verhältnisse im Tierheim des Klägers katastrophal sind und in einem Raum 12 Katzen untergebracht worden sind, für die jedoch nur vier Liegeplätze vorhanden waren und die Katzen in den Katzentoiletten lagen und Klettermöglichkeiten bzw. Spielzeug zur Beschäftigung fehlte;

Hierzu Pkt. 1. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: in einem Raum des Tierheims des Klägers seien 12 Katzen untergebracht gewesen, für die jedoch nur vier Liegeplätze vorhanden waren und Klettermöglichkeiten bzw. Spielzeug zur Beschäftigung fehlten,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Verhältnisse im Tierheim des Klägers seien katastrophal, stellen Meinungsäußerungen des Beklagten dar, die dem Beklagten nicht zu verbieten sind. Sie stellen keine Schmähung oder Formalbeleidigung dar. Es handelt sich auch nicht um Äußerungen, die das sachliche Anliegen des Beklagten in den Hintergrund stellen und nur der Diffamierung des Klägers dienen soll. Vielmehr wurden sie im Zusammenhang mit den vom Beklagten beschriebenen Tatsachenbehauptungen geäußert. Bei Meinungsäußerungen darf die abwertende Kritik auch scharf und übersteigert sein. Dies darf ihm auch dann nicht untersagt werden, wenn andere die Meinung des Beklagten für falsch halten (vgl. BGHZ 45,296).

Die Behauptung des Beklagten, in einem Raum seien 12 Katzen untergebracht gewesen, für die jedoch nur vier Liegeplätze vorhanden waren, hat nur die Ehefrau des Beklagten, die Zeugin von Fehr, bestätigt. Nach ihren Angaben hat das Gericht erhebliche Zweifel, ob sich die Zeugin nach 10 Jahren zuverlässig erinnert, zumal sie wegen anderer Umstände des Tierheims Erinnerungslücken preisgeben mußte.

Widerlegt werden die Angaben der Zeugin aber durch die eidlich vernommenen Zeuginnen Zisofsky und Vogler, die übereinstimmend angegeben haben, daß die Liegeplätze für die Katzen der Anzahl der Katzen entspräche.

Daß dies durch die Zeugin Vogler zuverlässig eingeschätzt werden kann, ergibt sich bereits daraus, daß sie für die Katzenhaltung im Tierheim zuständig ist.

Nach der Beweisaufnahme, insbesondere nach der Einvernahme der eidlich vernommenen Zeugen Zisofsky und der Zeugin Vogler ist das Gericht (Richter Boller) auch davon überzeugt, daß die Katzen im Tierheim des Klägers über Klettermöglichkeiten und Spielzeug verfügen.

Dies haben auch weitere Zeugen glaubhaft bestätigt.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

(Die Frage hierzu sei erlaubt – welche Zeugen?) Nicht weil es mir die freie Meinungsäußerung gestattet, sondern weil die Verhältnisse wirklich katastrophal sind, konnte der Richter gar nicht anders.

Die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 13 (dreizehn) Zeugen, das Video – und Bildmaterial sowie Schriftstücke und Detekteiberichte ignorierte dieser Richter Boller – waren doch die vom Beklagten eigentlich Beschuldigten in seinen Augen die einzig glaubwürdigen Zeugen.

Da die Zeugen erst nach ihrer Aussage (der Beklagte hatte jedoch bereits vorher auf einer Vereidigung bestanden) vom Richter Boller vereidigt wurden, wußten sie bei ihrer Aussage nicht, daß ich beabsichtige, sie später wegen Meineid gem. § 154 StGB strafrechtlich verfolgen zu lassen. Denn daß sie alle die Unwahrheit sagen, war für mich so klar, wie das Ahmen in der Kirche.

Ich meine doch, daß dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 3. der Klage: daß den im Tierheim befindlichen Hunden grundsätzlich keine Schutzhütte o.ä. zur Verfügung stehe;

Hierzu Pkt. 2. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß den im Tierheim befindlichen Hunden grundsätzlich keine Schutzhütte o.ä. zur Verfügung stehe,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Unzutreffend ist auch die Behauptung des Beklagten, daß den Hunden keine Schutzhütte oder ähnliches zur Verfügung stünde .Die Inaugenscheinnahme des Videobandes hat ergeben, daß die Hunde in Zwingern in einem Innenraum untergebracht sind, dies haben im übrigen alle zu diesem Beweisthema gehörten Zeugen bestätigt. Darüber hinaus haben mehrere Zeugen glaubhaft bestätigt, daß im Außenbereich auf den Tobeplätzen der Hunde diesen Schutzhütten zur Verfügung stehen.

Daß die Hunde in einem Innenraum untergebracht sind, hat auch der Beklage nicht bestritten.
Es konnte jedoch keinesfalls widerlegt werden, daß den Hunden grundsätzlich keine Schutzhütten o.ä. zur Verfügung stand – was hier eindeutig festzustellen war.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

 

Auch hier wurden die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 12 (zwölf) Zeugen, das Video – und Bildmaterial sowie Schriftstücke und Detekteiberichte von diesem Richter Boller ignoriert – waren doch die vom Beklagten eigentlich Beschuldigten in seinen Augen die einzig glaubwürdigen Zeugen. Daß die im Tierheim untergebrachten Hunde so gut wie nie auf den sogenannten „Tobeplätzen“ frei laufen durften, lediglich ab und an von einem Mitarbeiter für Minuten an der Leine geführt wurden, interessierte den Richter nicht. Daß ein Hund, wenn er schon mal aus dem Innen – oder Außenzwinger raus darf, keineswegs eine der beiden Hütten, die als Alibifunktion auf dem Tobeplatz stehen benutzt, ist doch selbst für den simpelsten Hundekenner einleuchtend. Nur für den Richter stehen den Hunden Schutzhütten zur Verfügung. Eine Schutzhütte bedeutet ungestörte Rückzugsmöglichkeit!

Es ist ganz einfach lächerlich, wie hier ein befangener Richter versucht, eine Partei auflaufen zu lassen, während er die eigentlich Schuldigen mit aller Macht von den Vorwürfen reinwaschen will.

Ich meine doch, daß auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 4. der Klage: daß Wasserschildkröten im Tierheim des Klägers in einem total veralgten Tümpel und Kleintiere grundsätzlich nur in Kleinkäfigen untergebracht waren;

Hierzu Pkt. 3. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß Wasserschildkröten im Tierheim des Klägers in einem total veralgten Tümpel untergebracht waren,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Tatsachenbehauptung, daß Wasserschildkröten im Tierheim des Klägers in einem total veralgten Tümpel untergebracht waren, ist von keinem der vernommenen Zeugen bestätigt worden.

