Tod am Straußfurter Speicher

Sehr geehrter Interessent dieses Beitrages,

der nachfolgende Ablauf basiert auf Tatsachen und wurde weder verändert noch ist er frei erfunden. Alle Vorgänge, wie Pressemeldungen, Strafanzeige, Anschreiben und sonstige Versuche Behörden dazu zu bringen, zweifelsfrei an unseren Mitlebewesen und unserer Umwelt verübte Verbrechen zu ahnden, wurden von einer, in unserem Land politikerhörig an der Leine geführten Justiz, Recht und Gesetz verachtend, verhindert.

Die Rolle der Justizbehörden in unserem Land ist vielen deutschen Bürgern nicht klar.

99 Prozent aller Deutschen halten z.B. Staatsanwälte für Garanten von Recht und Gesetz. Für Hüter eines sogenannten „Rechtsstaates“. Ohne Ansehen der Person verfolgen sie Verstöße gegen unsere Rechtsordnung und übergeben ihre Erkenntnisse unabhängigen Richtern, die alsdann Recht sprechen.

Das Ganze läuft unter dem Begriff „Legalitätsprinzip“.

Vor dem Gesetz sind danach alle Deutschen gleich und unsere Mitgeschöpfe von Tierschutz- und Grundgesetz geschützt.

Wie jedoch die Tatsachen aussehen, können Sie Nachfolgendem entnehmen. Sie sollten deshalb keinesfalls das glauben, was Ihnen die Medien suggerieren, die wirklichen Tatsachen werden Sie wohl weder aus der Zeitung noch im Fernsehen erfahren.

Doch sehen Sie selbst:

Schreiben der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands

An die

Staatsanwaltschaft Erfurt per Telefax an (0361) 37 75 401

z. Hd. Herrn StA Herrmann

Augsburger Straße 10

99094 E r f u r t Gotha, den 08.04.2006

AZ.: 821 Js 46891 / 04 – Unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 gegen die Verursacher u. Verantwortlichen des Ausbringens von, für viele Tiere den Tod gebrachten Mäusegiftes, “Zinkphosphit”, als grober Verstoß gegen das Tier – und Naturschutz – sowie das Giftverbringungsgesetz.

Hier nun Beschwerde gegen Ihre Einstellungsverfügung vom 07.03.2006,

 

jedoch für uns unbekanntes Aktenzeichen-Nr. 821 Js 5978/06 bei uns eingegangen am 10.03.2006 gegen Frank Pawelski, Rainer Leefers, Sören Leefers

sowie gegen Herrn Peter Ritschel und Herrn Dr. Detlef Wetzstein, die wohl gleich anfangs als nicht mit der Vergiftungsaktion in Verbindung zu bringen galten, jedoch die Verantwortlichen behördlicherseits von Umweltverbrechen sind und diese Aufgabe erst auf längeren Druck von Außen ernst nahmen, indem sie – allerdings sehr verspätet – sich ihrer Pflicht bewußt wurden, was nicht unberücksichtigt bleiben darf.

Sehr geehrter Herr Herrmann,

ich habe leider erst jetzt, jedoch noch fristgerecht, Zeit gefunden gegen Ihre Einstellungsverfügung Beschwerde einzulegen.

Das von Ihnen angegebene Aktenzeichen kann ich leider aufgrund eines anderen mir mitgeteilten Aktenzeichens, nicht sachlich richtig einordnen. Sollten Sie für einen Fall mehrere Aktenzeichen angelegt haben, wäre es aus meiner Sicht doch eigentlich selbstverständlich, wenn sie den oder die Anzeigenerstatter darüber detailliert aufklären würden, damit bei dem ehe schon herrschenden Chaos staatsanwaltschaftlicher Ermittlungstätigkeit, wenigstens noch ein Rest von Ordnung und Finden erhalten bleibt (ich möchte dabei auf unser Schreiben vom 17.01.2006 verweisen).

Was die mit Schreiben vom 08.03.2006 unter dem Aktenzeichen 821 Js 5978/06 zugeschickte Einstellungsverfügung anbelangt, kann ich diese, wie aus dem Aktenzeichen ersichtlich, erst 2006 begonnene Ermittlungstätigkeit nicht nachvollziehen.

Die von Ihnen, zur Einstellung der Ermittlungen vorgebrachten Gründe, finde ich schon recht sonderbar. Schon allein deshalb, weil Sie ja bestätigen, daß bei den verendeten Tieren Zinkphosphid als Todesursache nachgewiesen wurde, die Namen Derer, die dieses Gift ausbrachten, bekannt sind und sogar bei Kontrollen der Felder im Bereich Sömmerda bei 6 landwirtschaftlichen Betrieben Verstöße durch das Ausbringen des Giftes „Zinkphosphid“ festgestellt wurden.

Sie schreiben einmal, daß bei den entnommenen Bodenproben keine belasteten toxischen Stoffe mehr festgestellt wurden, im gleichen Atemzug jedoch, daß bei 6 landwirtschaftlichen Betrieben Verstöße festgestellt wurden. Wie kann man das verstehen. Wieso kommen sie zu der Anführung von Verstößen, wenn doch angeblich nichts gefunden wurde.

Da wäre doch eine klarere Aussage vonnöten. Es liegt in diesem Zusammenhang ganz eindeutig auf der Hand, daß eine Mitschuld zur Aufklärung des gravierenden Umweltfrevels für den hier vorliegenden Fall, durch die saumselige Arbeitsweise des Amtveterinärs Wetzstein und des Leiters des Thüringer Landwirtschaftsamtes Herrn Ritschel vorliegt, zumal angeblich bei Bodenanalysen keine belastenden toxischen Stoffe mehr festgestellt werden konnten, möchte ich hier konstatieren, daß dies ursächlich dem zeitlichen Verschleppen der ganzen Angelegenheit durch diese beiden Herren zu verdanken ist. Denn wenn sofort nach Auffinden der verendeten Tiere die erforderlich Maßnahmen durch diese Amtsträger eingeleitet worden wären, hätte man auch noch ausreichen belastende toxische Stoffe bei genommenen Bodenproben gefunden.

Entscheidend jedoch ist doch die Feststellung, daß die Tiere durch das Ausbringen von Mäusegift und im Nachgang durch dessen Aufnahme als vermeintliches Futter, vergiftet wurden.

Das bestätigen Sie ja auch.

Daß diese beschuldigten Herren das Mäusegift „Zinkphosphit“ ausgebracht haben, ist doch wohl auch erwiesen.

