Zur Schweinezuchtanlage Alkersleben

Unabhängige Tierschutz Union Deutschlands

Allianz für Tierrechte -Tierrechtsvereinigung zum Schutz der Tiere vor Mißbrauch

*   Arbeitskreis  „praktischer Tierschutz“ der  Tierschutzpartei  –  Mensch – Umwelt  – Tierschutz

*   bundesweite Zusammenarbeit mit  Tierschutzorganisationen, Initiativen und Einzelpersonen

*   Ansprechpartner im Netzwerk bundesweiter Tierschutz-Notruf  0700 – 58585810

Harald von Fehr – Tüttleber Weg 13 – 99867  G o t h a                       U T – U D

Tel:(03621) 400766  #   Fax: (03621) 506611

#   Mail: harald.von-fehr@tierschutz-union.de

Staatsanwaltschaft Erfurt                                                            per  Telefax an: (0361) 37 75 401
Justizzentrum Erfurt

Rudolfstraße 46
99092   E r f u r t                                                                                                   Gotha, den 22.02.2009

 

Hiermit erstattet

die Unabhängige Tierschutz – Union Deutschlands, vertreten durch deren Kooperationsleiter sowie der Arbeitskreis „Praktischer Tierschutz“ der Partei Mensch Umwelt Tierschutz – die Tierschutzpartei – und hier sein Landesvorsitzender Harald von Fehr, wohnhaft Tüttleber Weg 13 in 99867 Gotha

S t r a f a n z e i g e

gegen das

Thüringer Landesverwaltungsamt des Freistaates Thüringen, Weimarplatz 4 in 99423 Weimar

und hier speziell gegen die Mitarbeiter, die mit dem Genehmigungsverfahren der Schweinezuchtanlage Alkersleben betraut wurden – so unter anderen Frau Georgi, Herr Süpke, Herr A. Alexy u.a..

Ebenfalls wird gegen Herrn Gerhard Herrmann vom Katastrophenschutzamt Arnstadt – angesiedelt beim Landratsamt Arnstadt, Ritterstraße 14, der unbegreiflicherweise das von „Gutachter“ Dipl. Ingenieur für Brandschutz J. Kunstmann vom 18.06.2008 erstellte Brandschutzkonzept (dessen Mängelauflistung in unserem Schreiben vom 02.09.08 an das TLVA erfolgte – Strafanz. ab Seite 4) in keinem Punkt bemängeln konnte, Strafantrag gestellt.

Gravierenden Mängeln in den bisher von einem holländischen Investor vorgelegten Unterlagen zum Trotz, soll nun per Ersatzvornahme vom TLVA eine gesetzwidrige Genehmigung erzwungen werden.

Dem Bau einer Schweinezuchtanlage zur getrennten Aufzucht und zum Halten von Schweinen mit einer Tierkapazität von 15.240 Ferkelaufzuchtplätzen, 2.160 Jungsauenplätzen, 4.020 Wartesauenplätzen, 1.080 Abferkelplätzen und 10 Eberplätzen in Verbindung mit einer Anlage zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von mehr als 6.500 m3 sowie einer notwendigen Lagerkapazität von 10 bis 20 Tausend Ltr. hochkonzentrierter Schwefelsäure für den wirkungsvollen Betrieb der Filteranlagen, stehen nicht nur gutbegründbare Argumente aus allen Teilen der Bevölkerung gegenüber.

Auch bestehende Gesetzlichkeiten sowie vom Investor eingereichte, nichtakzeptable Unterlagen zum Bau und Betreiben dieser Anlage, stehen neben begründeten Ablehnungen mehrer Firmen im Umfeld der geplanten Anlage, einer Genehmigung entgegen.

Es besteht dringender Tatverdacht, daß von den oben Beschuldigten und anderen, gegen die wir hiermit nochmals den Verdacht aussprechen, über eine „Ersatzvornahme“ schamlos entgegen Bürger – und Gemeindewille durch Umgehen von Umwelt – , Natur – und Tierschutzschutzgesetzen sowie notwendigen Brandschutzbestimmungen, zwangsweise eine Genehmigung durchgesetzt werden soll, die die Vermutung aufkommen läßt, es handele sich hier ebenfalls, um die gleichen Versuche, wie die im jetzt veröffentlichten  Bestechungsskandal des Ex-Agrarministers Rehan (siehe Anhang).

Vermutlich soll wohl auch hier, über den Weg der Bestechung, der Weg für einen Investor frei gemacht werden, der unseren Rechtsstaat sowie Recht und Gesetz zur Farce werden läßt.

Da werden nicht nur Mängel in einem Brandschutzgutachten, die gravierender nicht sein können, ebenso unberücksichtig gelassen, wie Verstöße gegen Tier – , Natur – und Umweltschutz.

Personen die hier glauben, alle Macht der Welt zu besitzen, was übrigens bereits bei den Anhörungsveranstaltungen schon zu erkennen war, werden anscheinend hier von dem holländischen Investor so ansehnlich begünstigt, daß sie auf Biegen und Brechen das Genehmigungsverfahren zu Gunsten dieses Investors bescheiden wollen.

Unzählige Proteste gegen die Ferkelzuchtanlage bei Alkersleben scheinen somit zunächst vergeblich gewesen zu sein. Die Genehmigung soll trotzdem erteilt werden – und wie die Presse berichtet, bliebe den Gegnern der Anlage immer noch der Klageweg.

Ein Verbrechen, was hier geschieht, das seinesgleichen sucht.

Deshalb bestehen wir darauf, daß die Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes, die so hartnäckig den Bau einer Schweinezuchtanlage verteidigen und genehmigen wollen, die dem holländischen Investor in seiner Heimat niemals genehmigt, er im Gegenteil prämiert worden wäre, hätte er eine solche aufgegeben, aufgrund ihrer schamlos kriminellen Handlungsweise, die für solche Vergehen anwendbaren Konsequenzen zu ziehen haben.

