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Home» "Rechtsstaat" BRD » BRD – ein Rechtsstaat? – RA Rolf Bossi zu Gustl Mollath

BRD – ein Rechtsstaat? – RA Rolf Bossi zu Gustl Mollath

Posted by Harald von Fehr - 14. Oktober 2013 - "Rechtsstaat" BRD, RA Rolf Bossi zu Gustl Mollath
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RA Rolf Bossi

Der überall gut bekannte und tüchtige Rechtsanwalt Rolf Bossi schrieb mal an Gustl Mollath, den Mann, den die deutsche Justiz im „Rechtsstaat BRD“ 7 lange Jahre (bis 2013) zu Unrecht in der Psychiatrie zwangseingewiesen und festgehalten hatte:

„Ich habe in einer Vielzahl von Fällen Strafanzeige gegen Richter wegen Rechtsbeugung erstattet, die alle erfolglos geblieben sind. Die deutsche Strafjustiz ist weder willens noch fähig, in eigener Sache gegen eigene Berufskollegen vorzugehen. Auch das Bundesverfassungsgericht verweigert grundsätzlich jede Rechtshilfe in dieser Sache. Daraus ersehen Sie, daß Anzeigen oder jede Vorgehensweise wegen Rechtsbeugung bei der deutschen Justiz aussichtslos und sinnlos sind.“

 

Hallo,

ich hab da noch was, das gut dazu paßt:

Bist Du Ossi, dann lies Bossi

In diesem Land ist man geschätzt,

wenn man sich nicht mit and´ren fetzt,

tut man es doch und ist noch ehrlich,

dann wird die Sache oft gefährlich.

 

Und die Moral von der Geschicht,

versuch´s auch nicht beim Amtsgericht,

denn ist man erst mal vorgeladen,

dann geht auch dort man meistens baden.

 

So steht´s im Buch von Anwalt Bossi

und gilt für Wessi und für Ossi,

es gilt auch für die ärmste Sau,

von Kreuzberg bis zum Ammergau.

 

Es tut uns unendlich leid, daß dieser kämpferische Anwalt für Gerechtigkeit am 22.12.2015 von uns gegangen ist. Wir trauern um einen Menschen, der sich Zeit seines Lebens für Recht und Gesetz eingesetzt hat, was leider von der heutigen Justiz kaum noch geachtet wird! 

Star-Anwalt gestorben - TLZ v. 24.12.2015 -001
Wo findet man heute noch einen solch standhaften Streiter?
Er möge noch lange in unserer Erinnerung bleiben.
______________________________________________

Justizbeschäftigte wurden Gesetzlose, Verfassungshochverräter und Straftäter

Verfassungsinitiative nach Artikel 146 GG Arbeitskreis Verfassung und Justiz 

Justizbeschäftigte wurden Gesetzlose, Verfassungshochverräter und Straftäter!

Die Wahrheit über die BRD

Roewer, H.: Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite  

Veröffentlicht am 27.12.2015 

Dr. jur. Helmut Roewer im Gespräch mit Michael Friedrich Vogt. Der „deutsche Staatsapparat“ (?) gerät in den letzten Monaten massiv in Schieflage. Die Zuwanderungspolitik der Bundesregierung beinhaltet die offizielle Dienstanweisung der Kanzlerin zum massiven flächendeckenden Gesetzesbruch in Serie. Und die Verhöhnung und Abwehr des eigenen Volkes ist nun Standard im Regierungsalltag. Und zwischen den Fronten Volk und Regierung stehen die Beamten, die aus der Bevölkerung kommen und Staatstreue geschworen haben.  

Über die Konsequenzen dieses Dilemmas spricht Dr. jur. Helmut Roewer, ehemaliger Präsident des Verfassungsschutzes Thüringen, nun Publizist und freiberuflicher Schriftsteller, mit Michael Friedrich Vogt.  

„Wir verlassen ganz deutlich den Rechtsstaat“, erklärt Helmut Roewer, denn Beamte sollen nun Weisungen ausführen, die früher illegal waren. Speziell in der Einwandererkrise hieß es früher: Grenzverletzungen werden geahndet, da gibt es keinen Ermessensspielraum. Insbesondere vor dem Hintergrund Asylmissbrauch macht sich aufgrund der Drittländer-Regelung jeder strafbar, der einreist. Und jeder, der das zulässt oder sogar dabei hilft, macht sich ebenso strafbar und ist juristisch gesehen ein Schlepper. Der Weisung der Regierung an Beamte, diese Straftat auszuführen, muss nach Beamtengesetz widersprochen werden, erklärt Helmut Roewer. Dort gilt: Eine Weisung, die eine Straftat beinhaltet, hat der Beamte nicht auszuführen, s. Remonstrationspflicht! 

Normalerweise funktionierte der deutsche Rechtsstaat auf dem einfachen Prinzip, dass es verbindliche Regeln für alle gibt und diese für alle einsehbar niedergeschrieben stehen. Dazu zählen insbesondere das Grundgesetz, das bürgerliche Gesetzbuch und das Strafgesetzbuch. Die Überregulation und das europäische Recht hält Helmut Roewer für Unsinn. Dass die deutsche Regierung sich jetzt aber genau gegen den Rechtsstaat ausspricht und gegen ihn zu handeln Anweisungen gibt, sieht Roewer mit Fassungslosigkeit. Besonders in der Einwandererkrise stelle die illegale Handlungsweise Deutschlands eine gefährliche europäische Ausnahme dar, die Deutschland im Ausland den Ruf von Hippies, Weicheiern und Geisterfahrern einbringe.  