Soweit die Zeugen Krystek, von Fehr und Büchner zu der Schildkrötenhaltung bestätigende Angaben getätigt haben, erschöpfen sich diese Bekundungen in Vermutungen und Unterstellungen.

Nach Angaben der Zeugin von Fehr hat das Gericht erhebliche Zweifel, ob sich die Zeugin nach 10 Jahren zuverlässig erinnert, zumal sie wegen anderer Umstände des Tierheims Erinnerungslücken preisgeben mußte. So hat die Zeugin auch mitgeteilt, daß Wasserschildkröten in einem veralgten Tümpel gehalten wurden, was furchtbar gewesen sei. Auf Nachfrage mußte sie zugeben, daß sie nicht einmal wisse, ob sie Wasserschildkröten gesehen habe.

Daß Kleintiere bei dem Kläger grundsätzlich in Kleinkäfigen untergebracht sind, hat im Übrigen die Beweisaufnahme ergeben.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

Auch hier wurde die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 3 (drei) Zeugen, das Video – und Bildmaterial sowie Schriftstücke und Detekteiberichte von diesem Richter Boller ignoriert.

Daß die meisten Menschen Wasserschildkröten, zumal sie in einem veralgten Tümpel kaum zu sehen sind, nicht zur Kenntnis nehmen, dürfte wohl jedem bekannt sein.

Als Beklagter mußte ich bei der Zeugenvernehmung der Frau von Fehr helfend eingreifen, daß weder die Zeugin noch ich in dem Tümpel Wasserschildkröten gesehen haben – ja erst durch Frau Zisofsky erfuhren, daß sie da gehalten werden.

Daß in diesem veralgten Tümpel überhaupt Leben und sogar das von Wasserschildkröten möglich ist, schilderte uns die Leiterin, Frau Zisofsky, bei unserem, vom Landestierschutzverband Thüringen festgelegten Kontrollbesuch am 29.09.1999, zu dem wir auch das entsprechende Protokoll fertigten, was der Gerichtsakte beiliegt.

Das und vieles andere wurde von dem befangenen Richter Boller jedoch ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen. Unser Vorbringen interessierte diesen Richter eigentlich nicht wirklich. Er war von Anbeginn einzig und allein darauf bedacht, den Kläger von meinen Vorwürfen reinzuwaschen.

Wieso und warum – ich weiß es nicht. Ich kann auch nicht sagen, was der Klägervertreter diesem Richter versprochen hat oder was hier sonst gemauschelt wurde.

Auf jeden Fall steht fest, daß dieser Richter von Anfang an für die Klägerseite Partei ergriffen hat.

Ich meine, daß auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 5. der Klage: daß im Tierheim des Klägers vor Wintereinbruch eingelieferte Igel untergewichtig und ohne Fütterung untergebracht waren, so daß grundsätzlich bei fast allen Tieren im Frühjahr der Tod festgestellt wurde;

Hierzu Pkt. 4. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß im Tierheim des Klägers vor Wintereinbruch eingelieferte Igel untergewichtig und ohne Fütterung untergebracht waren, so daß grundsätzlich bei fast allen Tieren im Frühjahr der Tod festgestellt wurde,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Tatsachenbehauptung, daß vor Wintereinbruch eingelieferte untergewichtige Igel ohne Fütterung untergebracht waren, sodaß grundsätzlich bei fast allen dieser Tiere im Frühjahr der Tod festgestellt wurde, wurde von keinem der vernommenen Zeugen bestätigt.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

Auch hier wurde die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 2 (zwei) Zeugen von diesem Richter Boller ignoriert. Schon recht sonderbar, daß bei diesem Richter zwei Zeugen – keine Zeugen sind.

Die in einem Schreiben vom 01.07.1999 (siehe Gerichtsakte) an das Tierheim Pflanzwirbach gestellten Fragen zum angeblichen Tod mehrer Igel, wurden im Schreiben des Tierheims vom 12.07.1999 mit 7 Igeln im Herbst 1997 angegeben, von denen einer verstorben und sechs angeblich im Frühjahr an Gartenbesitzer vermittelt wurden.

Im späteren Protokoll vom 29.09.1999 (siehe Gerichtsakte) sagte Frau Zisofsky jedoch aus, daß im Herbst 1997 lediglich 3 Igel mit einem Gewicht von 300 und 400 gr. aufgenommen und nach dem Winterschlaf 1998 an Gartenbesitzer vermittelt wurden.

Igelspezialisten sind demgegenüber davon überzeugt, daß Igel unter 500 gr. Im Winter durchgefüttert werden müssen, sollen sie nicht sterben.

Da sich bei diesbezüglicher Zeugenbefragung der Zeugin Büchner herausgestellt hat, daß sie 1997 tote kleine Igel im Tierheim Pflanzwirbach gefunden und keine Unterweisungen über die Behandlung und Überwinterung von Igeln durchgeführt werden, ist davon auszugehen, daß bei Überwinterung ohne Fütterung untergewichtiger Igel, grundsätzlich fast alle Tiere das Frühjahr nicht erlebten.

Auch die Aussage der Zeugin Otto, daß sie eine Frau kennt, die Igel ins Tierheim gebracht hat, die dann im Frühjahr fast alle tot waren, interessierte den Richter Boller nicht.

Ich meine, daß auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 6. der Klage: daß Hunde, Katzen oder Kleintiere, die gesundheitliche Probleme hatten oder etwas älter waren oder nicht schön aussahen, aus Kostengründen euthanasiert worden sind;

Hierzu Pkt. 5. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß Hunde, Katzen oder Kleintiere, die gesundheitliche Probleme hatten oder etwas älter waren oder nicht schön aussahen, aus Kostengründen euthanasiert worden sind,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Tatsachenbehauptung, daß Hunde, Katzen oder Kleintiere , die gesundheitliche Probleme hatten oder etwas älter waren oder nicht schön aussahen, aus Kostengründen euthanasiert worden sind, wurde von keinem der vernommenen Zeugen bestätigt.

Was die Zeuginnen Büchner und Otto zur behaupteten Euthanasie von Tieren in ihren getätigten Angaben bestätigten, erschöpften sich diese Bekundungen in Vermutungen und Unterstellungen.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

Auch hier wurde die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 5 (fünf) Zeugen von diesem Richter Boller ignoriert. Schon recht sonderbar, daß auch hier wieder bei diesem Richter fünf Zeugen – keine Zeugen sind. Die Aussagen der Zeugen Krystek, Büchner, Otto, Engel und Meyer als Vermutungen und Unterstellungen zu werten, ist doch wohl etwas mehr als eine Rechtsbeugung dieses Richters.