Was ging dem jetzigen Genehmigungsverfahren voraus:

Bereits im Jahre 2001 versuchte ein anderer holländischer Investor, ebenfalls in Alkersleben, entgegen  Protesten gegen die Pläne der Agrargenossenschaft Alkersleben, die ehemalige Milchviehanlage in eine Schweinemast – und Zuchtanlage mit über 21.000 Tieren umzuwandeln.

Doch 2001 hatte das Landesverwaltungsamt Weimar Erörterungstermine aufgrund zu vieler Einsprüche, die auch immer wieder durch Gutachten belegt und überprüft werden mußten, öfter als es dem Investor lieb war, immer wieder verschoben, so daß dieser letztendlich aufgab und sich die Sache mit dem Bau einer Schweineanlage somit erledigt hatte.

Hatte doch wohl dieser erste holländische Investor die Genehmigungsbehörde, nicht so wie der jetzige, auf seine Seite bringen können?  Ein Schelm, der Böses dabei denkt. –

War er im Gegensatz zu dem jetzigen Investor zu knausrig?

Denn Einwände gegen den Bau einer solchen Anlage gab es im Jahre 2001 auch nicht mehr, wie jetzt im Jahre 2008.

Nur daß jetzt sogar außer den Wipfratalern noch mehrere Kommunen und  Firmen, die am Erfurter Kreuz investieren und Arbeitsplätze schaffen wollen, protestierten und dies keinesfalls verwirklichen, wenn diese Anlage kommt.

Nun ging bei der Gemeindeverwaltung des Wipfratals ein Brief vom 04. Februar 2009 des Landesverwaltungsamtes Weimar ein, worin das Amt, als zuständige Genehmigungsbehörde  ankündigte, im Rahmen einer Anhörung „das gemeindliche Einvernehmen der Gemeinde Wipfratal zum Bau der Schweinezuchtanlage Alkersleben zu ersetzen und gleichzeitig die Genehmigung zu erteilen.“

Was diesem Brief also zu entnehmen war, ist die Tatsache, daß der Bau der Ferkelzuchtanlage mit insgesamt 23.000 Tieren auf dem Gelände der ehem. Milchviehanlage bei Alkersleben so gut wie genehmigt sei. Es sei denn, der Gemeinde fielen noch weitere Argumente ein, warum sie die Anlage ablehnt (siehe Anlage). Als ob bereits genannte Gegenargumente und vom Investor eingeplante Verstöße nicht Grund genug für eine Verweigerung der Genehmigung seien.

Das jetzige Anhörungsverfahren sei eine reine Formsache, die die Thüringer Bauordnung vorschreibt.

Das eigentliche Verfahren sei eigentlich schon abgeschlossen, wie der Sprecher des Landesverwaltungsamtes, Herr Adalbert Alexy, verlauten ließ.

Es dürfte den Wipfratalern wohl schwerlich bis zum 05.März 2009 noch mehr Argumente einfallen, wie sich Herr Alexy äußerte, die gegen eine Genehmigung sprechen.

Wir meinen, daß derer  bereits ausreichend vorgebracht wurden, um eine Genehmigung zu versagen.

Auf neun Seiten hatten die Wipfrataler ihre Einwände erhoben – auf nur zwei Seiten weisen die großspurigen Mitarbeiter des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVA) alle zurück.

Der Brief des TLVA beinhaltet unüberhörbar die Drohung, daß wenn der Gemeinderat letztendlich nicht dem Bau zustimmt, das TLVA über eine Ersatzvornahme den Bau genehmigen wolle.

Der Staatsanwaltschaft bleibt somit vorerst Zeit bis zum 05.März 2009, dem vom TLVA genannten Termin für letzte Einwendungen, dem etwas entgegenzusetzen.

Und genau diese Drohung, die sich diese kriminellen Mitarbeiter des TLVA erdreistet haben, auszusprechen, wollen wir von der Staatsanwaltschaft bewertet haben – stellt sie doch unübersehbar alle gültigen Gesetze,  die bereits erwähnt wurden und deren Verstöße aus den Unterlagen, die in dieses Genehmigungsverfahren von den Gegnern der Anlage eingebracht wurden, als gegenstandslos dar, sollte es letztlich doch zu der Genehmigung kommen.

 

Ich möchte jetzt nicht alle Argumente anführen, die bisher von den Gegner der geplanten Anlage eingebracht wurden, doch ich denke, daß einige schon aussagekräftig genug sind, den Bau einer solchen Anlage abzulehnen:

Durch diese Anlage ist mit erheblichen negativen Auswirkungen auf die Lebensbedingungen der Menschen sowie einer nicht zu rechtfertigenden Belastung von Natur und Umwelt in der Region um Alkersleben zu rechnen.

Durch den Betrieb der geplanten Anlage ergeben sich beträchtliche gesundheitsbeeinträchtigende Belastungen der Luft, des Bodens und der Gewässer in Form von Immissionen und Emissionen, Stickstoff – , Schwermetall – und Nitratbelastungen sowohl in der unmittelbaren Umgebung der geplanten Anlage als auch in den Gegenden der geplanten Gülleausbringung.

Es muß damit gerechnet werden, daß sich die Ansiedlung einer solchen Massentierhaltungsanlage negativ auf die regionale Landwirtschaft insgesamt sowie die Arbeitsplätze in regionalen Landwirtschaftsbetrieben auswirken wird.

Außerdem spricht gegen die Anlage, die einer artgerechten Tierhaltung entgegenstehende Haltung von mehr als 22.500 Tieren.

