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Home» Jagd » Zwangsbejagung ade! » Fälle von Grundstückseigentümern

Fälle von Grundstückseigentümern

Posted by vonFehr - 22. September 2014 - Zwangsbejagung ade!
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Fälle von Grundstückseigentümern

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IMMER MEHR JAGDFREIE GRUNDSTÜCKE

In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Seit 1. April 2014 sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. In Bayernwaren bereits Anfang 2013 die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden 2013 Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres werden weitere Grundstücke in Baden-Württembergund Schleswig-Holstein jagdfrei gestellt.
Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!

Immer mehr Grundstückseigentümer,

die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, beantragen das Ruhen der Jagd. Möglich macht dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.

Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. »Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen«, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner aus ganz Deutschland vertritt.

„KEINE JAGD AUF MEINEM GRUNDSTÜCK!“

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof Er war der erste Deutsche, der gegen die Jagd auf seinem Grundstück vor der dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagte – und gewann: Auf den beiden Waldgrundstücken von Rechtsanwalt Günter Herrmann aus Stutensee in Baden-Württemberg darf seit dem 26.6.2012 nicht mehr gejagt werden.

Baden-Württemberg: Grundstücke vorläufig befriedet In Baden-Württemberg hat das Landratsamt Konstanz Anfang 2013 einem Landwirt vorläufig den Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestattet, um einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht Freiburg im Eilverfahren zu entgehen. Das Landratsamt Calw, ebenfalls Baden-Württemberg, hat sich dieser Vorgehensweise angeschlossen.

Baden-Wü.: Grundstück in Markdorf jagdfrei Das SWR-Fernsehen berichtet in der Landesschau am 7.5.2014 von einem Grundeigentümer aus Markdorf im Bodenseekreis, der die Jagd auf seinen Flächen verbieten will. Rudolf Moser musste erleben, wie Jäger auf seiner Obstwiese, auf der er ein Biotop angelegt hat, eine Treibjagd veranstalteten, So etwas will der Rentner nicht wieder erleben müssen: Er hat einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks gestellt und beruft sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2012.

Bayern: Grundstücke in Frankenbrunn jagdfrei! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.01.2013, der unanfechtbar ist, in einem Eilverfahren entschieden, dass auf dem Grundstück eines ethischen Jagdgegners ab dem 1. April 2013 vorläufig nicht mehr gejagt werden darf. Mit diesem Beschluss, den der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ausführlich begründete, hat der erkennende Senat Rechtsgeschichte geschrieben. Zum ersten Mal seit Bestehen des Bundesjagdgesetzes gelingt es einem ethischen Jagdgegner, sein der generellen Jagdpflicht unterliegendes Grundstück gegen den Willen der Behörden jagdfrei zu stellen.

Bayern: Grundstücke in Güntersleben jagdfrei! Ursula Becker aus Unterfranken hatte schon am 6.3.2007 für ihr Grundstück in Güntersleben den Antrag auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft gestellt. Sie hatte das Grundstück gekauft, um ein Biotop zu schaffen, ein Rückzugsgebiet für Tiere. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 30.1.2013, entschieden, dass auf dem Grundstück vvon Ursula Becker im unterfränkischen Güntersleben vorläufig nicht mehr gejagt werden darf.

Bayern: Grundstück Ostheimer Ölberg jagdfrei! Günter Scheuring kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, wenn auf seinem Grundstück am Ostheimer Ölberg in den Hassbergen / Nordbayern gejagt wird. Seit September 2013 ruht die Jagd auf der Streuobstwiese.

Bayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei Seit Beginn des Jagdjahres 2014/15 am 1.4.2014 sind die vier Waldgrundstücke von Familie Vilsmaier in Niederbayern offiziell jagdfrei. „Das ging ohne Probleme, die Kosten hierfür waren nur 150 Euro“, berichtet Fred Vilsmaier.

Bayern: Weitere jagdfreie Grundstücke Nach dem entscheidenden Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.1.2013 schlossen sich das Verwaltungsgericht Regensburg und das Verwaltungsgericht Würzburg der neuen Rechtssprechung an: Auf dem Grundstücken von Stefan Körber in Dettelbach und Mainsondheim, den Grundtsücken einer ethischen Jagdgegnerin aus Landshut und ganzen 47 Grundstücken eines Landwirts darf vorläufig nicht mehr gejagt werden.