Besonderes Augenmerk muß auf die Eidesstattliche Versicherung vom 30.07.2002 (siehe Anlage) der Zeugin Inge Otto, Gerichtsakte unter Anlage A 82, gelegt werden. Denn genau diese Formulierung: „Alte und kranke Tiere werden aus Kostengründen im Tierheim Pflanzwirbach eingeschläfert – sie haben keine Chance!“ – wurde auch vom Beklagten benutzt.

Frau Otto bestätigte in der Mitgliederversammlung des Landestierschutzverband Thüringen am 21.09.202 (Gerichtsakte Anlage A 54) sehr glaubhaft diese Aussage, während RA Bode Frau Otto in Verbindung mit einem diesbezüglichen Gerichtsverfahren dazu zwang, diese Behauptung nicht zu wiederholen. Ihr drohe sonst eine empfindliche Strafe.

Auf diese Art wurden auch noch andere Zeugen im Jahre 2002 von diesem RA Bode mundtot gemacht.

Wie leichtfertig man überhaupt mit dem Leben von Tieren in diesem Tierheim umgeht, belegen nicht nur dem Herrn Richter bereits am 02.01.2007 und später zur Verfügung gestellten Anlagen, sondern auch die Tatsache, daß von tierlieben Menschen im Tierheim abgegebene Kleintiere sowie junge Katzen und andere Neugeborene bzw. Welpen ohne Skrupel an Schlangen verfüttert werden.

Ich meine, daß auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 7. der Klage: daß Tierheimmitarbeiter, die ein Herz für Tiere hatten, sich nicht trauten, den Mund aufzumachen, da sie Angst vor Entlassung hatten, daß diejenigen, die etwas gesagt haben, vom Kläger gekündigt worden sind;

Hierzu Pkt. 6. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß Tierheimmitarbeiter, die ein Herz für Tiere hatten, sich nicht trauten, den Mund aufzumachen, da sie Angst vor Entlassung hatten, daß diejenigen, die etwas gesagt haben, vom Kläger gekündigt worden sind,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Die Tatsachenbehauptung, daß Tierheimmitarbeiter, die ein Herz für Tiere hatten, sich nicht trauten, den Mund aufzumachen, da sie Angst vor Entlassung hatten, daß diejenigen, die etwas gesagt haben, vom Kläger gekündigt worden sind, wurde von keinem der vernommenen Zeugen bestätigt.

Zu den Angaben, die die Zeugin Büchner zu diesem Punkt getätigt hat, erschöpfen sich diese Bekundungen in Vermutungen und Unterstellungen.

Die Argumentation des Beklagten dazu:

Auch hier wurde die vom Beklagten genannten und über diesen Punkt ausgesagten 5 (fünf) Zeugen von diesem Richter Boller ignoriert. Auch hier wurde von diesem Richter die Zeugenaussage der Frau Büchner als Bekundung von Vermutungen und Unterstellungen gewertet. Die Aussagen der anderen Zeugen wurden von ihm völlig ignoriert.

Doch nur allein die zu den Akten gereichten Unterlagen, wie eine Eidesstattliche Versicherung, mehrere Schreiben, bestätigen eindeutig, was denjenigen passiert, die über Dinge aus dem Tierheim plaudern.

Beispielgebend hierzu ist die der Gerichtsakte beiliegende Anlage C/2, die unter Punkt 3 der Tierheimordnung von Pflanzwirbach zweifelsfrei absolutes Stillschweigen beschäftigter Mitarbeiter verlangt, was auch in Arbeitsverhältnissen gefordert wird, sollte genügen, die Aussagen des Beklagten mehr als nur zu bestätigen. Auch die ausgesprochenen Hausverbote (liegen ebenfalls der Gerichtsakte bei), Nichtbeschäftigte kann man schlecht entlassen, sollte doch mehr als Bestätigung der vom Beklagten geäußerten Vorwürfe sein.

Mittlerweile haben sich wieder zwei Personen bei mir gemeldet, die, konnten sie doch die tierschutzwidrigen Abläufe dort nicht mehr stillschweigend mit ansehen, von der Tierheimstammbesatzung gekündigt wurden

Ich meine, daß auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Pkt. 8. der Klage: daß die Tierheimleiterin selbst zu Hause einen Hund an der Kette hatte und sie Hunde grundsätzlich einfing, nachdem sie diese mit einem Narkosegewehr betäubt hatte;

Hierzu Pkt. 7. des Urteils: Der Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber dritten Personen/Vereinen zu behaupten: daß die Tierheimleiterin Hunde grundsätzlich einfing, nachdem sie diese mit einem Narkosegewehr betäubt hatte,

Hierzu führt der Richter als Begründung aus:

Daß die Tierheimleiterin einen Hund zu Hause an der Kette angebracht hatte, wird im Übrigen durch den Kläger selbst eingeräumt.

Die Tatsachenbehauptung, daß die Tierheimleiterin Hunde grundsätzlich einfing, nachdem sie diese mit einem Narkosegewehr betäubt hatte, wurde von keinem der vernommenen Zeugen bestätigt.

Und das ist zum einzigen Mal richtig, da keiner der benannten Zeugen Augenzeuge bei Hundeeinfangaktionen war.

Doch den angeblich so „korrekt“ leitenden Richter Boller hat weder das für diesen Punkt ihm zur Verfügung gestellte Schriftmaterial, wie das zusammengefaßte Protokoll des Landestierschutzverbandes Thüringen über die Begehungen zweier Kontrollgruppen am 26.04 und 20.07.2002 im Tierheim Pflanzwirbach, wo in Anlage A 22 (in der Gerichtsakte) wörtlich die Aussage getroffen wurde:

Gerade bei Hunden kommt auch der Äußerung, einen angebundenen Hund betäubt man generell, da zu wenig Zeit wäre und man nicht so viel Aufhebens machen sollte, Schlüsselbedeutung zu. Hunde generell zum Verbringen zu betäuben, ist nicht tierschutzgerecht, da unzulässig und ohne nachgewiesene Notwendigkeit Betäubungsmittel eingesetzt werden (§ 5 TierSchG)“. interessiert.

Noch interessierte ihn ein Schreiben an das Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit u. Verbraucherschutz vom 06.u. 22.10.202, in welchem auf Seite 4, 5 u.6 u. S.1 (Gerichtsakte Anlage A 72,73,74 u. 75) unverblümt auf die ungerechtfertigte Narkotisierung von 9 braven Hunden eines Bauern in Engerda hingewiesen wird. In der vom TH Pflanzwirbach erstellten Rechnung (Gerichtsakte Anlage A 78) wurde zwar fälschlicherweise lediglich von „3 x Betäubungen“ geschrieben – der Tatvorwurf der unberechtigten Benutzung von Narkotika ist jedoch auch so erfüllt.

