Re Basis Tierschutzpartei News-Mail Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative Schächten







Von:
basis-bounces@listen.jpberlin.de im Auftrag von Ingeborg Holst
[holst-ingeborg@t-online.de]
Gesendet: Freitag, 28. Mai 2010
19:15
An: News Tierschutzpartei;
basis@listi.jpberlin.de
Betreff: Re: Basis TierschutzparteiNews-Mail:
Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative
„Schächten“

Kennzeichnung: Zur
Nachverfolgung
Kennzeichnungsstatus: Lila

Anlagen:
ATT00447.txt

Liebe
Tierfreunde,

 

wie früher schon von Dr. med.
Hartinger und jetzt auch wieder von einem Parteimitglied (Augenzeuge)
festgestellt, leidet ein Schaf nach dem Kehlschnitt noch ca. 12 Minuten (oder
länger) einen grausamen Todeskampf.

Deswegen muss eine völlige
Streichung der Ausnahmeregelung gefordert werden. Auch die sogenannte
Kurzzeitbetäubung wäre reine Augenwischerei. Denn zum einen gelingt diese
Betäubungsart nicht immer richtig, dann ist es eine zusätzliche Quälerei für die
Tiere. Zum anderen wachen die Tiere nach einer so kurzen Betäubung ziemlich
schnell wieder auf und erleben die schrecklichen Schmerzen bei vollem
Bewusstsein.

Wir können keine faulen Kompromisse
machen, sondern hier nur für die Rechte der Tiere sinnvolle
Forderungen stellen – ohne WENN und ABER!

 

Es grüßt Euch

 

Ingeborg Holst

Vorsitzende des LV Bad.-Württemberg


—–Ursprüngliche Nachricht—–



Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2010
13:15

Betreff: Basis Tierschutzpartei
News-Mail: Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative
„Schächten“




SONDER-NEWS-MAIL


 


Die
Partei Mensch Umwelt Tierschutz bittet um
Unterstützung


 


 


Die
Partei Mensch Umwelt Tierschutz bittet alle Parteimitglieder, Tierfreunde und
Sympathisanten, die Initiative „Bundesregierung boykottiert weiterhin
Gesetzesinitiative Schächten der Länderkammer“, ausgearbeitet von Ulrich
Dittmann vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. zu unterstützen!


 


Hierzu
haben wir Ihnen ein Schreiben von Ulrich Dittmann beigefügt. 
  


 


 


 Fotoquelle: Ulrich
Dittmann


 


Liebe
Tierfreunde,


Schlachten ist
schrecklich, betäubungsloses Schächten aber grauenvoll für die Tiere. Der
Bundesrat fordert immer wieder Verbesserungen in dieser Sache – doch die
Bundesregierung sabotiert permanent die Behandlung des entsprechenden
Gesetzentwurfes.


Tier-, Natur-, und
Umweltverbände, Einzelpersonen und Politiker aller Parteien werden gebeten,
sich solidarisch folgendem Ersuchen anzuschließen:


Die Bundesregierung
wird aufgefordert § 4a Abs.2Nr.2 TierschG zu streichen, resp. den vorliegenden
Gesetzesentwurf BT-Drs.
17/1226
(Text siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Schaechten%20BT%20Drs%2017-1226.pdf)
der Länderkammer vom 12. Februar 2010 zum so genannten „Schächtparagraphen“
dem Parlament unverzüglich zur Abstimmung vorzulegen und umzusetzen.


Schreiben auch SIE
freundlich aber deutlich an unsere politischen Entscheidungsträger, Parteien
und Fraktionen, Ministerien und Ausschüsse (Mailanschriften/Telefax am Ende
der News-Mail).


