Stadt – Tauben

Füttern VERBOTEN M. Petrovic_01 - kl.

Stadttauben brauchen Hilfe_01 - kl.

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Stadttauben-Management_01 - kl.

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„Brieftaubensport“ – Fakten und Folgerungen

A    Fakten

Einführung

Die Nutzung der „Brieftauben“ gehört zu den Bereichen, die von Seiten der Tier- und Naturschutz- organisationen zu wenig beachtet wurden und werden. Dabei geht es um Wohl und Wehe von Millionen Tauben allein in Deutschland. In diesem Zusammenhang geht es auch um das Problem der Zuwanderung von gestrandeten Brieftauben in den Städten, wodurch die städtischen Taubenpopulationen vergrößert werden und es zu einer hohen Belastung der Tiere, der Kommunen und der Tierschutzorganisationen kommt.

Schon die allgemeinen Bezeichnungen „Brieftaube“ oder „Reisetaube“ sind unzutreffend, weil diese Tauben weder Nachrichten überbringen noch freiwillig auf Reisen gehen, sondern als „Sportgeräte“ von den Haltern zu Wettflügen eingesetzt werden.

„Brieftaubensport“ in Deutschland bedeutet, dass lt. Verband Deutscher Brieftaubenzüchter (2005) 58.000 Züchter in ca. 7.000 Vereinen mehrere Millionen Tauben in Verschlägen halten, um sie von Frühjahr bis Sommer im sogenannten „Kabinenexpress“ mehrere hundert Kilometer zu bestimmten „Auflass“orten zu transportieren, von wo aus sie zum Flug in den heimatlichen Schlag genötigt werden. Möglich wird dies, weil sie von ihren Partnerinnen oder ihrem Nachwuchs vorher getrennt werden. Die besondere partnerschaftliche Treue und ein erstaunliches Heimfindevermögen der Tauben veranlassen sie zurückzufliegen.

Das Ziel der Züchter ist laut Satzung (2005) des nicht gemeinnützigen Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter „durch Veranstaltungen von Flügen die Qualität der Brieftaube zu verbessern“. Tierschutzgesichtspunkte bleiben hier allerdings unerwähnt.

In einer Zeit, in der extrem nach Leistung und Rekorden gestrebt wird, wundert es kaum, dass auch Züchter von den Brieftauben immer größere Leistungen fordern. „Immer weiter, immer schneller“, heißt die Devise. Während im Jahr 1800 die Brieftauben 20 bis 30 Kilometer, im Jahr 1830 schon 300 Kilometer weit fliegen mussten, legen sie heute unter optimalen Bedingungen über 1.000 Kilometer mit einer mittleren Fluggeschwindigkeit von 80 km/h zurück.

Diese Leistungen bringen dem Halter Anerkennung, Auszeichnungen, Pokale, Geld-Preise und beim Verkauf der erfolgreichen Taube zur Zucht einen finanziellen Gewinn. Fünfstellige Beträge sind keine Seltenheit. Die Rechnung aber „bezahlen“ die Tauben.

Folgende problematische, tierschutzwidrige oder tierethisch fragwürdige Sachverhalte sind zu nennen, wobei die hier aufgeworfenen Sachverhalte darüber hinaus ein EU-weites Problem darstellen. Die Erarbeitung von Lösungsansätzen ist daher auch auf EU-Ebene erforderlich. Auch aus anderen EU-Ländern verfliegen sich in großer Zahl Brieftauben nach Deutschland.

Zucht, Selektion und Haltung

Die Zucht erfolgt durch „Selektion“ (Auslese durch Tötung) der Nestlinge und Jungtauben, durch Weiterzucht mit „erfolgreichen“ Tauben (Zuchtwahl, oft auch Inzucht). Es liegt im Wesen des Brieftaubensports, dass, neben der Selektion der Nestlinge, vor allem in der „Reisesaison“ die nicht leistungsfähigen Tauben getötet werden.

Die Selektion ist so rigoros, dass nach 2-3 Jahren nur noch 30 % der Tauben eines Geburtsjahrganges am Leben sind, obwohl Tauben mehr als 25 Jahre alt werden können. Brieftaubenzüchter töten  Tauben,

– welche die geforderte Leistung nicht erbringen,

(Anmerkung: Mitunter erhalten „Spätheimkehrer“ eine weitere Chance)

– die nach der Mauser ihr Federkleid nicht richtig erneuern,

– die dem Standard nicht entsprechen.

Somit wird schon nach dem Schlüpfen der Tauben „selektiert“, dann wieder während der „Reisesaison“ und zum Ende der Wettflüge.

Das Töten der ausgesonderten Tauben geschieht ohne vorherige Betäubung, in der Regel mittels Hals langziehen und Kopf umdrehen. Solche Tötungshandlungen sind mit dem Tierschutzrecht unvereinbar (siehe näher unten B).

Für die Haltung von Brieftauben gibt es keine verbindlichen Haltungs-Richtlinien. Es ist davon auszugehen, dass die Haltung teilweise in zu engen Verschlägen ohne ausreichende Bewegungs- möglichkeiten (einschließlich Freiflügen) erfolgt.

Der Status der Brieftaube wird unterschiedlich ausgelegt. Seitens der Züchter werden sie als „Haustiere“ dargestellt. Da Brieftauben früher sowohl für den „Sport“ als auch für Nahrungszwecke genutzt wurden, versuchte das Ministerium für Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Jahr 2002, sie als Masttiere einzustufen und damit den Medikamenten-Einsatz im Brieftauben„sport“ gemäß Lebensmittel-Verordnung einzudämmen. Dies wies der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter vehement zurück. („Die Brieftaube kommt nicht in die Pfanne … sagen Züchter und kämpfen gegen eine kleine Gesetzesänderung mit großen Folgen“ [WAZ 22.02.2002])

 „Wettflüge“

Eine Taube findet aus beliebigen Richtungen und Entfernungen in ihren Heimatschlag zurück. Setzt man eine erwachsene Taube an einem fremden Ort aus, kehrt sie unverzüglich und ungeachtet aller Strapazen und Gefährdungen in ihren Heimatschlag zurück. Dieser Heimkehrtrieb (= Sehnsucht nach dem eigenen Schlag) und das Heimfindevermögen der Taube wurden schon sehr früh vom Menschen erkannt, genutzt und missbraucht.

Folgende Problembereiche sind zu nennen:

Oft unzureichende Vorbereitung der Tauben auf die „Wettflüge“; keine Verpflichtung für die Züchter, an Trainingsflügen teilzunehmen; fehlendes oder unsachgemäßes Training von Jungtieren; zu wenige Freiflüge (gar keine im Winter).

Organisation und Durchführung der Flüge und deren Folgen sind ein gravierendes Problem. Oft ungenügende Abstimmung zwischen den Kabinenexpressen, Belastungen der Tiere durch Transporte, mangelhafte Koordinierung oder Absprache der Auflasszeiten, Risikoauflässe auch bei schlechtem Wetter und atmosphärischen Störungen, Nichterkennen seitens der Züchter, ob Jungtauben weite Flüge ohne Schaden überstehen können. (Vgl. Dr. med. vet. M. Warzecha, Tauben im Sport – Schutz von Leben und Gesundheit. In: Evangelische Akademie Bad Boll, Tiere im Sport, 2000, S. 187 ff.; Förderverein für tiergerechte Brieftaubenhaltung e.V., www.brieftauben-info.de). Auch die Ausbil- dung „zertifizierter“ Flugleiter hat bisher nicht zu Verbesserungen geführt. (Vgl. auch www.Internet-Taubenschlag.de, Forum „Züchterstammtisch“, Beiträge in jeder Reisesaison)

Das Auseinanderreißen der Taubenpaare (sog. Methode der Witwerschaft), die gewaltsame Trennung vom Nest (Nestmethode), wodurch ein psychischer Stress, ein Leidensdruck um einer hohen Flugleistung willen bei den Tieren erzeugt wird. Hierbei handelt es sich um Tiermissbrauch, weil die Treue zu den Partnerinnen und Partnern oder den Nestlingen von den Züchtern ausgenutzt wird, die Tiere also gewissermaßen auf eine Zwangsreise geschickt werden.

Das Einkalkulieren und die Inkaufnahme von Verlusten während der Trainings- und Wettflüge. Dass die Tiere überfordert werden, beweisen folgende Zahlen:

Die Verlustraten betragen bei Alttieren 28 %, bei Jungtieren 32 % der aufgelassenen Tiere pro Wettflugsaison (Du und das Tier, 5/93, S. 24). Eine erhebliche Anzahl der Tauben, vor allem Jungtiere, stirbt entweder durch „Verfliegen“, durch Greifvögel oder durch Verletzungen an elektrischen Oberleitungen, Antennen usw. oder wird verletzt oder entkräftet aufgefunden. Das bedeutet, dass Hunderttausende Tauben dadurch jährlich elendig zugrundegehen. Andere wieder schließen sich den Stadttauben an, sind so dem Dauerstress durch Lärm, Abgase und Vertreibung sowie dem Überlebenskampf bei der ständigen Futtersuche oft nicht gewachsen. Trotzdem überlebt ein Teil in den Städten, siedelt sich dort an, wodurch sich die Stadttaubenpopulation vermehrt. („Stadttauben sind entflogene Haus- oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen.“ TiHo Forschung fürs Leben. Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/96, S. 20)

„Den stärksten Anteil am Zuflug haben heute verirrte und erschöpfte Brieftauben. Dies ist allein schon in der großen Zahl, aber auch der Streuung der verflogenen Tiere begründet.“ (Arbeitsblätter zum Naturschutz, Nr. 18. Mit Stadttauben leben, S. 17. Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg 1995)

Verfolgung von Greifvögeln. Illegale Nachstellungen, Fänge und Tötungen von Greifvögeln durch Brieftaubenhalter

Da Greifvögel eine natürliche Bedrohung für (Brief)Tauben darstellen, werden einzelne Greifvogelarten häufig illegal von Brieftaubenzüchtern bekämpft. Fachverbände und Institutionen haben sich mit dieser tier- und artenschutzrelevanten Problematik befasst und festgestellt, dass mittels Fallen, Fangeisen, Fangkörben, Abschuss und Giftködern gegen Greifvögel vorgegangen wird. (Vgl. Illegaler Vogelfang mit Fallen in Deutschland. Dokumentation des NABU e.V., Bonn o.J.; Berichte zum Vogelschutz, Nr. 36, 1998, hg. vom Deutschen Rat für Vogelschutz e.V.; Landesumweltamt Brandenburg, Bericht 1999; J. Lippert u.a., Illegale Verfolgung von Greifvögeln und Eulen in Brandenburg und Berlin – Situationsbericht, 2000; R. Rust/T. Mischler, Auswirkungen legaler und illegaler Verfolgung auf Habichtpopulationen in Südbayern. In: Ornithologischer Anzeiger, Okt. 2001. („In einem Urteil hat das Landgericht Marburg bereits 1988 festgestellt, dass die Taubenzucht ein Hobby ist und die Halter Verluste, die beim Freiflug ihrer Tiere entstehen, hinzunehmen haben. Diese Entscheidung wurde durch einen Rechtsspruch des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes aus dem Jahre 2003 bestätigt [Az 11 UE 4139/99]. Hiernach hat ein Brieftaubenzüchter keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis für den Fang eines Habichts, auch wenn dieser Brieftauben des Züchters in unmittelbarer Nähe des Taubenschlags schlägt. … Eine Anordnung zur Verringerung des Bestandes einer geschützten Wildart können nur übergeordnete Interessen des allgemeinen Wohls notwendig machen. Sie kann nicht der Ausübung eines privaten Hobbys wie der Brieftaubenzucht dienen.“ [Illegaler Vogelfang …, a.a.O., S. 7]). Siehe auch: „Düsseldorfer Erklärung gegen illegale Greifvogelverfolgung in Nordrhein-Westfalen, 24.08.2005.“ Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW und den Naturschutzverbänden BUND und NABU.

Auffinden und Rücknahme von nicht heimgekehrten Tauben

Recherchen des Politischen Arbeitskreises für Tierrechte – PAKT e.V. im Frühjahr 2005 bei 173 Tierschutzorganisationen zum Brieftaubenzuflug bzw. der Abgabe von Fundbrieftauben und der Rücknahme verflogener Brieftauben ergaben, dass kaum 20 % dieser Tauben von den Züchtern wieder zurückgenommen werden. Betroffen sind vor allem Jungtauben des gleichen Jahrgangs, die noch keine Preise gewonnen haben.

Zur Frage nach den Gründen der Nichtannahme schreiben die meisten Vereine: „Zu weiter Anfahrtsweg, lohnt nicht“, „kein Interesse mehr“, „nützen uns nichts mehr“, „schicken oder bringen Sie sie, wenn keine Kosten entstehen“, „schicken Sie den Ring und verwerten Sie den Rest“, „keine Verwendung“, „flugunfähige Tauben sollte man töten“, „unbrauchbar“, „fliegen lassen, wenn wieder hergestellt“, „reißen Sie ihr den Kopf ab und werfen Sie sie in den Müll“, „Tier taugt nichts und ist wertlos, wenn es nicht alleine zurückfindet“, „Suppe davon kochen“, „drehen Sie ihr den Hals um oder machen Sie sich davon einen Braten“ u. Ä. Manchmal erfolgte von den Züchtern keine Rückmeldung nach Kontaktnahme, z.B. auf dem Anrufbeantworter, oder man wurde unverschämt. Mehrere Finder resignierten und gaben es auf, die Züchter zu benachrichtigen. (Laut Umfrage von PAKT e.V. bei 173 Tierschutzvereinen in Nordrhein-Westfalen und Hessen, 2005)

Einige Kommentare der Finder: „Das Versorgen sollte den Besitzern in Rechnung gestellt werden.“ „Mehr Kontrolle der Brieftaubenzüchter.“ „Dieser tierquälerische ‚Sport’ muss ein Ende haben!“ „Wir leiden mit den Tieren. Es ist oft ein Trauerspiel, zu sehen, wie heruntergekommen, halbverhungert und verdurstet, ggf. auch verletzt die Tiere während bzw. nach ihren Flügen sind. Hier muss sich etwas ändern!“

Häufig seien es Jungtauben, die überfordert sind. (Laut Umfrage von PAKT e.V.)

 

B  Rechtliche Bewertung

Die Praxis der sog. Brieftaubenzucht, der „Wettflüge“ und ihre Folgen stoßen, wie uns Experten des Tierschutzrechts bestätigen, auf schwerste rechtliche Bedenken.

Das Töten der nicht genügend leistungsfähig erscheinenden, ausgesonderten Tauben (siehe oben A II.) ist ein nach dem Tierschutzgesetz strafbares Vergehen: Es gibt keinen „vernünftigen Grund“, der die Straftat des § 17 Nr. 1 TierSchG rechtfertigen würde.