An welcher Stelle letztendlich genau die verendeten Tiere das Mäusegift aufgenommen haben, wenn es unmittelbar in örtlicher Nähe des Ausbringens zum Tode der Tiere geführt hat, ist doch wohl völlig irrelevant.

Wären die Tiere beispielsweise in Gotha verendet, könnte man Ihre Theorie gelten lassen – doch aber nicht in beschriebenen Fall.

Doch, daß die Tiere aufgrund der strafbaren Handlung dieser 3 Herren –und durch wen auch noch – letztendlich verendet sind, könnten Sie angeblich nicht mit der erforderlichen Sicherheit für die Erhebung einer öffentlichen Klage nachweisen.

Wir finden, daß dies an den Haaren herbeigezogene Ausflüchte sind um wieder Tierquäler straffrei ausgehen zu lassen.

Ihre Argumentation zur Sache ist ganz einfach unlogisch und schreit geradezu danach revidiert zu werden, wenn sie da schreiben:

„Aufgrund der örtlichen Nähe zu den verstorbenen Vögeln ergaben sich Hinweise auf einen Anfangsverdacht gegen die oben genannten Beschuldigten. Der entsprechende Anfangsverdacht konnte jedoch nicht erhärtet werden. Wenngleich Verstöße beim Ausbringen von Mäusebekämpfungsmitteln zu konstatieren waren, ergaben sich daraus jedoch keinerlei Hinweise, durch welche Handlung eines bestimmten Tatverdächtigen die Ursachen gesetzt wurden, daß es zum Sterben der Vögel gekommen ist. Die Ermittlungen haben keinen Nachweis erbringen können, an welcher Stelle konkret die Aufnahme des Mäusebekämpfungsmittels durch die Tiere stattfand. Bei den Kontrollen der in Frage kommenden landwirtschaftlichen Flächen wurden keinerlei Fraß – oder Kotspuren der Tiere festgestellt. Insofern kann eine Kausalität zwischen dem Ausbringen der Mäusebekämpfungsmittel und dem Todeseintritt der Vögel durch eine bestimmte Person nicht mit der erforderlichen Sicherheit für die Erhebung der öffentlichen Klage erbracht werden.“

Zusammenfassend bleibt hier wieder festzustellen, daß unser Staat und unsere Gesetzeshüter nicht miteinander können, denn wie sonst ließe es sich erklären, daß Gesetze, die Vergehen am Tier im Gesetzestext zwar mit Strafe geahndet werden müssen, unsere Gesetzeshüter aber genau das nicht anwenden –und wenn, dann so human, daß es keinen Tierquäler abschreckt, sein mieses Vorgehen gegen Tiere einzustellen.

Wenn Sie da schreiben: „ …., durch welche Handlung eines bestimmten Tatverdächtigen die Ursachen gesetzt wurden, daß es zum Sterben der Vögel gekommen ist.“ – kann doch jeder vernunftbegabte Mensch nur mit dem Kopf schütteln, wo doch eindeutig das Ausbringen des Giftes Grund für das Sterben war, was ja auch erwiesen ist – doch anscheinend nicht bei Ihnen, sehr geehrter Herr Herrmann.

Da müßte man ja glauben, daß wenn Sie einen Mord an einem Menschen aufklären sollten und nicht festzustellen sei, wie die Mörder ihr Opfer erstochen haben, daß Sie die Mörder laufen ließen, da Sie nicht ermitteln können, wie und wer von denen das Opfer gekillt hat.

Da alle Beteiligten bei der Tat mitgewirkt haben, müssen auch alle Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden – das ist doch völlig klar.

Das wäre zum Vergleich die selbige Situation.

Es interessiert uns zum Abschluß nicht im geringsten, wenn sie schreiben, daß die zuständige Verwaltungsbehörde gegen Verstöße mit sogenannten „rechtlichen Mitteln“ reagiert. Die werden dann erstens, so wie bei Ihnen, nicht zu ermitteln sein und zweitens ungeschoren auch weiterhin freveln können, denn wie solche Reaktionen in der Praxis aussehen, beweist wieder ganz klar dieser Fall.

Außerdem ist solch strafbares Handeln keinesfalls mehr als Ordnungswidrigkeit anzusehen.

Das wissentliche Töten unschuldiger Tiere ohne vernünftigen Grund ist nach §17 1. Tierschutzgesetz ein Straftatbestand und hat als solcher auch von Ihnen gewertet zu werden.

Hier wurde eindeutig strafbar gehandelt und wir bestehen folglich auch darauf, daß dies auch so geahndet wird. Irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte können wir nicht mehr gelten lassen.

Wenn das Landwirtschaftsamt wirklich an einer Verbesserung der ganzen Situation in der Zukunft interessiert wäre, sollte es darauf einwirken, daß Jäger keine mäusefressenden Tiere mehr abschießen, da würde sich der absolut unsinnige Gifteinsatz völlig erübrigen.

Überdies ist es ehe nicht zu begreifen, daß unsere Gesetzgeber noch immer jedem hergelaufenen Handwerksburschen den Kauf von Giften aller Art gestattet – ja daß es Gifte aller Art noch immer gibt und sie noch immer in unbegrenzten Mengen und Variationen hergestellt werden, wo wir doch alle wissen, wie sehr unsere gesamte Umwelt und somit auch unsere Nahrung von Pestiziden und Herbiziden über die Maßen belastet ist.

Doch auch hier geht es nur um Geld – und wer fragt bei so viel Geld schon nach Recht und Gesetz oder gar Ethik?

Ein Millionengeschäft für Großfirmen der Chemischen Industrie und auch kein schlechtes Geschäft für sogenannte „Schädlingsbekämpfungsfirmen“, die sich aufgrund der Naivität mancher Zeitgenossen die großen Taschen füllen – die Politik verdient dabei feste mit. Durch die fragwürdige Praxis des ungehinderten Giftverkaufs an jedermann werden automatisch auch wesentliche Inhalte unseres Tierschutzgesetzes zur Farce.

Die Unmoral ist leider überall zu Hause.

Um es also nochmals zu betonen, bestehen wir auf einer Wiederaufnahme der Ermittlungen mit nachfolgender Verantwortungsübernahme der Beschuldigten zu diesem schweren Naturfrevel, der vielen unschuldigen Tieren das Leben gekostet hat.