Dies gilt insbesondere, da die unkontrollierte Einwanderung eine massive Sicherheitsgefahr darstellt, erklärt Helmut Roewer. Es gibt bereits 200.000 bis 300.000 komplett abgetauchte Einwanderer. Und üblicherweise begehen gerade Abgetauchte immer wieder Straftaten, um sich über Wasser zu halten. Und genau diese Straftaten passieren auch längst: Diebstähle, Einbrüche, Vergewaltigungen. Insbesondere Diebstähle in Kaufhäusern würden nicht gemeldet aus Angst, als Rassist dargestellt zu werden.  

Die Reaktion im Volk wird immer stärker. 

Info 160101_02 Vorbereitung auf den Widerstand nach Artikel 20 (4) GG  Seite 1

Und die politische Elite reagiert, indem sie sich immer weiter vom Bürger abschottet. Das, so Helmut Roewer, ist ein klares Zeichen für ein alterndes System. Die politische Elite versagt. Das Volk nimmt die Zügel in die eigenen Hände. Bürgerwehren entstehen.  

Und die Regierungsstraftaten der staatlichen Organisation von Gegendemos gegen legitime Demos und die Beschimpfung des eigenen Volks beschleunigen diesen Vorgang.  

Der kritische Bürger ist ehrlos gestellt und darf beleidigt werden. Seitens staatlicher Stellen wird die Ausreise anempfohlen. Gleichzeitig wird der (früher) „mündige“ Bürger wie ein zweijähriges Kind behandelt, dem man Sprechverbote erteilt. Die Meinung des Bürgers wird kriminalisiert. Und das deutsche Leitmedienkartell beteiligt sich durch Fälschungen und Ablenkung an diesem Prozess. Helmut Roewer nimmt mit Trauer wahr, dass Deutschland kein sicheres Land mehr ist. Die Verfassungsfeinde sitzen in der Regierung.  

Doch aus seiner Erfahrung ist die positive Botschaft: Die Sicherheitsbehörden aller Bereiche werden niemals gegen das eigene Volk vorgehen. Genau dort ist die Bruchlinie, an der die Regierung scheitern wird.  

Publikationen: Helmut Roewer, Tötet die Hunnen – Kill the Huns! Geheimdienste, Propaganda und Subversion hinter den Kulissen des Ersten Weltkriegs. Nur für den Dienstgebrauch. Als Verfassungsschutzchef im Osten Deutschlands. Wir verlassen ganz deutlich den Rechtsstaat“, erklärte also Helmut Roewer, denn Beamte sollen nun Weisungen ausführen, die früher illegal waren.  

Erinnern wir uns, das SHAEF – Gesetz Nr. 1 der Militärregierung Deutschland – Kontroll-Gebiet des obersten Befehlshaber beginnt wie folgt: Um die Grundsätze und Lehren der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei aus dem deutschen Recht und der Verwaltung innerhalb des besetzten Gebietes auszurotten, um für das deutsche Volk Recht und Gerechtigkeit wieder herzustellen und den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz wieder einzuführen, wird folgendes bestimmt, …!  

Die Grundlage des Nationalsozialismus war eine willfährige und durch die Machthaber kontrollierte Justiz. Dieses erkannten auch die Siegermächte, weshalb schon im ersten Verwaltungsgesetz der Besatzungsära, SHAEF-Gesetz Nr. 2, die gesamten deutschen Gerichtsbarkeiten geschlossen wurden und alle Richter, Staatsanwälte, Notare und Rechtsanwälte aus den Ämtern gehoben wurden. Niemand durfte ohne Genehmigung der Militärregierung und erst nach neuem Schwur eines Amtseides als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig sein.  

Es ist die gleiche juristische Gesellschaftsgruppe, die mit ihrem Standesdünkel Steigbügelhalter der Nationalsozialisten war, und nun mit ihrer konkludenten Duldung in der Bundesrepublik heute mit den selben Methoden der Rechtsbeugung und des Verfassungshochverrates ein weiteres Mal die deutsche Gemeinschaft verdirbt, bis sie wieder insgesamt abberufen und zur Rechenschaft gezogen werden wird.  

Info 160101_02 Vorbereitung auf den Widerstand nach Artikel 20 (4) GG Seite 2 

So weit sind Politik und Justiz mit uns schon 

Ohne Verfassung, ohne Friedensvertrag, ohne Souveränität (Landesgrenzen)!! 

ohne eigene Befreiung vom Merkel-System und von den Besatzern (Ami go home/“Compact“/Hörstel), nach 70 Jahren Unterdrückung, Ausbeutung und Versklavung, werden wir nichts gegen Stasi-Bestien, gegen  schwerste Körperverletzungen und gezielte Morde  an schutzlosen Unschuldigen im eigenen Land, nichts gegen Justizverbrechen, Regierungskriminalität und Behördenwillkür und nichts gegen die Vernichtung des Deutschen Volkes mit seiner wunderbaren Sprache und reichen Kultur erreichen. 