Das Töten von Wirbeltieren aus „Sportgründen“ ist generell verboten. Auch Praktiken der Tierquälerei im Interesse des Sports sind unzulässig. Das ist ausdrücklich anerkannt beim Angelsport des „Catch and Release“, das heißt des Fischfangs aus Gründen des Sports mit Zurücksetzen der Tiere nach Dokumentation des Erfolges, da es nicht von einem auf Nahrungsgewinnung zielenden Aneignungsrecht gedeckt ist (vgl. Kluge-Ort-Reckewell, TierSchG § 17 Rn 155, Drossé, AgrarR 2002, 111 ff. mit Rechtsprechung).

Der Brieftaubensport, der Höchstleistungen und Rassestandards von Einzeltieren ihrem gesetzlichen Schutzanspruch überordnet und die Tiertötung damit begründet, ist ungerechtfertigt. Eine Traditionspflege, welche die „Brieftaube“ zum bloßen Sportobjekt herabwürdigt, genießt keinen gesetzlichen Schutz. Der Schutz gilt vielmehr dem Tier als Mitgeschöpf (treffend generell zur Traditionspflege Kluge-Ort-Reckewell, TierSchG § 17 Rn 176).

Dieser Leitgedanke muss verstärkt zur Geltung kommen, seitdem im Jahre 2002 in Artikel 20a GG der Schutzauftrag für Tiere alle staatliche Gewalt aus Verfassungsgründen in die Pflicht nimmt. Damit wurde „dem ethischen Tierschutz Verfassungsrang verliehen“ (so die amtliche Antragsbegründung BT-Dr 14/8860). Die Normen des Tierschutzgesetzes müssen somit durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung mit großer Sorgfalt angewendet werden, um zugleich dem die Tiere schützenden Verfassungsfundament gerecht zu werden.

Werden geltende Tierschutznormen, wie dargestellt, bei den weit verbreiteten Praktiken des Brieftaubensports missachtet, dann ist dies zugleich ein schwerwiegender Verfassungs- verstoß.

Erschwerend kommt hinzu, dass den Tauben, die zu äußerst belasteten „Sportgeräten“ herabgewürdigt werden, vielfach länger anhaltende erhebliche Leiden zugefügt werden. Das steht erneut im Gegensatz zu dem Auftrag des Verfassungsgesetzgebers, der 2002 zur Begründung des Artikels 20a GG betonte:

„Die Leidens- und Empfindungsfähigkeit insbesondere von höher entwickelten Tieren erfordert ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten. Daraus folgt die Verpflichtung, Tiere in ihrer Mitgeschöpflichkeit zu achten und ihnen vermeidbare Leiden zu ersparen.“ (BT-Dr 14/8860, vgl. auch Kluge-von Loeper, TierSchG Einführung Rn 104c).

Zu „Leiden“ im Sinne von §§ 1, 17 Nr. 2 TierSchG zählen alle instinktwidrigen, vom Tier als lebensfeindlich empfundenen Einwirkungen, die in der Zeitspanne nicht ganz unwesentlich fortdauern. Es gehören dazu aber auch Störungen des seelischen Wohlbefin- dens des Tieres (VGH Mannheim NuR 1994, 488, Kluge-von Loeper, TierSchG § 1 Rn 23, 30 sowie Hirth/Maisack/Moritz, TierSchG § 1 Rn 17).

Das mehrere hundert Kilometer weite Entfernen der Tauben von ihrem Heimatschlag zu den „Auflass“orten entzieht sie ihren Partnerinnen oder ihrem Nachwuchs (oben A I.). Dies fügt den Tauben unweigerlich, auch im Hinblick auf die gewaltige Entfernung und damit verbundene Zeitdauer der „Wettflüge“, sowohl seelisch wie auch körperlich länger anhaltende Leiden zu. Das gilt sowohl für die erfolgreich an „Wettflügen“ beteiligten Tauben als auch für die im Zeitraum von 2-3 Jahren als „leistungsunfähig“ selektierten, getöteten Tauben (bis zu 70 %, vgl. oben A II., III.).

Im Ergebnis machen sich die Brieftaubenzüchter durch solche Folgen ihres Verhaltens eines Vergehens vorsätzlicher Tierquälerei nach § 17 Nr. 2b TierSchG schuldig, weil sie die meist tödlich endende Qual der Tiere wissentlich in Kauf nehmen. Diese Feststellung lässt unberührt, dass es zu einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Tierquälerei nur kommen kann, wenn am Einzeltier konkrete Nachweise erheblicher Leiden zu führen sind.

Die aufgeführten Praktiken des Brieftaubensports sind in jedem Falle rechtswidrig, auch aus folgenden Gründen:

Sie verstoßen gegen das Verbot der Überanstrengung der Tiere nach § 3 Nr. 1 TierSchG (siehe oben A I. – III.).

Sie verstoßen auch gegen das Verbot des Aussetzens von Tieren nach § 3 Nr. 3 TierSchG, denn die „Wettflüge“ versetzen die Tauben in eine ihr Leben und Wohlbefinden gefährdende Lage (vgl. Kluge-Ort-Reckewell, TierSchG § 3 Rn 37, von Loeper Die Stadttaube im Recht, S. 20).

Die genannten Rechtsverstöße sind als Ordnungswidrigkeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 4 TierSchG nicht allein bei Vorsatz, sondern auch bei pflichtwidrig fahrlässigem Verhalten zu ahnden.

Es kann also kein Zweifel daran bestehen, dass die eingangs (A) geschilderte Praxis des Brieftaubensports aus vielfachen, verfassungsbedingt besonders schwerwiegenden Rechts- gründen unzulässig ist.

Für die praktische Handhabung wesentlich erscheint nur noch Folgendes: Verflogene Tauben sind nicht „herrenlos“, auch wenn dies die Brieftaubenzüchter gerne so sehen würden. Selbst wenn diese nämlich das Eigentum an den Tauben aufgeben wollen, ist dies unwirksam, weil das Aussetzen von Tieren, wie dargestellt, gegen das Tierschutzgesetz verstößt und der Eigenwert des Tieres als fühlendes Mitgeschöpf höheren Schutz verdient als sozialwidrige Vermögensinteressen (vgl. Kluge-von Loeper, TierSchG, Einführung Rn 138 mit Nachweisen). Das bedeutet, dass der Brieftaubenzüchter in solchen Fällen die Betreuungskosten, aber auch Kosten für einen Rücktransport der Tauben bezahlen muss. Es erscheint wichtig, dies in Gerichtsverfahren deutlich zu machen und durchzusetzen.

C  Fazit

Forderungen von Tier- und Naturschutzverbänden

Es gibt vielfältige Verstöße gegen geltendes Recht durch den Brieftauben„sport“ bzw. durch Brieftaubenzüchter. Tierschützer fordern daher:

– artgemäße Haltung der Brieftauben

– Offenlegung und behördliche Kontrolle des Brieftauben„sports“

– Einhaltung des Tierschutzgesetzes und entsprechende Kontrollen durch die vollziehenden Behörden

– Meldung der Zahlen aller gehaltenen, aufgelassenen und nicht zurückgekehrten und getöteten Brieftauben an die      Behörden

– Beteiligung an konstruktiven und tierschutzgerechten Lösungskonzepten für die Stadttauben- population

– das Verbot des Aussetzens von Haustieren muss auch für Brieftauben gelten

Nachfolgend werden konkrete Maßnahmen zur Veränderung der Situation und Einhaltung des Tierschutzgesetzes aufgeführt. Die Züchter und deren Organisationen werden aufgefordert, sich umgehend zu folgenden Forderungen zu bekennen und sie umzusetzen:

– Unterbindung jeglicher Tötung ohne vernünftigen, gesetzlich zugelassenen Grund (Leistungs- selektion) sowie Anerkennung dieser Rechtspflicht durch Vereinsbeschlüsse und Vereinssatzungen der Züchter bei Androhung des Vereinsausschlusses und der Strafanzeige für den Fall von Verstößen

– Drastische Reduzierung der Nachzucht (durch kontrollierte Ei-Entnahmen)

– Einrichtung ausreichend großer Volieren (Mindesthöhe 2 m; Besatz von höchstens 4 Tauben pro qm)

– Verpflichtung für alle Züchter, sich mit ihren Tauben an Trainingsflügen zu beteiligen

– Verbesserung der Auflassbedingungen. Auflassen nur bei stabilen Wetterbedingungen

– Verbot der Witwerschaft- und Nestmethode („psychologische Motivation“) zur Erzielung hoher Flugleistungen

– Kontrolle jeder zum Auflass vorgesehenen Taube durch einen taubenkundigen Tierarzt wie im Pferdesport

– Reduzierung der Wettflugstrecken und Verbot von Übersee-Wettflügen

– Verpflichtung zur Erhebung, Dokumentation und Veröffentlichung der Verlustraten

– Konsequente Anwendung des Tierschutzgesetzes auch im Fall der Nichtannahme aufgefundener Brieftauben (Bußgeldeinzug und im Wiederholungsfall: Ausschluss der betreffenden Züchter aus dem Verband, Entzug des Sachkundenachweises)

– Anerkennung, dass Taubenzüchter für die bei Wettflügen nicht heimgekehrten Tauben alle Betreu- ungskosten einschließlich möglicher Arzt- und Rücktransportkosten an den Tierbetreuer zu zahlen haben

– Verpflichtung zur Einrichtung von „Gnadenhöfen“ durch die Zuchtverbände nach tierschutzgesetz- lichen Richtlinien der für den Wettkampf nicht geeigneten Brieftauben

Forderungen an die Justiz, an die vollziehenden Behörden und an den Gesetzgeber

Straf- und ordnungsrechtliche Verfolgung und Ahndung aller feststellbarer Gesetzesverstöße gemäß der oben unter B vorgelegten juristischen Bewertung

Erlass einer Rechtsverordnung, die nähere Anforderungen an die Kenntnisse und Fähigkeiten der „Brieftauben“halter und -züchter sowie an die Pflege und Überwachung der Tiere gemäß § 2a TierSchG festlegt und auch die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu einer notfalls gebotenen Tötung geb. § 4 b TierSchG präzisiert

Schaffung eines Sachkundenachweises für die Züchter und Auflass-Leiter mit vorangehender Schulung und Prüfnachweis im Rahmen der erwähnten Rechtsverordnung oder durch Änderung des Tierschutzgesetzes

Regelung und Kontrolle des „Brieftaubensports“ auf EU-Ebene nach den aufgeführten Kriterien

Die Brieftauben sind seitens des Gesetzgebers als Haustiere anzuerkennen und entsprechend gesetz- lich zu schützen

Die nachstehenden Organisationen lassen sich bei der dargestellten Bewertung des sogenannten Brieftau- ben„sports“ von der Staatsaufgabe Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz und von den einschlägigen Normen des Tierschutzgesetzes leiten, die ein ethisches Mindestmaß für den menschlichen Umgang mit Tieren erfordern. Sie sehen sich dabei inspiriert von der „Berliner Erklärung zu den grundlegenden Rechten der Tiere“, wonach Haltung, Zucht und Tötung von Tieren zum Zwecke der Befriedigung menschlicher Prestige- oder Luxusbedürfnisse, also auch für „sportliche“ Nutzung, zu verbieten sind.

August 2006

Autoren:
Edgar Guhde, Wilfrid Jores (PAKT e.V.); Elisabeth Heß (BAG Stadttauben); Dr. Eisenhart von Loeper, Stephanie Elsner (Menschen für Tierrechte – BV der Tierversuchsgegner); Horst Meister (BUND-NRW); Gudrun Fröhlich (Bürgerinitiative Freilebende Stadttiere Düsseldorf); Wencke Griesing (Tierfreunde Siegen)

 

PETA bittet Deutschen Olympischen Sportbund um Hilfe.

PETA-bittet-Deutschen-Olympischen-Sportbund-um-Hilfe-001 - kl.                             http://www.peta.de/brieftaubensport

 

Taubeninfo-001 - kl.

Taubeninfo-002 - kl.

 

Taubeninfo-003 - kl.

Taubeninfo-004 - kl.

Deutscher Tierschutzbund 2 - kl.

 

Da auch die örtliche Erfurter Presse der Thüringer Allgemeinen in so einigen „Weißheiten“ etwas über Stadttauben zu berichten hat, haben wir das mal aufgegriffen.
So hier in der Ausgabe vom 28.05.2014:
Füttern verboten - TA v. 28.05._01 - kl.

Hier in der TA-Ausgabe vom 29./30.05.2014:

Auch das noch - TLZ v. 29.5.2014_01 - geänd.

Und hier schließlich in der TA-Ausgabe vom 31.05.2014:

Füttern Sie Wildtauben - TA v. 31.05.2014_01 - kl.

Doch da kochte in mir die Wut über und ich schrieb an die Leserbriefredaktion der Thüringer Allgemeinen
am 11.06.2014 folgende Zeilen: 

Unabhängige  Tierschutz   –   Union  Deutschlands
Allianz für Tierrechte – Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tier und Natur
Aktionsbündnis – „Jagdfreie Natur“  –   zum Schutz von Natur und Umwelt
 angeschlossen bundesweit tätige Tier- und  Naturschutzorganisationen und  Einzelpersonen
deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für Tiere, Natur und Umwelt liegt.
Ansprechpartner im Netzwerk  bundesweiter Tierschutz-Notruf  0700 – 58585810  

Kooperationsleitung – Tüttleber Weg 13 – 99867  G o t h a                      U T – U D
Tel: (03621) 400766 u. 506610    #     Fax (03621) 506611    #     Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Thüringer Allgemeine                                   per E-Mail an: leserbriefe@thueringer-allgemeine.de

Leserbriefredaktion z. Hd. Frau Kobelt                                 redaktion@thueringer-allgemeine.de

Gottstedter Landstraße 6                                                            per Telefax an: (0361) 22 75 144

99092  E r f u r t

Gotha, den 11.06.2014

 

 Zum Thema Stadttauben –

dazu die Veröffentlichungen in der TA am 28.,29./30. und 31.05.2014

 

 

Sehr geehrte Frau Kobelt,

 

als ich mit Ihnen am 21.05.2014 telefonierte und fragte, warum meine Leserbriefe nicht veröffentlicht werden, gaben Sie mir den Rat, mich mit dem leitenden Redakteur, Herrn Mirko Krüger, diesbezüglich zu unterhalten, was ich am 21.05 auch noch tat.

 

Nach einem kurzen Gespräch hatte ich sogar den Eindruck gewonnen, daß der Mann Verständnis für die Probleme zeigt, was Veröffentlichungen von Tierschutz – und anderen wichtigen Themen anbelangt.

Ich schickte Ihnen daraufhin noch am 21.05.2014  drei Leserbriefe zu.

Einen vom 04.04. Wieviel Wildtiere täglich in Thüringen sterben, einen vom 26.04. zum Weltklimarat und der Klimakatastrophe, den ich bereits wiederholt am 06.05.nach Erfurt schickte und einen vom 10.05.2014 zur Gefährdung des Luchses, der als einziger  daraufhin sogar tatsächlich am 27.05.2014 veröffentlicht wurde, wofür ich Ihnen, sehr geehrte Frau Kobelt, außerordentlich dankbar bin, erhielt ich doch nach der Veröffentlichung sehr viele Dankesanrufe.