Im Namen der Tierschutz-Union und der unschuldigen Tiere, die hier ihr Leben lassen mußten

verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Unabhängige Tierschutz  Union Deutschlands

 Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt

Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel/Fax:(03621) 400766 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft per Telefax an (03641) 30 74 44

z. Hd. Frau StAin Beißwenger

z. Hd. Frau OStAin Turba

Rathenaustraße 13

07701 J e n a Gotha, den 24.06.2006

Geschäftsnummer Zs 306/06 – AZ. der Staatsanwaltschaft Erfurt 821 Js 5978/06

Ermittlungsverfahren gegen Frank Pawelski, Rainer Leefers, Sören Leefers u.a.

 

Geschäftsnummer Zs 214/06 – AZ. Der Staatsanwaltschaft Erfurt 821 Js 46891/04

Ermittlungsverfahren gegen Peter Ritschel und Dr. Detlef Wetzstein

 

Beide Verfahren betreffen den Straftatbestand des unsachgemäßen, aus wildbiologischer Sicht, unnötigen Ausbringens von Zinkphosphit, einem hochtoxischen Mäusevernichtungsmittel, was als Begleiterscheinung ebenfalls den Tod vieler Wildtiere zur Folge hatte und von Verantwortlichen dieses unvergleichlichen Umweltfrevels zu Beginn als Bagatelle gewertet und auch so behandelt wurde, was den § 258 StGB erfüllt. Gegen § 17 (1) Tierschutzgesetz sowie § 41 (1) u. (3) BNatSchG wurde hier eklatant verstoßen.

 

 

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin,

sehr geehrte Frau Staatsanwältin,

ich möchte Sie gleich zu Beginn mit dem Umstand vertraut machen, daß es hier um ein Strafdelikt geht und ich es auch als ein solches in seiner Gesamtheit behandele.

Unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 betraf nicht nur die Verfehlungen von Herrn Ritschel und Herrn Dr. Wetzstein, sonder auch die Verursacher des Massensterbens am Straußfurter Speicher.

Doch das wurde, da man unsere Strafanzeige dahingehend anscheinend überhaupt nicht wahr nahm (wir kannten die Landwirte nicht namentlich), auch so zur Kenntnis genommen und bearbeitet. Sogar eine Pressemeldung in der TA vom 12.01.2006, die die Einstellung der Ermittlungen gegen drei Landwirte bekanntgab, stellte dies nicht richtig.

Bereits schon hier erkennt man die Wertigkeit bei den Staatsanwaltschaften, wie Verstöße, bei denen Tiere zu Schaden kommen, behandelt werden.

Da wurde uns keine 2 Monate nach Stellung unserer Strafanzeige mit Schreiben vom 13.12.2004 mitgeteilt, daß von einem Ermittlungsverfahren gegen die Herren Ritschel und Wetzstein abgesehen wird, da den beiden Herren in keiner Weise unterstellt werden kann, daß sie durch ihr persönliches Handeln den Tod der Tiere am Straußfurter Speicher zu verantworten haben.

Das ist zwar soweit richtig, doch die beiden Herren sahen auch vorerst keine Notwendigkeit überhaupt zu handeln (Verstoß lt. § 258 StGB). Ihre Pflicht wäre es gewesen sofort nach Bekanntwerden dieser Katastrophe Anzeige gegen die Verursacher zu erstatten. Statt dessen spielten sie den Tod vieler Tiere herunter – für Herrn Ritschel war es lediglich „ein Fall von unsachgemäßer Handhabung von Pflanzenschutzmittel“ während Herr Dr. Wettstein äußerte: „Daß man die Verhältnismäßigkeit wahren und Leute, die das Mäusebekämpfungsmittel einsetzten, nicht kriminalisieren solle.“ (siehe Anlage – Pressemeldung TA vom 06.11.2004 „Tödliche Rast“ )

Erst im November 2004, nachdem die breite Öffentlichkeit wie auch die Medien, den Behörden Handlungsunfähigkeit vorwarf (die ersten toten Zugvögel wurden bereits Mitte Oktober gefunden), bewegte sich Herr Dr. Wetzstein und erstattete Anzeige bei der Erfurter Staatsanwaltschaft.

Doch bis dahin hatten die Landwirte, die dieses Gift völlig unsachgemäß ausgebracht hatten, ohne eine dringend vorher notwendige Bestandskontrolle der Mäusepopulation vorzunehmen, genügend Zeit sich abzusprechen und Spuren ihres Umweltfrevels zu beseitigen.

Auch Herr Ritschel, als Chef des Landwirtschaftsamtes, wie auch die Staatsanwaltschaft, sollte eigentlich wissen, daß bevor eine Mäusevernichtungsaktion starten darf, mehrere Faktoren abgeklärt sein müssen, wenn daraus nicht ein Strafvergehen nach §17 Tierschutzgesetz werden soll, denn nur das Töten aus „vernünftigem Grund“ ist straffrei, was hier keineswegs der Fall war.

Der Gesetzgeber, wie auch der Gesetzeshüter sollte – nein muß, darauf achten, daß keinesfalls ein Wildtier, wie die Feldmaus, einem Giftvernichtungsfeldzug zum Opfer fallen darf, so lange seine natürlichen Freßfeinde (Fuchs, Marder, Wiesel, Hermelin, Graureiher u.a.) noch offiziell durch Jägerhand getötet werden dürfen.

Denn, so lange der Gesetzgeber das Töten mausverzehrender Beutegreifer im Jagdgesetz erlaubt, solange kann der Gesetzeshüter keine Mäusevergiftungsaktion als „vernünftigen Grund“ einstufen! Er ist es ganz einfach nicht und daher ist jegliche Mäusevergiftungsaktion in Wald und Flur eine strafbare Handlung – eine „Tötung ohne vernünftigen Grund“.

Doch auch im Landwirtschaftsamt scheint man von solchen Dingen wenig bzw. gar keine Kenntnis zu besitzen. Es ist also keineswegs so, wie Sie, Frau Oberstaatsanwältin, uns glauben machen wollen, daß von Seiten dieser beiden Herren unmittelbar nach Bekanntwerden alles getan wurde, um diesen Umweltfrevel zu verfolgen. Sollten Ihnen diese beiden Herren ihre Emsigkeit, so wie Sie sie uns schilderten, vorgegaukelt haben, unterstellen wir mutmaßlich, daß man Sie an der Nase herumgeführt hat.

Herr Dr. Wetzstein ist uns persönlich zur Genüge bekannt und wir wissen, wie gerade dieser Herr reagiert, wenn es um Tierschutzverstöße geht – nämlich so gut wie überhaupt nicht.