Jeder Deutsche, der noch ein Fünkchen Heimatgefühl, Ehre und Verantwortung gegenüber unseren Ahnen, Enkel und sich selbst in sich trägt, ist gefordert zu handeln.    

Reichen wir uns alle die Hände, lassen wir uns nicht länger spalten.

Wir sind Deutschland!

Das Jahr 2015 wird als ein Jahr des Rechtsbruchs in die Geschichte eingehen, eines Rechtsbruchs, der deswegen dramatisch ist, weil er von Staaten begangen wurde, die eigentlich für den Schutz des Rechts verantwortlich sind.  

Was ist der Rechtsstaat wert, wenn die Staaten sich ihm nicht mehr unterordnen? Woran sollen wir uns halten, wenn wir uns auf das Recht nicht mehr verlassen können?  

Fakt ist, dass sich niemand mehr in der Bundesrepublik auf verlässliches Recht oder gar eine effektive Abhilfe durch die Organe der (Un)rechtspflege in der Bundesrepublik verlassen kann.  

Zum definitiv letzten Nachweis dieser offenkundigenTatsache haben sich Mitarbeiter der Verfassungsinitiative im Jahr 2015 noch einmal ausführlicher mit der bundesrepublikanischen Besatzungsrechtjustiz beschäftigt und insbesondere schwerste Justizverbrechen im Bezirk des OLG Oldenburg und der niedersächsischen Verwaltungsgerichtsbarkeit erfasst und diese so aktenkundig gemacht, dass nach dem zur verfeinerten Ausarbeitung vorgeschlagenen Art. 169 einer Verfassung für ein souveränes direkt-demokratisches neutrales Deutschland unter www.Verfassungsinitiative.com eine einfache strafrechtliche Aufarbeitung vorgezeichnet werden konnte.

Erinnern wir uns: Die Neujahrsbotschaft zum 01.01.2015 hatte bereits vorgestellt, dass die Beschäftigten der bundesrepublikanischen Justizgewährleistung seit vielen Jahren keine Verbrechen aussparen, wenn dadurch Gerichtsaktenfälschungen, urkundliche Lügen sogar durch Richter mit anschließender Falschbeurkundung im Amt, Grundbuchfälschungen mit gefälschten, vorgeblich vollstreckbaren Ausfertigungen, Verfolgung von Unschuldigen von Amts wegen mit tatsächlichen Verurteilungen ohne beweisbare Straftaten, Urteils-, Beschluss- und Protokollfälschungen zur Belastung der Justizbetrogenen auch noch mit hohen Kosten, kurzum Betrug, Prozessbetrug, Rechtsbeugung und schlussendlich Verfassungshochverrat einer Strafverfolgung von befassten Volljuristen und der ihnen zuarbeitenden Mittäter entzogen werden kann. Und die Staatsanwaltschaften schauen immer, wie längst bekannt, einfach zu! 

Dazu wurde ein unglaublicher Präzedenzfall im Bezirk des OLG Oldenburg ausgewählt, der das System von kriminellen Vereinigungen innerhalb der niedersächsischen Justiz mit Ausstrahlungen in die übrige Bundesrepublik hinein hinreichend aufdecken ließ. 

Eine 75-jährigen Rentnerin kam nach mehrmonatigem Auslandsaufenthalt in die BRD zurück. Inzwischen befand sich ihr Eigenheim aufgrund eines angeblichen Versäumnisurteils aufgrund der Klage der nichtehelichen Kinder ihres verstorbenen Mannes auf einen unbegründeten Pflichtteil nur durch eine einseitige überhöhte Wertschätzung in der Zwangsversteigerung. Unverzüglich nach der Rückkehr von der Auslandsreise wurde sie mehrfach polizeilich am Fahren ihres Kfz behindert, ohne dass sie dazu jemals eine prüfbare Erklärung erhielt. 

Schließlich wurde ihr Pkw wiederum ohne ausreichende Begründung beschlagnahmt. Nachdem sie sich ein Ersatzfahrzeug besorgte, stürmte bewaffnete Polizei ihr Haus und beschlagnahmte laut Protokoll der Durchsuchung, unterzeichnet durch einen PHK, ihre „Fahrerlaubnis“! 

Aufgrund einer der Rentnerin zugeschickten Mitteilung des AG Varel zu einer belastenden Grundbucheintragung schaltete sich der Arbeitskreis für Verfassung und Justiz und die Deutsche Erfassungsstelle für BRD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch erstmals am 14.07.2014 in eine schon grundsätzlich erkennbare, planmäßige Schweinerei ein, weil schon ohne eine Aktenkenntnis zu ahnen war, dass wieder eine vorrangig gewünschte Zwangsversteigerung nicht nur auch die weiteren parallel zur Kenntnis zu nehmenden, anhängigen Verfahren verursachte, sondern eine Zwangspsychiatrisierung eine generelle Verteidigungsunfähigkeit erzeugen sollte und die Aneignung des Eigentums mit Hilfe mehrerer Behördenkreise und Rechtsanwälte das eigentliche Ziel darstellte.    