 

Dieser Leserbrief, der sich auf den Luchs bezog, gegen den Jäger und Bauern bereits schon wieder zu Felde ziehen, wurde zwar unter der Überschrift „Der Mensch braucht sich vor dem Wolf nicht zu fürchten“ auf die Ausrottung bezogen veröffentlicht, der Leser konnte jedoch leider nur schwer erkennen, daß es sich unter dieser Überschrift um den Schutz des Luchses handelte.

Doch sei´s drum – es sind beides Wildtiere, um die es sich zu sorgen lohnt!

 

Da ich sehr im Tierschutz eingespannt bin, ist es mir folglich auch nicht möglich ständig, was Veröffentlichungen in der Tagespresse anbelangt, auf dem Laufenden zu sein.

So fiel mir gestern die Wochenend-Umfrage unter der Überschrift „Füttern Sie Wildtauben?“ in die Hände. Mehr als erbost war ich, nachdem ich die Meinungen von 6 Befragten las, die von Marco Kneise und Sascha Fromm befragt und fotografiert wurden. Deshalb rief ich Sie auch gestern an.

 

Heute nun sprach ich mit Ihrem leitenden Redakteur, Herrn Mirko Krüger, am Telefon.

Ich war nicht nur erschrocken – ich war direkt erschüttert, was dieser Mann für eine Einstellung zu Tauben – und vermutlich auch zu anderen Tieren hat. Denn wenn ich mir Pressemeldungen älteren Datums ansehe, erfaßt mich tiefes Grauen vor einer solchen Pressearbeit, die ganz sicher wohl unter der Regie dieses Herrn Krüger, jetzt bei der TA in Erfurt bewerkstelligt wird.

So sind es nicht nur Überschriften, wie „Wird der Wolf bei uns heimisch, stirbt eine andere Tierart aus“ oder „Wir brauchen den Wolf nicht“ und jetzt die von einem propagandistischen TA-Journalisten inszenierte Überschrift: „Vogelexperte: Fütterung von Stadttauben sollte überall untersagt werden“, die der interviewte Ornithologe so niemals der TA gegenüber geäußert hat.

 

Als ich Herrn Krüger fragte, ob er auf  die TA-Ausgabe vom 31.05.2014 „Füttern Sie Wildtauben“ und auf den unter 6  Bilden befragter Bürger stehenden Text einen Leserbrief von mir dazu veröffentlichen würde, sagte er mir kurz und bündig, das Thema sei abgehackt, darüber wurde bereits ausführlich genug berichtet.

Es war für Herrn Krüger unverständlich, daß ich mich über eine solche Veröffentlichung aufregte. Ich sagte ihm, daß solche Veröffentlichungen  gezielt die Abneigung gegen Tauben schüre, da ganz sicher auch Menschen befragt wurden, die Tauben mögen. Meine Frage, warum deren Einstellung nicht auch wiedergegeben wurde, konnte mir Herr Krüger nicht beantworten.

Auch daß mit der Großaufmachung: Fütterung von Stadttauben sollte überall untersagt werden“  gezielt das Verhungern der Stadttauben vorangetrieben werde, verstand Herr Krüger nicht.

Er sagte mir zwar, daß bereits alles großzügig über Tauben gesagt worden sei – daß diese armen Tiere jedoch Nachzügler von Tauben sind, die von ihren Züchtern aus fast unmöglichen Entfernungen nicht zurückgefunden bzw. zu schwach waren, den heimatlichen Schlag zu erreichen, wußte Herr Krüger anscheinend auch nicht – bzw. wollte er wohl nicht wissen. Auch daß Nachzügler bei den „lieben“ Brieftaubenzüchtern im Kochtopf  landen schien für ihn neu – aber es wurde ja alles über Tauben veröffentlicht und das Thema ist somit für Herrn Krüger vom Tisch.

 

Nach dem heutigen Telefonat mit diesem Herrn Krüger kann ich mir durchaus vorstellen, daß ihn ein solches Fütterungsverbot und die Verfolgung tierlieber Taubenfütterer persönlich freut.

Er ließ am Telefon ganz deutlich erkennen, daß es nun nach höchstrichterlicher Rechtsprechung verboten ist, Tauben zu füttern.

Daraufhin belehrte ich Ihn, was „höchstrichterliche Rechtsprechung“ nur z.B. was die Erlaubnis des Schächtens von Tieren in Deutschland, eigentlich wert ist.

Daraufhin sah sich Herr Krüger genötigt, unser Telefonat zu beenden.

 

Ich möchte dazu – mittlerweile stehe ich nun bereits seit über 30 Jahren mit der TA in Verbindung – dazu bemerken, daß mit einem solchen Redakteur die Thüringer Allgemeine ganz sich keinen guten Griff getan hat.

Das in vielen Jahren, von der Familie Lochthofen aufgebaute gute Verhältnis zur thüringer Leserschaft wird durch solche Redakteure vorsätzlich und ganz gezielt zerstört.

Mir tut es deshalb um die thüringenweit einmal beste Zeitung sehr leid.

 

Sehr geehrte Frau Kobelt, ich bitte Sie darum, daß Sie diesen Brief der Chefetage der TA und auch dem angeblich leitenden Redakteur Herrn Mirko Krüger zur Kenntnis bringen.

 

Da er ja angeblich glaubt alles über Tauben zu wissen und alles veröffentlicht zu haben, wird die Anlage dieses Briefes ganz sicher seinen Kenntnistand erweitern.

Im Namen der Tierschutz-Union und aller Menschen,

denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

 

Anlage: 4 Blatt „Stadttauben brauchen Hilfe“

Zur Aufklärung des Lesers dieser Zeilen, hier die Pressemeldung über den „Vogelexperte“ und seine angebliche Aussage, die, nachdem ich persönlich mit diesem Mann gesprochen habe, dieser erbost zurückwies, hatte er doch nie so etwas Hanebüchenes geäußert:

Vogelexperte - Fütterung von Stadttauben sollte überall untersagt werden - TA v. 28.05.2014_01 - kl.

 

Vogelexperte - Fütterung von Stadttauben sollte überall untersagt werden - TA v. 28.05.2014_02 - kl.

 

Als  Antwort auf mein Schreiben vom 11.06.2014 äußerte sich, man kann es förmlich hören, dieser von mir „leitende Redakteur“, genannte Journalist, der sicher gern ein solcher wäre, jedoch aufgrund seiner keinesfalls objektiven Leitungstätigkeit, kein solcher ist, wie folgt:

Von: Krueger, Mirko [mailto:M.Krueger@thueringer-allgemeine.de] Gesendet: Donnerstag, 12. Juni 2014 12:22
An: ‚UT-UD, H.v.F.‘
Cc: TA.R.Leserbriefe
Betreff: AW: an TA Erfurt, Frau Kobelt – zu Stadttauben

Sehr geehrter Herr von Fehr,

herzlichen Dank für Ihre überaus wohlwollenden Zeilen. Insbesondere erfreut es mich, von Ihnen als Propagandist bloßgestellt zu werden. Endlich hat jemand mein wahres Wesen erkannt. Ich danke Ihnen von Herzen dafür. Besonders hübsch ist zudem der Umstand, dass ich während des von Ihnen angesprochenen Zeitraums, als die Tauben-Umfrage erschienen ist, im Urlaub weilte. Ich habe mir also Sporen vedient, ohne etwas beigetragen zu haben. Das ist doch einfach nur toll…

In der Tat wäre ich ein Propagandist, wenn ich Ihre Bitte erfüllen würde. Sie haben von uns verlangt, Ihre Pressemitteilungen im Wortlaut zu veröffentlichen. Genau dies ist einer ehrbaren Zeitung wie der unseren allerdings schlichtweg nicht möglich. Wir drucken keine Verlautbarungen von Parteien, Organsationen oder Firmen ab. Dies ist uns allein schon durch den deutschen Pressekodex untersagt. Alles andere würde die Unabhängigkeit und Überparteilichkeit der Zeitung in Frage stellen.

Dabei geht es in keinster Weise darum, ob wir eine Pressemitteilung persönlich gut oder schlecht bewerten. Die Entscheidung ist vielmehr eine grundsätzliche. Eine Pressemitteilung ist eine Pressemitteilung und damit als solche zu behandeln. Bei Ihren letzten Zusendungen handelt es sich um solche Pressemitteilungen – und nicht um Leserbriefe.

Es ist uns einzig und allein möglich, Hinweise, die wir durch Pressemitteilungen erhalten, aufzugreifen und als Bestandteil einer Berichterstattung zu nutzen. Gleichwohl fällt auf, dass Sie meist erst sehr verspätet mit Pressemitteilungen auf Beiträge in der TA reagieren, bei den Tauben z.B. erst zwei Wochen danach. Mir ist ein Fall in Erinnerung, wo dies sogar Monate später geschah. In der Tat sind dann solche Themen für uns oft schon, wie Sie es sagen: abgehakt.

All dies hatte ich Ihnen grundsätzlich bereits in einem früheren Telefonat dargelegt.

In unserem letzten Telefonat hatte ich mich übrigens zu keinem Zeitpunkt persönlich wertend über Tauben geäußert.  Dass ich dies in Ihrer Mail nun anders lesen darf, nun ja, was soll ich dazu sagen…

Mit besten Grüßen

Mirko Krüger
Leitender Redakteur
Thüringer Allgemeine / ausgezeichnet als Deutschlands beste Lokalzeitung 2013/14
www.thueringer-allgemeine.de

So viel vorerst zur Thüringer Allgemeinen und deren leitenden Redakteur,
wobei  nach unserer Auffassung hier wohl eher der Bock zum Gärtner gemacht wurde.

Nachfolgend noch zwei Petitionen, die zu unterzeichnen für alle Taubenfreunde ein „Muß“ sein sollte:

http://www.petitionen24.com/taubenfutterungsverbote_aufheben_taubensport_verbieten#form
https://secure.avaaz.org/de/petition/BundestagBundesregierung_Deutschland_Taubenfuetterungsverbote_aufheben/?tdUFDab
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Was tauben doch für wunderbare Tiere sind

Unser neues Liebespaar: Laura und Max!

Laura und Max - ein Taubenliebespaar - kl.

Sie putzen sich liebevoll, bereiten ihr Nest, und lassen sich nicht mehr aus den Augen. Lange hat es gedauert, aber jetzt haben sich Laura und Max in unserer Taubenstation als Taubenpaar gefunden. Und sie schmücken ihren Nistkorb mit reichlich Nistmaterial aus. Beide haben jetzt viel zu tun.

Beide Tauben sind als kleine Nestlinge zu uns gekommen. Sie waren gerade einmal vier Tage alt, hatten die Augen noch fest verschlossen. Sie konnten noch nicht sehen, was um sie herum geschah. Beide mussten mit ihrem Zuhause, ihren Nestern einer Baustelle weichen. Und Beide wurden dadurch ihren Eltern entrissen. Aber auch vor schlimmeren Erfahrungen bewahrt.

Nicht selten werden Taubennester auf Baustellen übersehen (?). Oder, die Baustellenarbeiter wissen nicht, wohin mit den Kleinen. Was den Taubenkindern auf Baustellen so alles passiert, bleibt unserer Phantasie übrig. Vor allem, weil wir schon sehr viele Geschichten erlebt haben.

Wir haben Laura und Max mit der Hand auf gezogen, haben sie als Jugendliche in einer Jugendgruppe unter gebracht. Als erwachsene Tauben haben die Beiden dann ein geschütztes Taubenleben in unserer Station verbracht, haben sich am Vorbeigehen, oder auch Vorbeifliegen sicherlich mehrmals gesehen. Aber erst nach eineinhalb Jahren funkte es dann zwischen den Beiden.

Und jetzt können sie in unserer Herberge weiter ein geschütztes Taubenleben zu zweit erleben. Selten verlassen die Beiden derzeit ihr Nest, ihr kleines Zuhause. Am Treiben rund herum wollen sie auch nicht teilnehmen, lieber schmiegen sie sich ganz eng aneinander. Die Beiden haben Schmetterlinge im Bauch, und genießen ihre romantisches Taubenleben.

Eine Spende kann viel bewirken

ARGE Stadttauben Salzburg: ZVR 191424915, 5020 Salzburg, Clemens Krauss Str. 21

Spendenkonto: ARGE Stadttauben Salzburg,

IBAN: AT41 1509 0003 7110 8895, BIC: OBKLAT2L
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Stadttauben unter Kontrolle – zufriedene Bürger und Touristen

Die Größe und
den moralischen Fortschritt einer Nation
erkennt man daran,
wie sie ihre Tiere behandelt.
Mahatma Ghandi 1869-1948                                                                                                                                                                 Rechtsanwalt • Ethiker • Pazifist • mehrmalig nominiert für den Friedensnobelpreis
INITIATIVE • Bürger aktiv • STADT TAUBE MENSCH
Wir fordern:
„Stadttauben unter Kontrolle – zufriedene Bürger und Touristen.“

Schnellstens! Neue Taubenschläge: Austausch der Eier gegen Gipseier!

Die Fakten zum Problem Stadttaube
Stadttauben sind entflogene Haustiere und Brieftauben, die nicht heimgefunden haben.
Ihr Status ist also vergleichbar mit ausgesetzten Katzen / Hunden.
Sie unterliegen dem Tierschutzgesetz und der Obhut des Menschen.
Der Mensch hat den Tauben einen ganzjährigen Brutzwang angezüchtet.
Tauben ohne Zuhause suchen in der Stadt Schlafplätze und Nistmöglichkeiten.
Die Taubenpopulation wächst unkontrolliert also unnatürlich an.
Fütterungsverbot schafft sinnloses Tierleid.

Die Fütterung ist für die Vermehrung der Taubenanzahl unerheblich – verantwortlich ist der künstlich gezüchtete Brutzwang bei den Tieren!
Der Beweis

Wissenschaftliche Masterarbeit der Uni Marburg: http://www.comedius-server3.de/webs/ssl/webs/comedius_presenter_easy_web_v3/system/dateien/stadttaubenprojekt_49652/file_1420577227_9a3b2d62edebeb46ff1e.pdf
Die Lösung zum Problem Stadttaube

Tauben, denen ein Taubenhaus angeboten wird, verbringen 80 % ihrer Zeit darin = Eindämmung der Belästigung.
Die gelegten Eier werden sofort gegen Gipseier ausgetauscht – es gibt keine neuen Jungtauben = Stopp der Vermehrung.
Der Taubenkot verbleibt im Taubenschlag = Eindämmung der Verschmutzung.

Durch die Kontrolle des Taubenbestandes in einem Taubenschlag entspannt sich die Lage zeitnah und dauerhaft.
Die Forderung

Einrichtung weiterer Taubenschläge zur Geburtenkontrolle = sauberes, tierfreundliches Stuttgart
Einführung einer Taubensteuer für Züchter = der Verursacher trägt die Folgekosten seines Handelns

Die neue Wahrnehmung der Tiere schafft Akzeptanz bei Tierfreunden und Menschen, die unter der Vielzahl an Tauben leiden.
Die Zukunft

Stuttgart ist nicht Teil des Problems, Stuttgart wird Teil der Lösung. Als Vorreiter mit ethischer Kunst – ein Touristenmagnet.

