
Bürgerinitiative Zwangsbejagung ade
Fälle von Grundstückseigentümern
IMMER MEHR JAGDFREIE GRUNDSTÜCKE
In Deutschland gibt es immer mehr jagdfreie Grundstücke: Seit 1. April 2014 sind in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern etliche Hektar Wiesen, Wälder und Felder offiziell jagdfrei. In Bayernwaren bereits Anfang 2013 die ersten Grundstücke durch einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs jagdfrei gestellt worden. In Baden-Württemberg wurden 2013 Grundstücke vorläufig jagdrechtlich befriedet. Mit Ablauf des aktuellen Jagdjahres werden weitere Grundstücke in Baden-Württembergund Schleswig-Holstein jagdfrei gestellt.
Ein großartiger Erfolg im Sinne der Rechte von Grundstückseigentümern und des Tierschutzes!
Immer mehr Grundstückseigentümer,
die ihren Wald, ihre Wiesen und Felder nicht bejagen lassen wollen, beantragen das Ruhen der Jagd. Möglich macht dies ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Immer mehr Grundstückseigentümer wollen nicht länger hinnehmen, dass Jäger ihre Grundstücke betreten und dort Tiere tot schießen oder Fallen aufstellen. Sie berufen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26.6.2012: Dieser hatte entschieden, dass die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft gegen die Menschenrechte verstößt, wenn der Grundeigentümer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Aufgrund dieses Urteils wurde die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ihre Jagdgesetzgebung entsprechend zu ändern.
Bundesweit haben bereits einige Hundert Grundeigentümer einen Antrag auf jagdrechtliche Befriedung ihrer Flächen gestellt. »Da ist längst eine Lawine ins Rollen gekommen«, sagt Rechtsanwalt Dominik Storr, der über 60 ethische Jagdgegner aus ganz Deutschland vertritt.
„KEINE JAGD AUF MEINEM GRUNDSTÜCK!“
- Allgemein
- Zwangsbejagung ade!
- Presse
- Rechtliche Grundlagen
- Entscheidung EGMR 2013
- Urteil EGMR 2012
- Gesetzesänderung: massiver Einfluss der Jagdlobby
- Stellungnahme Änderung Bundesjagdgesetz
- Beschluss BayVGH 30.1.2013
- Verfassungsbeschwerde 2010
- Berufung Bay. Verwaltungsgerichtshof 2009
- Urteil „Im Namen der Jäger“ 2008
- Musterklage vor Verwaltungsgericht 2007
- Urteil EGMR 2007
- Tierschutz im Grundgesetz und die Jagd
- Urteil EGMR 1999
- Situation in Europa
- Offene Briefe
- Fälle von Grundstückseigentümern I
- Sieg vor dem Europäischen Gerichtshof
- Baden-Württemberg: Grundstücke vorläufig befriedet
- Baden-Wü.: Grundstück in Markdorf jagdfrei
- Bayern: Grundstücke in Frankenbrunn jagdfrei!
- Bayern: Grundstücke in Güntersleben jagdfrei!
- Bayern: Grundstück Ostheimer Ölberg jagdfrei!
- Bayern: Vier Waldgrundstücke jagdfrei
- Bayern: Weitere jagdfreie Grundstücke
- Bayern: Klage vor VG Regensburg
- Bayern: Verfassungsbeschwerde Eigenjagdbesitzer
- „Zerschlagung“ der Eigenjagdreviere
- Brandenburg: Anträge von Grundstückseigentümern
- Hamburg: Antrag auf jagdrechtliche Befriedung
- Hessen: Antrag für Grundstück in Morschen
Von: Initiative Zwangsbejagung ade [mailto:info@zwangsbejagung-ade.de]
Gesendet: Donnerstag, 29. September 2016 19:22
An: info@zwangsbejagung-ade.de
Betreff: „Keine Jagd auf meinem Grundstück“: Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet
„Keine Jagd auf meinem Grundstück“: Österreichischer Verfassungsgerichtshof entscheidet
Ein Tierfreund und Veganer aus Kärnten will die Jagd auf seinem Waldgrundstück nicht länger dulden und zog vor das Verfassungsgericht. Der Rechtsanwalt beruft sich auf sein Eigentumsrecht und seine Ablehnung der Jagd aus ethischen Gründen. Die Verhandlung vor dem höchsten österreichischen Gericht fand am 27.9.2016 statt. Ein Urteil sei frühestens Ende Oktober zu erwarten, hieß es auf Anfrage der Oberösterreichischen Nachrichten, der ORF spricht vom Frühjahr 2017.