Diese hier
vorliegende Gesetzesinitiative ist die letzte Chance beim Schächten
(zumindest) eine Verbesserung durchzusetzen. Wenn die Umsetzung dieser
Länderkammerinitiative wieder aus Berlin mit dem Vorwand nebulöser
„verfassungsrechtlichen Bedenken“ abgebügelt wird, können wir diese
Tierschutz-Angelegenheit für die nächsten 5 Jahre – mindestens – abhaken.
Deshalb müssen wir versuchen noch mal „Druck“ zu machen, soweit es uns mit
unseren schwachen Kräften möglich ist.


Der nachstehende
Beitrag kann in Teilen oder in Gänze auf Internetseiten übernommen wie auch in
Schreiben an unsere „Volksvertreter“ (siehe Musterschreiben an Kanzlerin
Merkel) Verwendung finden


Herzliche
Grüße


Ulrich Dittmann /
26.05.2010


 


Bundesregierung
boykottiert weiter Gesetzesinitiative „Schächten“ der Länderkammer !


Ein Scheitern
dieser Bundesratsinitiative wäre als politisch gesteuert und gewollt
anzusehen.


Betäubungsloses Schächt-Schlachten
von Wirbeltieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen –
sonst wäre diese Tötungsart laut Tierschutzgesetz nicht explizit verboten –
dass de facto nur per „Ausnahmegenehmigung“ (§ 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG )
dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode schinden der so-
genannten „Schächttiere“ ermöglicht wird. – Letztlich heißt dies im Klartext,
dass hier von religiösen Minderheiten Sonderrechte für ein grausames zu Tode
quälen von Tieren eingefordert werden. (siehe „Kurzinformation über das
Schächten von Tieren“ (
http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Schaechten.htm)


Der Bundesrat hatte im Sommer 2007
zum ersten Mal mit großer Mehrheit eine Qualmindernde Änderung (nicht
Streichung!) des sogenannten „Schächtparagraphen“ beschlossen. Doch selbst
gegen diese moderate Gesetzesinitiative legte sich die Bundesregierung quer,
boykottierte über zwei Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 mit einer
vorgeschobenen nebulösen Leerformel „verfassungsrechtliche Bedenken“ die von
der Länderkammer vorgeschlagenen Verbesserungen im Tierschutz. Insbesondere
Politiker von FDP, SPD und den Linken hatten sich in der vergangenen
Legislaturperiode in dieser Sache wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert.
(
siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Parteien.htm)


Unter der Federführung des Landes
Hessen, ließ der Bundesrat aber nicht locker und brachte den Gesetzentwurf
2010 erneut ein. Am 12. Februar 2010 wurde darüber in der Länderkammer
(BR-Drucksache 901/09 – Beschluss) so erneut abgestimmt – wieder mit positivem
Ergebnis!


Nach ersten vorliegenden
Stellungnahmen der Bundesregierung siehe BT-Drs.
17/1226
soll mit den gleichen, gebetsmühlenartig
vorgetragenen, fadenscheinigen Ausflüchten der „verfassungsrechtliche
Bedenken“ wie in letzter Legislaturperiode, die Bundesratsinitiative erneut
ausmanövriert, abgeblockt werden.


Die Initiatoren dieser
Gesetzesinitiative in der Länderkammer sind keine juristischen Dummköpfe. Es
ist schlicht ungeheuerlich, mit welcher Ignoranz unsere „Volksvertreter“ in
Berlin das Staatsziel Tierschutz, hochrichterliche aktuelle Vorgaben ( BVerwG
Leipzig Az. 3 C 30.05: „…Verwirklichung/Umsetzung des Tierschutzes obliegt dem
Gesetzgeber“), den Mehrheitswillen der Länder und des deutschen Volkes
negieren (lt. Spiegelumfrage sind 79% der Bürger gegen ein betäubungsloses
Schächten), schlicht in den Schmutz treten – und archaisch-anachronistischen
Glaubenswunschvorstellungen („zwingende Religionsvorschriften“ sind nicht
existent) von omnipotenten resp. omnipräsenten Minderheiten der Juden und
Muslime unterordnen wollen.


Gutachterliche Stellungnahmen
verschiedenster Juristen bestätigen unisono den Gesetzesänderungsantrag der
Länder ausdrücklich als verfassungskonform.