 

Da Massentierhaltungen in Deutschland, nach Aussagen unserer Politiker mit dem Einläuten einer Agrarwende kontinuierlich zurückgefahren werden sollen, bergen sie doch zu viele Gefahren auftretender Seuchen und Oualitätsmängel der daraus erzeugten Produkte, ist eine neuerliche Befürwortung einer solchen Anlage für ein gesundes Leben von Mensch und Tier nicht nur kontraproduktiv, sonder gleichzeitig ein Verbrechen an den dort zusammengepferchten Tieren, denen man doch wohl heute nicht mehr Gefühllosigkeit unterstellen will.

 

Durch den Transport – insgesamt mehr als 5000 LKW-Fahrten pro Jahr – der Tiere sowie von Futtermitteln und der angefallenen Güllemengen ist sowohl in den anliegenden Orten der Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg und Wipfratal als auch in der Kreisstadt Arnstadt und der Wachsenburggemeinde sowie dem Landkreis Gotha mit den Drei Gleichen mit einer unakzeptablen Belastung der Infrastruktur, insbesondere einer Schädigung der Straßen zurechnen.

Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist nicht im Entferntesten für solch hohe Belastungen und zudem für eine verkehrstechnisch nicht bedarfsgerecht erschlossene Anlage ausgelegt.

Die durch die vorgesehene Ausbringung der Gülle entstehende, zeitweise permanente Geruchsbelästigung würde zudem direkt in den dafür vorgesehenen Gebieten als auch in der Stadt Arnstadt zu nicht hinnehmbaren Beeinträchtigungen im touristischen Bereich führen.

Auch für den Wirtschaftsstandort Arnstadt bzw. Ilm-Kreis u.a. mit dem Gewerbegebiet Erfurter Kreuz, wird sich die Ansiedlung negativ auswirken, wie bereits erwähnt.

Mit der zu erwartenden Minderung, nicht nur der Wohnqualität, wird der Standort für potentielle Investoren an Attraktivität verlieren und damit die Entstehung weiterer Arbeitsplätze und deren positive Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung verhindert.

Kein Zufall ist es doch wohl, daß ausgerechnet in den Niederlanden, woher dieser holländische Investor kommt, seit Jahren enorme Aufwendungen betrieben werden, derartige Betriebe wegen ihrer negativen Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt mit verschärften Auflagen  zu belegen, ja sogar für deren Schließung Prämien gezahlt werden.

Daß bei uns in Deutschland Anforderungen an Tier – , Umwelt – und Naturschutz , wie in den Niederlanden nicht geregelt werden sollen, daß bei uns jeder hergelaufene Investor eine Errichtungsgenehmigung erhalten kann, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Wagt sich doch tatsächlich ein Dr. Michael Mußlick vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, in einem Schreiben vom 01.08.2008 zu behaupten, daß jeder Antragsteller bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen ein Recht auf Genehmigung hat, meint aber auch gleichzeitig, daß Bedenken gegen die geplante Errichtung der Tierhaltungsmaßnahme in Alkersleben im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren umfassend geprüft werden und eine Genehmigung erst dann erteilt wird, wenn sichergestellt ist, daß die Genehmigungsvoraussetzungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erfüllt sind.

Zum Abschluß bemerkt dieser Herr: „Wir sollten gemeinsam darauf vertrauen, daß die zuständige Behörde auf der Basis der rechtlichen Gegebenheiten zum Abschluß des Genehmigungsverfahrens eine fehlerfreie Entscheidung treffen wird.

Was hat dieser Herr Mußlick doch für ein sonniges Gemüt.

Glaubt er doch tatsächlich noch an Recht und Gesetz in diesem sogenannten „Rechtsstaat“ und vertraut er doch wahrlich noch Behörden, wie diesem TLVA in Weimar und den dortigen Mitarbeitern !!!   Die, warum und weshalb eine Massentierhaltungsanlage auf Biegen und Brechen genehmigen wollen, als hinge ihr eigenes Überleben davon ab. Muß man da zwangsläufig nicht an Korruption glauben, zumal bestehende Gesetzestexte gegen Bau und Betrieb eben dieser Anlage sprechen?

Wenn wir uns abschließend noch speziell dem Brandschutzkonzept und den darin enthaltenen Mängeln widmen wollen, möchten wir uns hierbei lediglich auf die Überprüfung des vorgegebenen Brandschutznachweises beschränken – das komplette Brandschutzkonzept liegt dem LVWA Weimar sowie dem holländischen Investor – zum Vergleich mit unserer Mängelfeststellung vor.

 

Hier unser an das TLVA Weimar gerichtetes Schreiben vom 02.09.2008:

Freistaat Thüringen                                            per E-Mail an: poststelle@tlvwa.thueringen.de

Thüringer Landesverwaltungsamt

z. Hd. Frau Georgi oder Herrn Süpke                                      per Telefax an: (0361) 37 73 78 48

Weimarplatz  4

99423  W e i m a r                                                                                            Gotha, den 02.09.2008

 

AZ.: 420.11-861102-35/06

Antrag gemäß §4 BImSchG der Firma Tierproduktion Alkersleben GmbH auf Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur getrennten Aufzucht und zum Halten von über 22.500 Schweinen i.V.m. einer Anlage zur Lagerung von Gülle mit einem Fassungsvermögen von mehr als 6.500 m3 in der Gemarkung  99310 Ettischleben.

 

Hier: Mängelfeststellungen im Brandschutznachweis (1.Tektur) nach §63 d der ThürBO in Form eines Brandschutzkonzeptes nach §52 Satz3 Nr.19 der ThürBO für den Um- und Neubau einer Schweinezuchtanlage in Alkersleben

des von der Tierproduktion Alkersleben GmbH bestellten Gutachters Herrn Dipl. Ingenieur für Brandschutz J. Kunstmann vom 18.06.2008

Zweck dieses Konzeptes ist die Begutachtung des baulichen Brandschutzes der Genehmigungsplanung, zur Vorlage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde im Zuge der Genehmigungsplanung

Sehr geehrte Damen und Herren,

da uns obiges Brandschutzkonzept erst in den letzten Tagen zugegangen ist, konnten wir uns nicht früher dazu äußern. Wir hoffen doch, daß wir trotzdem bei Ihnen Gehör finden.