Bayern: Klage vor VG Regensburg Am 28.5.2009 wurde eine Klage gegen die Zwangsbejagung beim Verwaltungsgericht Regensburg eingereicht. Die Klägerin hat bereits sechs Katzen durch Jäger verloren – diese wurden zum Teil auf ihrem eigenen Grundstück (!) von Jägern erschossen.

Bayern: Verfassungsbeschwerde Eigenjagdbesitzer Die Besitzer eines Eigenjagdreviers wollen die Jagd auf ihrem Grund und Boden ruhen lassen. Sie halten es mit ihrem Gewissen für nicht vereinbar, Tiere zu töten oder die Tötung durch Jäger in Auftrag zu geben. Nachdem der Antrag auf Ruhen der Jagd im Jahr 2006 von der zuständigen Behörde abgelehnt wurde, klagten die Grundstücksbesitzer durch alle Instanzen. Im August 2010 legten sie Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Der Jagdzwang auf dem eigenen Grundstücksflächen entgegen dem Gewissen des Eigentümers sei ein Verstoß gegen unveräußerliche Grundrechte: Denn das Grundgesetz garantiert in Artikel 4 die Gewissens- und Glaubensfreiheit.

„Zerschlagung“ der Eigenjagdreviere Eine Prüfung ergab, dass auf Flächen, die von Eigenjagdrevieren kraft Landesgesetzes geschluckt werden (der Großgrundbesitzer frisst den Kleingrundbesitzer), nicht gejagt werden darf. In diesen sogenannten Enklaven ruht die Jagd, weil sie keinen Jagdbezirken nach Maßgabe der §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz angehören.

Brandenburg: Anträge von Grundstückseigentümern Auch in Brandenburg beantragen immer mehr Grundstückseigentümer, dass auf ihren Flächen nicht mehr gejagt wird. Unter der Überschrift „Stoppschilder für Jäger“ berichtete die Märkische Oderzeitung von Waldeigentümern in Brandenburg, die bereits im Herbst 2012 das Ruhen der Jagd auf ihren Flächen beantragt haben – inzwischen sind es mehr geworden.

Hamburg: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung „Keine Jagd auf meinem Grundstück!“, titelt das Hamburger Abendblatt und berichtet von einem Grundbesitzer aus Hamburg-Neuengamme, der einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seines Grundstücks aus ethischen Gründen gestellt hat.

Hessen: Antrag für Grundstück in Morschen Jörg Hanstein hat für sein Grundstück in Morschen (Schwalm-Eder-Kreis) den ersten Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt. Bei der Bürgerinitiative »Zwangsbejagung ade« gingen in der letzten Zeit auch vermehrt Anfragen von Grundstückseigentümern aus Hessen ein, welche die Jagd auf ihren Grundstücken nicht länger dulden wollen und Rat suchten.

Niedersachsen: Über 30 Anträge auf Jagdverbot In Niedersachsen haben bereits über 30 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. Und es werden immer mehr. Doch Während in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg die ersten Grundstücke jagdrechtlich befriedet wurden, machen die Behörden in Niedersachsen es Grundstückseigentümern so schwer wie möglich. Doch trotz zahlreicher Schikanen lassen sich die Landbesitzer nicht abhalten, die Jagd auf ihrem Grundstück zu verbieten.

Nordrhein-Westfalen: 10 Hektar jagdfrei! André Hölscher hat es geschafft: Seine beiden landwirtschaftlichen Grundstücke im Münsterland / Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 10 Hektar Fläche sind mit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 jagdfrei. Der 39-Jährige ist als Comedian alias „Bauer Heinrich Schulte-Brömmelkamp“ bekannt. Presse und Fernsehen haben immer wieder über sein Engagement gegen die Jagd auf seinem Grundstück berichtet.

Nordrhein-Westfalen: Grundstück in Geseke jagdfrei Sofort nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 26.6.2012 stellte der Biologe und Ökologe Dr. Karl-Heinz Loske einen Antrag auf Befriedung seiner Grundstücke. Seit 1.4.2014 sind 2,2 Hektar in der mittelwestfälischen Hellwegbörde (Geseke, Kreis Soest) offiziell jagdrechtlich befriedet.

Nordrhein-Westfalen: Grundstück in Höxter jagdfrei Detlef Korsawe freut sich über sein jagdfreies Grundstück im Kreis Höxter beim Naturschutzgebiet …

Nordrhein-Westfalen: Immer mehr Anträge Allein im Kreis Wesel in Nordrhein-Westfalen gibt es bereits 15 Anträge auf Ruhen der Jagd. Auch in Ostwestfalen-Lippe, den Kreisen und der Stadt Bielefeld sind bei den unteren Jagdbehörden mehrere Anträge und Anfragen von Grundbesitzern eingegangen, die auf ihren Flächen die Jagd nicht mehr dulden wollen.