Der Präzedenzfall zeigt, wie geschichtskundigen Deutschen, die älter als die Bundesrepublik sind und diese erst aufbauen helfen haben, sämtliche Lebensgrundlagen in sich überlappenden Kesseltreiben zerstört werden sollen, wenn sie die unhaltbaren rechtlichen Zustande im derzeitigen weiterhin besetzten Deutschland angesprochen haben. Das nachfolgende Diagramm zeigt das Prinzip eines solchen Kesseltreibens unter Weglassen weiterer Randtreiben wie zum Beispiel mit Hilfe der Schornsteinfeger, Müllabfuhr, rechtsmissbräuchliche Kontenpfändungen und Pfändung von Rentenansprüchen ohne rechtliche Grundlagen zum Zwecke einer immer unerträglicheren Unterdrückung durch die bundesrepublikanische Obrigkeit mit Hilfe insbesondere der Politik gegen hier eine einzelne Person:  

Nachdem monatelang verweigerte Akteneinsichten bei der Führerscheinbehörde am LK Friesland und an immer mehr kriminell arbeitenden Gerichten durchgesetzt werden mussten, ergab sich folgendes Bild: Neben dem Zwangsversteigerungsverfahren aufgrund eines Versäumnisurteils in Abwesenheit gab es einen ebenfalls durch Versäumnisurteil scheinbar schon erledigten Nachbarschaftsstreit, einen angeblichen Entzug der Fahrerlaubnis, ein konstruiertes Strafverfahren wegen Kennzeichenfälschung, Fahren eines unversicherten Fahrzeuges und ohne Fahrerlaubnis und dazu ein schon eingeleitetes Zwangspsychiatrisierungsverfahren in Abstimmung mit dem ausgesuchten Prof. Dr. med. H.F., u. a. Lehrbeauftragter an der Uni Göttingen!

Zur schnellen Vernichtung einer 75-jährigen Pensionärin mit Grundbesitz wurde wegen der Durchsetzung der Zwangspsychiatrisierungsversuche unter jeglicher Missachtung der vorgreiflich zu treffenden Entscheidungen der angerufenen Nds. Verwaltungsgerichte zur Feststellung eines fehlenden rechtstaatlich korrekten Verwaltungsaktes für den behaupteten Fahrerlaubnisentzug durch den furchtbaren Volljuristen Dr. M. R. am AG Varel in Abstimmung mit der Staatsanwältin U.B. ein Vorverfahren eröffnet, um schon ohne den rechtskraftfähigen Nachweis einer Straftat die stationäre Unterbringung in der psychiatrischen Abteilung des Reinhard-Nieter-Krankenhauses (Städtische Kliniken GmbH) zu schaffen, s. Fall Gustl Mollath!

Danach wäre ein Strafverfahren vermutlich nicht mehr nötig! 

In der Kenntnis der durch und durch verdorbenen undverbrecherischen Justizgewährleistung in der Bundesrepublik, welche tatsächlich die Ursache für die desolate Lage Deutschlands im internationalen und nationalen Raum ist, weil sie die Herrschenden des Besatzungsrechtsregimes – die Bundes- und Länderregierenden und deren Parlamentarier sowie von ihnen gesteuerte, ihre Verbrechen duldenden Richter und Staatsanwälte – immer noch nicht als Verbrecher und Verfassungshochverräter verhaftet, anklagt und für lange Zeit in Haft nimmt, wurde allerdings vorsorglich bereits im August 2014 noch ohne Aktenkenntnisse ein vorsorgliches fachärztliches Gutachten eines renommierten Berliner Verkehrspsychologen besorgt, so dass der offensichtliche Plan der beteiligten kollusiven Behörden und des befassten Gerichtspersonals zu einer Zwangspsychiatrisierung diesmal nicht aufging. Deshalb erließ der furchtbare Volljurist Dr. M. R., welcher seine Staatsangehörigkeit niemals nachweisen wollte und konnte, einfach einen Strafbefehl, führte unrechtmäßig nach dem prompten Einspruch selbst das Hauptverfahren zur Verteidigung seiner Vorverurteilung und verurteilte folgerichtig die 75-jährige Rentnerin nach Weglassen der übrigen getürkten Straftatvorwürfe auch ohne einen beweisbaren Verwaltungsakt zum behaupteten Fahrerlaubnisentzug zu 120 Tagessätzen wegen behaupteten Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 

Dazu fälschte er nicht nur das Hauptverhandlungsprotokoll vom 26.05.2015, nachdem er die Hauptverhandlung niemals eröffnet hatte, sondern behauptete auch noch die Vertretung der von ihm brutal verfolgten Grande Dame durch einen gar nicht anwesenden Pflichtverteidiger Völker. Eine beantragte Berichtigung und Ergänzung seines Protokollbetruges unterblieb ebenso wie die seiner falschen Behauptungen im Stuhlurteil ohne eine korrekte Rechtsmittelbelehrung. 

Etwa 1.000 Seiten weiterer Eingaben an das LG Oldenburg, welches als Berufungsgericht ebenfalls die Vorgreiflichkeit ignorieren wollte und eine umfassende Abhandlung zur tatsächlichen Rechtslage im derzeit weiterhin besetzten und nicht souveränen Deutschland für eine Revisionsvorbereitung nicht verdauen konnte, führten zum Angebot der Verfahrenseinstellung. 

