Grundgesetz für die Tiere
Artikel 20 a
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“
Doch die Wirklichkeit sieht völlig anders aus. Der Umgang mit unseren Mitgeschöpfen ist grausam und unwürdig. So lange sich hier nichts ändert, sollten wir nicht mehr von Kultur sprechen sondern von Kulturschande.
Das Tierschutzgesetz ist eine Lüge!
Es schützt nicht die Tiere – es legalisiert ihre Ausbeutung und die an ihnen begangenen Verbrechen