Am 15. Dezember 2015 hatte der Verfassungsgerichtshof beschlossen, die Beschwerde des Kärntner Waldbesitzers gegen die Zwangsbejagung zu prüfen. Eine Klärung der Frage sei dringlich, denn es handle sich um einen Eingriff ins Eigentumsrecht. Und der sei noch dazu besonders gravierend, weil der Kärntner die Jagd aus ethischen Gründen ablehne.
„Rechtsexperten sehen darin einen Hinweis darauf, dass die Höchstrichter die gängige Praxis der Zwangsbejagung letztlich für verfassungswidrig erklären und nach dem Vorbild von Deutschland eine Änderung des Jagdgesetzes anordnen könnten“, berichtet nachrichten.at am 28.9.2016.
Auch ein Jagdgegner aus Niederösterreich, Bezirk Melk, ist inzwischen mit seinem Anliegen vor dem Verfassungsgerichtshof. In Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark sind bereits weitere Verfahren anhängig.
Viele weitere Anträge für Jagdverbot auf privaten Grundstücken in Österreich
Einer der Antragsteller ist Werner Scherhaufer aus St. Aegidi in Oberösterreich. Der 60-jährige Betriebselektriker hat im Oktober 2015 ein Verbot der Jagd auf seiner 1,6 Hektar großen Wald- und Wiesenfläche beantragt. Anfang September 2016 wurde ihm ein ablehnender Bescheid zugestellt. Wenn nötig, will er sein Menschenrecht durch alle Instanzen durchfechten. „Erstens sind wir alle in der Familie Vegetarier, zweitens wollen wir nicht, dass auf unserem Grundstück Tiere wegen der Jagd leiden müssen“, zitiert ihn das Nachrichtenportal.
Unterstützt wird er auf dem Weg durch die Instanzen von der Initiative „Zwangsbejagung ade Österreich“ und vom Österreichischen Tierschutzverein ÖTV. „Wir hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort spricht und die Zwangsbejagung für verfassungswidrig erklärt“, sagt Christian Hölzl, Sprecher des ÖTV.
Grundstückseigentümer berufen sich auf Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Grundstückseigentümer aus Österreich berufen sich auf die inzwischen gefestigte Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte EGMR: Dieser hatte am 26.06.2012 in einem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer die Jagd auf ihrem Grund und Boden gegen ihren Willen dulden müssen.
Bereits 1999 hatte das höchste Europäische Gericht im Falle französischer Kläger und 2007 im Falle einer luxemburgischen Klägerin festgestellt, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, wenn Grundstückseigentümer dazu verpflichtet werden, einer Jagdgenossenschaft zwangsweise beizutreten und die Jagd auf ihren Grundstücken zu dulden, obwohl die Jagd ihrer eigenen Überzeugung widerspricht.
Informationen:
Zwangsbejagung ade Österreich
Dr. Christian Nittmann
Postfach 21 · A-1090 Wien
e-mail: info@zwangsbejagung-ade.at
www.zwangsbejagung-ade.at
Österreichischer Tierschutzverein ÖTV
Mag. Christian Hölzl
Berlagasse 36 · A-1210 Wien
e-mail: zentrale@tierschutzverein.at
www.tierschutzverein.at