Diese wurde allerdings nur angenommen, weil das VG Oldenburg mit einer kriminellen Organisation und ebenfalls Beschluss- und Gerichtsurkundenfälschungen bereits seit über 1 ½ Jahren grundgesetzwidrig nach Art. 2 GG die Rückgabe des beschlagnahmten Führerscheins verweigert und dazu den fehlenden Verwaltungsakt zu einem rechtstaatskonformen Entzug der Fahrerlaubnis bewusst übersieht. 

Wegen der ständigen Bedrohung mit Zwangspsychiatrisierungsversuchen unter Verhinderung der Rechtshilfe durch rechtskundige Nichtjuristen wurden viele Versuche gemacht, einen verlässlichen Rechtsanwalt zu finden, welchem der gesamte Präzedenzfalls mit allen Beleg- und Beweiskopien aus zahlreichen Akten mundgerecht vorgelegt werden konnte.

Die vorhandenen Urkundsbeweise zu einem fehlenden Verwaltungsakt für einen vorgeblichen Entzug der Fahrerlaubnis, richterliche Aktenfälschungen mit vermutlich sogar rückdatierten Entscheiden durch die Nutzung der von der Deutschen Post direkt an die Gerichte gelieferten Rückscheine zur Eigenbeurkundung durch das Justizpersonal nach Belieben, zahlreiche Urteils- und Beschlussausfertigungen mit Falschbeurkundungen im Amt aufgrund von in den Akten fehlenden Urschriften, bzw. nur aufgrund von unbeachtlichen Entwürfen sowie ein breites, stillschweigendes Einverständnis zwischen Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten einschließlich der Rechtsanwaltskammer in Oldenburg bewirkten, dass jede angesprochene und durch Kollegen berühmte Anwaltskanzlei, u. a. H. & Partner, Horst. und viele bekannte Einzelanwälte zwecks Vertretung vor den Verwaltungs- und Strafgerichten die Bearbeitung verweigerten und damit jetzt der unterlassenen Hilfeleistung bezichtigt werden müssen. 

Unter sachkundiger Führung durch den Leiter der Deutschen Erfassungsstelle für BRD-Regierungskriminalität, Justizverbrechen und Amtsmissbrauch musste deshalb die durch die niedersächsische Justizgewährleistung mit Unterstützung durch die Nds. Justizministerin selbst hochgradig bedrohte 75-Jährige sich selbst dort vor Gerichten vertreten, an welchen der im einzigen Land in der EU vielfach direkt rechtswegversperrende Anwaltszwang noch nicht diskriminierend wirkt, was wegen der permanenten Protokollfälschungen und Manipulationen ohne Beweismöglichkeiten durch verhinderte Tonträgeraufnahmen nur noch durch zahlreich einzureichende schriftliche Stellungnahmen und Anträge zu Protokoll einer Hauptverhandlung funktioniert, so z. B. an Amtsgerichten, an Strafgerichten auch in höherer Instanz und an erstinstanzlichen Verwaltungsgerichten. 

So wurden entgegen den Behauptungen von den angesprochenen Rechtsanwälten zu den fehlenden Erfolgsaussichten und ihren anders gelagerten Schwerpunkten, als wenn eine Strafverteidigung bei gefälschten Gerichtsakten etwas fachlich Abhängiges wäre, nicht nur die Versuche der Zwangspsychiatrisierung und der Strafverfolgung abgeschlagen, sondern auch der ohne unabdingbar notwendiges vorheriges Schiedsverfahren in Niedersachsen am AG Varel durch den Richter P. durchgezogene Nachbarschaftsstreit wegen teilweiser Erledigungserklärung durch den Kläger und im Übrigen der Abweisung der Klage vollumfänglich gewonnen. Allerdings wurden der Betroffenen trotz vollständigem Obsiegen ohne eine Begründung 5/6 der Kosten des Klägers durch den furchtbaren Volljuristen und niemals gesetzlichen Richter P. auferlegt, ein weiteres Zeichen für die durch und durch schweinische Justizgewährleistung in der Bundesrepublik.

Und so ist im Jahr 2016 nun der heiße Kampf um die Abwehr der Zwangsversteigerung und die Herausgabe eines rechtsgrundlagenlos beschlagnahmten Führerscheins in den Focus gelangt.

 Ach ja, dafür war natürlich ein Anwalt notwendig, und dieser bot sich in Gestalt eines im Internet als die Rechtsansichten der Aufgewachten vertretenden Rechtsanwaltes L.S. an, der sich bei seinen von ihm aber vermutlich systematisch, regelmäßig ausgeraubten Mandanten nach einem besonderen Geschäftsmodell im Internet mit „Liebe Wutbürger, liebe Zornbürger, liebes Pack, liebe Idioten“ einschleimt und das vermutlich tatsächlich genauso meint, und mit immer wieder falschen Vorkassenrechnungen ohne einen erkennbaren, angemessenen Leistungswillen abkassiert.
Leichte Proteste gegen seine einsamen, unabgestimmten Eingaben werden sofort mit Androhung der Mandatsniederlegung beantwortet. Eine exakte Abrechnung vergisst er dann leicht, bis er sanft auf seine weiteren Anwaltsfehler hingewiesen werden muss.
 