Zu Beginn müssen wir mit ehrlichem Bedauern unsere Verwunderung aussprechen, daß ein holländischer Landwirt, der jetzt in seiner Heimat nie und nimmer eine Genehmigung für den Bau und die Betreibung einer Massentierhaltungsanlage, wie oben bezeichnet, ja sogar Prämienzahlungen zur Aufgabe einer solchen erhalten hätte, in den neuen Bundesländern die für ihn ausgesprochen günstige Möglichkeit erhalten soll, eine gegen alle gesunden Vorstellungen von landwirtschaftlicher Tierhaltung entgegenstehende Massentierhaltungsanlage zu bauen und zu betreiben.

Gerade die BRD, die sich europaweit damit brüstet, das beste Tierschutzgesetz  auf den Weg gebracht zu haben, gestattet einem Industrielandwirt aus Holland, dem mit der Massenhaltung von Tieren lediglich der Profit über alles geht, entgegen dem deutschen Tierschutzgesetz, das das Wohlbefinden der Tiere schon im § 1 in den Mittelpunkt stellt, solch eine tierquälerische Massentierhaltung zu betreiben.

Von den dafür Verantwortlichen ganz einfach unverzeihlich.

Es ist schon als sehr denkwürdig zu bezeichnen, wenn erst in Folge eines wohl leichtfertigen Genehmigungsverfahrens sich eine Bürgerinitiative gründen, um verantwortliche Behörden an ihre Pflichten zu erinnern und auf Gesetzmäßigkeiten hinweisen muß.

So dürfte aufgrund einer bereits vor Jahren von Regierungsseite angekündigten „Agrarwende“ für solche Anlagen in der BRD überhaupt kein Platz mehr sein, zumal die deutsche Bevölkerung  ehe am Schweinefleischüberangebot bald erstickt.

Also was soll eigentlich eine solche Industrieanlage, in der nicht nur die dort gehaltenen Tiere ein ganz erbärmliches Dasein führen?

Die ebenfalls auch Arbeitsplätze in der nahen Umgebung vernichtet, die Ackerflächen durch den Gülleaustrag völlig übersäuert und somit vergiftet, Touristen abschreckt und das Leben der Menschen in den umliegenden Gemeinden nicht gerade lebenswerter macht?

Wie bereits erwähnt – dürfte vom tierschutzrechtlichen Standpunkt, es sollte dabei nicht vergessen werden, daß der Tierschutz auch Bestandteil unseres Grundgesetzes ist, eine solche Anlage keinesfalls genehmigt werden.

Wer dies dennoch tut, macht sich eindeutig wegen Gesetzesbruch schuldig.

Schaut man sich dann weiter besagtes Brandschutzkonzept an, bekommt man den Eindruck, daß es sich bei diesem Genehmigungsverfahren um eine Fabrik, die Haushaltgeräte herstellt handelt und nicht um eine, die 22.500 Schweine „produziert“ – aufzieht – und verkauft.

Denn der Tierschutz, der eigentlich gerade in einem solchen Konzept Priorität haben sollte, kommt auf jeder Ebene viel zu kurz bzw. es wird überhaupt nicht berücksichtigt, daß es sich bei diesem „Produktionsindustriebetrieb“ um „Produkte“ handelt, die genau wie wir Menschen Schmerz und Leid, Freude und Trauer empfinden.

Denen, die einzig und allein daran verdienen – ob mit der Genehmigung oder mit der Produktion, ist dieses Leiden anscheinend völlig gleichgültig – man würde ansonsten doch wohl etwas mehr Augenmerk auf die schmerzempfindlichen Lebewesen richten.

Sie müssen leiden, weil ein geschäftstüchtiger, gewissenloser Landwirt seinen Profit machen will und dabei wohl Einige mitverdienen läßt.

So stößt man beim Lesen des Brandschutzkonzeptes schon unter Punkt 1.2. auf folgenden Satz, der eigentlich dieses gesamte Konzept bereits als für eine „Schweinemassentierhaltungsanlage“ untauglich einstuft.

Wird hier doch wörtlich geschrieben: „Hinsichtlich der Tierrettung, sind jedoch, verglichen mit anderen Industriebetrieben, eventuell zusätzliche Maßnahmen erforderlich.“

Bereits hier erhält der Tierschutz schon den Stellenwert, den er im gesamten Konzept einnimmt.

Wenn man dann unter Punkt 1.3. lesen muß, daß am 17.01.2008 eine Beratung bezüglich des Brandschutzes in der Gemeinde Wipfratal stattfand und Ergebnisse aus dem nachfolgendem Protokoll vom 18.01.2008 in dieses Brandschutzkonzept eingearbeitet wurden, muß man sich ernsthaft fragen, was da eigentlich besprochen wurde.

Weiter wird unter Punkt 1.4. geschrieben: „ Diese Richtlinie ist als Standardbrandschutzkonzept für Industriegebäude anzusehen, welches bei der konsequenten Durchsetzung der darin aufgeführten Forderungen die vom Gesetzgeber verlangten Schutzziele (Personen-, Nachbarschafts- und Sachwertschutz) garantiert.“  Die Tiere sind anscheinend nicht schützenswert!

Unter Punkt 2. Beurteilungsgrundlage wird als rechtliche Beurteilungsgrundlage auf 18 Gesetze und Richtlinien verwiesen – was dabei völlig außer Acht gelassen wird, ist das Tierschutzgesetz und um es genau zu sagen die §§ 1; 2 und 2a in Verb. m. §17 Pkt.2a) und b).

 

Weiter steht unter Punkt 4. wörtlich: „Daraus leiten sich für das Bauvorhaben folgende Schutzziele ab: (2.Pkt) die Rettung von Menschen ist zu sichern

Anscheinend ist bereits jetzt schon geplant die Schweine im Brandfall verbrennen zu lassen!!!