Der renommierte
Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Philip Kunig kommt in einem umfangreichen
Rechtsgutachten (
siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Gutachtliche%20Stellungn.htm)
unmissverständlich zu dem Ergebnis:


Eine dem
hessischen Vorschlag folgende Veränderung des Tierschutzrechts seitens des
Bundesgesetzgebers würde sich als Wahrnehmung des diesem Gesetzgeber für den
Ausgleich zwischen kollidierenden Verfassungsgütern zustehenden Ermessens
darstellen. Sie stünde mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung.“


Und mit Schreiben der ´Juristen
für Tierrechte´ vom 20. Juli 08 und einer 12-seitigen juristischen
gutachtlichen Stellungnahme (
siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Jur_f_Tierrechte.pdf) wandten
sich unter Federführung von Dr. Christoph Maisack 69 Juristen an die Politik
und forderten eindringlich die Umsetzung der Gesetzesänderung ein:


„Wir richten
deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die dringende Bitte, die
Behandlung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung von §
4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz nicht weiter zu verzögern, sondern diesem
Gesetz ohne Einschränkungen und Abänderungen zuzustimmen, weil es die
verfassungsrechtlich gebotene praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten
der Religionsangehörigen und der Staatszielbestimmung zum Tierschutz
herbeiführt und zugleich den Stand der mehrheitlich konsensfähigen Wert- und
Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung widerspiegelt. An die
Fraktionsvorstände ergeht die Aufforderung, die Abstimmung freizugeben, damit
jeder Abgeordnete eine von politischen Vorgaben unbeeinflusste
Gewissensentscheidung treffen kann.“


Auch die Tierärzteschaft beharrt
explizit auf einer Gesetzesänderung. Dr. Ernst Breitling, Präsident der
Bundestierärztekammer (BTK) nach Auswertung von weltweit durchgeführten 70
gutachtlichen Untersuchungen zum betäubungslosen Schlachten in der
Report-Sendung vom 7.Juli 2008: „Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst
unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos
geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. (…) Es liegt
ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese
Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert
werden. Das ist unsere Position.“
Dr. Karl Fikuart, auch BTK,
ergänzte: „…die öffentliche Meinung und
die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine
Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt, zwingend notwendig
ist.“


Und als betroffener Muslim stellte
Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin der Universität Istanbul,
unmissverständlich klar:


„In unserem
Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegen- heiten
ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine
Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es
wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein
ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht.
Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden, aber eine
erneute Auseinandersetzung über das Schächten ohne Betäubung scheuen bislang
die Politiker hier in Deutschland.“


Auch von jüdischer Seite regt sich
dankenswerter Weise der Widerstand. In verschiedensten Veröffentlichungen und
einem an den Zentralrat der Juden gerichteten „Offenen Brief“ betont Dr. Hanna
Rheinz von der ´Initiative Jüdischer Tierschutz´ mit Sitz in Weilheim
ausdrücklich: „Es gibt aus halachischer
Sicht keinen Grund, warum eine reversible Elektrokurzzeitbetäubung mit dem
Gebot der schonendsten Tötung nicht vereinbar sein sollte, denn ein so
betäubtes Tier ist nicht Aas. (…) Die von der Verfassung der Bundesrepublik
Deutschland geschützte Religionsfreiheit bleibt bei einer Streichung von Nr. 2
Abs. 2 des § 4 a Tierschutzgesetzes, der Abschaffung des religiös motivierten
betäubungslosen Schlachtens, gewahrt.“


In diesem Zusammenhang sei auch
ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application
no. 274 177 95) angeführt: Verbot des
Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles
Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung
Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxe Gruppe nicht erlaubt zu
schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß
gegen die Religionsfreiheit…


Fritz Frey, Magazin-Report,
resümiert:


„Manchmal
hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der
Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch
erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit
anderen Worten: Wenn man es verbieten WILL, geht es auch.“