So lange Behörden und Justiz so nachlässig mit Tier – und Umweltfrevlern umgehen, werden wir auch immer wieder solche Katastrophen erleben – ist doch förmlich Anreiz für Straftaten, wenn im Nachgang alles Mögliche getan wird, die Verursacher und Vertuscher zu schonen

Es sollte bei Staatsanwaltschaften, wie auch Generalstaatsanwaltschaften eigentlich Usus sein, daß Verstöße gegen Tier und Umwelt ganz besonders intensiv bearbeitet werden. Doch davon ist man bei den Justizbehörden anscheinend noch meilenweit entfernt. Auch die Politik tut sich auf diesen Gebieten sehr schwer, obwohl sie wichtiger als alles Wirtschaftliche sind, werden sie sträflichst vernachlässigt. Die beste Wirtschaftslage taugt nichts in einer kaputten Umwelt.

Schauen wir uns doch an, was Deutschland heute ist – ein engmaschiges Netzwerk aus hochrangigen Politikern, führenden Konzernchefs und toleranten Justizbehörden, die systematisch und übergreifend mit kriminellen Methoden den Rechtsstaat aushöhlen, Gemeinsinn durch puren Egoismus und Gesetze durch die Macht des Kapitals ersetzen.

Tier – und Umweltschutz bleiben auf der Strecke.

Wir möchten Ihnen, Frau Oberstaatsanwältin nur noch mitteilen, daß es keines Klageerzwingungsverfahrens bedarf, wenn Staatsanwaltschaften im allgemeinen Interesse der Rechtsgemeinschaft bestehende Gesetze so anwenden, wie sie geschrieben sind. Deshalb bestehen wir auf einer Verfahrensaufnahme, die ja anscheinend gegen diese beiden Herren, trotz versuchter Strafvereitelung nach § 258 StGB und grober Vernachlässigung ihrer Pflichtaufgaben, bis heute noch nicht erfolgt ist. Ein Aktenzeichen existiert zwar, doch die Unschuld dieser beiden Herren stand ja von Anfang an schon so fest, daß es keiner Ermittlungen bedurfte. § 258 StGB muß hier ganz eindeutig angewandt werden. Nennt die Justiz vielleicht so etwas „Strafverfolgung“?

Doch wehe man beleidigt einen argen Zeitgenossen, dann ist man gleich Staatsfeind Nr. EINS.

So, Frau Staatsanwältin Beißwenger,

der angefochtene Bescheid der Staatsanwaltschaft Erfurt ist, auch unter Berücksichtigung des Beschwerdevorbringens aus Ihrer Sicht, nicht zu beanstanden. Wieso hat man unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 auch gegen die Verursacher der Giftkatastrophe nicht zur Kenntnis genommen?

Unser Beschwerdevorbringen mit Schreiben vom 08.04.2006 gibt Ihnen also keinen Anlaß die Einstellungsverfügung der Erfurter Staatsanwaltschaft näher zu beleuchten?

Wir sind also folglich in Deutschland wieder in der Steinzeit angekommen, wo jeder hergelaufene Landwirt, ganz nach eigenem Gutdünken, mit Giften in der freien Natur umgehen kann, als wäre es sein privates Spielzimmer.

Haben wir überhaupt ein „Tierschutzgesetz“? Kennen Sie es? Wissen Sie, daß es mittlerweile auch im Grundgesetz seine Anerkennung gefunden hat?

Ihrer Einstellung nach glauben wir das nicht!

Es interessiert Sie als Gesetzeshüter also nicht im Geringsten, wenn Landwirte Wildtiere vergiften, nur weil sie selbst glauben, es sei richtig so.

Ich erwähnte es bereits schon, daß vor Vergiftungsaktionen grundsätzlich erst eine von unabhängiger Seite zu erfolgende Bestandsaufnahme der angeblich zu erheblichen landwirtschaftlichen Schäden führenden Wildtierpopulation (Verstoß gegen § 41BNatSchG)durchgeführt werden muß.

In vorliegendem Fall ist dies offensichtlich nicht geschehen. Ja es wurde sogar trotz fehlender Bestandskontrolle grobfahrlässig mit hochtoxischen Giften umgegangen, die nicht gezielt, wie es laut Giftgesetz vorgeschrieben ist, sondern großflächig verteilt wurden.

Es wurde dabei keinerlei Rücksicht auf andere Wildtiere, ja sogar deren Tod billigend in Kauf genommen.

Doch das berührt Sie jedoch anscheinend überhaupt nicht.

Uns würde eigentlich doch schon interessieren, in welchen Größenordnungen Tiere zu Tode kommen müssen, ehe Sie einen Handlungsbedarf erkennen.

Weit über 200 Zugvögel, von anderen Wildtieren ganz zu schweigen, die am Straußfurter Speicher elendig verendet sind, reichen anscheinend noch nicht, um bei Ihnen ein schlechtes Gewissen zu erzeugen.

Wie abgebrüht müssen Staatsanwälte eigentlich sein, wenn ihnen der Tod so vieler unschuldiger Tiere egal zu sein scheint?

Es ist doch wohl unbestritten, daß das Mäusevernichtungsgift „Zinkphosphit“, was bei den Tieren, die es aufnehmen zu unvorstellbaren langanhaltenden Schmerzen führt, ehe sie der Tod erlöst, von den namentlich bekannten Landwirten ausgebracht wurde.

Wenn man dann lesen muß, daß eine Kausalität zwischen dem Ausbringen des Giftes und dem Tod der Vögel nicht nachzuweisen ist, fragt man sich auf welchem primitiven Stern wir eigentlich leben. Wie können intelligente Menschen, wie Staatsanwälte, nur einen solchen Schwachsinn verzapfen?

Wenn Sie, verehrte Staatsanwältin, dann noch schreiben, daß § 17 TschG einen sogenannten Erfolgs – und kein Gefährdungsdelikt voraussetzt, muß ich schon meine Zweifel anmelden, denn die toten Tiere waren nicht gefährdet sondern erfolgreich getötet worden.

Sie schreiben weiter, daß zur Erhebung einer öffentlichen Anklageschrift nachgewiesen werden muß, aufgrund welcher Handlung (hier weiträumiges Ausbringen von Zinkphosphit), welches Beschuldigten (die Namen der Landwirte sind doch wohl bekannt) und welche Tiere (die über 200 toten Vögel wurden von vielen Zeugen abtransportiert) verstorben sind.