Im vorliegenden Zwangsvollstreckungsabwehrverfahren sollten z. B. die gefälschten Akten bei ihm gemeinsam durchgesprochen werden. Nach 500 km Anreise nach Riegenroth waren diese leider entgegen der getroffenen Verabredung schon zurückgeschickt! 

Die dem angeblichen Bürgeranwalt L.S. vorgelegten richterlichen Gerichtsaktenfälschungen, eine fehlende Klagezustellung, die nicht formgerechte und damit fehlende Zustellung des Versäumnisurteils und die in den Akten insgesamt niemals vorhandenen und deshalb fehlenden Urschriften und Ausfertigungen entzog dieser planmäßig einer Bearbeitung in einer mündlichen Hauptverhandlung, indem er sich ohne Absprache mit seiner Mandantin mit dem Gegner auf ein Beschlussverfahren ohne Beweisaufnahme und Hauptverhandlungsprotokoll verständigte und das auch entgegen des Widerspruches seiner Mandantin so durchzog. Sein Honorar ist nach dem kollusiven Rechtsanwaltsvergütungsgesetz RGV, zuletzt geändert am 20.11.2015, natürlich dasselbe wie bei einer angesetzten Hauptverhandlung gewesen.  

Im von ihm beantragten Berufungsverfahren entzogen die befassten Volljuristen in wechselnden Besetzungen unter Einbezug des gerichtsaktenfälschenden Richters J.S., der nun am OLG Oldenburg die Nichtbearbeitung seiner eigenen Fälschungen nach erfolglosen Ablehnungen durchsetzen konnte, wegen angeblicher Aussichtslosigkeit der Berufung mit einem dafür extra geschaffenen Paragraphen § 522 in der Zivilprozessordnung als Notbremse ebenfalls ohne mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme das ordentliche rechtliche Gehör bei noch laufenden Rechtsbehelfsfristen zu den notwendigen Ablehnungsverfahren, um das vollständig beweisbare Justizverbrechen aktenkundig machen zu können. S. tat ahnungslos!  

(Ähnliche Möglichkeiten kann auch der Bundestag und das Bundesgrundgesetzgericht nutzen.)  

Der sich selbst so verkaufende und als Bürgeranwalt anbiedernde L.S. gibt sogar in seinen Internetauftritten an, dass u. a. der EkSt, die USt sowie allen Gesetzen wegen ungültiger Wahlen die Rechtskraftfähigkeit fehlen und er gerne Präzedenzfälle angeboten erhalten möchte. Da fällt doch gleich auf, dass die Vorkassenforderungen des L.S. natürlich die Umsatzsteuern berechnen, ohne ein Rückzahlungsangebot nach der Durchsetzung von rechtsstaatskonformem Recht durch ihn zu enthalten. 

Nun sind seit Jahren fehlende Urschriften in den bundesrepublikanischen Gerichtsakten, die niemals Bestandteil der Akten waren und sogar durch beglaubigte Abschriften“ als Platzhalter oder gar nicht ersetzt werden, das Ende einer vollstreckungsfähigen Justiz!  

Dabei ist es auch völlig egal, ob die Urschriften in verbotenen Sonderakten liegen oder wie im vorliegenden Fall am LG Oldenburg gar nicht existieren, weil beglaubigte Abschriften niemals die rechtsstaatskonforme handschriftliche Unterschrift eines richterlichen Peinigers beglaubigen und man also nichts mehr auf Verantwortlichkeit prüfen kann.  

Der sich selbst so sehende Bürgeranwalt L.S. hat nach Erhalt der vollen Vorkassen wegen falscher Gebührenrechnungen deshalb seinen juristischen Standeskollegen und der bundesrepublikanischen Besatzungsrechtsjustiz nach dem auch von ihm beschworenen Standesrecht bewusst und planmäßig geholfen, dass das für die Bundesrepublik katastrophale Auffliegen und gerichtliche Bearbeiten der in Gerichtsakten fehlenden Urschriften und Aktenfälschungen seit vielen Jahren bisher effektiv verhindert wurde.
Er hat damit für Deutsche Bürgerrechtler und Rechtsbegehrende den GAU erzeugt und darf sich dafür nun auf vielen Ebenen seiner Verantwortung stellen.
 

Es wird aufgerufen, dass sich die durch das Geschäftsmodell des L.S. Geschädigten, die rechtskundig genug sind, um die Brisanz des Vorstehenden juristisch korrekt einordnen zu können, mit ihren Akten beim Arbeitskreis für Verfassung und Justiz in Berlin melden, um den tatsächlichen Rechtsbankrott in der Bundesrepublik auf einem Teilgebiet des besetzten Deutschland vertieft aufarbeiten zu können.