Nordrhein-Westfalen: Jagdgenossin wider Willen Nach Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschrenchte: Verwaltungsgericht Aachen will Grundstückseigentümerin von Zwangsbejagung befreien

Rheinland Pfalz: Landkreis Pirmasens Familie Scholvien protestiert bereits seit Jahren gegen die Zwangsbejagung ihrer Grundstücke in Nünschweiler (Landkreis Pirmansens), insbesondere die Errichtung eines Hochsitzes. Dafür zogen sie sogar vor den Europäischen Gerichtshof für Menschen­rechte. Dieser stellte in seiner Entscheidung vom 15.11.2013 in der Sache Scholvien et al gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beschwerdenummer 13166/08) erneut fest, dass die Zwangsbejagung von Grundstücken ethischer Jagdgegner gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstößt.

Rheinland Pfalz: 25 Hektar in Hohenöllen jadfrei! Das gut 25 Hektar große Grundstück von Margot Scheibe in Hohenöllen-Sulzhof ist seit dem 1. April 2014 offiziell jagdfrei.

Rheinland Pfalz: 2 Hektar in Kusel jagdfrei! Auch von weiteren Grundstückseigentümern aus Rheinland-Pfalz wurden die Flächen von der Behörde jagdrechtlich befriedet: Frank Schlimbach aus Kusel freut sich über 2 Hektar jagdfreies Grundstück in der Pfalz.

Rheinland-Pfalz: Bio-Winzer will Jagd nicht dulden Obwohl es in Rheinland-Pfalz bereits die ersten jagdfreien Grundstücke gibt, warten andere Antragssteller noch darauf, dass ihr Grund und Boden jagdrechtlich befriedet wird. Auch die Bio-Winzerfamilie Gänz kann es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren, wenn Jäger in den ökologisch bewirtschafteten Weinbergen oder auf den Streuobstwiesen Tiere tot schießen. Zum Weingut gehören über 60 Grundstücke.

Saarland: Anträge auf Ruhen der Jagd Auch im Saarland wollen Tier- und Naturfreunde die Jagd auf ihrem Grundstücken verbieten. So hat ein Privatwaldbesitzer im Nordsaarland einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung gestellt.

Sachsen-Anhalt: Grundstück jagdfrei In Sachsen-Anhalt ist das erste Grundstück mit Ablauf des Jagdjahres ab 1.4.2015 offiziell jagdfrei! Damit kam die zuständige Jagdbehörde einer anhängigen Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht zuvor. Bereits 2002 hatte Ludwig Weyhe einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung seiner beiden Grundstücke in der Gemarkung Schielo im Landkreis Quedlinburg gestellt. Er hat auf seinen Flächen ein Biotop geschaffen, um wild lebenden Tieren ein Rückzugsgebiet zu geben. Durch Renaturierungsmaßnahmen wie die Anlage von Hecken ist auf den Flächen bereits ein aus Naturschutzsicht wertvolles, ursprüngliches Brachland entstanden.

Schleswig-Hol: Grundstück in Steinburg jagdfrei Seit Beginn des neuen Jagdjahres am 1.4.2014 sind in Schleswig-Holstein die ersten Grundstücke jagdfrei. Zu Beginn des Jahres 2014 hatten bereits über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt – und es werden immer mehr. Das 6,5 Hektar große Grundstück Jutta Reichardt in Neuendorf-Sachsenbande im Kreis Steinburg nördlich von Hamburg wird seit 1.4.2014 offiziell nicht mehr bejagt.

Schleswig-Hol: Grundstück in Dithmarschen jagdfrei Dieter Grade aus Dithmarschen hat auf seiner 8259 Quadratmeter großen Wiese (ca. 1 Hektar) ein Biotop geschaffen, auf dem auch seltene Pflanzen wie wilde Orchideen wachsen. Der Naturschützer kann es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren, die Jagd auf seinem Grund und Boden zuzulassen. Nach mehrfachen Verzögerungen wurde seinem Antrag auf jagdrechtliche Befriedung Anfang August 2014 zugestimmt.

Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin jagdfrei Familie Karcher besitzt ein malerisches Grundstück im schleswig-holsteinischen Eutin: Eine natürliche Wiese mit Streuobst, Erlenbruch und einem Teich. Ab 1.4.2015 sind die 1,6 Hektar offiziell jagdfrei. „Wir haben schon lange versucht, unser Grundstück jagdfrei zu bekommen“, erzählt Adolf Karcher, ein pensionierter Richter. Das Grundstück hat vier Eigentümer: Ihn, seine Frau Ute und den Sohn mit Schwiegertochter. Vor über 15 Jahren hatte die Familie eine Wiese mit einem Erlenbruch erworben, um einen Lebensraum für verschiedene Tiere zu schaffen.

Schleswig-Holstein: Über 20 Anträge auf Jagdverbot In Schleswig-Holstein über 20 Grundstückseigentümer einen Antrag auf jagdrecht­liche Befriedung ihrer Flächen gestellt – Tendenz steigend.

Thüringen: Anträge von Grundstückseigentümern Auch in Thüringen beantragen immer mehr Grundstückseigentümer, dass auf ihren Flächen nicht mehr gejagt wird. Der MDR berichtete über Wald- und Flurbesitzer aus Thüringen, die ein Jagdverbot auf ihren Grundstücken beantragt haben.

Wildtiere brauchen Ruhezonen Entgegen der von den Jagdverbänden verbreiteten Befürchtungen, werde es laut Wildtierschutz Deutschland aufgrund der jagdlichen Befriedung vieler kleinerer Grundstücke wohl kaum zu höheren Wildschäden kommen. Ganz im Gegenteil: Ruhezonen könnten die gefürchteten Wildschäden vermindern.

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FÄLLE VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN

Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2012

Baden-Württemberg: Grundstücke vorläufig befriedet

Baden-Württemberg: Grundstück in Markdorf (Bodenseekreis) jagdfrei!

Bayern: Grundstücke in Frankenbrunn jagdfrei!

Bayern: Grundstücke in Güntersleben jagdfrei!

Bayern: Grundstück Ostheimer Ölberg jagdfrei!

Bayern: Vier Waldgrundstücke in Niederbayern jagdfrei

Bayern: Weitere jagdfreie Grundstücke

Bayern: Klage vor VG Regensburg

Bayern: Verfassungsbeschwerde Eigenjagdbesitzer

„Zerschlagung“ der Eigenjagdreviere

Brandenburg: Anträge von Grundstückseigentümern

Hamburg: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung

Hessen: Antrag für Grundstück in Morschen

Niedersachsen: Über 30 Anträge auf Jagdverbot

Nordrhein-Westfalen: 10 Hektar jagdfrei!

Nordrhein-Westfalen: Grundstück in Geseke jagdfrei!

Nordrhein-Westfalen: Grundstück in Höxter ab 1.4.2015 jagdfrei!

Nordrhein-Westfalen: Immer mehr Anträge auf jagdrechtliche Befriedung

Rheinland Pfalz: Landkreis Pirmasens

Rheinland Pfalz: 25 Hektar in Hohenöllen jadfrei!

Rheinland Pfalz: 2 Hektar in Kusel jagdfrei!

Rheinland-Pfalz: Bio-Winzer will Jagd nicht dulden

Saarland: Anträge auf Ruhen der Jagd

Sachsen-Anhalt: Jagdgenosse gegen Jagdzwang

Schleswig-Holstein: Grundstück in Steinburg jagdfrei!

Schleswig-Holstein: Grundstück in Eutin ab 1.4.2015 jagdfrei!

Schleswig-Holstein: Grundstück in Dithmarschen jagdfrei

Schleswig-Holstein: Über 20 Anträge auf Jagdverbot

Thüringen: Anträge von Grundstückseigentümern

Wildtiere brauchen Ruhezonen

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ZWANGSBEJAGUNG ADE ÖSTERREICH

Die Initiative zur Abschaffung der Jagd Österreich bringt die Bürgerbewegung „Zwangsbejagung ade!“ nun auch in Österreich ins Rollen:
www.zwangsbejagung-ade.at

AUSTRITT AUS DER JAGDGENOSSENSCHAFT JETZT MÖGLICH!