Im Elsass zeigen Storchennester auf Häusern, dass ein harmonisches Zusammenspiel zwischen Mensch und Tier attraktiv gestaltet und als Touristenattraktion vermarktet werden kann.

Taubenhäuser auf Stuttgarts Dächern können von Künstlern gestaltet werden – sowohl was äußere Gestaltung als auch Außenfassade betrifft.
Hässliche Stachelarmierungen, die an Kriegszustand erinnern, und verletzte, leidende Tiere verschwinden aus dem Stadtbild.

Mensch – Kultur – Ethik – Tourismus – eine homogene Einheit im neuen schönen Stuttgart!

 Die Größe und 

den moralischen Fortschritt einer Nation
erkennt man daran,
wie sie ihre Tiere behandelt.
Mahatma Ghandi 1869-1948
Rechtsanwalt • Ethiker • Pazifist • mehrmalig nominiert für den Friedensnobelpreis

INITIATIVE • Bürger aktiv • STADT TAUBE MENSCH

 

Brigitte Oettl    Kontaktieren Sie die Petition Autors

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Deine E-mail wird nicht in der Oeffentlichkeit angezeigt oder an Dritte weitergegeben

 www.stadttaubenhilfe-online.de

 www.stadttauben.de
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Liebe Tierfreunde,                                                                               14.01.2017

unter dem Titel „Hilfe für Bremens Tauben“ stellt das Stadttaubenprojekt Bremen der Stadt Pläne zur artgerechten Haltung der in Bremen lebenden Tauben vor.
Ob diese Pläne so wirklich umgesetzt werden, das ist z. Zt. leider noch unklar – s. angefügtem Artikel im WESER-KURIER vom 08. 01. 2017.
                                     Hilfe für Bremens Tauben

Mit herzlichen Grüßen
Hannelore Barke
www.hundesenioren.de

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Liebe Tier-/Taubenfreunde,                                                                     18146  Rostock, den 02.05.2017

in eigener Sache habe ich eine Bitte und muß zuvor leider einen Roman erzählen:

Die evangelische (!) Kirche in Rostock braucht einen Shitstorm. Wer will und Zeit hat, könnte ihr mit nur ein paar Sätzen – hoffentlich – die Schamröte ins bigotte Gesicht treiben, denn ihre Tierfeindlichkeit, mit grotesker Lächerlichkeit gepaart, verlangt einen shitstorm, meine ich. Der ändert zwar nichts, und ich bin auch nicht auf ihn angewiesen, aber wenigstens wäre es sehr nützlich, den „Christen“ wenigstens ein kleines Unbehagen zu bereiten und ihnen ihren Verstoß gegen ihre Religion, gegen die Gebote ihres Herrn Jesus Christus aufzuzeigen.  

Mit unnötiger, ausdrücklicher Genehmigung des Vet.amts füttere ich in Rostock 2 Taubenschwärme, es gibt in Rostock kein Fütterungsverbot. Das Vet.amt sieht die „Gefahr“ nicht, die andere Städte zum Fütterungsverbot benutzen, um ihre bösen Tauben loszuwerden. Und ich tue den Teufel, das Amt auf die drohende „Katastrophe“ hinzuweisen, die durch mein Füttern entsteht.

Ich habe ein paar Rostocker gewinnen können, sich mit mir bei der Stadt für Taubenschläge einzusetzen. Die Gespräche sind im Gange, wir waren auch schon in 2 Zeitungen u. im FS, die Mühlen mahlen aber langsam, und das nächste Gespräch wird uns hoffentlich ein Stück weiterbringen. Die Realisierung der Taubenschläge darf nicht mehr lange auf sich warten lassen, denn ich darf nicht mehr lange füttern: die Populationen dürfen nicht wachsen, denn damit beginnen „Probleme“ mit Folgen für die Tauben und mich. Außerdem habe ich meine Zeit u. mein Geld nicht gestohlen, um die Tauben der Züchter jeden Tag zu füttern.

Unschöne Begegnungen hat man beim Füttern schon, was mich nicht interessiert. Blöde Leute machen blöde Bemerkungen, geschenkt. Die Uni nebenan beschwerte sich vorsichtig, weil die Tauben (unabhängig von mir) auf dem Dach u. Vorsprüngen über den Fenstern sitzen und ihren Kot dort fallenlassen. Eine Mitarbeiterin sprach mich deshalb freundlich an, denn man bemerkt in diesem Jahr eine Vermehrung der Tiere, was leider stimmt – Alarmstufe auch bei mir. Das Gesundheitsamt sah sich ebenfalls genötigt, mich anzusprechen und es „nicht gut“ zu finden, daß ich füttere, weil die Tauben ja viele böse Krankheiten übertragen und die Ratten anziehen würden. Den üblichen weiteren Unsinn mußte ich mir anhören, Behauptungen ohne jede Beweisführungen und Kenntnisse, grauenhaft. Mehr konnten beide dank des nicht vorhandenen Fütterungsverbots nicht sagen.

Zur Kirche:

Ich hatte eine super Stelle zur fast störungsfreien Fütterung eines kleinen Schwarms neben der Kirche. Dort verjagte mir ein Proll die Tauben, wenn wir zufällig gleichzeitig an der Stelle waren. Deshalb und dafür mußte ich die Vögel an eine andere Stelle neben der Kirche, die für den Mann nicht einsichtig ist, mittels einer Futterspur hinziehen. Ich war 3 Tage damit zugange, als die Kirchenmitarbeiter mein Tun bemerkten. Prompt kam der Hausmeister u. verbot mir das Füttern. Ich erklärte mit Engelszungen, was ich warum da mache, aber natürlich war das für den guten Christen völlig uninteressant, stur wie ein Panzer. So ein Christ lernt von seinem Gott nicht, wie er sich den Tieren gegenüber zu verhalten hat, und er will es auch nicht von einem Menschen lernen oder hören. Ignorant beharrte er auf seinem Fütterungsverbot u. riß mir sogar meine Futtertüte aus der Hand, die dadurch platzte. Während unserer „Unterhaltung“ fiel dem Hausmeister das Wort Obrigkeit aus dem Mund…

Ich rief in der Verwaltung bei Probst u. Küster an und stieß dort selbstverständlich auf die gleiche Ignoranz. Allerdings darf die Kirche mir das Füttern verbieten, was ich vergessen hatte, denn ich tat das auf ihrem Grundbesitz.

Dem Hausmeister hatte ich meine Strategie erklärt und am Tel. diesen beiden Kirchenoberen, die mit Mühe eine angestrengt höfliche Konversation mit mir trieben, ebenfalls. Das Ergebnis war das Gleiche: Kirchenumfeld betreten kraft Hausrecht verboten. Und: man müsse in irgendeiner Gemeinderatsversammlung darüber beraten, man würde mir Bescheid geben, mache mir aber keine Hoffnung. Auf den Bescheid „warte“ ich noch heute. Daß die Tauben sofort „Bescheid“ bekommen müssen, liegt außerhalb des Dunstkreises dieser „Christen“.

Das hieß nun, daß ich meine Futterspur trotzdem weiter verfolgen mußte, denn die Vögel hungern lassen, kommt nicht infrage. Ich hatte nur noch ein paar Meter bis zur nächsten günstigen Futterstelle – städtisches Gebiet – zu bewältigen und mußte die Futterspur die paar Meter halt noch ziehen. Die Tauben folgen ihr sofort, und es dauert nur ein paar Tage, bis sie entsprechend der Länge der Spur zur neuen Stelle finden. Am folgenden Tag konnte ich meine Spur weiterziehen, am nächsten Tag aber kam einer der Christen mit einem großen Besen u. Schaufel angerannt, zum Glück, als die Tauben fast fertig waren mit Essen. Ich war gerade am Gehen, da sehe ich, wie der Mann die Körner zusammenfegt. Ich gehe hin u. sage etwas, da höre ich wieder „Verbot“ bis auf 100 m Entfernung von der Kirche. So weit geht der Grundbesitz gar nicht, aber egal. Der Mann war hochrot und in heller Aufregung. Ich hab ihn schimpfen lassen u. bin gegangen, seine 100 m habe ich ihm natürlich vorgehalten. Man kennt sein Hausrecht, weiß aber scheinbar nicht einmal, wo es aufhört.

Dieses Verhalten von „Christen“ ist der Skandal. Man handelt gegen das Gebot seines HERRN, gegen Jesus, der meines Wissens gegen Besitz war (erst recht Grundbesitz), und: man ist nicht gewillt, normale, weltliche Moral walten zu lassen. Man verbietet, für 2 Tage einen Strich mit Körnern über eine Stelle von ca. 10 m ziehen zu lassen, damit die Tiere am Ende des Striches auf städtischem Grund gefüttert werden können. Den Weg von nochmal ca.15 m davor hatten die Herren nicht mitbekommen. Das Ziehen einer Körnerspur über diese 10 m für max. 5 Minuten an 2 Tagen ist ein Riesenproblem und muß strikt untersagt werden. Abartig und lächerlich, eine Schande, ein Armutszeugnis, oder gibt es eine noch treffendere Definition? Und das im Namen Gottes… Die Tauben sind jetzt natürlich an ihrer neuen Futterstelle u. ungestört – bis jetzt, bis jetzt haben die religiösen Herren sie noch nicht entdeckt, sie liegt aber genau vor ihrem Verwaltungshaus, morgen werden sie sie entdecken. Hoffentlich wissen sie, daß die Stelle nicht zu ihrem Grundbesitz gehört.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand ein paar passende Worte zu dieser Lächerlichkeit fände. Die Leute haben sich das redlich verdient. Ein Shitstorm sollte ihnen große Freude bereiten…

nochmal an alle:

Es wäre entgegen meines bisherigen Denkens doch sehr hilfreich, den shitstorm auch an unsere Zeitungen zu schicken, da sie das Thema ja schon hatten.
Der Diakon (!) belästigt mich täglich, ich muß aufpassen, wann er nicht da ist, geht aber schlecht, da seine Verwaltung direkt an den Futterplatz angrenzt, so daß er das Futter ständig aufkehren – stehlen – kann. Heute ist dieser Antichrist um mich herumgetanzt und wollte mir zu gern das Futter aus der Hand reißen. Zum Glück hatte ich die Tauben schon vor dem Zusammenprall gefüttert, wollte einen Rest nachfüttern, was nun nicht ging.

Das ist doch schöner Stoff für die Zeitung – Krieg der Kirche gegen den Heiligen Geist.

nicp@nnn.de

rostock@ostsee-zeitung.de

a.riedel.fm@ndr.de

info@aufeinenblick.de

lokalredaktion.rostock@ostsee-zeitung.de;

leserbrief@nnn.de;

wk-redaktion@medienhausnord.de;

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thomas.niebuhr@ostsee-zeitung.de

Vielen Dank schon mal.

MfG
astrid suchanek
Schriftführerin
der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands
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Von: AK Dittmann [mailto:ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de]
Gesendet: Donnerstag, 4. Mai 2017 18:29
An: nicp@nnn.de; rostock@ostsee-zeitung.de; a.riedel.fm@ndr.de; info@aufeinenblick.de; lokalredaktion.rostock@ostsee-zeitung.de; leserbrief@nnn.de; wk-redaktion@medienhausnord.de; info@tvrostock.de; thomas.niebuhr@ostsee-zeitung.de
Cc: Suchanek A. – UT-UD; Fehr von Harald UT-UD
Betreff: Fw: Verhalten der Kirche in Rostock: Taubenfreunde werden verjagt

Sehr geehrte Damen und Herren der Presse,

wie Ihnen gewißlich bekannt, bemühen sich Tierschützer in Rostock seit einiger Zeit, Futterplätze für Tauben an Orten anzulegen, wo sie bei der Futteraufnahme nicht behelligt werden – noch die Bürger sich gestört fühlen. Ein sehr begrüßenswertes Engagement für Mensch und Tier!

Anmerkung: Idealerweise wäre weiterhin  sinnvoll, kostengünstige Taubentürme einzurichten, um die Eiablage der Tiere zu kontrollieren um die Population einzudämmen.-

In vielen Städten bestehen schon solche Einrichtungen. Die Tierschützer um Frau Astrid Suchanek haben nähere, entsprechende Informationen vorliegen.

Ergänzend sei betreff der “Taubenproblematik” auf folgende Fakten hingewiesen:

– Tauben sind mittlerweile domestizierte Tiere wie Hunde oder Katzen. Sie haben Anspruch auf Versorgung – letztlich Bestandsregulierung – analog vorgenannten und dürfen keinesfalls quälerisch vergrämt oder beseitigt werden. Hier steht – wie bei anderen domestizierten Tieren – der Mensch in der Verantwortung.

– Entgegen vielfach irrig verbreiteter Meinung – gilt die Stadttaube seit vielen Jahren nicht mehr als Schädling im Sinne des Seuchengesetzes.

– Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch explizit auf die Aussage des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes Prof. DDr. D. Großklaus,  „… die gesundheitliche Gefährdung durch Tauben ist nicht größer als durch Zier- und Waldvögel“.

– Nach offizieller Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege sind weiterhin Taubenausscheidungen im sauren Bereich so schwach (6-6,5 PH), daß ein Säureangriff auf Materialien wie beispielsweise Stein oder Metall unmöglich ist.

– Ergebnisse der Verhaltensforscher zeigen, dass sich die Populationsdichte in Städten in denen Tauben vergrämt, vergiftet, oder  auf andere Art und Weise zu Tode gebracht werden, letztlich nicht verändert, da die freigewordenen Plätze durch Nachzug anderer Tiere belegt werden, 

Venedig ist lebensfähig mit Abertausenden von Tauben.

Bevor man diesen hier an den Kragen geht, sollten vorher die Städte dafür Sorge tragen , daß nicht Zigarettenkippen, leere Bier- und Schnapsflaschen etc. und sonstige von Menschen zurückgelassene gewaltige, unverrottbare Unratmengen die Straßen verunzieren.

Untenstehendes Schreiben an die Kirche in Rostock – zu Ihrer Kenntnisnahme, gerne auch zu Ihrer redaktionellen Verwertung und Verwendung. Hier haben sich unsere Diener Gottes, die geistlichen Herren der Kirche, an sich mit Vorbildfunktion (!?) , wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. Näheres ergibt sich aus dem Schreiben selbst.-

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dittmann / 04.05.2017
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Pressesprecher der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands

Postfach 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0160 / 927 120 45
E-Post: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de

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From: AK Dittmann
Sent: Thursday, May 4, 2017 11:57 AM
To: evkijuinnenstadt@web.de ; rostock-innenstadt@elkm.de ; scholl-hro@t-online.de
Subject: Verhalten der Kirche in Rostock: Taubenfreunde werden verjagt

Sehr geehrte Damen und Herren der Kirche in Rostock,

über Internet ist uns auch Ihr Verhalten gegenüber einer engagierten Tierschützerin, Frau Astrid Suchanek, zur Kenntnis gelangt.