 

Unter Punkt 5.Brandrisikoermittlung beinhaltet der 3. Unterpunkt: „ mit welcher Schädigung von Menschen und Sachwerten ist zu rechnen?

Die Tiere spielen hierbei wieder absolut keine Rolle!

 

Wieso wird unter Punkt 5.1.2. die Brandentstehungswahrscheinlichkeit als „gering“ eingestuft?

Wird doch im gleichen Atemzug Brandstiftung als nicht auszuschließende und sehr häufig vorkommende Brandursache gewertet, zumal ein solcher, eine Massentierhaltung von diesem Ausmaß betreibender „Tierfreund“ ganz gewiß sehr viele „Freunde“ hat.

Die unter Punkt 5.2.4. zu lesenden Argumente von der Entstehung bis zum Beginn der Brandbekämpfung sind doch wohl mehr als skurril.

So gibt das Konzept vor, daß während der Betriebszeit ein Entstehungsbrand nicht sofort erkannt wird – doch da die Schweine im Brandfall laut quieken, wird das dann wohl nicht überhört!!!

Schweinequieken als Brandmeldeanlage!!!

Und wie läuft das nachts? – von 24:00 bis 06:30 Uhr soll die gesamte Anlage unbesetzt bleiben!!!

 

Eine unbeaufsichtigte Anlage dieses Ausmaßes kann und darf nicht genehmigt werden!

Brandmeldeanlagen haben in allen Ställen, in denen sich Tiere befinden, präsent zu sein!

 

Wie stellt man sich im Weiteren unter Punkt 5.3.3. in den Ställen eine Brandbekämpfung und Evakuierung im Brandfall vor, wenn nur in der Anfangsphase ein Innenangriff noch möglich ist?

Weiter ist unter 5.3.5. zu lesen: „Aufgrund der großen Räume und der geplanten Rettungswege ist eine Personengefährdung im Brandfall unwahrscheinlich.

Und schon wieder können die Schweine ruhig verbrennen!!!

 

Wie wirklichkeitsfremd und tiermißachtend das gesamte Brandschutzkonzept erarbeitet wurde, zeigt in aller Deutlichkeit der Punkt 6.4. Flucht und Rettungswege:

So kann angeblich eine Allgemeinforderung, die vorschreibt, daß Hauptgänge als Rettungswege max. 15 Meter von jeder Stelle des Stalles erreichbar sein müssen, technologisch bedingt, nicht realisiert werden. Einer Abweichung kann jedoch nach dem Konzept zugestimmt werden, da sich ehe nur eine geringe Anzahl von Personen im Stallgebäude aufhalten.

Auch hier wieder sind die im Brandfall gefährdeten Tiere völlig uninteressant!

Als Rettungsweglängen wird sogar max. eine tatsächliche Lauflänge von 75 Meter noch als akzeptabel angenommen – zur Tierrettung bei Weitem zu lang!

Brandmeldeanlagen sollen nur in diesen Ställen eingebaut werden, um diese Überlängen gesetzeskonform darzustellen.

Doch Brandmeldeanlagen gehören in jeden Raum, in dem sich Tiere befinden!

Für Produktions- und Lagerräume mit einer Fläche > 200 m2 sind zwei Ausgänge vorgesehen, die nicht unbedingt ins Freie führen müssen – zur Sicherheit für die Tiere nicht akzeptabel!

 

Genügend Tore und Türen müssen sich im Brandfall von innen und von außen ohne Hilfsmittel öffnen lassen, um den Tieren sofortige Flucht nach Draußen zu ermöglichen.

Die angegebenen Maße der Breiten von Rettungswegausgangstüren  auf Seite 18 reichen für eine Evakuierung der Tiere im Brandfall keineswegs aus!

 

Im Weiteren kann eine europaweit neue Regelung zur Herstellung von Notausgängen und Paniktüren  keine Empfehlung  – sondern muß Verpflichtung sein!

 

Daß unter Punkt 6.5. Besondere Maßnahmen zur Tierrettung überhaupt mal speziell an die Hauptakteure, die Tiere, gedacht wurde, ist schon bemerkenswert.

Doch auch unter diesem Punkt gibt es genügend Mängel aufzuzeigen, die in einem speziell für Tierhaltung erarbeiteten Konzept nicht enthalten sein dürften.

 

So sollte nicht – nein, es müssen die Verriegelungen der Tierboxen von zentraler Stelle aus zu öffnen sein, damit die Tiere im Brandfall durch Türen und Tore, die von innen und außen gewaltfrei zu öffnen sind, ins Freie gelangen können.

Die Tiere im Brandfall in Auffangräume unterzubringen, ist absolut wirklichkeitsfern und ganz einfach nicht durchführbar.

Auch kann nicht erst im Brandfall eine Einweisung zur Tierrettung stattfinden, dazu ist keine Zeit – daß muß bereits bei vorherigen Übungen geschehen.

Lichtquellen müssen überall fest installiert sein und nicht erst aufgestellt werden – wie phantasievoll hat man sich eigentlich einen wirklichen Brandfall vorgestellt?

Das Personal muß nicht einmal im Jahr sondern monatlich unterwiesen werden, was im Brandfall genau zu beachten ist.

 

Welche Tiere wohin zu treiben sind, ist ebenfalls  Theorie, die im Ernstfall nie funktioniert.

 

Es muß außer Zweifel stehen, daß im Brandfall die Tierrettung oberste Priorität haben muß.

 

Die Rettungskräfte der Feuerwehr dürfen den Fluchtweg der Tiere keinesfalls versperren – umgekehrt sollten auch die flüchtenden Tiere den Arbeitsbereich der Wehr nicht queren.