Unsere Bundesregierung abgehoben
im Elfenbeinturm thronend, „WILL“ aber ganz offenbar nicht und versucht mit
allen Mitteln zu verhindern, dass dieser Gesetzentwurf den Abgeordneten, dem
Parlament, zur Abstimmung vorgelegt wird:


Mit einer jeglichem
Demokratieverständnis entgegenstehenden, manipulativen politischen
Vor-Entscheidung, eben diesem lähmenden Zauberbann-Spruch
„…verfassungsrechtliche Bedenken“ gebetsmühlenartig auf den Lippen, versucht
man ergebnisoffene Beratungen in den weiteren Gremien von vornherein schlicht
zu ersticken.


Rücksichtslos soll Sachverstand
rückgratlosem, politischem Kalkül untergeordnet – Tierschutz den Götzen
Lobbyismus und Multikulti geopfert werden.


Dies muss verhindert werden.
Unsere von „politischer Korrektheit“ und Anthropozentrismusdenken zu großen
Teilen geradezu messiashaft durchdrungenen „Volksvertreter“ müssen endlich zu
der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille
nicht vorbeiregiert werden kann und darf.


Die seit Jahren in den politischen
Gremien schmorende Bundesrats-Gesetzesinitiative „Schächten“ muss endlich
umgesetzt werden! Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens
ausklammert, ist kein Tierschutz.


Es darf und wird in dieser Sache
keine Ruhe geben.



V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann /
26. Mai 2010


ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de
/ www.arbeitskreis-tierschutz.de