So jagten Hausmeister und Dekan, Frau Suchanek kürzlich vom Kirchengelände, weil sie für Tauben – sehr weise im Sinne der Sache – mit einer Futterspur diese auf öffentliches Gebiet locken wollte.

Der Dekan war sich wohl auch nicht zu schade ihr wiederholt aufzulauern und wutentbrannt  und unbeherrscht gar auf Stadtgebiet(!) zu folgen, um dort Frau Suchanek dieses “schändliche Tun” der Futtervergabe vorzuhalten, ja zu verbieten.

Offenbar kennen Sie in Rostock die Bibel nicht – schauen Sie mal hinein, siehe z.B.:  Prophet Hosea 2/ 20 “Ich schließe für sie einen Bund an jenem Tage mit dem Wild des Feldes, mit den Vögeln des Himmels und dem Gewürm des Bodens. Und Bogen, Schwert und Kriegsgerät tilge ich aus dem Lande, ich verschaffen ihnen Ruhe und Geborgenheit.”

Oder Markus 16/ 15: “Und er sprach zu ihnen: Gehet hin in alle Welt und predigt das Evangelium aller Kreatur.”

Ihr Verhalten erzeugt Gänsehaut, in  welch traurigem, Gottes Schöpfung verhöhnenden pharisäerhaften Anthropozentrismus Sie und die hier Verantwortlichen gefangen sind.

Die „Dornenkrone der Schöpfung“ hat die Erde zu einem einzigen gigantischen Friedhof gemacht. Es starben und sterben viele wertvolle Tiere durch die Hand wertloser Menschen. Für die Tiere hat der Teufel keinen Klumpfuß und keine Hörner, sondern eine Menschenfratze.   

Albert Schweitzer – der Ihnen nicht unbekannt sein dürfte – hat allen Ethikpriestern  in dieser Sache den selbstaufgesetzten Heiligenschein der Menschheit ganz tief über die Ohren gezogen:  „Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Türe zu ist, damit ja der Hund nicht hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstellt , also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen“.

So tritt man die Mitgeschöpflichkeit in den Dreck, verehrte kirchliche Herren in Rostock. Mit allem Respekt vor Ihrem Amt und Ihrer Stellung: Schämen Sie sich. Schämen Sie sich ganz gewaltig.

Wohlformuliertes, salbungsvolles Geschwätz wichtigtuerisch von der Kanzel herab auf die gläubigen Lauschenden herabregnen lassen, ist zu wenig. An Ihrem HANDELN auf dieser schönen Erde werden Sie gemessen werden.

So es einem Gott gibt, (und Sie glauben gewisslich an ihn?) werden Sie sich einst vor ihm auch für Ihr Tun in dieser Angelegenheit zu verantworten haben – dann ich möchte nicht in ihrer Haut stecken.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Dittmann / 04.05.2017
Arbeitskreis für Umweltschutz und Tierschutz –
BAG gegen betäubungsloses Schächten
Pressesprecher der Unabhängigen Tierschutz-Union Deutschlands

Postfach 11 55
D-67801 Rockenhausen
Tel.: 0160 / 927 120 45
E-Post: ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de

Der Mensch ist das einzige Tier, das sich einbildet, keines zu sein. (Gerlinde Nyncke)
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Taubenfütternde Tierschützer und die „tierliebende“ Kirche
2 Kommentare

Zu den bereits schon erfolgten Ausführungen von Ulrich Dittmann im Beitrag vom 06. Mai „Schändliches Verhalten der Kirche in Rostock gegen Taubenfreunde“ hier noch ein Schreiben von Astrid Suchanek, Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands, mit aktueller Schilderung betreffs des schändlichen Verhaltens der Kirchenleute in Rostock.

Dieses Schreiben von Frau Suchanek ging in diesem Wortlaut als Antwort an die Pastoren Dr. Reinhard Scholl und Elisabeth Lange, sowie an die Presse in Rostock. Die beiden Kirchenvertreter – offenbar mit dick verwachsener Hornhaut auf ihrem christlichen Ethikempfinden – waren “irritiert” von den Protesten der Tierschützer, hier u.a. von Karin Oehl, Dr. Annamaria Grabowski, Martina Patterson und Rita u. Hanspeter Gerritsen. Untenstehend ist dieses Schreiben von E. Lange und R.Scholl an die Tierschützer ebenfalls nachzulesen.

Wer auch seine Meinung hierzu äußern möchte, hier einige Mailadressen:

evkijuinnenstadt@web.de
rostock-innenstadt@elkm.de
scholl-hro@t-online.de
sowie auch:

nicp@nnn.de;
rostock@ostsee-zeitung.de;
a.riedel.fm@ndr.de;
info@aufeinenblick.de;
lokalredaktion.rostock@ostsee-zeitung.de;
leserbrief@nnn.de;
wk-redaktion@medienhausnord.de ;
info@tvrostock.de;
thomas.niebuhr@ostsee-zeitung.de
Astrid Suchanek an Pastorin Elisabeth Lange und Pastor Dr. Reinhard Scholl (Evangelische Kirche in Rostock)

Betreff: Vorkommnisse an der Marienkirche Rostock – mein Schreiben an Ihre Verwaltung – Ihre Korrespondenz mit anderen Bürgern

Sehr geehrte Frau Lange, Sehr geehrter Herr Dr. Scholl,

ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf die Mails anderer Bürger zu den Vorgängen in Zusammenhang mit meinem Füttern der Tauben an der Marienkirche. Sie beschweren sich darin über den Ton der Mails der Bürger und über meinen eigenen meinen Angreifern gegenüber. Das ist schon erstaunlich. Mein Ton im Nachgang zu dem der beiden „Christen“, die mich vor der Kirche verbal u. körperlich sogar auf städtischem Grund bedrängt hatten, die einen Rest Futter per aus der Hand Reißen und Wegkehren quasi gestohlen und die Tauben verjagt haben, löste bei Ihnen Irritation und Verwunderung aus! Wie bezeichnen Sie den „Ton“ Ihrer Untergebenen? Sie maßregeln mich und die Mailschreiber statt Ihre Untergebenen?! Die Vorgesetzten der „Straßenarbeiter“ wußten allerdings Ihr Desinteresse und ihre Arroganz der taubenfütternden Oma gegenüber dem gebotenen Amtston anzupassen. Ihre Pflicht den Tauben gegenüber kannten natürlich auch sie nicht. Von der Erfüllung ihres gern zitierten Postulats „Gottes Schöpfung bewahren“ ist hier und generell von Seiten der Kirche nichts zu bemerken, siehe z. B. auch die Hubertusmessen. Das und schlimmeres freut ihren Herrn Jesus Christus? Die telefonisch kontaktierten Diener des Herrn meinten, daß sie erst in einer Gemeindeversammlung diskutieren müßten, ob ein Mensch (ich) 2 Tage lang ein paar Meter weit einen Futterstrich über das Kirchen-Vorgelände bis zu einer Stelle auf städtischem Grundbesitz ziehen dürfe, um dort Gottes Schöpfung füttern zu können. Ein gleichermaßen geistig/moralisch hochstehender Mensch hatte die Tauben an ihrem bisherigen Futterplatz ebenfalls weggejagt. Für einen 5 Minuten lang bestehenden Futterstrich an 2 Tagen für hungernde Tiere bedarf es einer Gemeindeversammlung am St. Nimmerleinstag! Der Gedanke, daß die Tiere jeden Tag essen müssen, kam den Nachfolgern der Liebe Jesu Christi nicht in den liebevollen Sinn. Sie essen ja auch nicht jeden Tag.

Zu derartiger Lächerlichkeit u. Peinlichkeit lassen sich Kirchenobere herab (Obrigkeit, wie der Hausmeister sie nannte). Verhüllte Ignoranz ist auch ein „Ton“, den ich mit Höflichkeit parieren mußte, mir am Schluß des einen Telefonats aber doch die Bemerkung erlaubte, daß ich mit diesem Ergebnis gerechnet hatte. Das wagte der Diener Gottes beleidigt als Aggressivität hinzustellen. Und wenn sie es gewesen wäre: Zu Unrecht? Wie ist sein Verhalten vor allem den Tauben gegenüber zu bewerten? Den Ton der beiden „Christen“ auf der Straße parierte ich mit dem, der ihrem Angriff angemessen war. Dem Hausmeister hatte ich zuvor vergeblich mit Engelszungen zu erklären und ihn zu bitten versucht, mich den Strich ziehen zu lassen. Bei dem Diakon brauchte ich das gar nicht erst zu versuchen, denn der ging bei der ersten „Begegnung“ aufgeregt sofort mit Besen und Schaufel zur Sache, ganz im Sinne der „Obrigkeit“, und bei der zweiten mit rotem Kopf direkt auf mich los. Der Hunger der Geschöpfe ihres Gottes interessierte alle diese „Christen“ nicht, sie interessierte NUR ihr Hausrecht – und wie! Hausrecht war der Kampfesruf: Verbot bis auf 100 m an die Kirche (Diakon). Die existieren nicht einmal zum Umfeld der Kirche. Nun weiß ich dank Erfahrung im direkten Wortsinn am eigenen Leib, daß bei – manchen oder allen? – Christen nicht von der Einhaltung ihrer Religion, des Evangeliums ihres HERRN, ausgegangen werden darf. Das ist allerdings uraltes Allgemeinwissen, man vergißt es manchmal. Der ev. Kirche hätte ich solcherlei Vorkommnisse allerdings nicht zugetraut.

Zu dieser Farce der absoluten Lächerlichkeit u. Peinlichkeit erlauben Sie sich Ihre Maßregelungen gegen uns? Wo blieben sie Ihren Untergebenen gegenüber? Hier nicht angemessen zu reagieren steht Feiglingen zu Gesicht, nicht mir. Sie wagen sogar von einem „signalisieren der Gesprächsbereitschaft“ und von einem Interesse „an einer sachlichen Auseinandersetzung“ zu schreiben!? Genau DIES war von „christlicher“ Seite eben nicht vorhanden, sondern Machtgehabe vom ersten Wort an. Alle, auch Sie, hatten Gelegenheit, die „Auseinandersetzung“ (schon diese Vokabel ist bezeichnend) zu suchen bzw. auf meinen Versuch einzugehen und auch auf meine Mail zu antworten, was ausblieb. Auseinandersetzung nennen Sie dringenden Handlungsbedarf!

Ihr Schreiben reiht sich in den Tenor der genannten Herren ein, erweitert um unangebrachte Belehrungen, die ich nicht auch noch kommentiere:

„Wie Sie sich sicher denken können, haben wir immer Probleme an den alten Bauwerken durch die Taubenpopulation. Es gibt also entgegenstehende Interessen, die abgewogen werden müssen. Übrigens entzündete sich genau daran der Konflikt, dass wir für die Säuberung der Flächen, der Sitzgelegenheiten und des Gebäudes vom Taubenkot unsere viel beschäftigten Mitarbeiter abstellen müssen und dafür nach unserer Kenntnis ein Angebot durch die Tierschützer bisher ausgeblieben ist. Wäre das nicht eine gute Geste? Wir halten Ihr Engagement für den Tierschutz für ehrenwert. Es gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn Sie sich an einer sachlichen Lösungsfindung beteiligen und sich mit Ihren etwas gewagten Interpretationen biblischer Texte zurückhalten.“

Eine sehr freundliche Einladung zu einer „sachlichen Lösungsfindung“, die SIE finden wollen – nachdem Sie sich zuerst an das Ordnungsamt gewandt haben, um dort aber ganz sicher meine Ihnen vorgetragene Bitte zum Bau von Taubenschlägen zu unterstützen … Es bedarf keiner Lösungsfindungen. Die Lösung eines nur für die Tauben existierenden (tödlichen) Problems besteht seit Jahren, allerdings von den Kirchen ignoriert. Die hungernden Tauben kommen bei ihnen überhaupt nicht vor. Ihre in diesem Kontext unverschämte Forderung nach einer „guten Geste“ von UNS und „Glaubwürdigkeit“ für eine „sachliche Lösungsfindung“ nach meinem mißglückten Vorstoß entspricht ganz der Intention Ihrer telefonischen Vorredner. Sie beklagen sich sogar über ein fehlendes „Angebot durch die Tierschützer“. Wie bitte? Der Tierschutz hätte Ihnen Angebote zu machen? Ihr „Lösungsfindungs“-Angebot“ hätten Sie direkt an mich herantragen können, denn meine Mail an Ihre Verwaltung lag Ihnen vor.

Vor dem guten Schluß:

Auf meine wiederholte Aufforderung, mich nicht weiter zu nötigen u. zu belästigen, erwiderte der Diakon: Dazu bist Du viel zu häßlich – auch noch ein Sexist… Das hat er sicher nicht zu erzählen gewußt, aber das ist völlig irrelevant.

Sie als Kirche hätten sich bei mir für die Entgleisung Ihrer Untergebenen zu entschuldigen oder? Darauf lege ich allerdings absolut keinen Wert. Blamieren Sie sich ruhig weiter. SO gewinnen Sie sicher neue „Christen“ und behalten die alten. Die Farce hier ist bestes Material für eine Glosse im Eulenspiegel, dem ich dieses Trauerspiel aus Zeitmangel noch nicht zugeschickt habe.

Den ganzen Schlagabtausch beiseite gelassen, sind wir gern bereit, mit einem kompetenten und verantwortungsbewußten Vertreter ein entspanntes, sachliches Gespräch darüber zu führen, wie den Tauben an ihrem „Wohn“ort an Ihrer Kirche zu einem Wohn – und Versorgungsort verholfen werden kann, damit sie als Ihres Gottes Schöpfung ein gutes Leben führen können. Das ist ihr Recht, das ihnen der Mensch frech genommen hat – nicht nur ihnen. Ihrem Terminvorschlag sehen wir gern entgegen. Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruß
astrid suchanek

Pastorin Elisabeth Lange an Frau Karin Oel und Herrn Dittmann am 05. Mai 2017:

Sehr geehrte Frau Oehl, sehr geehrter Herr Dittmann,

Ihre Mails haben uns erreicht. Wir sind – vorsichtig ausgedrückt – irritiert über den Ton, der in diesen Mails angeschlagen wird, auch die Wortwahl der Taubenfütterin hat Verwunderung ausgelöst. Dabei sollte doch auch in Ihrem Sinne sein, dass wir um des Anliegens willen eine gemeinsame Lösung finden.

Das heißt zuerst: beide Seiten signalisieren Gesprächsbereitschaft und sind an einer sachlichen Auseinandersetzung interessiert. Wir haben uns nun mit dem Ordnungsamt Rostock in Verbindung gesetzt. Die Stadt als zuständige Besitzerin der Fläche hat ebenfalls Interesse, eine Lösung zu finden. Ihr Vorschlag ist, das Veterinäramt einzubeziehen. Außerdem sind wir mit den Kollegen der Denkmalpflege in Kontakt. Alle unsere Bauwerke dienen ja als Unterschlupf für Vögel, namentlich Dohlen, Turmfalken und Eulen. Die Liste ließe sich z.B. zum Thema Fledermäuse fortsetzen.