Wieso schreiben Sie, daß dieser Nachweis nicht zu führen sei?

Schreiben Sie doch lieber, daß Sie mit dieser schwierigen Sache nichts zu tun haben wollen.

Sie stellen hier Hypothesen auf, die haarsträubenden Charakter besitzen, lediglich um sich selbst Arbeit zu ersparen. Es ist Ihnen dabei egal, auf welche grobfahrlässige Art und Weise Landwirte hier starktoxische Gifte und in welchen Mengen ausgebracht haben. Sie finden immer einen Grund Ermittlungsverfahren einzustellen. Doch wir bestehen auf Strafverfolgung.

Hier wurden strafbare Handlungen begangen, die Namen der Beschuldigten sind bekannt, die Folgen dieser Handlungen sind auch bekannt – jetzt gibt es keinen Grund mehr dies nicht zu respektieren und die Gesetzmäßigkeiten anzuwenden.

Sie schreiben „eine Kollektivschuld sei dem deutschen Strafrecht fremd“ – na fein, dann können wir doch kriminelle Banden gründen und das Gesetz in die eigenen Hände nehmen.

Können Sie dann nachweisen, wer von uns was getan hat?

Sie schreiben: „Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die Täter im bewußten und gewollten Zusammenwirken handeln, um einen gemeinsamen Erfolg zu erreichen (genau dies war hier der Fall). Doch hierfür wären nach dem Akteninhalt keinerlei Anhaltspunkte ersichtlich.

Wie intensiv die Staatsanwaltschaft an dieses Problem herangegangen ist, so wird auch der Inhalt der Akte aussehen.

Es ist in der Akte bestimmt nicht erwähnt, daß das Mäusevernichtungsgift „Zinkphosphit“ mit Geländefahrzeug und Düngerstreuer (siehe TA v. 23.11.04) großflächig auf den Äckern der beschuldigten Landwirte verteilt wurde. Hier waren alle namentlich bekannten Landwirte gleichermaßen beteiligt, auch wenn sie der gutgläubigen Staatsanwaltschaft etwas anderes erzählt haben.

Die Landwirte waren sich einig, daß das Hauptziel die Vernichtung der Mäusepopulation auf ihren Äckern ist (Verstoß gegen § 41 BNatSchG), dabei haben sie gemeinsam rücksichtslos den Tod anderer Tiere in Kauf genommen.

Und solche Menschen will der Gesetzeshüter schützen, damit diese im kommenden Herbst den gleichen Umweltfrevel wieder ungestraft verüben können.

Die Kriminalität ist immer dort mit steigender Tendenz zu verzeichnen, wo sie geduldet und kaum geahndet wird. Das sollte eigentlich auch die Generalstaatsanwaltschaft wissen.

Zum Abschluß möchten wir nochmals ganz klar bekräftigen, daß wir uns keineswegs damit zufrieden geben, wenn Tier – und Umweltfrevler in Deutschland freier straffreier Handlungsspielraum geboten wird und die Justiz seelenruhig zuschaut und keinen Handlungsbedarf sieht.

Wir bestehen ganz energisch auf einer Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Beschuldigten Peter Ritschel, Dr. Detlef Wetzstein, Frank Pawelski, Rainer Leefers, Sören Leefers u.a.

Und nochmals zum besseren Verständnis:

So lange noch Beutegreifer, deren Nahrung hauptsächlich aus Feldmäusen besteht, legal von Jägern getötet werden dürfen – solange sind Vergiftungsaktionen gegen Feldmäuse strafbare Tötungen ohne vernünftigen Grund und müssen vom Gesetzeshüter auch so geahndet werden.

Wir hoffen doch, daß wir keine höhere Instanz mit diesem Thema behelligen müssen, es also nicht zur „unendlichen Geschichte“ wird und letztendlich sich die Beschuldigten mit Ihrer Unterstützung ihrer Verantwortung nicht entziehen können.

Im Namen der Tierschutz-Union und der vielen getöteten Tiere

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Anlagen: 4 Seiten Presseveröffentlichungen

Unabhängige Tierschutz  Union Deutschlands

 Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

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Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel/Fax:(03621) 400766 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Thüringer Generalstaatsanwaltschaft per Telefax an (03641) 30 74 44

z. Hd. Frau OStAin Turba

Rathenaustraße 13

07701 J e n a Gotha, den 22.07.2006

Geschäftsnummer Zs 214/06 – AZ. Der Staatsanwaltschaft Erfurt 821 Js 46891/04

Ermittlungsverfahren gegen Peter Ritschel und Dr. Detlef Wetzstein

Hier: nochmalige Beschwerde gegen die Verwerfung der Dienstaufsichtsbeschwerde in

Verbindung mit der Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Erfurt AZ.: 46891/04

vom 10.12.2005

Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin

ich möchte Ihnen mitteilen, daß wir aufgrund der beiden Schreiben aus ihrem Haus von Staatsanwalt Grüneisen die Angelegenheit „Tod am Straußfurter Speicher“ an das Thüringer Justizministerium weitergegeben haben.

Von dort wird dann wohl evtl. auch die Akte angefordert werden.

Im Namen der Tierschutz-Union

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Unabhängige Tierschutz  Union Deutschlands

 Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

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Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel/Fax:(03621) 400766 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Thüringer Justizministerium per Telefax an (0361) 37 95 888

Werner-Seelenbinder-Straße 5

99096 E r f u r t Gotha, den 22.07.2006

Unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 gegen die Verursacher für den Tod von über 200 Zugvögeln und anderen Tieren durch das unsachgemäße Ausbringen eines stark toxischen Mäusegiftes wegen Verstoßes gegen das Tier – , Natur – , Artenschutz – und Giftgesetz sowie gegen Verantwortliche des Thüringer Landwirtschaftsamtes und des Sömmerdaer Veterinäramtes wegen Beihilfe und Begünstigung

AZ.: 821 Js 46891 / 04 und 821 Js 5978 /06 der Staatsanwaltschaft Erfurt

AZ.: Zs 214 / 06 und Zs 306 / 06 der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft

Hier: Beschwerde gegen die Einstellung bzw. Verweigerung der Aufnahme von Ermittlungen

Sehr geehrte Damen und Herren des Thüringer Justizministeriums,

da oben angeführte Staatsanwaltschaft, wie auch Generalstaatsanwaltschaft eine gemeinschaftlich von mehreren Landwirten im Umkreis des Straußfurter Speichers geplante und auch gemeinsam durchgeführte Großvergiftungsaktion, bei der nicht nur Feldmäuse, sondern auch über 200 Zugvögel und andere Tiere zu Tode kamen, weil sie völlig unsachlich und gegen alle Gesetzlichkeiten durchgeführt wurde, als Bagatelle wertete, wende ich mich jetzt an Sie und bitte um Unterstützung.