Hier setzte, bei einer unberechtigten Tierwegnahme, die Frau Zisofsky ihre Teleinjektwaffe ein und narkotisierte alle 9 Hunde dieses Halters, lohnt sich doch kein großes Aufheben bei Einfangaktionen, um die so narkotisierten Tiere leichter abtransportieren zu können.

Daß einer der 9 Hunde sofort getötet wurde, hatte er doch die typischen Merkmale eines älteren Hundes, ist wieder sehr bezeichnend für den Vorwurf des Beklagten, „daß alte Tiere aus Kostengründen euthanasiert werden“. Von all diesen Vorkommnissen wurde Richter Boller in Kenntnis gesetzt – es interessierte ihn jedoch nicht!!!

Ich meine, daß letztlich auch dieser Punkt der Klage im Urteil gestrichen werden sollte.

Sehr geehrter Herr Präsident,

nachdem ich Ihnen dargelegt habe, wie ein Richter am AG Gotha meine dargebrachten, teilweise unter schwierigsten Bedingungen beigeschafften Beweise allesamt ignorierte – mir ja sogar die Anerkennung der dabei entstandenen Kosten verweigert, möchte ich Ihnen noch den weiten Weg, den ich bis jetzt nach dem Urteil dieses Richters gegangen bin, demonstrieren.

Als ich nun versuchte, den rechtswidrigen Urteilsspruch dieses Richters von anderen Justizstellen bewerten zu lassen, mußte ich immer wieder feststellen, daß aus falscher Kollegialität kein Justizbeamter bisher den Mut hatte, das verwerfliche Handeln dieses Richters als das zu beurteilen, was es wirklich darstellt. Eine Rechtsbeugung in ganz besonderst gravierender Form, die jedoch kein juristisch Bediensteter erkennen wollte.

Ich mußte dabei immer mehr zu der Überzeugung gelangen, daß eine wirkliche Rechtssprechung in diesem Land anscheinend nicht möglich ist.

Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sind für mich somit der letzte Weg, um in diesem Land noch Recht und Achtung vor dem Gesetz zu finden.

Nicht genug, daß ich für diesen Prozeß schon viel mehr Geld ausgegeben habe, als ich eigentlich besitze – meine Frau und ich haben nur kleine Renten zur Verfügung – konnte ich mir zum einen keinen Anwalt für eine Berufung leisten und sah zum anderen eine Berufung auch nicht ein, hatte doch dieser

Richter Boller gegen alle Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit verstoßen.

Ich legte folglich Beschwerde bei der Präsidentin des Landgerichts Erfurt ein, da sie Dienstvorgesetzte für Richter ist.

Doch bereits hier mußte ich feststellen, daß man für Tierfreunde und deren Engagement für hilflose Wesen kein Verständnis hat, zumal wenn diese ohne Anwalt vor Gericht erscheinen und sich rechtfertigen. Außerdem wird man doch einem Kollegen nicht an den Wagen fahren, egal was dieser auch tat.

Und so kam es, wie vorauszusehen, zu einer Absage vom Landgericht und einem Verweis mit Hilfe der ZPO mich gegen das ungerechte Urteil zu wehren.

Hat man sich doch so den Rücken freigehalten und bleibt schön sauber.

Der spinnerte Tierschützer wird eh früher oder später aufgeben.

Ich schrieb also an den Amtsgerichtsdirektor des AG Gotha.

Doch Herr Wiesenbacher dachte sicher ebenso, wie der Richter Drews vom Landgericht Erfurt, er nahm meine 6–seitige Befangenheitsbeschwerde, bezüglich auf § 44 ZPO gegen Richter Boller vom 16.06.2009 kaum zur Kenntnis, wiegelte mit Schreiben vom 29.06.2009 mein Ablehnungsgesuch gemäß § 46 ZPO als „unbegründet“ ab und berief sich dabei auf § 43 ZPO.

Er schrieb zwar, daß ihm als Direktor des Amtsgerichts nicht zustände, eine Entscheidung eines Richters zu prüfen, entgegnete jedoch, nachdem ich ihm in 2 Schreiben vom 30.06. und 05.08.2009 (als Erinnerung auf sein Schweigen) die Situation gesetzlich richtig verdeutlichte, mit einem Beschluß vom 24.07.2009, daß mein Ablehnungsgesuch zurückgewiesen werde.

Angeblich wären die Voraussetzungen des § 44 Abs. 4 ZPO nach Auffassung des Gerichts nicht gegeben. Also nach seiner Auffassung – obwohl er ja erst schrieb, daß er zu solchen Entscheidungen nicht befähigt ist. Er schrieb auch, daß all meine Gründe zur richtigen Zeit möglicherweise ein Ablehnungsgesuch hätte nach sich ziehen können.

Jetzt war also die Zeit an all dem Ungemach Schuld.

Nur, ja nicht dieser feine Richter Jahn Boller, der mit seinem verbrecherischen Urteil nicht nur Rechtsbruch, sondern auch alle anderen Verbrechen, die ich in meiner späteren Strafanzeige aufführte, begangen hat – so in der Hauptsache die Tierquälereien und Tiertötungen in diesem Tierheim Pflanzwirbach zu legalisieren.

Ein dem Beschluß des Gerichtsdirektors beigefügtes Schreiben dieses Richters enthält, welch ein Kuriosum, die Aussage, daß er sich nicht befangen fühle, sich keineswegs fehlende Tierliebe unterstellen lasse, sich um eine sachliche Verhandlungsführung bemüht habe und sein Urteil nicht kommentieren wolle.

Das brauchte er, meiner Auffassung nach, auch nicht, weil ein solches Schandurteil unseren Rechtsstaat nicht einschneidender in Mißkredit bringen konnte.

Die Justiz gab bis jetzt diesem verbrecherischen Handeln dieses Richters sogar noch Rückendeckung.

Da ich nun beim Amtsgericht Gotha nicht auf Unterstützung hoffen konnte, wandte ich mich am 10.08.2009 dem Landgericht Erfurt zu.

Auch hier wieder eine Absage – entweder wollte man mich nicht oder konnte man mich nicht verstehen.

Alles lief auf einen Irrtum hinaus – meinte man doch wirklich, ich wolle nur die Kostenentscheidung anfechten – und das war wohl, ohne die Anfechtung des Urteils, nicht möglich.

Doch das Schreiben des Landgerichts Erfurt enthielt auch einen Hinweis auf einen Beschluß des Amtsgerichts Gotha vom 30.07.2009, den ich jedoch nicht kannte und der mir auch nie zugestellt wurde.