 

Unter Punkt 8.6. Bedachung kann eine Bedachung aus Bitumen-Dachbahnen nach DIN 52131 und Glasvlies-Bitumen-Dachbahnen nach DIN 52143, auch wenn sie zweilagig verlegt werden, nicht als „Harte Bedachung“ angesehen werden!

Da die Dachhaut überall eine „Harte Bedachung“ sein muß, fällt Bitumen-Belag eindeutig weg.

 

Leider wird in dem Brandschutzkonzept der Aufbau sowie die Einrichtung der Ställe völlig vernachlässigt, so daß keine konkreten Fluchtmöglichkeiten für die Tiere im Brandfall zu erkennen sind. Wie die Ställe von den anderen Gebäuden – so z.B. vom Futterhaus brandschutztechnisch getrennt sein müssen, wird im Konzept ebenso wenig erläutert, wie die Evakuierung der Tiere aus den Ställen erfolgen soll, wenn das Dach Feuer gefangen hat und tragende Teile des Daches, wie in Punkt 9.3.7. beschrieben, keinen Feuerwiderstand haben.

 

Ist etwa einkalkuliert, daß im Brandfall das brennende Dach dann auf die flüchtenden Schweine fällt? Oder wie hat sich der Gutachter das vorgestellt?

 

Unter Punkt 10.1. wird im Brandschutzkonzept empfohlen für die Bekämpfung von Entstehungsbränden fahrbare Pulverlöschgeräte einzusetzen.

 

Unter Punkt 10.2. werden zwar gesetzlich für Produktions- oder Lagerräume vorgenannter Flächen Wandhydranten nach DIN 14461 Teil 1 gefordert, doch der das Konzept erstellte Dipl. Ingenieur stimmt hierbei großzügig einer Abweichung zu, vernachlässigt somit, daß Tiere Lebewesen aus Fleisch und Blut sind und bekundet somit, daß ihm ist das Leben der Tiere egal ist.

 

Er würde ansonsten keine Pulverlöscher in den Tierställen empfehlen.

Wasser, Wasser und nochmals Wasser ist das einzige Brandbekämpfungsmittel, was in den Tierställen angewandt werden darf, will man die Tiere nicht vorsätzlich beim Löschen töten!

Folglich sind in die Ställe Wandhydranten zu installieren!

 

Weiter wird unter Punkt 10.3. wörtlich geschrieben: „Da die Ställe eine Fläche von über 1,600 m2 haben, müßten sie nach Punkt 5.6. der IndBauR mit RWA-Anlagen nach DIN 18232 ausgerüstet werden. Diese RWA-Anlagen, welche vorrangig den Personenschutz als Schutzziel haben, sind aufgrund der geplanten Stallkonstruktion (Unterdecken) sehr aufwendig herzustellen.

Der Aufwand würde hier in keinem Verhältnis zum beabsichtigten Schutzziel stehen.

Aus diesem Grund wird hier einer Abweichung zugestimmt und der Einbau von RWA-Anlagen in den Stallanlagen nicht gefordert“

 

Da mit dieser Aussage wieder eindeutig bestehende Gesetze verletzt werden, möge der Herr Gutachter sich diesbezüglich vor dem Gesetzgeber rechtfertigen.

Anerkannt kann somit dieses Brandschutzkonzept keineswegs werden, hat es doch, wie bereits im Einzelnen angemerkt, derartige viele Mängel, daß es im Ganzen verworfen werden muß.

Da kann nur noch angemerkt werden, daß wie unter Punkt 10.5. Brandmeldeanlagen nicht wie der Gutachter meint, nur in einzelnen Ställen Brandmeldeanlagen zu installieren seien, daß in alle Ställe, die Tiere beherbergen, zweifelsfrei Brandmeldeanlagen gehören.

 

 

Unter Punkt 10.7. Sicherheitsbeleuchtung hat der Herr Gutachter ebenfalls eine irrige Auffassung von Sicherheit.

Grundsätzlich muß ein Objekt, wie das besagte, über mindestens 2 größere Notstromaggregate verfügen, die auf jeden Fall ungestörten weiteren Betrieb sicher stellen, die folglich bei Netzstromausfall  sofort nach Bedarf anspringen und weiter für eine kontinuierliche Belüftung der Ställe sorgen – sowie im Brandfall bei Nacht für die Ausleuchtung des Gesamtobjektes.

Der Einsatz von Akkumulatoren muß die Betriebsbereitschaft der Brandmelde – und Alarmanlagen aufrechterhalten.

Brandschutzunterweisungen haben, wie bereits erwähnt, zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses eines jeden dort Beschäftigten und in monatlichen Wiederholungsschulungen stattzufinden. Wenn der Gutachter meint alle 2 Jahre, ist ihm anscheinend am Sicherheitsstandard dieses Betriebes nicht viel gelegen.

Aufgrund der Ausführungen des vorgelegten Brandschutzkonzeptes muß nochmals in aller Deutlichkeit darauf verwiesen werden, daß in den Tierställen im Brandfall keine Pulverlöscher zum Einsatz kommen dürfen, die Errichtung von RWA- Anlagen sehr wohl verhältnismäßig ist, da es um das Leben von 22.500 Lebewesen geht, die nicht nur ausgenutzt werden dürfen, sondern auch Anrecht auf eine gewisse Sicherheit haben!

Weiter ist nicht zu akzeptieren, daß im Brandfall  Ferkel und Altsauen längere Wegstrecken bis zum Hauptgang zurücklegen müssen, wie max. vorgeschrieben.

Die „betriebswirtschaftliche Raumteilung“ hat sich, zumal es sich um Neubauten handelt, den Tierbedürfnissen anzupassen und nicht einem profitorientierten Industrielandwirt.

In Anlage I des Brandschutzkonzeptes wird nochmals konkret darauf hingewiesen, daß das Konzept von dem von der IHK Ostthüringen zu Gera öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für den vorbeugenden baulichen Brandschutz  Herrn Dipl. Ingenieur J. Kunstmann von der Tierproduktion Alkersleben GmbH  Meininger Straße  85 in 98639 Rippershausen in Auftrag gegeben wurde.