Anscheinend sind über 200 tote Zugvögel und unzählige andere getötete Tiere für obige Staatsanwaltschaft noch kein Grund etwas gegen die Verursacher einer solchen Katastrophe zu unternehmen.

Für uns jedenfalls war es Anlaß genug, Anzeige gegen die Verursacher und ebenfalls auch die Beschöniger dieses großangelegten Umweltfrevels zu erstatten.

Doch wie es kommen mußte, fand die Erfurter Staatsanwaltschaft wieder unzählige Gründe diese Straftaten zu verharmlosen und entweder Ermittlungen gar nicht erst aufzunehmen bzw. nach Kurzem wieder einzustellen. Die Thüringer Generalstaatsanwaltschaft fand, wie stets die Einstellungsgründe für richtig und meinte nach der letzten Information von deren Seite vom 04.07.2006, daß für sie diese Angelegenheit erledigt sei.

Für uns als Tier – und Naturschützer ist diese Angelegenheit jedoch noch lange nicht erledigt, solange diese Umweltfrevler nicht ihrer gerechten Strafe zugeführt worden sind.

Wir bitten Sie deshalb uns in dieser Hinsicht zu unterstützen, denn Ihnen sollte ein solcher Umweltfrevel auch nicht gleichgültig sein.

Die Aktenzeichen entnehmen Sie bitte oben unserem Schreiben zur Anforderung des Aktenmaterials bei diesen Behörden.

Ihrer geschätzten positiven Antwort entgegensehend, verbleibt

im Namen der Tierschutz-Union

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Unabhängige Tierschutz Union Deutschlands

Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt

Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel/Fax:(03621) 400766 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

An den

Thüringer Verfassungsgerichtshof per Telefax an: (03643) 206 224

Kaufstraße 2 – 4

99423 W e i m a r Gotha, den 08.10.2006

Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Erfurt AZ.: 821 Js 46891/04 und 821 Js 5978/06 – im Bezug auf unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Natur – und Artenschutzgesetz, Giftanwendungsgesetze (Pflanzenschutzgesetz) sowie gegen § 324a StGB; beide Verfahren betreffen den Straftatbestand des unsachgemäßen und aus wildbiologischer Sicht, unnötigen Ausbringens von hochtoxischem Mäusevernichtungsmittel „Zinkphosphit“ in gemeinsam begangener Tateinheit von Landwirten, was als Begleiterscheinung ebenfalls den Tod vieler anderer Wildtiere zur Folge hatte und von den Verantwortlichen dieses unvergleichlichen Umweltfrevels zu Beginn als Bagatelle gewertet und auch so behandelt wurde. Der Straftatbestand nach § 258 StGB wurde folglich von diesen erfüllt, wie die öffentliche Presse nach Bekanntwerden unmißverständlich verlauten ließ.

Im Speziellen wurde gegen § 17(1) TschG; § 41(1)u.(3) BNatSchG sowie die §§ 6; 10; 15 und 34 Pflanzenschutzgesetz verstoßen.

Einspruch gegen die Verwerfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena –

Geschäftsnummer Zs 214 / 06 und Zs 306 / 06;

Einspruch gegen die Einstellungszustimmung des Thüringer Justizministeriums –

Geschäftszeichen 3132/aE-19 / 06 und 4530/E – 2 / 06

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider sind wir aufgrund juristischen Unvermögens von Staatsanwaltschaften und Justizministerium, die sich mit ihrer Verhaltensweise vermutlich des § 339 StGB schuldig gemacht haben, gezwungen Sie zu bemühen.

Anscheinend ist es in Deutschland mittlerweile so gang und gäbe, daß Gesetze wohl nur für den braven Normalbürger bestimmt sind. Kriminelle, Ministerien, Behörden und Justiz sind quasi von der Strafverfolgung bis zur Durchsetzung gesetzgeberischer Verfahrenswege ausgenommen.

Denn wie sonst soll man es verstehen, daß gröbste Gesetzesverstöße nicht nur bagatellisiert, nein sogar noch befürwortet und als etwas ganz Normales hingestellt werden.

Gerade hier dieser Fall vom verantwortungslosen Umgang mit hochtoxischen Giften, der aus logischer, wie auch gesetzlicher Sicht völlig irrig war und durch gröbste Verantwortungslosigkeit obendrein noch streng zu schützende Tiere tötete, veranlaßte öffentliche Ämter und Justizbehörden nicht zum dementsprechenden sofortigen Handeln. Der Gesetzeshüter scheint ganz einfach nicht an einer dementsprechenden Strafverfolgung interessiert zu sein.

Die Argumente, mit denen die Staatsanwaltschaft ihre Verfahrenseinstellung begründet und die von der Generalstaatsanwaltschaft, wie auch dem Justizministerium bekräftigt werden, sind nicht nachvollziehbar und erfüllen meines Erachtens den Straftatbestand nach § 336 StGB.

Wie kann hier nur die Rede davon sein, daß beim Tod vieler Tiere (man erdreistet sich sogar beim Tod von über 200 Tieren von einzelnen Tieren zu sprechen!) und nachweislich feststehender beschuldigter Verursacher, eine Kausalität nicht nachzuweisen sei?

Das ist die blanke Verhöhnung von Recht und Gesetz sowie Herabwürdigung tierischen Lebens. Daß dieses Leben durch Gesetze geschützt, ja sogar verfassungsrechtlich gesichert ist, scheint die für die Durchsetzung der Gesetze Verantwortlichen nicht im mindesten zu interessieren.

Es drängt sich einem bei so viel Ignoranz der Verdacht auf, daß es sich bei dem beteiligten Landwirtschaftsamt, der Veterinär – sowie den Strafverfolgungsbehörden zusammen mit den beschuldigten Landwirten um eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB handeln könnte.

Ich möchte hier und jetzt nicht nochmals alle Details aufrollen – es wurde bereits von uns ausreichend Gründe strafbaren Handelns dargelegt. Nur so viel, daß vor einer so großangelegten, gemeinschaftlich begangenen Vergiftungsaktion die Genehmigung zuständiger Behörden eingeholt werden muß, was hier nicht erfolgte, und diese die Notwendigkeit einer solchen Aktion bestätigen müssen, ist doch wohl nicht zu widerlegen.