Ich reagierte mit Schreiben vom 18.08.2009, machte noch einmal ganz unmißverständlich auf den § 44 Abs. 4. ZPO aufmerksam und gab zu verstehen, daß ich von einem Beschluß vom 30.07.2009 keine Kenntnis habe. Anscheinend bereits unterwegs, erhielt ich am nächsten Tag, den 19.08.2009, förmlich zugestellt einen Beschluß vom 14.08.2009, der wiederum völlig verdrehte Tatsachen enthielt und keineswegs von mir als verbindlich anerkannt werden konnte.

Mit Schreiben vom 19.08.2009 erhielt ich am 24.08.2009 wieder Post vom Landgericht Erfurt, worin mir, für mich noch immer unverständlich, wiederum eine alleinige Anfechtung der Kostenentscheidung vorgeworfen und wiederum auf den ominösen Beschluß vom 30.07.2009 verwiesen wird, der angeblich am 06.07.2009 lt. Verfahrensakte an mich versandt wurde. Auch sollte er dem Schreiben beigefügt sein, was wieder nicht stimmte.

Daraufhin versuchte ich mit einem 4–seitigen Schreiben vom 25.08.2009 dahingehend nochmals aufzuklären und nochmals auf § 44 Abs.4. und § 46 ZPO betr. der sofortigen Beschwerde hinweisend.

Am 28.08.2009 erhielt ich daraufhin ein Schreiben des Landgericht Erfurt vom 26.08.2009, in welchem mir nun, nachdem man mich wohl endlich verstanden hatte, Richter Hampel mitteilte, daß mit Beschluß

des Landgerichts vom 14.08.2009 AZ.: 1 T 353/09 der Befangenheitsantrag gegen den Richter Boller rechtskräftig beschieden sei.

Egal wie die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Erstellens dieses Beschlusses auch lauteten, will Richter Hampel auf eine so krumme Tour ganz einfach ein wohl kompliziertes Thema vom Tisch haben.

Daß er sich dabei geirrt hat, zumal er mir jetzt auch den vom Amtsgericht Gotha, vermutlich vom Amtsgerichtsdirektor Wiesenbacher ganz unübersehbar „manipulierten Beschluß vom 30.07.2009“, in die Verfahrensakte geschmuggelt hat, deckt die ganze Hinterhältigkeit in dieser Befangenheitsangelegenheit gegen Richter Boller erst richtig auf.

Ein für diese hinterhältigen Zwecke des Herrn Wiesenbacher wohl mißbrauchter Richter Ohlendorf mußte diesen Beschluß letztlich auch noch unterschrieben.

Ein Betrug und ein Gemauschel, wie es größer bald nicht sein kann – lediglich um einen völlig aus dem Rahmen geratenen Richter Boller zu decken.

Mein daraufhin an das Thüringer Oberlandesgericht gerichtetes Schreiben vom 31.08.2009, was diesen ganzen Sumpf sowie die unmögliche parteiische Verhandlungsführung dieses Richter Boller aufzeigt, wurde mit Schreiben vom 02.09.2009 von der Richterin Lossin-Weimer vom Oberlandesgericht mit Verweis auf § 574 Abs.1 Nr.2 ZPO beantwortet.

Nun erhielt ich am 09.10.2009 nochmals ein Schreiben der Richterin K. Lossing-Weimer vom Thüringer Oberlandesgericht, in welchem sie mir zum einen mitteilte, daß der Direktor des Amtsgerichts mit einem mal sehr wohl richterliche Geschäfte nach dem Geschäftsverteilungsplan erledigen kann und ihm auch sehr wohl Entscheidungen über Ablehnungen von Richtern des Amtsgericht Gotha möglich sind.

Hat mich doch dieser Herr Wiesenbacher ganz offensichtlich, hinterlistig und vorsätzlich getäuscht!!!

Zum anderen warf sie mir vor, daß meine Behauptung nicht stimme, Richter Ohlendorf hätte „illegal und ungesetzlich“ gehandelt.

Ich teilte Richterin Frau L.Weimer mit, daß ich eindeutig sagte, daß dieser Richter Ohlendorf für ein schmutziges und hinterlistiges Betrugsmanöver mißbraucht und der Beschluß vom 30.07.2009 ganz eindeutig „illegal und ungesetzlich“ in die Verfahrensakte geschmuggelt wurde.

Wer sich dieses Verbrechens schuldig gemacht hat – sei dahingestellt – ob ein solches Vorgehen ein Verbrechen oder nur ein Kavaliersdelikt ist, überlasse ich Justizbeamten, die ihren Beruf noch in Ehren ausüben, das zu beurteilen.

Fest steht auf jeden Fall, daß hier gemauschelt wurde, was das Zeug hält und ein kleiner Tierschützer, der sich gewagt hat, die Mißstände beim Namen zu nennen, auf der Strecke bleiben soll.

Denn darauf läuft es hinaus, wie das katastrophale Urteil, was so ganz einfach nicht hingenommen werden kann, dieses Richters Boller eindeutig zeigt.

Wie hier letztendlich die Justiz entscheidet, sollte jeder genau registrieren, denn daran zeigt sich unser Verhältnis zu den Mitgeschöpfen und zu denen, die sich für diese einsetzen.

Ich jedenfalls beharrte auf meinem mir zustehendem Recht im Rahmen des Vorgehens meiner „berechtigten Interessen“, durch die Veröffentlichung der tierschutzwidrigen Verhältnisse in dem Aufbewahrungsobjekt Pflanzwirbach, versucht zu haben, bessere Bedingungen der dortigen Verhältnisse zu erreichen.

Die von mir gemachten Äußerungen konnten alle durch Videoaufnahmen, Fotos, Eidesstattliche Versicherungen, Protokolle, Berichte, Detektei-Recherchen und Vorortzeugen belegt werden.

Doch der voreingenommene, parteiischhandelnde, befangene Richter Boller hat dieses ganze Beweismaterial unterschlagen bzw. ignoriert und letztendlich ein Urteil gesprochen, was als ein einzigartiges „Schandurteil“ zu bewerten ist.

Ich teilte dieser Richterin auch mit, sollte die Justiz dazu eine andere Auffassung vertreten, möchte sie mir bitte mitteilen, wie der Schutz der Tiere in diesem Lande gehandhabt werden sollte und wie sie gedenkt, sich hier wegweisend mit einzubringen. Doch eine diesbezügliche Antwort blieb aus.

Von Juni 2009 bis jetzt versuche ich von der Justiz Unterstützung zu erhalten, doch alles hat sich bis jetzt gesperrt, ja meint sogar, man könne gegen einen Richter – egal wie dieser auch seine Verhandlung führt und letztendlich entscheidet, nichts unternehmen.

Da muß ich mich doch allen Ernstes fragen, wozu wir dann überhaupt Gesetze haben, die auch Richter einzuhalten verpflichtet sind.