 


~~~~~~~~~~~~


Mailanschriften/Telefax:


Bundespräsident Horst
Köhler
poststelle@bpra.bund.de (Fax: 030/2000
1999)


Kanzlerin Angela
Merkel
angela.merkel@bundestag.de (Fax: 030/4000
1819)


Kanzleramtsminister Ronald
Pofalla
ronald.pofalla@bundestag.de (Fax: 030/227
76997)


Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz


Ilse Aigner ilse.aigner@bundestag.de (Fax:
0228/ 529 4262)


Ausschuss für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestags:


elv-ausschuss@bundestag.de
(Fax:
030 227
36022)


Vorsitzender:
Hans-Michael Goldmann (FDP)
hans-michael.goldmann@bundestag.de (Fax
030/227 76771)


Stellvertr. Vorsitz. Ulrike Höfken
(Grüne)
ulrike.hoefken@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76 332)


Einige Mitglieder des
Ausschusses:


Peter Bleser (CDU/CSU) peter.bleser@bundestag.de (Fax 030/ 227
76 596)


Gustav Herzog (SPD)
gustav.herzog@bundestag.de (Fax 030/
227 76 427)


Cornelia Behm (Bündnis 90/Die
Grünen)
cornelia.behm@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76 165)


Karin Binder (Die Linke)
karin.binder@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76600)


Bundesministerium der
Justiz


Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de (Fax 030
/ 227 76402)


Rechtsausschuss des Bundestags
:


Vorsitz. Siegfried Kauder
(CDU/CSU)
siegfried.kauder@bundestag.de (Fax 030
/ 227 76563)


Stellvertretender Vorsitz.
Wolfgang Neskovic (Linke)
wolfgang.neskovic@bundestag.de (Fax 030/
227 76468)


Bundestagsfraktionen-Geschäftsstellen


CDU/CSU fraktion@cducsu.de (Fax:
030/ 227 560 61)


FDP fraktionsbuero@fdp-bundestag.de
(Fax: 030/227 56 778))


Bündnis 90/Die Grünen
info@gruene-bundestag.de (Fax:
030/ 227 565 52)


SPD frabuero@spdfraktion.de (Fax
:030/ 227 568 00 od. 030/227 560 85)


Die Linke fraktion@linksfraktion.de (Fax: 030
/ 227 76 248)


Die Spitzenämter der
Bundestagsfraktionen


SPD:


Fraktionsvors.: Dr. Frank-Walter
Steinmeier.
frank-walter.steinmeier@bundestag.de


(Fax: 030 /227 560
85)


Stellvertr. Vors. Ressort Umwelt,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ulrich Kelber.
ulrich.kelber@bundestag.de
(Fax: 030/227 76
008)


Erster Parlamentar.
Geschäftsführer: Thomas Oppermann
thomas.oppermann@bundestag.de
(Fax: 0551 /
3817399)


CDU/CSU:


Fraktionsvors.: Volker Kauder.
volker.kauder@bundestag.de ( Fax:
030/ 227 76 601)


Erster Stellvertr. Vors.: Dr.
Hans-Peter Friedrich.
hans-peter.friedrich@bundestag.de


(Fax: 030/ 227 76
040)


Erster Parlamentar.
Geschäftsführer: Peter Altmaier.
peter.altmaier@bundestag.de


(Fax: 030/ 227 56
217)


Bündnis 90/Die
Grünen:


Fraktionsvors.: Renate Künast.
renate.kuenast@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76
913)


Und: Jürgen Trittin.
juergen.trittin@bundestag.de
(Fax: 030 / 227
67203)


Erster Parlamentar.
Geschäftsführer: Volker Beck.
volker.beck@bundestag.de


(Fax: 030/ 227 76
880)


Die
Linke:


Fraktionsvors.: Dr. Gregor Gysi.
gregor.gysi@bundestag.de
(Fax: 030/ 63 22 43
58)


Stellvertret. Vors. Ressort
Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gesine Lötzsch.
gesine.loetzsch@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 760
70)


Erste Parlamentarische
Geschäftsführerin: Dagmar Enkelmann.
dagmar.enkelmann@bundestag.de
(Fax: 030/ 76
219)


FDP:


Fraktionsvors: Birgit Homburger.
birgit.homburger@bundestag.de


(Fax: 030/ 227 76
782)


Arbeitskreis Ernährung und
Landwirtschaft: Dr. Christel Happach-Kasan
info@happach-kasan.de
(Fax: 030/227 76
113)


Parteien


SPD Vorsitz. Sigmar Gabriel
sigmar.gabriel@bundestag.de
(Parteizentrale Fax. 030 / 25 991 410)


CDU Vorsitz. Angela Merkel
angela.merkel@bundestag.de
(Parteizentrale Fax: 030/ 220 70111)


CSU Vorsitz. Horst Seehofer
direkt@bayern.de (Fax: 089
/ 29 40 44)


FDP Vorsitz. Guido Westerwelle
guido.westerwelle@bundestag.de
(Parteizentrale Fax: 030 / 284 95 822)


Die Linke Vors. Lothar Bisky
lothar.bisky@die-linke.de (
Parteizentrale Fax: 030 / 24 009 631)


Bündnis 90/Die Grünen Vorsitz.
Claudia Roth
buero.roth@gruene.de (Fax: 030
/ 284 42 210)


und Cem Özdemir
cem.oezdemir@gruene.de (Fax:
030/ 28442 235)


Tierschutzbeauftragte der
Parteien


SPD: Heinz Paula
heinz.paula@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76011)


CDU/CSU: Dieter Stier
dieter.stier@bundestag.de (Fax:
030/ 227 76109)


FDP: Christel Happach-Kasan
christel.happach-kasan@bundestag.de (Fax.
030/227 76 113)


Bündnis 90/Die Grünen: Undine
Kurth
undine.kurth@bundestag.de Fax: 030/
76 506)


Die Linke: Kirsten Tackmann
kirsten.tackmann@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 308)


Die
Mailadressen aller Bundestagsabgeordneten sind abzurufen unter:
http://www.bundestag.de/bundestag/abgeordnete17/index.jsp


Alle
Bundestagsabgeordneten sind unter folgender Anschrift zu
erreichen:


Deutscher
Bundestag, Platz der Repubik 1, D-11011 Berlin (Telefax: 030 / 227 368 78)


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