Am 6.12.2013 ist das »Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften« in Kraft getreten. Sie können jetzt bei der unteren Jagdbehörde einen Antrag stellen, dass Ihr Grundstück jagdrechtlich befriedet wird. Da von Politikern zugegeben wurde, dass die neuen Regelungen den Grundeigentümern den Austritt aus der Jagdgenossenschaft möglichst schwer machen sollen, sind dabei einige wichtige Punkte zu beachten. Hier finden Sie alle Informationen

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Helfen Sie mit, damit sich auch Grundstückseigentümer, die über keine Geldmittel verfügen, einen rechtlichen Beistand in ihrem Verfahren auf Austritt aus der Jagdgenossenschaft leisten können.Denn nur mit einem ausreichenden Spendenaufkommen können weitere Verwaltungsverfahren und, wenn nötig, auch weitere Gerichtsverfahren finanziell unterstützt werden.
Dieser Spendenaufruf richtet sich an alle Tierfreunde, die nicht über Grundstücke verfügen, aber mithelfen wollen, in Deutschland endlich die dringend benötigten Rückzugsgebiete für Wildtiere zu schaffen.

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Lovis Kauertz (Vorsitzender)
Am Goldberg 5, 55435 Gau-Algesheim
T. 0177 7230086
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Leprorello / Faltblatt „Zwangsbejagung ade“ Druckversion [4.671 KB]

40 JAHRE JAGDVERBOT IM KANTON GENF/SCHWEIZ

Im Schweizer Kanton Genf entschied die Bevölkerung 1974 durch Volksabstimmung für ein allgemeines Jagdverbot auf Säugetiere und Vögel. Mit überaus positiven Auswirkungen für die Natur, Tiere und die Menschen: Noch nie war die Biodiversität größer – und die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. An den Ufern des Genfer Sees und der Rhône erhöhte sich die Zahl der überwinternden Wasservögel auf spektakuläre Weise. Vögel und die anderen Wildtiere verlieren immer mehr einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird. So werden wild lebende Tiere wieder erlebbar: Spaziergänger bekommen regelmäßig Wildtiere wie Feldhasen oder Rehe zu Gesicht.
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100 JAHRE JAGDVERBOT: NATIONALPARK SCHWEIZ

Der Schweizerische Nationalpark feiert 2014 sein hundertjähriges Bestehen. Mit seiner Gründung am 1. August 1914 schufen die Pioniere eine einzigartige Wildnisoase. Hier sollte sich die Natur ohne das Dazutun des Menschen frei entwickeln können – und so war von Anfang an die Jagd verboten. Der Schweizerische Nationalpark ist somit ein erfolgreiches Modell für eine Natur ohne Jagd, das beweist: Ohne Jagd finden Tiere und Natur in ein Gleichgewicht. weiterlesen

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Von: Initiative Zwangsbejagung ade [mailto:info@zwangsbejagung-ade.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. September 2016 19:22
An: info@zwangsbejagung-ade.de  
Betreff: „Keine Jagd auf meinem Grundstück“: Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet

„Keine Jagd auf meinem Grundstück“: Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet

Ein Tierfreund und Veganer aus Kärnten will die Jagd auf seinem Waldgrundstück nicht länger dulden und zog vor das Verfassungsgericht. Der Rechtsanwalt beruft sich auf sein Eigentumsrecht und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. Die Verhandlung vor dem höchsten österreichischen Gericht fand am 27.9.2016 statt. Ein Urteil sei frühestens Ende Oktober zu erwarten, hieß es auf Anfrage der Oberösterreichischen Nachrichten, der ORF spricht vom Frühjahr 2017.

Am 15. Dezember 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage sei dringlich, denn es handle sich um einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.

„Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des Jagdgesetzes anordnen könnten“, berichtet nachrichten.at am 28.9.2016.

Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig.

Viele weitere Anträge für Jagdverbot auf privaten Grundstücken in Österreich

Einer der Antragsteller ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich. Der 60-jährige Betriebselektriker hat im Oktober 2015 ein Verbot der Jagd auf seiner 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche beantragt. Anfang September 2016 wurde ihm ein ablehnender Bescheid zugestellt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten. „Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier, zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der Jagd leiden müssen“, zitiert ihn das Nachrichtenportal.

Unterstützt wird er auf dem Weg durch die Instanzen von der Initiative „Zwangsbejagung ade Österreich“ und vom Österreichischen Tierschutzverein ÖTV. „Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig erklärt“, sagt Christian Hölzl, Sprecher des ÖTV.

Grundstückseigentümer berufen sich auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Die Grundstückseigentümer aus Österreich berufen sich auf die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR: Dieser hatte am 26.06.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.

Bereits 1999 hatte das höchste Europäische Gericht im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin festgestellt, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht.

Informationen:

Zwangsbejagung ade Österreich
Dr. Christian Nittmann
Postfach 21 · A-1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at

 

Österreichischer Tierschutzverein ÖTV
Mag. Christian Hölzl
Berlagasse 36 · A-1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at

 

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