Dazu muß ganz eindeutig aus wildbiologischer Sicht das Argument zum Tragen kommen, daß es nicht hingenommen werden kann, wenn einerseits großangelegte Vergiftungsaktionen durchgeführt werden um damit Überpopulationen von Feldmäusen zu vernichten, während andererseits Beutegreifer, auf deren Speisekarte Mäuse ganz oben stehen, die gerade diese Feldmäuse kurz halten würden, offiziell zum Töten durch Jäger freigegeben werden. Es ist folglich widersinnig und mit gesundem Menschenverstand nicht vereinbar, wenn das Beutetier „Maus“ dadurch eine überhöhte Populationsgröße erreicht und diese dann mit Vergiftungsmaßnahmen, die nicht nur den barbarisch schmerzhaften Tod der Überpopulation von Feldmäusen verursacht, sondern auch durch unsachgemäßes Ausbringen des Giftes streng geschützte andere Wildtiere mit in den Tod reißt.

Nicht von ungefähr hat die Evolution gerade beim Beutetier „Maus“ eine hohe Vermehrungsrate hervorgebracht. Mäuse standen schon immer vielen Wildtieren als Beutetiere zur Verfügung – nur der Mensch glaubt mit seiner unbeschreiblichen Überheblichkeit in den Werdegang der Natur eingreifen zu müssen, indem er mausfressende Wildtiere mit Falle und Gewehr tötet, um im Anschluß die logische Überpopulation an Beutetieren mit Gift zu töten. Der Tod anderer Wildtiere wird dabei billigend mit in Kauf genommen.

Und der Gesetzgeber, wie auch der Gesetzeshüter steht bei solch sinnlosem Töten lächelnd dabei und verschont sämtliche Verursacher solcher Tötungsaktionen.

Dies sehr geehrte Damen und Herren, sollten Sie bedenken, ehe Sie wie Staatsanwaltschaft und Justizministerium evtl. ebenfalls die Verschonung der Beschuldigten mit unterstützen.

Wir jedenfalls werden nicht eher mit unseren Bemühungen nachlassen, ehe diese Beschuldigten – und zwar alle, Verursacher und duldende Behörden – zur Verantwortung gezogen werden, damit auch in Zukunft solche Freveltaten keineswegs mehr nachahmenswert erscheinen und bestehende Gesetze auch beachtet werden.

Mit freundlichen Grüßen im Namen der Tierschutz-Union

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Unabhängige Tierschutz Union Deutschlands

Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

eschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt

Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel/Fax:(03621) 400766 # Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

An den

Thüringer Verfassungsgerichtshof per Telefax an: (03643) 206 224

z. Hd. des Präsidenten Herrn Graef

Kaufstraße 2 – 4

99423 W e i m a r Gotha, den 13.10.2006

Ihr AZ.: 90010 / 06

Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung der Staatsanwaltschaft Erfurt AZ.: 821 Js 46891/04 und 821 Js 5978/06 – im Bezug auf unsere Strafanzeige vom 30.11.2004 – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, das Natur – und Artenschutzgesetz, Giftanwendungsgesetze (Pflanzenschutzgesetz) sowie gegen § 324a StGB; beide Verfahren betreffen den Straftatbestand des unsachgemäßen und aus wildbiologischer Sicht, unnötigen Ausbringens von hochtoxischem Mäusevernichtungsmittel „Zinkphosphit“ in gemeinsam begangener Tateinheit von Landwirten, was als Begleiterscheinung ebenfalls den Tod vieler anderer Wildtiere zur Folge hatte und von den Verantwortlichen dieses unvergleichlichen Umweltfrevels zu Beginn als Bagatelle gewertet und auch so behandelt wurde. Der Straftatbestand nach § 258 StGB wurde folglich von diesen erfüllt, wie die öffentliche Presse nach Bekanntwerden unmißverständlich verlauten ließ.

Im Speziellen wurde gegen § 17(1) TschG; § 41(1)u.(3) BNatSchG sowie die §§ 6; 10; 15 und 34 Pflanzenschutzgesetz verstoßen.

Einspruch gegen die Verwerfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Jena –

Geschäftsnummer Zs 214 / 06 und Zs 306 / 06;

Einspruch gegen die Einstellungszustimmung des Thüringer Justizministeriums –

Geschäftszeichen 3132/aE-19 / 06 und 4530/E – 2 / 06

Hier: Ihr Schreiben vom 09.10.2006 – dazu meine Beantwortung

Sehr geehrter Herr Präsident,

es tut mir leid, daß ich Sie schon wieder bemühen muß, doch die juristische Gleichgültigkeit von Staatsanwaltschaften und Justizbehörde gegenüber geltenden Gesetzlichkeiten für die Rechte von Tieren zwingt mich leider dazu.

Es wird wohl auch nicht der letzte Fall bleiben, der letztendlich auf Ihren Tisch kommt.

Solange Staatsanwaltschaften und Justizministerien meinen, sie brauchen bei Gesetzesverstößen gegenüber Tieren in unserem Land nichts zu unternehmen und somit die gesetzlich festgeschriebenen Rechte unserer Mitgeschöpfe mißachtet werden, müssen wir Sie wohl auch weiterhin bemühen.

Sie haben völlig Recht, wenn Sie schreiben, daß ich persönlich nicht in meinen schützenden verfassungsrechtlichen Rechten verletzt bin. Doch als Tierschützer, und somit als Anwalt der Tiere, muß ich mich für meine Klienten – die Tiere – mit allen mir zur Verfügung stehenden Kräften für deren schützende verfassungsrechtlichen Rechte einsetzen, was ich hiermit tue.

Denn wenn wir als Tierschützer uns nicht für die den Tieren zustehenden Rechte einsetzen und dafür kämpfen, wer soll es sonst tun?

Die dafür zuständigen staatlichen Behörden, deren dahingehende Tätigkeit vom Staat honoriert wird, sind anscheinend überhaupt nicht daran interessiert, daß den Tieren die Rechte zugestanden werden, die ihnen gesetzlich, ja sogar verfassungsrechtlich garantiert sind. Für diese Rechte müssen sich engagierte Tierschützer in ehrenamtlicher aufopferungsvoller Tätigkeit einsetzen.

Dies ist eigentlich nicht korrekt – doch die traurige Realität.