Wie Sie sich sicher denken können, haben wir immer Probleme an den alten Bauwerken durch die Taubenpopulation. Es gibt also entgegenstehende Interessen, die abgewogen werden müssen. Übrigens entzündete sich genau daran der Konflikt, dass wir für die Säuberung der Flächen, der Sitzgelegenheiten und des Gebäudes vom Taubenkot unsere viel beschäftigten Mitarbeiter abstellen müssen und dafür nach unserer Kenntnis ein Angebot durch die Tierschützer bisher ausgeblieben ist. Wäre das nicht eine gute Geste?

Wir halten Ihr Engagement für den Tierschutz für ehrenwert. Es gewinnt an Glaubwürdigkeit, wenn Sie sich an einer sachlichen Lösungsfindung beteiligen und sich mit Ihren etwas gewagten Interpretationen biblischer Texte zurückhalten. Aber auch darüber können wir gerne ins Gespräch kommen. Es gibt viel zu entdecken. Gerne laden wir Sie auch zu einem persönlichen Termin ein, melden Sie sich bitte im Gemeindebüro zur Vereinbarung eines Zeitpunktes:
Tel.: 0381 – 510 897 10
geöffnet: Di & Do 9-12 Uhr, 14-17 Uhr

Bitte leiten Sie diese Mail an alle Involvierten auf Tierschützerseite weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Pastor Dr. Reinhard Scholl und Pastorin Elisabeth Lange

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Veröffentlicht von wolodja51 in Religionskritik, Tierschutz
Schlagwörter: Astrid Suchanek, Hausrecht kontra Tierschutz, Kirche in Rostock, Pastor Dr. Reinhard Scholl, Pastorin Elisabeth Lange, Taubenfütterung, Ulrich Dittmann
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2 Kommentare zu “Taubenfütternde Tierschützer und die „tierliebende“ Kirche”
Ulrich Dittmann
8. Mai 2017 um 11:37
Pastorin Lange schreibt, sie wäre über den TON der Tierschützer irritiert.

Nun, die Tierschützer waren sehr über das HANDELN der kirchl. Vertreter dort irritiert.
So meine kurze Reaktion dazu, auf den Anrufbeantworter des Telefonanschlusses von Pastorin Lange gesprochen.

Es besteht aber Anlass zu vorsichtigem Optimismus. Mittlerweile hat Pastor Dr. Reinhard Scholl Gesprächs- sowie Handlungsbereitschaft in positivem Sinne bekundet…

Antwort
wolodja51
8. Mai 2017 um 14:29
Anmerkung vom Blog-Betreiber:
Da laut Aussage von Herrn Dittmann mittlerweile Pastor Dr. Reinhard Scholl im positiven Sinne Gesprächs – sowie auch Handlungsbereitschaft bekundet hat und somit die „bösen“ und „irritierenden“ Emails von Tierschützern offenbar ein Umdenken bewirkten, werde ich entsprechend mir zugehender erfreulicher Nachrichten diese keineswegs unter den Teppich fegen, sondern selbstverständlich auch über die eventuell positive Entwicklung dieses Konfliktes die Leser dieses Blogs nicht im Unklaren lassen.
W. Herrmann

Antwort
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___________________________________________________________

Von: astrid suchanek [mailto:astrid.suchanek@tierschutz-union.de] Gesendet: Sonntag, 3. September 2017 19:16
An: gotha@tlz.de; leserbriefe@tlz.de
Betreff: Taubenplage ärgert Anwohner -Leserbrief
Wichtigkeit: Hoch

astrid suchanek
Rostock, Dierkower Kreuz 33
Tel. 0381 / 210 77 025

Ungeheuerlich, wie die Tauben sich erfrechen können, sich auf einem Balkon oder Dachboden niederzulassen, und das nur, weil sie wie ein Mensch auch eine Unterkunft brauchen. Aus ihrer bisherigen hat der Taubenzüchter sie herausgeworfen. Das nennt er Tauben“sport“, der große Tierquälerei ist und verboten wäre – wenn die Behörden/Justiz sich an das TSchG hielten. Wie kann jemand es zu so einem Zustand wie auf dem Foto kommen lassen! Schlecht wird einem! DEN kann er nicht den Tauben anlasten! Jetzt wird sich über den Dreck aufgeregt. Man regt sich über die Falschen auf! Die Menschen machen viel mehr Dreck, mehrere hundert Tonnen tägl. in den großen Städten. Die große Lüge von den vielen Krankheiten wird auch wieder hervorgekramt. Dabei kann niemand auch nur einen von den bösen Stadttauben verseuchten Bürger benennen. Und wenn! Es gibt tatsächlich im Jahr einen oder ein paar durch Tauben Erkrankte in ganz Deutschland: Taubenzüchter durch ihre eigenen Tauben! Der Artikel ist die reine vorsätzliche Desinformation der Schädlingsbekämpfer, die wollen schließlich auch leben.

Die Stadttauben sind per Tauben“sport“ ausgesetzte HAUSTIERE, die den Heimweg nicht gefunden u. sich in die Städte verirrt haben, wo sie eifrig verteufelt u. bekämpft werden. Dabei sind sie die Boten der Liebe und des Hl. Geistes und müssen dort von Straßendreck leben, der nicht ihre Nahrung ist. Ihre Nahrung sind Getreidekörner.

Wem es nicht paßt, daß Tauben unsere Städte so freundlich beleben – man glaubt es nicht, es gibt viele Menschen, die sich an ihnen erfreuen – der sollte für das Verbot des Tauben“sports“ sorgen. Der kann es gern von den Politikern fordern. Solange die Tauben aber in den Städten stranden, sind sie nach BGB mit Unterkünften (Taubenschlägen) und Nahrung zu versorgen. Dafür sind die Veterinärämter zuständig. Da die das nicht tun, kümmern sich überall in der Republik verantwortungsvolle Bürger/Vereine um die Tiere. An sie kann man sich wenden, wenn man Tauben findet. Schädlingsbekämpfer sind genau die falschen Leute mit ihren perversen Instrumentarien, an denen sich die Tauben schwer und tödlich verletzen.

Es wäre gut, wenn die Menschheit endlich anfinge, die Tiere als ihre gleichberechtigten Mitlebewesen zu behandeln. Die Tiere haben nämlich die gleichen Bedürfnisse und Gefühle wie die Menschen. Also: „Sport“verbot fordern, Züchtersteuer für die Versorgung der in die Städte verirrten Tauben fordern und vom Rathaus die nötigen Taubenschläge fordern. Wird nicht so verfahren, fliegen immer mehr verirrte Vögel hinzu u. vermehren sich, auch wenn sie dank der „guten Ernährung“ auf der Straße innerhalb von 2 Jahren sterben.


________________________________________________

Falsch verstandene Tiere im Tierschutz: STADTTAUBEN

Wenn WIR eine Streunerkatze von der Straße holen, die verhungert, verwahrlost, krank, verletzt ist, und deren Pflege über Monate in Anspruch nimmt, dann suchen WIR anschließend selbstverständlich nach guten Herbergen, ober auch Pflegeplätzen, damit die Arbeit nicht umsonst war, und es der Katze jetzt besser geht.

WIR würden NIEMALS diese Katze wieder auf die STRASSE setzen, NIEMALS mehr in die Verwilderung zurück entlassen.

Wenn WIR streunende Tauben von der Straße holen, mit den selben Symptomen und dem gleichen Pflegeaufwand, werden WIR immer wieder – auch von Tierschützern – verständnislos angesehen, wenn WIR unsere Pfleglinge nicht mehr der VERWILDERUNG in unseren Städten aussetzen wollen. Wenn WIR sie nicht mehr der Straße überlassen wollen

WIR werden von Tierheimen nicht bei der Suche nach guten Herbergen und Pflegeplätzen unterstützt, sondern vielmehr immer mit der Frage konfrontiert, warum WIR denn die Tauben nicht mehr auslassen WOLLEN. „In die Freiheit entlassen“ ist bei Stadttauben ein beliebter Gedanke dabei. 

Diese Freiheit bedeutet aber, die Tauben wieder der VERWILDERUNG überlassen – sie den unerträglichen Lebensbedingungen übergeben. Für uns stellen diese Lebensbedingungen eine tierquälerische Situation dar, die wir für die Tauben ablehnen.

STADTTAUBEN SIND VERWILDERTE TIERE, DIE NICHT AUF UNSEREN STRAßEN LEBEN SOLLTEN; SONDERN SO WIE KATZEN AUCH, EIN WARMES FÜRSORGLICHES HEIM BRAUCHEN!

Stadttauben gehören nicht auf die Straße!

 

ARGE Stadttauben Salzburg
_________________________________________________________________

Aufgrund nachfolgender Pressemeldung haben wir der BGG
am 03.02.2018 folgendes Schreiben auch der Stadtverwaltung,
dem Veterinäramt, sowie dem Tierschutzverein von Gotha
und ebenfalls auch der TLZ Weimar zukommen lassen:

Unabhängige  Tierschutz   –   Union   Deutschlands
 Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tierschutz, Natur und Umwelt
 Aktionsbündnis – „Natur ohne Jagd“ –  Union zum Schutz allen Lebens
angeschlossen bundesweit tätige Tier- und  Naturschutzorganisationen und  Einzelpersonen
deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für Tiere, Natur und Umwelt liegt.
Ansprechpartner im Netzwerk  bundesweiter Tierschutz-Notruf  0700 – 58585810
 Kooperationsleitung – Tüttleber Weg 13 – 99867  G o t h a                     U T – U D

Tel: (03621) 400766 u. 506610    #     Fax (03621) 506611    #     Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

an BGG – Baugesellschaft Gotha  mbH                                   per E-Mail an: kwv@bgg-gotha.de

August-Creuzburg-Straße  2                                                          per Telefax an: (03621) 771 400

299867  G o t h a                                                                                Gotha, den 03.02.2018

   = So lautete am 02.02.2018 die TLZ-Pressemeldung auf Seite Eins

Die Unabhängige Tierschutz-Union Deutschlands möchte hier und jetzt eine Lanze für die Stadttauben brechen, denn anstatt einer Schädlingsbekämpfungsfirma 8000 Euro hinterherzuwerfen, hätte die Baugesellschaft Gotha bequem zwei Taubenschläge an unterschiedlichen Stellen errichten lassen können und damit die Population dieser anmutigen Friedensbooten mit gezielter artgerechter Fütterung und dem Austausch ihrer dortigen Gelege zur Gesundheit der Tiere und ihrer genetisch, vom Menschen angezüchteten hohen Populationsveranlagung entgegenwirken können.

Doch daran sind Menschen, denen Tiere ein Greuel sind, eben nicht interessiert, wie wir Sie bereits in unserem Schreiben vom 29.01.2015 klar und deutlich aufgeklärt hatten, als wir Sie – was das Füttern von Vögeln angeht – auch auf die vorsätzliche Taubenproblematik hinwiesen.

Wenn, wie in obiger Pressemeldung der Gothaer Rathauschef meint, daß für kommunale Wohnungsangelegenheiten die BGG zuständig sei – er selbst jedoch, genau wie der Gothaer Tierschutzverein keinerlei Pflichten hat, irrt er jedoch ganz gewaltig!

Wenn es sich, wie hier, um domestizierte Haustiere, also Stadttauben handelt, die von gewissenlosen Taubenzüchtern zu Höchstleistungen gezwungen werden, denen diese armen Tiere oft nicht gewachsen sind und sie sich aufgrund völliger Erschöpfung in den Städten niederlassen und deren Leid und Weh handelt, kann sich eben dieser angeblich „sehr tierliebe“ Rathauschef sowie der aus vielen „tierlieben“ Menschen bestehende Tierschutzverein keineswegs vor der Verantwortung drücken!

Der BGG können leider neben der völligen unsinnigen und finanzintensiven Inanspruchnahme von Schädlingsbekämpfungsfirmen weiterhin sehr schwerwiegende Vorwürfe nicht erspart bleiben.

Taubenabwehrmaßnahmen, wie gespannte Netze, in denen sich die Tier verfangen und verenden und Taubenabwehrspikes, die den Tieren bösartige Verletzungen zufügen sowie die sehr tierverachtenden  Aushänge „Maßnahmen zur Taubenabwehr“ in Treppenhäusern (siehe Anhang) der BGG-Wohnblocks  belegen, daß unschuldigen Tauben als größte Schädlinge und absolute Krankheitsüberträger dargestellt werden.
In Wirklichkeit sind sie sehr wohl Sinnbild des Friedens und wirklich mehr als nur liebenswert.

Tauben können zwar, wie alle anderen Lebewesen, Menschen und Tiere, Träger von Krankheitserregern sein.
Ausschlaggebend für das Maß der Gefährdung für Menschen ist jedoch sowohl die Art und die Häufigkeit der Erreger als auch ihre krank machende Wirkung sowie die Intensität des Kontaktes zu den Tauben, Taubenkot oder den von Tauben aufgewirbelten Stäuben.

Eine besondere Infektionsgefahr ist jedoch für den „normalen Bürger“, der keinen ständigen direkten Kontakt zu den Tauben hat, völlig ausgeschlossen!

Die Angst, daß Tauben eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen darstellen, ist allerdings weitverbreitet und wird leider durch besagte Veröffentlichungen immer wieder neu geschürt.

Kaum bekannt ist jedoch, daß bereits 1976 der Berliner Senator für Gesundheit und Umweltschutz erklärte, daß verwilderte bzw. nicht in ihren Schlag zurückgekehrte oder von ihrem Eigentümer verjagte Haus- oder Brieftauben, denn nichts anderes sind unsere Stadttauben, nicht zu den Tieren zählen, die nach Art, Lebensweise oder Verbreitung Krankheitserreger auf den Menschen übertragen und folglich einer Einstufung als „Schädling“ nicht mehr zugestimmt werden kann.

Die durch Taubenkot verursachten Schäden stehen ebenfalls in keinem Verhältnis zu Zerstörungen aufgrund von Luftverschmutzung oder saurem Regen, vom Menschen verursacht

Es ist deshalb nicht zu vertreten, Tauben zu Sündenböcken für die durch unsere Umweltsünden entstandenen Bauwerkschäden und Verschmutzungen von Gebäuden verantwortlich zu machen oder sie gar als  „Ratten der Lüfte“ zu bezeichnen.

Wer von den Gothaern jedoch meint, es gäbe in der Stadt zu viele Tauben, möge bitte die Stadtplaner dazu ermuntern – da wo derzeit größere Taubenansammlungen  vorhanden sind – Taubenschläge errichten zu lassen, dort den Tauben das Brüten anzubieten und Tierfreunden, wenn möglich des Tierschutzvereines, die Aufgabe der Fütterung mit artgerechtem Futter sowie die häufig abgelegten Eier durch Attrappen zu ersetzen.

Wäre das nicht eine bessere Lösung, als ständig mit den Friedensboten Krieg zu führen?