Am 13.10.2009 schickte ich ein 3 seitiges Schreiben an die Richterin Lossin-Weimer im Thüringer Oberlandesgericht, in welchem ich sie bat, mir doch zu sagen, wohin ich mich wenden könne, wenn bisher alle meinen, ich hätte keine Möglichkeit etwas zu erreichen. Doch keine Antwort.

Im Gegenteil – am 14.10.2009 erhielt ich von Richter Pfalzer vom Thür. Oberlandesgericht einen Beschluß vom 12.10.2009, der sich auf völlig falsches Vorbringen bezog und somit total neben der Sache lag.

Auf meine darauffolgende Beschwerde wurde ich von eben diesem Richter Pfalzer belehrt, daß weitere oder ähnliche Eingaben von mir nicht mehr beantwortet würden.

Das bisherige Vorgehen von Amts-, Landes- und Oberlandesgericht konnte ich nicht tolerieren, wurde doch die vorhandene Gesetzeslage (beim Zivilprozeß über die ZPO) vorsätzlich und gesetzwidrig unterbunden, ja sogar kriminell manipuliert.

Es wurden Akten entwendet und unlauter hinzugefügt, ein solches Vorgehen läßt folglich jeglichen Rechtscharakter vermissen, ja muß sogar als kriminell eingestuft werden, wird von mir doch ursächlich die Befangenheit eines unverantwortlich, tierverachtenden Richters angeprangert und dessen Verhandlungsführung sowie Urteil abgelehnt.

Aufgrund geschilderter Umstände und vorhandener Aktenlage – AZ 1 C 1283/06, die notwendigerweise von mir gesichtet werden muß, da diese Gerichtsakte nachweislich von Justizbeamten manipuliert wurde, erstatte ich am 11.04.2010 bei der Staatsanwaltschaft Erfurt , Strafanzeige.

Aufgrund des außerordentlichen öffentlichen Interesses für Aufnahme und Betreuung von Fund- und Abgabetieren in einem Tierheim, war es meine Pflicht als Kooperationsleiter der Unabhängigen Tierschutz–Union Deutschlands, sowie als Leiter des Arbeitskreises „Praktischer Tierschutz“ und ebenfalls als Vorsitzender des Landesverbandes Thüringen der Tierschutzpartei, dieses Verbrechen zur Anzeige zu bringen.

Diese Strafanzeige richtete sich gegen

den Richter am Amtsgericht Gotha, Herrn Jahn Boller – AZ.: 1 C 1283/06 – AG Gotha

wegen Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurteilung im Amt gem. § 348 StGB, Strafvereitelung im Amt gem. § 258a StGB, Begünstigung gem. § 257 (1) StGB, Mißachtung der Wahrnehmung berechtigter Interessen gem. §193 StGB, gesetzwidrige Verhängung von Tagessätzen gem. § 40 StGB, Ablehnung eines Richters gem. § 24; § 25 (2) S.1. StPO, Mißachtung des gesamten Tierschutzgesetzes und Artikel 20a des Grundgesetzes;

gegen

die Präsidentin des Landgerichts Erfurt in Person des Richters am Landgericht, Herrn Drews

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. §336 StGB; Falschbeurkundung im Amt gem. §348 StGB;

gegen

den Amtsgerichtsdirektor des AG Gotha, Herrn Michael Wiesenbacher

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. § 336 StGB, Vorteilsgewährung gem. § 333 (2) StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB; Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB, Mittelbare Falschbeurkundung gem. § 271 StGB, Begünstigung gem. § 257 StGB, Verleitung zur Falschaussage gem. § 150 StGB;

gegen

den Richter am Landgericht Erfurt, Herrn Hampel – AZ.: 1 T 345/09 und 1 T 353/09 LG Erfurt

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. § 336 StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB;

gegen

die Richterin am Oberlandesgericht Jena, Frau K. Lossin-Weimer – AZ.: 3133 E – 50/09 OLG

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem.§336 StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB;

gegen

den Richter am Oberlandesgericht Jena, Herrn Pfalzer – AZ.: 1 W 369/09 OLG Jena

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. § 336 StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurkundung im Amt gem. § 348 StGB;

und aufgrund des Desinteresses der Staatsanwaltschaft nun auch mit Schreiben an das Thüringer Justizministerium vom 13.06.2010

gegen

den Oberstaatsanwalt Lehmann der Staatsanwaltschaft Erfurt – AZ.: 501 Js 34193/09 StA Erfurt wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. § 336 StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurteilung im Amt gem. § 348 StGB und somit Vorteilsgewährung gem. § 33 StGB.

Dieser hatte daraufhin doch tatsächlich die Stirn, mich wegen „Beleidigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung“ anzuzeigen und mittlerweile mit „Strafbefehl“ (AZ.: 41 Cs 951 Js 14395/10 v. AG Erfurt), zugestellt am 15.10.2010 versucht mundtot zu machen,

sowie

 

den Staatsanwalt Beyer der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft Jena – AZ.: 271 Zs 1080/09

wegen Unterlassen der Diensthandlung gem. § 336 StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, Falschbeurteilung im Amt gem. § 348 StGB und somit Vorteilsgewährung gem. § 33 StGB.

Da das deutsche Grundgesetz kein Buch mit sieben Siegeln und der Gesetzestext für jedermann verständlich ist, war und bin ich aufgrund Art. 84 und 85 GG der Auffassung, daß ich mit diesem prekären Thema beim Thüringer Justizministerium richtig war, erhielt ich doch leider bisher von keiner anderen Justizstelle auch nur annähernd Unterstützung.

Das Thüringer Justizministerium jedoch gab vor, in dieser Sache für mich nichts tun zu können, während das Thüringer Landgericht in Erfurt, hier speziell Richter Hampel, nichtssagende Beschlüsse fassen konnte, die derart die Sachlage entstellen, daß er z.B. im Schreiben v. 12.07.2010 seinen eigenen Beschluß mit dem Kostenfestsetzungsbeschluß des AG Gotha verwechselte. Ansonsten mauerte dieser Richter Hampel nur und das Oberlandesgericht in Jena hat aus Bequemlichkeit ebenfalls keine andere Haltung eingenommen (ich hatte Herrn Dr. Hiegert beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe mit Schreiben vom 23.08.2010 darüber informiert).

Letztlich muß deshalb, auch wenn ein Zivilprozeß ursächlich Begründung dazu lieferte, die Gesetzmäßigkeit des StGB Anwendung finden und wie oben auf die einzelnen Paragraphen begründet angewandt werden.

In welches Fahrwasser gerät ein Rechtsstaat, wenn in diesem ein Justizangestellter – ein Richter – seine persönlichen Abneigungen gegen Tiere in Verhandlungsführung und Urteilsfindung ungestraft einbringen darf?