Es wurde zwar nicht schriftlich fixiert, doch für jeden erkennbar, so ausgestellt, daß den Auftraggeber keine weiteren Schwierigkeiten erwarten, wird dieses Brandschutzkonzept in vorliegender  Form  von der Genehmigungsbehörde anerkannt.

Die Anlage enthält weiter Tabellen von Brandlasten, in denen Tiere sowie Tierkadaver völlig außer Acht gelassen werden.

Auch muß nochmals darauf hingewiesen werden, daß es vom Ersteller eines solchen Konzeptes als unverantwortlich anzusehen ist, daß er z.B. im Abferkelbereich mit 1.080 Tierplätzen plus einer Kapazität an Ferkeln von ca. 11.880 Tieren im Brandfall lediglich 20 Türen von 1Meter Breite und 1 Tor mit 3 Meter Breite als Flüchtöffnungen für ausreichend hält.

Der Sachverständige scheint allem Anschein noch nie einen Brandfall in einer Tierhaltungsanlage miterlebt zu haben – er würde ansonsten andere Maßstäbe setzen.

Im Weiteren für die Ställe 1.7; 1.8; 1.9; 1.10 und 1.11 jeweils nur 2 Türen von 1 Meter Breite als Fluchttüren  für 3.060 Tierplätze anzugeben,  kann getrost als ein Verbrechen bezeichnet werden, sind doch dort im Brandfall die Tiere  vorsätzlich dem Tode geweiht (durch solch schmale Türen können sich  Tiere nicht wirklich vor dem Feuer retten).

 

Um noch die Fluchtmöglichkeiten für die Tiere im Brandfall für die Ställe 2.1 bis 6 zu erkennen, die je 792 Tierplätze bieten und für die der Sachverständige sage und schreibe nur je eine Fluchttür von 1 Meter Breite vorgesehen hat, muß doch wohl jeder noch so Unbedarfte erkennen, daß hier gar nicht daran gedacht wird, das Leben der Tiere zu retten – man will sie anscheinend mutwillig verbrennen lassen!!!

Bevor ich zum Schluß komme, sei mir noch die Frage gestattet,  wie sich der Sachverständige und somit auch die Genehmigungsbehörde die Lagerung und den Umgang von 10 bis 20 Tausend Ltr. hochkonzentrierter Schwefelsäure, die für die geplanten Filteranlagen bevorratet werden müssen, im Brandfall vorgestellt haben, soll diese Säure nicht das gesamte Objekt, die Menschen, die Tiere und letztlich das Erdreich (Grundwasser) gefährden?

Im Brandschutzkonzept, wo es eigentlich hingehörte, konnte man  davon nichts lesen.

 

Auch wenn der Sachverständige, Herr Dipl. Ingenieur Kunstmann, in Punkt 13. seiner Zusammenfassung feststellt, daß nach der Realisierung der in seinem Brandschutzkonzept aufgeführten baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen keine brandschutztechnischen Bedenken gegen das geplante Neubauvorhaben der Tierproduktion Alkersleben GmbH bestehen, haben wir zusammenfassend festzustellen – und das möchte die Genehmigungsbehörde bitte unumwunden zur Kenntnis nehmen, daß das Brandschutzkonzept des Herrn Dipl- Ingenieur  J. Kunstmann keineswegs dazu geeignet ist, dem Bau sowie dem Betrieb der vorgesehenen Schweinezuchtanlage Alkersleben eine Genehmigung für 15.240 Ferkelaufzuchtplätze, 2.160 Jungsauenplätze, 4.020 Wartesauenplätze und 10 Eberplätze zu erteilen.

Dafür beinhaltet dieses Konzept zu viele Mängel, ist es zu fehlerhaft, um einer Genehmigung zu genügen.

Ihrer geschätzten Stellungnahme zu vorgenannter Mängelauflistung entgegensehend,

mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter

Eine Antwort auf dieses Schreiben haben wir bis dato nicht erhalten ____________________________________________________________________

 

Soweit unser Schreiben mit Aufzählung gravierender Mängel, was schon allein Grund genug wäre, eine Genehmigung zum Bau der geplanten Anlage zu versagen.

Und ein solch mängelbehaftetes Brandschutzkonzept segnet ein Herr Gerhard Herrmann vom Katastrophenschutzamt des Landratsamtes Arnstadt ohne Skrupel ab.

Erschreckend, wie weit solche Beamten in ihrer Gewissenlosigkeit gehen?

Alle bisherigen auch uns einsehbaren Antragsunterlagen halten wir überwiegend für fehlerhaft, bewußt falsch darstellend und unzureichend.

Bereits bestehende Vorbelastungen im immissionsrechtlichen Sinne bleiben in den Antragsunterlagen ebenfalls völlig unberücksichtigt.

Auch sollte nicht übersehen werden, daß es sich beim Bau dieser Schweinezuchtanlage für über 22.500 Tierplätze nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Absatz 1 Baugesetzbuch im Sinne der Landwirtschaft, sondern zweifelhaft um die Ansiedlung eines Industriebetriebes handelt.

Aus den bis hier genannten und anderen Gründen kann der Bau dieser Anlage keinesfalls als ein „im öffentlichen Interesse“ stehendes Vorhaben eingeordnet werden.

Als ein überaus kriminelles Vorhaben ist der bis hier beschriebene und geplante Bau dieser Umweltfrevelanlage allemal zu bezeichnen.

Und es käme einer Verhöhnung gültiger Gesetzmäßigkeiten gleich, sähe das die Staatsanwaltschaft  anders. (und sie sah das anders, siehe weiter!!!)