Da also die Stadttauben vom Menschen gezüchtet wurden bzw. deren Nachkommen sind steht der Mensch in seiner Verantwortung für sie. Die Stadttauben haben, wie zumindest alle domestizierten Tiere, das Recht auf ein tier- bzw. artgerechtes Leben. Sie müssen gefüttert und untergebracht werden. Das geschieht auf Druck von Bürgern in ca. 60 Städten, da sie erkannt haben, daß Fütterungsverbote und andere Maßnahmen nichts bewirken und eindeutig Verstöße gegen das geltende Tierschutz – und Grundgesetz darstellen.
Da es in Gotha noch keine Taubenschläge gibt, ist es folglich an der Zeit, daß die Gothaer Stadtväter, in Zusammenarbeit mit dem Tierschutzverein, eine zeitnahe Umsetzung einer solchen Notwendigkeit einplanen!

Für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) für Stadttauben ist entsprechend der Garantenstellung der Amtstierärzte das Veterinäramt zuständig.

Leider wird die Anwendung von „Vergrämungen“ (Netzen, Spikes, Klebefallen …) in Deutschland, trotz großer Gefahren für die Tiere, gesetzlich noch immer ermöglicht. In beschädigtem Zustand und bei unsachgemäßer Anbringung sind Netze nicht mehr einsetzbar und nach § 17, 2b TierSchG verboten. Daher sind Netze zumindest permanent zu kontrollieren und fachgerecht auszubessern, die verhedderten Tauben zu versorgen. Geschieht das alles nicht, und das ist der Normalfall, liegt eine Straftat vor. Netze, Spikes und erst recht die Klebefallen sollten daher erst gar nicht zum Einsatz kommen – Taubenabwehrausgaben gäbe somit es nicht!

Um schließlich letztendlich dem Stadttaubenproblem ernsthaft entgegenzutreten, gibt es nur eines – die rigorose Reduzierung der Taubenzüchtungen und – wettkämpfe! Hier jedoch sind die Veterinärämter gefordert, denn diese geben erst die Erlaubnis zur Taubenzüchtung.

Im Namen und Auftrag der Tierschutz-Union und aller Menschen,
denen unsere Natur, die Tiere und auch ihre Mitmenschen noch etwas bedeuten.

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter der Tierschutz-Union

Verteiler: Stadtverwaltung Gotha, Tierschutzverein Gotha, staatliches Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha,
TLZ Weimar, TS-Internetverteiler

_____________________________________________________________________________________________________

Sehr  geehrte Damen und Herren,

ich war mehr als schockiert, als ich diesen Bericht gelesen habe:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.wachsende-plage-in-muenchen-bussgeld-beschluss-taubenfuettern-wird-teurer-als-falschparken.161428e9-b1a3-400b-b368-b942c5cf33cd.html

Etwas Grundsätzliches: Es ist in vielen deutschen Städten hinlänglich bekannt, dass ein Fütterungsverbot den Bestand von Stadttauben nicht reduziert. Tauben legen nämlich viel mehr Eier, wenn es an Futter mangelt!

Warum ist das in München nicht angekommen?

Es ist für mich in dem Fall auch wieder mal markant, dass man in solchen Fällen von den „Grünen“, die es ja auch in München gibt NULL hört! Ich dachte immer, dass die Grünen sich für Umwelt und Tierschutz einsetzen?

Ein Taubenfütterungsverbot verstößst auch gegen das Tierschutzgesetz. Tauben sind keine Wildtiere, sondern verwilderte Haustiere! Stadttauben halten sich in der Nähe von Menschen auf, weil sie gelernt haben, dass es in der Nähe des Menschen Fressbares gibt. Natürlich sind Speisereste des Menschen kein artgerechtes Futter für diese Tiere.

Daher ist das einzige tierschutzgerechte und ethisch vertretbare Mittel um die Stadttaubenpopulation einzudämmen betreute Taubenschläge! Auch das wird in vielen deutschen Städten bereits vollzogen. Und ich gehe schon davon aus, dass das „Augsburger Modell“ von Rudolph Reihert hinlänglich bekannt ist. Ansonsten bitte sich das hier anschauen!
https://www.tirolertierengel.com/aktuelles/aktuelle-neuigkeiten/276-stadttauben-tierschutzgerechtes-management
Und mit solchen Taubenschlägen plus Aufklärung der ansässigen Bevökerung wird die Population eigedämmt.
Und noch etwas: Wenn Stadttauben in betreuten Taubenschlägen artgerechtes Körnerfutter bekommen, fressen sie nicht artgerechtes Futter (Brot, Speiesereste, usw.) so gut wie nicht mehr. Natürlich ist das ein Prozess, der über Jahre konsequent angwandt werden muss. Siehe „Augsburger Modell“!

Und es ist für mich auch immer wieder unerklärlich, dass Tauben gerne für die Verschmutzung von Gebäuden verantwortlich gemacht werden. Die wirklichen Schäden an Gebäuden, z.B. durch den sauren Regen, werden seit Jahren wieder vollkommen ignoriert.

Hier noch ein link, der genau diese angeblichen Behauptungen ihrerseits widerlegt: https://www.tierrechte.de/themen/stadttauben/fuetterungsverbote

Ich bitte sie hier inständig im Namen der Tauben, die die Hilfe des Menschen benötigen, hier vernünftig und tierschutzgerechte Massnahmen zu ergreifen. Ein alleiniges Fütterungsverbot ist nachgewiesen kontraproduktiv!
Danke.

liebe Grüsse aus Innsbruck Peter Kahr
Obmann TirolerTierEngel e.V.

www.TirolerTierEngel.com
ZVR: 213459974
Stnr: 244/1897

Unser Spendenkonto:
TirolerTierEngel e.V.
Name der Bank: Tiroler Sparkasse
IBAN: AT702050303300222415
BIC: SPIHAT22XXX

PayPal: paypal@tirolertierengel.com

 _____________________________________________________

Im Folgenden eine Abhandlung über Stadttauben
im aktion tier-Journal Ausgabe 1/2018 v. Ursula Bauer:

 

 

Probleme mit der Vermehrung von Stadttauben, die Menschen, denen die Tauben egal sind und auch nicht interessiert, wie diese armen Geschöpfe schließlich leiden müssen – sind hauptsächlich im Beisein der Desinteressiertheit der Stadtbedienstetens zusuchen.

Wie Tierfreunde mit diesem Thema zu kämpfen haben, zeigt im Folgenden an einem Beispiel unsere Mitarbeiterin Astrid Suchanek in der Hansestadt Rostock in einem Schreiben vom 04.10.2018 sehr deutlich:

 UT – UD

Unabhängige Tierschutz – Union Deutschlands

Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tierschutz, Natur und Umwelt

Aktionsbündnis – Natur ohne Jagd – Union zum Schutz allen Lebens

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt.

Geschäftsleitung Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 in 99867 Gotha. Tel. (03621) 506610 # Fax 506611

Außenstelle Rostock – Astrid Suchanek – Dierkower Höhe 33 in 18146 Rostock

Tel: (0381) 21077025   #   Mail: astrid.suchanek@tierschutz-union.de

 

An den Präsident der Bürgerschaft
Herrn
Dr. Wolfgang Nitzsche

Neuer Markt 1
18055 Rostock

Stadttaubenmanagement in Rostock

 Sehr geehrter Herr Dr. Nitzsche,

Sie baten mich im Oktober vorigen Jahres, mich vorerst nicht mehr an Sie wegen der Stadttauben zu wenden.

Ich habe mich daran gehalten. Als 2 weitere Bürger und ich Sie und den betreffenden Ausschuß in dieser Angelegenheit im Oktober

2016 aufsuchten, gab es noch keine Stadttauben-„Problematik“ für die Stadt, für die Tauben schon.

Aus Gewissensgründen hatte ich 2016 mit der Fütterung der damals wenigen (hungernden) Tauben in der Hoffnung begonnen, bei der Stadt die Einsicht in die Notwendigkeit für die schnelle Errichtung einiger Taubenschläge wecken zu können. Die Einsicht war

  1. E. im Ausschuß und bei den Stadtpolitikern, die wir angesprochen hatten, durchaus vorhanden. Lediglich und ausgerechnet das für den Tierschutz zuständige Amt, war der Meinung, daß für nichts Bedarf bestünde, obwohl gerade die Amtstierärzte um die Brisanz meines begonnenen Fütterns und der dringenden Notwendigkeit der Taubenschläge hätten wissen müssen. Auf die Dringlichkeit der Taubenschläge wegen der kommenden, von mir verursachten Vermehrung der Populationen hatte ich das Vet.amt und die Ausschußmitglieder hingewiesen.

Leider blieb von der anfänglichen Hoffnung auf eine schnelle Erstellung der Taubenschläge für die kleinen Populationen nichts übrig. Da ich einmal mit dem Füttern angefangen hatte, mußte und muß ich weiterfüttern, was inzwischen zu einer Explosion der von mir versorgten 2 Populationen geführt hat. Das Veterinäramt hatte in der letzten Ausschußsitzung, zu der wir eingeladen worden waren, mit seinem „Plädoyer“ dafür gesorgt, daß der Ausschuß das Interesse an der Problematik verlor. Umso schlimmer das Ergebnis: Die Anzahl der Vögel in den Populationen an der Marienkirche u. am Unigebäude ist exorbitant gewachsen. Wenn nicht sofort Taubenschläge errichtet werden, geht die Explosion im nächsten Jahr um das Vier- bis Achtfache weiter, was nicht nur für die Tauben und mich eine Katastrophe wird, sondern ein Problem auch für die Stadt. Um das zu verhindern, habe ich die Stadt mehrfach gebeten, eine PM zu veröffentlichen, um die von ihr gewünschten ehrenamtlichen Betreuer für die Taubenschläge zu rekrutieren. Reaktion: keine. Stattdessen muß ich mir auf der Straße von ungebildeten Leuten dummes Verhalten bieten, mich belästigen lassen und immer mehr Futter kaufen und meine Zeit und mein Geld für die Tiere der Taubenzüchter opfern.

Mir ist inzwischen himmelangst, wie die Vermehrung der Vögel voranschreitet. Die Tauben brüten in der Regel

2 – 4x/Jahr 2 – 4 Eier. So darf der Zustand nicht einen Tag weitergehen.

 Die Amtstierärztin meinte vor dem Amtsgericht immer noch, das Amt müsse erst Studienanalysen über die Populationen durchführen, bevor reagiert werden könne. Was gibt es jahrelang zu analysieren, wenn zumindest an meinen Futterplätzen die Vogelzahlen von Anfang an bekannt sind. Außerdem hatte meine Tochter Analysen – insofern unnötigerweise – vor 2 Jahren vorgeschlagen.

Nicht zu vergessen sind die anderen Populationen in der Stadt. Die Misere in Lütten-Klein bedarf auch keiner Analyse. Es ist alles bekannt. Das Netz in Lütten-Klein ist von uns mehrmals wegen tierschutzgesetzwidriger Tierquälerei kritisiert worden. Dort hat das Veterinäramt indirekt für Verletzungen, Hängenbleiben in den Netzen (dem alten u. dem neuen) und das Sterben von Tauben der am S-Bahnhof ansässigen Vögel gesorgt. Bürger haben uns über die in den Netzen hängenden toten Tauben berichtet. Statt das alte Netz abzureißen und einen Taubenschlag für die kleine Population zu bauen, wurde auf Verlangen des Amtes ein neues tierquälerisches Netz für viel verschwendetes u. mißbrauchtes Geld aufgehängt. Auf unsere rechtzeitigen Hinweise wurde nicht reagiert. Für dieses Geld hätten Taubenschläge u. weiteres bezahlt werden können.

Die für den Tierschutz zuständige Amtstierärztin Frau Dr. Neumann hat dafür gesorgt, daß ich wegen meines Fütterns vor dem Richter stand, indem sie das Ordnungsamt nicht über die wahrheitsgemäße Situation aufgeklärt und zugelassen hat, daß ich einen Bußgeldbescheid wegen Taubenfütterungsverbots erhalten habe. Sie selbst und/oder eine Amtskollegin hatten mir auf mein nachdrücklichstes Nachfragen erklärt, daß es in Rostock kein Taubenfütterungsverbot gäbe. In sämtlichen Gesprächen u. vor dem Ausschuß wurde mir nie das Füttern verboten. Es gibt aber tatsächlich ein Fütterungsverbot, das in einer Grünflächensatzung steht, von der ich natürlich nichts wußte. Dr. Neumann erklärte dem Richter, daß auch ihr dieses Verbot nicht bekannt gewesen sei. Ihr als dem zuständigen Staats-/Stadtorgan ist das Verbot nicht bekannt?! Was sagt man dazu? Sie hat angeblich spätestens im Februar 2018 Kenntnis von der Satzung erhalten, als sie dem Ordnungsamt gegenüber leugnete, daß ich die falsche Auskunft von ihr oder ihrer Kollegin bekommen hatte und damit dem Bußgeldbescheid Vorschub geleistet. Sollte da nicht die Amtstierärztin vor dem Richter statt meiner stehen… Dieser blamable Sachverhalt hinderte die für den Tierschutz zuständige Beamtin nicht, mich vor dem Richter zu diffamieren und äußerst ungeschickt gegen meine Person und mit Falsch“wissen“ über den Sachverhalt zu rabulieren. Sie führte auch an, daß die Stadt nicht mit mir zusammenarbeiten wolle, was ich längst wußte (nicht von der Stadt), weil ich extremistische Äußerungen auf meiner homepage stehen hätte. Von anderer Seite war mir zugetragen worden, daß der Grund dafür sei, weil ich den Holocaust verleugnen würde. Diese Behauptungen sind Lügen – von wem auch immer – und haben mit dem Sachverhalt Tauben bzw. dem Bußgeldbescheid nichts zu tun. Dergleichen wollte der Richter auch gar nicht hören, sondern lediglich den Sachverhalt zur Rechtslage.

Ich erhielt im Mai 2017 eine lapidare Mail aus Ihrem Büro folgenden Inhalts:

„… dass der Bearbeiter aus dem Umweltministerium sich gemeldet hat und ein Antwortschreiben für nächste Woche avisiert hat.

Nach seiner Aussage ist er völlig überrascht worden bei seiner Recherche über die vielen verschiedenen Aussagen und gegensätzlichen Sicht- und Herangehensweisen zu diesem Problem in Meck-Pom….“

Diese Mail bestätigt, daß zwischen Vet.amt, Stadt und Tierheim Rostock Gespräche gelaufen sein müssen, über die wir/ich nicht informiert worden sind. Sie bestätigt auch das denkwürdige Verhalten der Tierheimleiterin mir gegenüber während einer zufälligen kurzen Begegnung. Ich hatte die Tierheimleiterin 3x angemailt und keine Antwort erhalten. Während der Begegnung behauptete sie, keine Mail erhalten zu haben. Wäre das so, wäre der Rücklauf in meinem PC angekommen.