Sollte nicht jeder Bürger unseres Staates belobigt werden, wenn sich dieser engagiert und ehrenamtlich für das Wohl der Allgemeinheit und das unser Mitgeschöpfe einsetzt?

Statt dessen hat dieser befangene Richter die Tierquäler belohnt, während er die Person, die sich völlig selbstlos für die gequälte Kreatur einsetzte, bestraft und somit die Tierquälerei zur Norm legalisiert.

Ich sehe mich somit massiv in meinen persönlichen Rechten beschnitten.

Werde ich zum einen praktisch als Lügner hingestellt, obwohl ich meine gegen das Tierheim erhobenen Behauptungen ausreichend belegen konnte und kann, werde ich zum anderen von diesem Richter kriminell betrogen, indem er mir meine tatsächlich entstandenen Kosten der Verteidigung vorenthält.

Mich nunmehr an Sie wendend, sehr geehrter Herr Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle und somit an das Bundesverfassungsgericht, hoffe ich doch, daß Sie und Ihre Kollegen für mich ein offenes Ohr haben.

Wenn Sie sich diesen von mir erlebten und nun geschilderten bisherigen „Justizsumpf“ etwas näher betrachten, sollten Sie auch verstehen, warum ich mich so vehement dafür einsetzen muß, soll der tierschutzwidrige Umgang mit den hilfesuchenden Mitgeschöpfen in diesem Tierheim nicht weiter – und das sogar legitim – fortgeführt werden dürfen.

Durch das kriminelle Handeln des Amtsrichters Jahn Boller vom AG Gotha wurde ich massiv, wie anfangs bereits konkret aufgeführt, in meinen mir zustehenden Grundrechten verletzt.

Sehr geehrter Herr Präsident,

ich bitte Sie, da ich Ihnen nun ausführlich mitgeteilt habe, wie übel mir nun bereits seit mehreren Jahren von der Justiz mitgespielt wird, mir und somit den Tieren in Pflanzwirbach, zu helfen.

Anhand der Gerichtsakte AZ.: 1 C 1283 / 06 werden Sie selbst sehen, wenn diese nicht derart manipuliert wurde, daß der wirkliche Ablauf völlig verdreht wurde, wie hier ein Richter kriminell gehandelt hat und noch immer handelt und wie ich persönlich in meinen Grundrechten beschnitten worden bin.

Und das lediglich, weil ich mich völlig selbstlos, nun bereits seit 50 Jahren, für unsere gequälten Mitgeschöpfe einsetze.

Wieso eigentlich kann dieser Richter mir meine entstanden Kosten zu meiner Verteidigung, die er erst von mir forderte, vorenthalten?

Darf ein Richter überhaupt, wenn er einer Partei die Verpflichtung auferlegt alle machbaren Beweise zur Verteidigung vorzubringen, dann die dadurch entstandenen Kosten der Partei streitig machen?

Die Justiz eines Rechtsstaates sollte auch die Courage besitzen, ein Fehlurteil – wie das dieses Richters Boller – einzugestehen und als solches zu erkennen.

Geschieht das jedoch nicht, kann bei einem solchen Staat auch nicht mehr von einem „Rechtsstaat“ gesprochen werden.

„Rechtsstaatlichkeit“ ist dann leider nur noch eine Wunschvorstellung!

Im Namen der Tierschutz-Union und der Tierschutzpartei, aller tierlieben Menschen und im Sinne der armen Tiere in dem Verwahrobjekt Pflanzwirbach

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der UT-UD und Thür. Landesvorsitzender der Tierschutzpartei

Anlagen:

3 Seiten – E-Mail vom 17.04.2006; 7 Seiten – Klage vom 20.10.2006; 7 Seiten – Urteil vom15.05.2009; 19 Seiten – Beweisführung vom 14.06.2009; 14 Seiten – Bericht der Detektei ab 12.12.2001; 7 Seiten – Bericht der Detektei ab 03.01.2007 und Rechnung; 1 Seite – Schreiben v. LG Erfurt vom 18.06.2009;

1 Seite – Schreiben des AG-Direktors vom 29.06.2009; 2 Seiten – Kostenausgleichsantrag vom 01.07.2009; 2 Seiten – Beschluß d. AG-Direktors v.24.07.2009 mit Stellungnahme des Richters Boller;

8 Seiten – mein Schreiben v. 10.08.2009 an LG Erfurt; 1 Seite – Schreiben v. 12.08.2009 des LG Erfurt;

3 Seiten – Beschluß v. 14.08.2009 des LG Erfurt; 1 Seite – Schreiben v. 19.08.2009 vom LG Erfurt;

3 Seiten – ominöser Beschluß v. 30.07.2009 des AG Gotha (am 28.08.09 erhalten); 1 Seite – Schreiben v. 26.08.2009 vom LG Erfurt; 1 Seite – Schreiben v. 02.09.2009 vom Thür. OLG; 2 Seiten – Schreiben v. 06.10.2009 vom Thür. OLG; 2 Seiten – Beschluß vom 12.10.2009 vom LG Erfurt; 1 Seite – Schreiben v. 19.10.2009 vom Thür. OLG; 1 Seite – Schreiben v. 25.10.2009 vom Thür. OLG; 5 Seiten – Kostenfestsetzungsbeschluß v. 07.04.2010 des AG Gotha; 1 Seite – Beschluß v.20.05.2010 des AG Gotha;

3 Seiten – Beschluß v. 06.07.2010 vom LG Erfurt; 7 Seiten – mein Schreiben v. 11.07.2010 an LG Erfurt; 1 Seite – Schreiben v. 12.07.2010 vom LG Erfurt; 3 Seiten – mein Schreiben v. 28.07.2010 (Ausz);

1 Seite – Schreiben des Thür. OLG vom 06.08.2010; 1 Seite – mein Schreiben v. 11.08.2010 an Thür. OLG; 1 Seite – Eidesstattliche Versicherung v. 30.07.2002 der Zeugin Inge Otto

 

 

Lieber Leser,

bis hierher soll es vorerst einmal genug sein.

Wer noch Erfahrungen mit diesem Verwahrobjekt in Pflanzwirbach gemacht hat bzw. über dortige Tierschutzvergehen informiert wurde, möge sich vertrauensvoll an mich wenden.

Bei mir findet er stehs ein offenes Ohr, was die Machenschaften dieser „tierfreundlichen“ Menschen an diesem Ort in Pflanzwirbach angeht.

Denn letztendlich ist das Thema „Pflanzwirbach“ für mich erst beendet, wenn wirkliche Tierfreunde die Betreuung der dort untergebrachten Tiere in ihre tierfreundlichen Hände nehmen.