Wer nämlich durch die Verweigerung von feigen Rechtsanwälten betroffen wird, welche bei beweisbaren Justizverbrechen durch ihre juristischen Standeskollegen nach dem Standesrecht eine Bearbeitung verweigern und damit den Rechtsweg effektiv versperren helfen, landet dann bei einigen Auffangstationen in der Bundesrepublik wie z. B. L.S.. Dieser scheint nach seinen Allround-Internetauftritten nicht nur die Bestätigung für das Rechtsetzungschaos in der Bundesrepublik zu geben, ist vorgeblich allwissend, sondern hat auch die Narrenfreiheit, bis in die höchsten Kreise des Regimes hinein ungestraft beleidigen zu dürfen.  

Dämmert dem Leser nun etwas, was nebenbei zu beweisen war?
Natürlich geht der Kampf gegen die bundesrepublikanische Verbrechensjustiz, welche dazu ständig für sie günstigere Rechtsetzungen durch die Verfassungshochverräter im Bundestag und den Länderparlamenten erhält, weiter. Durch den Stillstand der Rechtspflege im derzeitigen Deutschland werden sowieso keine gerichtlichen Entscheidungen durch nicht gesetzliche Richter an nicht staatlichen Gerichten auf den Verwaltungsgebieten der Siegermächte Bestand haben und stehen zu einer durchgreifenden Revision an.
 

Die derzeitigen Machtinhaber werden ihre Privilegien aber niemals freiwillig aufgegeben, worauf sich die Bevölkerung auf dem Gebiet der Bundesrepublik vorzubereiten hat. Niemand soll sich voreilig zu Aufstand und Gewalt aufstacheln lassen, wie es bestimmte Schreier und Magazine nun schon verstärkt tun. Es muss zuerst friedlich ein einvernehmliches Einverständnis über die einzige Lösung, eine Verfassungsinitiative für ein souveränes neutrales, direktdemokratisches Deutschland nach dem Stand der sozialen und technischen Entwicklung, hergestellt werden.  

Und dann wird mit dem Verderben des Deutschen Volkes insbesondere in der Justizgewährleistung nach folgenden, noch weiter zu diskutierenden Ansätzen abgerechnet: Artikel 169 (Allgemeine Übergangsregelung)  

(1) Zur Einführung der geographischen, personellen und sachlichen Änderungen nach dieser Verfassung gegenüber dem Grundgesetz ist eine Übergangszeit von zwei Jahren bestimmt. In dieser Zeit ist Pflicht, Organisationen, Personal, Ämter und Mittelzuweisungen den neuen Bestimmungen dieser Verfassung anzupassen.
Ein Vertrauensschutz auf Weiterbeschäftigung oder Beschäftigungskonstanz besteht nicht und kann nicht durch die Übergangszeit abgeleitet werden.
 

(2) Das Bundesverfassungsgericht wird unverzüglich wegen der nachgewiesenen ständigen Kollaboration beim Verfassungshochverrat in der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz insbesondere mit dem Hinweis auf dessen Plenumentscheidung im Verfahren 1 BvR 10/99 – in dem Rechtsanwendungsfehler als hinnehmbar erklärt wurden, um die richterliche Unabhängigkeit zu stärken – aufgelöst.  

Prüfungen der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Entscheidungen und Handlungen werden einem unverzüglich zu bildenden Staatsgerichtshof übertragen.  

(3) Öffentlich Bedienstete haben sich einer fachlichen Überprüfung zur bisherigen Amtstätigkeit zu stellen. Bei festgestellten vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verfehlungen gegenüber den deutschen Gesetzen und den Gesetzen der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz sind sie als untauglich aus dem Staatsdienst zu entfernen und persönlich haftend zu stellen.

(4) Freiwilliger Verzicht auf öffentliche Beschäftigung ist vorbehaltlich einer noch bestehenden Dienstverpflichtung so bald als zumutbar anzunehmen.  

(5) Es wird eine allgemeine Wiedergutmachung gegenüber den Opfern der Bürokratie und der Justiz in der ehemaligen Bundesrepublik nach dem Grundgesetz zugesichert, die auch die Wiederherstellung gesetzwidrig entzogener persönlicher Freiheit, der Geschäftsfähigkeit und die Aussetzung gesetzwidrig erzwungener eidesstattlicher Versicherungen zu prüfen hat. Ein Ausgleichsamt hat schon in der Übergangszeit auf Antrag begründete Beschwerden zu bearbeiten, den oder die Schadensverursacher zu ermitteln, gegebenenfalls zur Strafverfolgung anzumelden, Folgeschäden festzustellen und Wiedergutmachungsanträge angemessen zu bescheiden.
Regressforderungen des Staates gegen die Schadensverursacher sind verpflichtend durchzusetzen. Das Nähere regelt ein Gesetz.
 

(6) Es wird eine Amnestie für alle OWi- und Strafverfahren mit Bewährungsstrafen und Freiheitsstrafen unter zwei Jahren erklärt.  

(7) Die Verjährung für alle in der so genannten Bundesrepublik nach dem Grundgesetz und deutschem Recht begangenen strafbaren Handlungen mit der Bedrohung durch eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren ist wegen Stillstandes der deutschen Rechtspflege bis auf weiteres unterbrochen. Näheres regelt ein Gesetz.  