Pikante Randbemerkung: Die vom Richter verhandelte Futterstelle gehört überhaupt nicht zum Einzugsbereich der Satzung. Das habe ich leider erst nach dem Prozeß erkundet. Was weiß die Amtstierärztin eigentlich? Über die Rechtslage wußte sie nichts, Fakten über die Tauben wußte sie nicht, aber sie wußte, daß sie als Zeugin gegen mich auftreten könne. Wozu vergeude ich meine Zeit, vergeudet der Richter seine Zeit? Der Richter sprach mich der Bequemlichkeit halber frei, was mir viel Zeit für den evtl. weiteren Rechtsweg erspart hat.

Ich bitte um Ihre Mitteilung, wie die Stadt das jetzt tatsächlich vorhandene Problem auch für sie – vor allem aber für die Tauben und mich – lösen will. Die Stadt weiß seit 2 Jahren um die Problematik. Sie kann, wie von mir erbeten, die Rostocker durchaus über Pressemeldungen zu einer Mitarbeit aufrufen, so, wie sie das in zahllosen Fällen für eigene Vorhaben in den beiden Jahren getan hat, und sie hat Gelder zur Verfügung, um die Schläge, Futter und sogar Kräfte in einer geeigneten Weise zu finanzieren. Es ist sicher auch möglich, Hartz-Empfänger, die natürlich ordentlich auf ihre Eignung zu prüfen sind, für eine Mitarbeit zu gewinnen. Es ist denkbar, daß sich aus den Bürgerhäusern in den Stadtteilen Bürger/Rentner finden lassen, die die Schläge vielleicht gern betreuen würden. Wären die Bürger der Republik nicht jahrelang von den Städten gegen die Tauben verhetzt worden, wäre die Situation wesentlich leichter.

Solange die Veterinärämter die nach TSchG verbotene Tierquälerei „Taubensport“ genehmigen, sind die Städte für die daraus resultierenden Fundtiere zuständig. Zuständig heißt: Taubenschläge, nicht Fütterungsverbote und nicht die Abwälzung dieser Pflicht auf die Privatbürger. Hätte Rostock die Taubenschläge 2017 oder Anfang dieses Jahres in Angriff genommen, wären die Ausmaße der Populationen und der Aufwand heute um vieles geringer. MIR ist himmelangst, wie die Vögel sich vermehrt haben und sich bei der ordentlichen Ernährung weiter vermehren werden. Diese Vermehrung kann der Stadt nicht egal sein, ihr sollte auch der Verstoß gegen das TSchG, das BGB/Fundtiere und gegen die einfachste Moral nicht egal sein. Bußgeldverfahren gegen mich sind nicht der Weg.

Mir ist nicht egal, daß die Tauben verhungern, wenn ich nicht mehr füttern würde. Die Pflicht dazu habe ich nach TSchG und

BGB und das Recht nach GG. Völlig egal ist mir dagegen das dumme Geschwätz ungebildeter Leute, jedoch dann nicht, wenn sie die Tauben verjagen, so daß ich woandershin ausweichen muß – und wenn mir selbsternannte Sheriffs das Futter in einem kurzen Moment der Abwesenheit sogar weggekehrt haben und die Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige gegen sie rechtswidrig niederschlägt.

Ich hätte gern eine Erklärung dafür, woher Frau Dr. Neumann ihre Diffamierungen vor dem Richter bezogen hat, wer warum mit mir nicht zusammenarbeiten will und warum die Stadt Gespräche mit dem Tierheim und womöglich anderen Zuständigen führt und uns Tierschützer ausschließt, über nichts informiert. Läuft dergleichen unter Demokratie? Ich bin sehr verärgert über den ganzen Sachverhalt. Das ist kein Umgang der Stadt, der „Volksvertreter“ mit den Bürgern.

Es muß jetzt sofort gehandelt werden. Werden an den beiden Futterstellen nicht sofort Schläge oder Taubenhäuser installiert, wachsen die Populationen am Uniplatz bis zum Sommer 2019 auf eine exorbitante Größe an. Diese Mengen können nicht mehr mit den von mir bisher erstrebten nötigen kleinen Schlägen bewältigt werden. Und Tauben werden bei ordentlicher Haltung 15 – 20 Jahre alt. Bitte setzen Sie sich mit den Taubenexperten Herrn Peeck, Tel. 038204/13 610, und/oder Herrn Fuchs, Tel. 0381/200 82 58 und/oder dem Taubenexperten Herrn Reichert, Tel. 0821/86994, in Verbindung. Sie alle können kompetente Hilfestellung für den Bau der Unterkünfte geben, ebenso der Hamburger Taubenschutzverein http://www.hamburgerstadttauben.de/

Ihrer Antwort und der Entscheidung der Stadt sehe ich dankend entgegen.

mit freundlichem Gruß

astrid suchanek

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Wie unsere Mitarbeiterin weiter für die hilfesuchenden Tauben kämpft, zeigt im Folgenden das Schreiben vom 21.10.2018 an die Hansestadt Rostock :

Von: astrid suchanek [mailto:astrid.suchanek@tierschutz-union.de] Gesendet: Sonntag, 21. Oktober 2018 14:18
An: ‚Fehr Harald von‘
Betreff: XXXX noch einmal Stadttauben Rostock

UT – UD

Unabhängige Tierschutz – Union Deutschlands

Rechtsdurchsetzungsorganisation für Tierschutz, Natur und Umwelt

Aktionsbündnis – Natur ohne Jagd – Union zum Schutz allen Lebens

angeschlossen bundesweit tätige Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen,

deren Arbeitsgebiet im karitativen und politischen Wirken für die Rechte der Tiere liegt.

Geschäftsleitung Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 in 99867 Gotha. Tel. (03621) 506610 # Fax 506611

Außenstelle Rostock – Astrid Suchanek – Dierkower Höhe 33 in 18146 Rostock

Tel: (0381) 21077025   #   Mail: astrid.suchanek@tierschutz-union.de

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An den Präsident der Bürgerschaft Rostock     Praesident.Buergerschaft@rostock.de 
Herrn                                                                 robert.stach@rostock.de; post@buergerbeauftragter-mv.de
Dr. Wolfgang Nitzsche

Neuer Markt 1
18055 Rostock

Stadttaubenmanagement in Rostock

Sehr geehrter Herr Dr. Nitzsche,

im Nachgang zu meinem Schreiben vom 4.10.2018 muß ich mich noch einmal an Sie in Ihrer Funktion als Präsident, als obersten Vertreter der Bürger(schaft) wenden. In den letzten Tagen wurde ich wieder von irgendwelchen Stadtbeamten – sie haben sich mir nicht vorgestellt – wegen des Fütterns belästigt und mit Platzverweis belegt. Das wird sich sicher so fortsetzen, denn mehrere Einwohner Rostocks, mit Sicherheit die Universität usw. werden sich besonders in letzter Zeit über die vielen Tauben massiv beschwert haben.

Seit Frühjahr 2018 werde ich von Stadtbeamten behelligt. Den Namen der zum „Delikt“ passenden Gesetzgebung wußte zunächst keiner der Schwarzgekleideten zu benennen. Einer googelte und förderte die Grünflächensatzung zutage, andere nannten gar das Tierschutzgesetz, und das neueste Gesetz, das man mir jetzt aktuell für ein Fütterungsverbot nannte, ist ein Straßen- und Wegegesetz, zu dem mir mein PC leider keine brauchbaren Links öffnet. Welches Gesetz wird es beim nächsten Vorfall sein …

Auf die Vermehrung der Tauben und die Dringlichkeit der Taubenschläge hatten meine Kollegen und ich das Veterinäramt und die Mitglieder des Ausschusses für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung seit über 2 Jahren mehrmals vergeblich hingewiesen. Die Tauben brüten ununterbrochen, auch im Winter, ihre Anzahl steigt und steigt ins unermeßliche. Wenn die „Bildungsbürger“ sich jetzt durch die vermehrten Vögel belästigt fühlen, ist das die Folge der Untätigkeit der Stadt, denn die jetzt eingetretene Situation wurde von mir in jedem Gespräch vorausgesagt. Frau Dr. Neumann sah in den Gesprächen indessen „keine Probleme“ für die Stadt.
Due Stadt hatte bis jetzt tatsächlich keine Probleme, die Tauben allerdings auch schon zu Beginn meiner Fütterung: Hunger und Obdachlosigkeit.

Mich zu verfolgen ist nicht der richtige Weg der Stadt, der jetzt extrem zugespitzten Situation auszuweichen. Was mit Falschaussage des zuständigen Amts begonnen u. mit Wissen des Bürgerausschusses über 2 Jahre respektiert worden war, kann nicht plötzlich in Straftat umgewandelt werden. Daran ändern die nach und nach angeführten verschiedenen Gesetzesnennungen nichts. Wenn es da für die Fütterung verbotene Stellen gäbe, hätten sie mir ortsgenau nachgewiesen werden müssen. Dafür ist es heute zu spät. Das Fütterungsverbot entspricht außerdem einer Aufforderung zum Gesetzesverstoß durch mich.

Da es mehrmals an meinen beiden Futterstellen vorgekommen ist, daß sich gut „sozialisierte“ und „gebildete“ Bürger erfrechten, die Tauben dort bei ihrer Nahrungsaufnahme zu verjagen oder tätlich gegen mich vorgingen, wodurch die Vögel auch verjagt wurden, mußte ich Ausweichmöglichkeiten finden, damit die Tiere ungestört essen können. Dummerweise verzichtete ich auf die Stelle am Blücherdenkmal, um evtl. die für ein Verbot infrage kommende Satzung dennoch einzuhalten, und ich bin auf 2 Stellen an der Kloster-/Unigebäudemauer ausgewichen. Dortwerden die Tauben leider durch den Verkehr u. Passanren gestört, so daß sie aus Angst nicht in Ruhe essen können, wodurch ein Teil  des liegengebliebenen Futters Anstoß erregt.

Der Hausmeister der Kirche ging auf mein Futter los u. wollte es zusammenkehren, was zu einer Rangelei führte. Er behauptete, die unmittelbare Umrandung längs des Unigebäudes an der Mauer würde zum Klostereigentum gehören. Da die Fläche innerhalb des Klostertores liegt, war mir das erst einmal einleuchtend, was hieße, daß die Kirche mir dort das Füttern verbieten dürfte. Nach Betrachten der Grünflächenkartierung glaube ich allerdings nicht, daß die Fläche um das Unigebäude hinter dem Klostereingang zur Kirche gehört. Ich zog also um die Ecke auf die Frontseite des Uni-Gebäudes zurück, die sich wegen der Unruhe dort als unbrauchbar erweist.
Ich gehe daher zum Blücherdenkmal zurück und werde und muß dort so lange füttern, bis die tauben in die hoffentlich bald erstellten Taubenschläge einziehen können. Jeder Tag bis dahin ist ein Tag, an dem die Tauben weiterbrüten und die beiden Schwärme sich noch mehr vergrößern.
Will die Stadt das?

Der derzeitige Zustand ist für die Vögel und für mich unhaltbar. Ich erfülle seit über 2 Jahren meine menschliche Pflicht, damit die Tauben nicht verhungern. Das ist nicht meine Bürger-Pflicht, sondern die der Stadt, der Politik. Mit dem Füttern ist die Ursache ihrer Präsenz nicht beseitigt, und auch die Taubenschläge sind nicht die Beseitigung der Ursache. Es ist eine Zumutung für die Taubenfreunde der gesamten Republik, die Verantwortung und Versorgung der von ihren Züchtern ausgesetzten Vögel übernehmen zu müssen, und das auf Kosten ihres eigenen Geldes und ihrer Zeit.
Deshalb muß das „Sport“verbot endlich erlassen werden und für die Versorgung ihrer Tiere sind die Züchter heranzuziehen“.

Für die Verhinderung der Taubenpräsenz ist also die Politik und für die Betreuung der verirrten, obdachlosen Vögel sind die Städte zuständig, nicht die Bürger!

Ich bin nicht gewillt, jahrelang das fütternde Opfer einer verantwortungslosen tierquälerischen Politik zu bleiben, ständig das dumme Geschwätz der Leute und tägliche Angriffe zu parieren und dervöllig abwegigen Verfolgung der Stadtbürokraten, die sich nicht einmal ausweisen und bar jeder Sachkunde sind, ausgeliefert zu bleiben. Wenn „die Stadt, man, eine Zusammenarbeit mit mir ablehnt, weil ich ein Holocaustleugner u. extremistisch wäre“, so kommt mir das (aber nur) unter der Prämisse der zu erstellenden Taubenschläge sehr entgegen. Eine Erklärung zu dieser Behauptung entspräche allerdings der einfachen gebotenen Höflichkeit. Wer ist „man“ und warum erfahre ich (wir) nichts davon, was hinter unserem Rücken abläuft? Was haben die obdachlosen und hungernden Fundtiere mit dieser menschlichen Kabale zu tun?! 

Die Stadt hatte längst die Möglichkeit, die Obdachlosigkeit der Tauben zu beenden. Gelder wurden in den über 2 Jahren bei einem Haushaltsüberschuß 2017 von 90 Mio E für die Freizeitgestaltung von Bürgern bereitgestellt, z. B. 1,4 Mio E für die Förderung von Sportvereinen, an den reichen Yachtclub fast 300 000 E. An Hunger und Obdachlosigkeit hatte keiner der Empfänger zu leiden. Da war und sei kein Geld für die hungernden Tiere vorhanden?

Da die jetzt eingetretene Situation für die Stadt immer prekärer wird, für die Tauben und mich aber weit unangenehmer und dringlicher ist und unzumutbar ist, bitte ich Sie noch einmal um Ihren Einsatz für die Beendigung des Mißstandes durch die schnellste Erstellung von zumindest 2 Taubenschlägen/-häusern für die von mir betreuten Populationen – in der nunmehr weit größeren Größe – und um die Inangriffnahme weiterer Schläge in der Stadt. Auch die Situation in Lütten Klein ist in Arbeit zu nehmen, worauf wir bereits mehrmals hingewiesen haben, ohne daß jemals eine Reaktion darauf erfolgt wäre – in einer Demokratie, die dem Bürger gern jeden Tag um die Ohren gehauen wird. Alle Mißstände trotz Vorhandensein eines Amtes, das für den Taubenschutz und den Tierschutz verantwortlich ist. Jede Stadt hat für das Fundtier „Haustaube“ zu sorgen.

Da die Städte ihre Pflicht dank der weisungsgebundenen Justiz nicht zu erfüllen brauchen, fühlen sich die Taubenfreunde verpflichtet, das verungern der Tiere zu verhindern und übernehmen die Pfichten der Städte auf eigene private Kosten und Zeit.
Das ist eine Zumutung!!!

Laut Gesetzeslage bin ich verpflichtet, die Tauben weiterzufüttern, und das geht für „meine“ 2  Tauben-Populationen nur an Marienkirche und Blücherdenkmal – ohne weitere Belästigungen durch Stadtbeamte und tierfeindliche Bürger.

Vielleicht schauen Sie sich den neuesten Film über die Stadttauben an:

http://www.3sat.de/mediathek/?mode=&obj=76573 

mit freundlichem Gruß
astrid suchanek 

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