Über weitere Ermittlungen sowie Bekanntgabe des Verfahrenskennzeichens bitten wir in Kenntnis gesetzt zu werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Harald von Fehr, Kooperationsleiter und Landesvorsitzender

 

 

 

 

 

 

Anlagen: 1 Blatt – Auszug einer PM der TA vom 09.02.2009 „Genehmigung für Ferkelzucht“

1 Blatt – Auszug aus dem Internet  „Ex-Minister Rehhahn wegen Bestechung verurteilt“

1 Blatt – Pressemeldungen vom 10. u. 11.07.2002 „Proteste führten zum Erfolg“

1 Blatt – Pressemeldung vom 19.06.2008  „Der Widerstand wächst“

1 Blatt – Pressemeldungen vom 18.09.2008  „Protest und Einhellige Ablehnung“

1 Blatt – Pressemeldung vom01.10.2008  „ Und die Gülle stinkt künftig bis zum Himmel“

1 Blatt – Pressemeldungen vom 01.10.2008  „ Wirtschaftsstandort Thüringen in Gefahr“

1 Blatt – Pressemeldungen vom 2./3.10.2008  „Die Entsorgung der Gülle ist ungelöst“ u.a.

1 Blatt – Pressemeldung vom 28.11.2008  „ Thüringen steigert Export“

 

 

Thüringer Allgemeine       vom 09.02.2009

WEIMAR/ARNSTADT: Genehmigung für Ferkelzucht

 

In einem Brief an die Gemeinde Wipfratal hat das Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar als zuständige Genehmigungsbehörde angekündigt, dass im Laufe des Monats März die Genehmigung zum Bau der umstrittenen Ferkelzuchtanlage bei Alkersleben im Ilmkreis erteilt werden soll. Das bestätigte ein Behördensprecher.

Anlass für den Brief ist die ablehnende Stellungnahme des Wipfratals als Standortgemeinde für die Anlage. Laut Landesverwaltungsamt ist beabsichtigt, sich über diese Ablehnung mit einer so genannten Ersatzvornahme hinwegzusetzen, falls die Gemeinde bis 5. März keine über die bisherige Stellungnahme hinaus gehenden Ablehnungsgründe vorbringen kann. Diese erneute Anhörung ist ein rein formeller Akt, so dass davon auszugehen ist, dass die Genehmigung der umstrittenen Anlage auch gegen den Willen des Wipfratals erteilt wird.

Gegen die Ferkelzuchtanlage mit geplanten 23000 Tieren hatte sich nicht nur eine Bürgerinitiative der Region stark gemacht, sondern neben dem Wipfratal sprachen sich auch andere Kommunen wie Arnstadt dagegen aus. Auch von zahlreichen Firmen am Erfurter Kreuz gab es Proteste.

Thüringen / Tiere / Fleischproduktion / Schweine

09.02.2009   TA

Ex-Minister Rehhahn wegen Bestechung verurteilt
Das Amtsgericht Wolmirstedt hat Ex-Agrarminister Helmut Rehhahn (SPD) am Mittwoch wegen Bestechung schuldig gesprochen. Der 60-Jährige wurde zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe und zu einer Geldstrafe von 5.000 Euro verurteilt.20.000 Euro für BürgermeisterinDas Gericht sah es als erwiesen an, dass Rehhahn die Bürgermeisterin von Mahlwinkel (Bördekreis) Ende 2005 mit 20.000 Euro bestechen wollte. Der Ex-Minister wollte damit den Bau einer bereits vom Gemeinderat abgelehnten Schweinemastanlage wieder auf die Tagesordnung setzen lassen. Es gebe keine Zweifel, dass das Geld für die Bürgermeisterin persönlich bestimmt war, urteilte das Gericht. Eine Bestechung sei erwiesen, Geld aber nie gezahlt worden. Rehhahn kündigte sofort an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

„Unübliche Art der Bestechung“

„Die zweimal 10.000 Euro waren ausdrücklich für den persönlichen Gebrauch der Bürgermeisterin bestimmt“, sagte Richterin Elfriede Schabarum-Gehrke in ihrer Urteilsbegründung. Es sei eine „unübliche Art der Bestechung“, zu der sich der Ex-Minister wohl „eher spontan“ entschlossen habe. „Deshalb hatte er auch keinen Umschlag mit 20.000 Euro dabei, wie man es üblicherweise erwarten würde“, sagte die Richterin. Das Gericht folgte mit dem Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Monate auf Bewährung und 5.000 Euro Geldstrafe beantragt hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Verhandlung des Amtsgerichts Haldensleben wurde in der Außenstelle Wolmirstedt geführt.

Rehhahn bestach als Finanzberater

Der Bestechungsversuch ereignete sich laut Gericht am 6. Dezember 2005, als Rehhahn als Finanzberater für eine niederländische Tierzuchtfirma tätig war. In einem persönlichen Gespräch soll er der Bürgermeisterin zweimal 10.000 Euro geboten haben. Im Gegenzug verlangte er, dass sie die Errichtung einer Mastanlage für mehr als 60.000 Tiere auf dem ehemaligen Militärflughafen noch einmal mit dem Gemeinderat bespricht. Sie sollte außerdem das beantragte Vorkaufsrecht für das Gelände – womit der Bau endgültig gescheitert wäre – zurückziehen. Rehhahn, der vor Gericht zugab, Erfolgshonorare zu kassieren, war bereits 2003 mit dem Bau einer solchen Anlage am Widerstand des Gemeinderats Mahlwinkel gescheitert.

Bis hier erst einmal Fakten, die das Landesverwaltungsamt in Weimar als Genehmigungsbehörde und erst recht die so „recht- und gesetzestreue“ Staatsanwaltschaft überhaupt nicht interessierte.

Zur weiteren Vervollständigung noch Pressemeldungen, die wir ebenfalls    an die Staatsanwaltschaft schickten.

 

Ja, es war sehr ermutigend.

Doch leider nicht von langer Dauer.