(8) Die Reformen der Zivilprozessordnung zum 01.01.2002 und zum 01.07.2002 sowie das Zustellungsreformgesetz zum 01.07.2003 sind aufgehoben. Die zum 01.01.2002 und später parallelen Reformen von weiteren Prozessordnungen und Gesetzbüchern sind unwirksam. Das vorhergehende Recht bis zum 31.12.2001 ist unter zwingender Beachtung der Vorschriften dieser Verfassung vorläufig wieder anzuwenden, soweit Gesetze der ehemaligen Bundesrepublik nach dem Grundgesetz nicht nach Geist und Inhalt gegen diese Verfassung verstoßen. Gesetzbücher und Prozessordnungen unterliegen dem Gebot der Vereinheitlichung und der wirksamen Verhinderung von Rechtsmissbrauch. Die Zivilprozessordnung hat Vorrang vor allen anderen Prozessordnungen, bis eine einheitliche Prozessordnung für alle Gerichte zum Gesetz wird.  

(9) Das Zeugnisverweigerungsrecht von Geistlichen, Ärzten, Journalisten, Rechtsanwälten, Notaren und Steuerberatern ist wieder hergestellt.  

Erstens     –    Neujahrsbotschaft zum Jahr der Rechtsbrüche in der BRD   

Zweitens    –  Justizbeschäftigte wurden Gesetzlose, Verfassungshochverräter und Straftäter!   

Drittens     –   Alle Menschen werden Brüder? 

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.12.2015, S. 2  

Alle Menschen werden Brüder? 

Ob Euro-Rettung oder Flüchtlingshilfe: Das Recht wird gebrochen, um den Traum grenzenloser Solidarität zu verwirklichen. Dabei sind Grenzen für eine offene Gesellschaft unverzichtbar.  

von Rainer Hank  

Maastricht, Schengen, Dublin. Die unschuldigen Namen dreier europäischer Städte sind das Symbol für das Versagen des Rechts in Europa. Das Jahr 2015 wird als ein Jahr des Rechtsbruchs in die Geschichte eingehen, eines Rechtsbruchs, der deswegen dramatisch ist, weil er von Staaten begangen wurde, die eigentlich für den Schutz des Rechts verantwortlich sind.

Was ist der Rechtsstaat wert, wenn die Staaten sich ihm nicht mehr unterordnen? 

Woran sollen wir uns halten, wenn wir uns auf das Recht nicht mehr verlassen können?

4 comments on “BRD – ein Rechtsstaat? – RA Rolf Bossi zu Gustl Mollath”

  1. Ralf Giering sagt:
    9. Januar 2016 um 17:38 Uhr

    Bzgl. tatsächlich vorliegender Rechtsbeugungen, durch hier involvierte RichterInnen, sind Strafanzeigen und Strafanträge, zwar sinnvoll, aber aussichsl und zwecklos, zumal es sich bzgl. zahlreicher BehördenmitarbeiterInnen, um angstvolle Ja Sager – Heuchler etc.pp handelt
    Mit freundlichen Grüßen aus Schleswig

    Ralph Giering
    PS
    Richter Pertersen vom AG Schleswig, wurde von meinem seinerzeitigen Rechtsanwalt dabei erwischt, wie er sich in der Amtsgerichtskantine – für ausnahmslos alle Anwesenden hörbar – lauthals äußerte; “ Ich hätte den Giering längst in eine geschlossene Anstalt gesperrt.“
    Wie bereits bekundet, halte ich den lediglich behauptend betreibenden; “ Bundesdeutschen Rechtsstaat “ für einen behördlichen – justitiellen – politischen – publizistischen Schweinestall “ der unverzüglich inkl. gerichtlich, so wie aus hygienischen Gründen, geschlossen werden müßte!

  2. barbara clement sagt:
    4. Oktober 2014 um 14:05 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sehr verehrter Herr Ra. Bossi.
    Aufmerksam gelesen ohne Recht und Gesetz der den BRD zu finden-
    Weder in guten noch in schlechten Zeiten! Leider!
    Völlig verzweifelt erbitte ich Ihre Hilfe.
    Bitte helfen Sie den Tieren! Infos:arca.es.vu, arca animal andalucia youtube. Sehen Sie Zeugen in „animals in almeria. 00491632578713 und 004917690926020 und 004917690929002.
    ♡lichen Dank B. Clement
    SOS ♡♡♡ SOS

  3. January sagt:
    28. August 2014 um 00:39 Uhr

    Your’s is a point of view where real intlgeilence shines through.

  4. Jürgen Schmelzer sagt:
    9. Juli 2014 um 12:18 Uhr

    Hi, Herr Bossi ist einer der wenigen mutigen Deutschen ,die immer Gerechtigkeit fordern, leider unser Staat und die Gerichte trotzdem es ihre Grundgesetz auferlegte Pflicht ist nicht praktizieren. Sie stecken normale Bürger in Zwangspsychiatrien, Sprechen 1000de Fehlurteile jährlich scheinheilig im Namen der Gesetzte und unverfrorener Weise in Namen Gottes aus. Was hat sich in Deutschland seit der Hitler-Diktatur verändert, wohl nur die besseres Tarnung und die Scheinheiligkeit der Täter,? Ein Hoch auf Rechtsanwalt Bossi, möge er sehr lange und trotzdem gesund sein Leben genießen! MfG Jürgen Schmelzer

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