Sehr geehrter Herr Graef, Sie schreiben weiter, daß Sie aus meinem Schreiben nicht den angegriffenen staatlichen Akt erkennen können, gegen den ich mich mit der Verfassungsbeschwerde zur Wehr setze.

Da gebe ich Ihnen wiederum Recht, da Sie sich von der ganzen Situation erst ein Bild machen können, wenn Sie die Akte von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Justizministerium angefordert haben. Diese Akte ist mittlerweile so umfangreich, daß es hier zu müßig wäre sie zu beschreiben.

Ich versuche bereits seit 30.11.2004 die Justizbehörden von dem unbeschreiblichen Naturfrevel, der sich im Einzugsgebiet des Straußfurter Speichers zugetragen hat, zu überzeugen, doch bisher scheint das die eigentlich zuständigen Gesetzeshüter überhaupt nicht zu interessieren.

So daß mir leider nur der Weg zu Ihnen bleibt.

Deshalb bitte ich Sie hier und jetzt, endlich der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen und die Beschuldigten wegen des Naturfrevels, dem Hunderte unschuldiger Tiere zum Opfer gefallen sind, zur Verantwortung zu ziehen, die ihn verursacht und die, die vorerst nicht zu deren Aufklärung beigetragen haben, obwohl es ihre verdammte Pflicht gewesen wäre.

Nachdem Sie Akteneinsicht erlangt haben, hoffe ich doch, daß Sie nicht mehr der Auffassung sind, daß meine Verfassungsbeschwerde unzulässig sei und mir evtl. sogar Kosten verursachen würde.

Gesetze sollten von den zuständigen Stellen angewandt werden, zumal sie Verfassungscharakter besitzen, dann bräuchten Tierschützer nicht mehr Sie wegen derer Verstöße um Hilfe zu bitten.

Denn Tierschutz im Grundgesetz sollte keine Phrase sein, wir sollten darauf stolz sein, daß wir das erreicht haben und sollten auch dementsprechend zum Wohle für die Tiere handeln.

Ihrer positiven Antwort wohlwollend entgegensehend,

verbleibt

im Namen der Tierschutz-Union und der vielen unschuldig getöteten Tiere

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Unabhängige Tierschutz Union Deutschlands

Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch,

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt.

Ansprechpartner bundesweiter Tierschutz-Notruf 0700 -58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867 G o t h a

Tel: (03621) 400766 # Fax (03621) 506611

Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Thüringer Verfassungsgerichtshof Weimar per Telefax an: (03643) 206 224

Präsident Herrn Graef

Kaufstraße 2 – 4

99423 W e i m a r Gotha, den 24.03.2007

Mahnung der Staatskasse des Finanzamtes Erfurt – AZ.: VerfGH 46/06 Vorschuß

Sehr geehrter Herr Graef,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin schon sehr verwundert über obige Mahnung, habe ich doch mit Ihrem Schreiben vom 17.01.2007 von Ihnen unterschrieben, mitgeteilt bekommen, daß auf meine an Sie gerichtete Verfassungsbeschwerde im Fall des Giftausbringens am Straußfurter Speicher, ein Vorschuß bis 28.Februar 2007 zu zahlen sei, ansonsten die Verfassungsbeschwerde allein schon aus Gründen des Nichtzahlens ohne weitere Sachprüfung zurückgewiesen werden könne.

Da ich in Sachen „Tierschutz“ bereits mit Ihrer geldeinnehmenden und ablehnenden Vorgehensweise konfrontiert wurde und als engagierter ehrenamtlich tätiger Tierschützer meinen Lebensunterhalt wie auch meine ehrenamtliche Arbeit von einer sehr kleinen Rente begleichen muß, habe ich, als ich Ihr Schreiben erhielt, nicht die Notwendigkeit einer weiteren Kommunikation mit Ihnen gesehen, da ich mir aufgrund Ihres Schreibens vom 17.01.2007 von Ihrer Seite her keine wirkliche Unterstützung ausrechnete.

Mich würde überhaupt die Daseinsberechtigung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes interessieren, da ich, trotz eindeutiger gerichtlicher Fehlentscheidungen, bisher nicht einmal ein positives Zeichen von diesem erkennen konnte.

Wenn Sie nun dem Finanzamt Erfurt einen von Ihnen unberechtigt verlangten Vorschuß als einen offenen Betrag melden und wo möglich sogar noch vollstrecken lassen, möchte ich Sie darauf hinweisen, daß Sie im Begriff sind, hier eine strafbare Handlung gem. § 352 StGB zu begehen, dessen Sie sich anscheinend nicht bewußt sind.

Sie können doch nicht einem Bürger, der beim Verfassungsgerichtshof Hilfe sucht, weil Justizbehörden bisher Recht und Gesetz mißachtet, ja sogar dem Grundgesetz Artikel 20a zuwider gehandelt haben, zur Abgabe einer willkürlichen Gebühr zwingen, wenn Sie ihm Gehör verschaffen. Vielleicht wissen Sie es nicht, doch Sie berauben damit diesen Bürger seiner ihm verfassungsmäßig zustehenden Grundrechte (GG Art. 1 (3).

Ist Ihnen das nicht bewußt? Sie sollten deshalb dem Finanzamt Erfurt schnellstens die Information zukommen lassen, daß die Forderung von 207,50 € zu stornieren ist.

Auf Ihr Verständnis hoffend, verbleibt

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr

Sehr geehrter Interessent, da Sie diese Abhandlung bis hierher verfolgt, sich folglich für diesen Fall des Verbrechens an Tieren und Natur am Straußfurter Speicher interessiert und wohl auch mit Interesse wahrgenommen haben, möchte ich Ihnen mitteilen, daß nach dem Beschluß des Thüringer Verfassungsgerichtshofes vom 5.11.2007, der ja sogar noch „Im Namen des Volkes“ gefaßt wurde – welch unbeschreiblicher Hohn – für uns in dieser Angelegenheit erst einmal eine Pause eingetreten ist.

Bei passender Gelegenheit nehmen wir diesen Fall wieder auf – er ist für uns folglich erst beendet, wenn Behörden, Politik und Justiz öffentlich zugeben, geschlammt zu haben und die Verpflichtung eingehen, daß sich ein solcher oder ähnlicher Fall, bei dem Täter und Verantwortliche ungeschoren davonkommen, nie mehr wiederholen wird.

f.d.R. sämtlicher Angaben zeichnet vollverantwortlich

Harald v. Fehr