Mit den besten Grüßen

Harald von Fehr

Wieder etwas sehr Amüsantes über das

Verwahrobjekt Pflanzwirbach – in der OTZ vom 29.12.2012

Leider hat hier der Journalist anscheinend nicht gewußt was und wen er hier vorstellt.

Es wir geschrieben: „Das Tierheim selbst hat unterdessen auch überregional einen immer besseren Ruf.“

Hat es den denn nötig?

Wieso eigentlich?

War der Ruf so schlecht?

Und warum wohl – wer Obiges gelesen hat, weiß warum!

Weiter wird geschrieben: „Durchschnittlich elf Tage nutzen Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen das Zuhause auf Zeit.“

Was geschieht danach?

Bei Meerschweinchen wissen wir es  z.B. genau – sie werden von Tierheimmitarbeitern als Futter für deren Schlangen mit nach Hause genommen – oder (aber still und leise) als Schlangenfutter verkauft!

Ein Herz für Tiere hat es in diesem Verwahrobjekt seit seiner Eröffnung nicht gegeben.

Und so berichtet die OTZ vom 29.12.2012 über dieses Verwahrobjekt:

Tierheim in Pflanzwirbach hat seit fast 20 Jahren ein Herz für Tiere

Tierheim-Leiterin Beate Zisofsky steht gestern vor einer der Katzen-Unterkünfte in der Einrichtung in Rudolstadt-Pflanzwirbach. Wie „wohl“ sich die arme Katze bei dieser Frau fühlt, sieht man ihr an! In diesem Jahr fanden hier etwa 350 Katzen ein Zuhause auf Zeit.
Foto: Peter Scholz

Liebe auf den ersten Blick OTZ vom 29.12.2012

Der Einzugsbereich des Tierheimes in Pflanzwirbach wird immer größer. Und in der Einrichtung im Rudolstädter Ortsteil, die es jetzt fast zwei Jahrzehnte gibt, will man im kommenden Jahr bauen und feiern.

Rudolstadt. Beate Zisofsky erlebt sie immer wieder: Die Liebe auf den ersten Blick zwischen Tierheimbesucher und Tierheimbewohner. „Die meisten verlieben sich ganz schnell in eines unserer Tiere“, sagt die Leiterin des Heimes im Rudolstädter Ortsteil Pflanzwirbach.

Durchschnittlich elf Tage nutzen die Hunde, Katzen, Meerschweinchen oder Kaninchen das Zuhause auf Zeit. „In diesem Jahr waren es allein etwa 350 Katzen und 110 Hunde“, sagt Beate Zisofsky, die seit fast zwei Jahrzehnten im Tierheim arbeitet. Dass diese Zahlen jetzt nach den Feiertagen in die Höhe schnellen, hält sie für unwahrscheinlich: „Dass Tiere unüberlegt zu Weihnachten verschenkt werden und sie schnell bei uns landen, ist in unserem ländlich geprägten Raum selten und nicht so krass wie vielleicht anderswo.“ Die Einheimischen handeln hier offenbar ausgesprochen verantwortungsbewusst.

Das Tierheim selbst hat unterdessen auch überregional einen immer besseren Ruf. „Unser Einzugsbereich wurde in den letzten Jahren größer“, sagt Beate Zisofsky. Dass vornehmlich Tiere aus dem Landkreis temporäre Aufnahme in der Einrichtung finden, ist klar. Doch auch aus Kommunen des Saale-Orla-Kreises oder aus dem Weimarer Land erhält das Team um die Tierheim-Leiterin immer öfter Anfragen. Da verwundert es kaum, dass beispielsweise hier derzeit auch mehr als 50 Wellensittiche in Volieren untergebracht sind.

Zahlenmäßig in der Mehrheit bleiben freilich Hunde und Katzen, wobei vor allem Letztere dafür sorgen, dass der Tierheim-Verein als Betreiber der Einrichtung im kommenden Jahr auch diverse Umbauarbeiten vornehmen will. „Wir müssen den Quarantäne-Bereich deutlich vergrößern“, sagt Beate Zisofsky. Fast doppelt so viel Platz will man für die Kater und Katzen schaffen, da mit ihnen immer häufiger auch Krankheitserreger den Weg ins Tierheim finden.

Die elf Gebietskörperschaften, die Mitglied im Tierheimverein sind, werden im kommenden Jahr aber auch über eine Gebührenordnung entscheiden, die es nach Angaben von Zisofsky bislang in dieser Form noch nicht gibt. „Die Kosten werden sich aber nicht sehr verändern“, sagt die Leiterin, die sich mit dem Vorschlag an ähnlichen Regularien anderer Thüringer Tierheime orientieren will. „Es soll auch in diesem Bereich alles in geordneteren Bahnen verlaufen“, sagt sie zur Begründung für diesen Schritt.

Parallel zu den baulichen und bürokratischen Vorhaben haben die Tierheim-Verantwortlichen aber auch etwas zu Feiern: Im nächsten Jahr existiert die Einrichtung exakt 20 Jahre. „Und deshalb werden wir vermutlich im späten Frühjahr zu einem Tag der offenen Tür einladen“, sagt Beate Zisofsky. Und bereits Anfang des Jahres werden einige Bewohner wieder kurzzeitig zu Fernsehstars in der MDR-Sendung „Tierisch, tierisch“.

„Wir haben in den vergangenen zwölf Monaten eigentlich alle Probleme gelöst und vielen Tieren ein neues Zuhause geben können“, sagt die Tierheim-Leiterin nicht ohne Stolz. Zugegeben, ganz ohne Schwierigkeiten läuft es nicht: „Die Vermittlung unserer drei Kampfhunde ist kompliziert“, sagt Beate Zisofsky, die die einheimischen Tierfreunde aber lobt: „Die große Mehrheit ist sehr tierlieb, vernünftig und handelt überlegt.“ Und verliebt sich bei einem Besuch im Tierheim ab und an auf den ersten Blick.

Peter Scholz / 29.12.12 / OTZ

Daß die Erwartungen der Verwahrobjektmitarbeiter, wie sie in der  OTZ-Veröffentlichung vom 29.12.2012 dargestellt werden, ein Wunschdenken der Betreiber ist, weiß jeder, der dieses Verwahrobjekt besser kennt – und weiß, wie dort mit den Tieren umgegangen wird.

Wir jedenfalls, haben auch weiterhin ein Auge auf dieses Verwahrobjekt, mit dem wir noch lange nicht fertig sind.

Denn solange dieses Objekt noch von Leuten geführt wird, die einzig und allein am Geld,
was man mit diesen Tieren erwirtschaften kann, interessiert sind, werden wir – und das hoffentlich mit Unterstützung von Tierfreunden – alles daran setzten, daß die dort untergebrachten armen Geschöpfe nicht  mehr um ihr Leben bangen müssen!

M.f.G.

Harald v. Fehr