Gesetzesinitiative “Schächten”
Liebe Tierfreunde,
wie früher schon von Dr. med. Hartinger und jetzt auch wieder von einem Parteimitglied (Augenzeuge) festgestellt, leidet ein Schaf nach dem Kehlschnitt noch ca. 12 Minuten (oder länger) einen grausamen Todeskampf. Deswegen muss eine völlige Streichung der Ausnahmeregelung gefordert werden. Auch die sogenannte Kurzzeitbetäubung wäre reine Augenwischerei. Denn zum einen gelingt diese Betäubungsart nicht immer richtig, dann ist es eine zusätzliche Quälerei für die Tiere. Zum anderen wachen die Tiere nach einer so kurzen Betäubung ziemlich schnell wieder auf und erleben die schrecklichen Schmerzen bei vollem Bewusstsein. Wir können keine faulen Kompromisse machen, sondern hier nur für die Rechte der Tiere sinnvolle Forderungen stellen – ohne WENN und ABER!
Es grüßt Euch
Ingeborg Holst Vorsitzende des LV Bad.-Württemberg
—–Ursprüngliche Nachricht—– Von: News Tierschutzpartei An: basis@listi.jpberlin.de Gesendet: Donnerstag, 27. Mai 2010 13:15 Betreff: Basis Tierschutzpartei News-Mail: Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative “Schächten”
SONDER-NEWS-MAIL
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bittet um Unterstützung
Die Partei Mensch Umwelt Tierschutz bittet alle Parteimitglieder, Tierfreunde und Sympathisanten, die Initiative „Bundesregierung boykottiert weiterhin Gesetzesinitiative Schächten der Länderkammer“, ausgearbeitet von Ulrich Dittmann vom Arbeitskreis für humanen Tierschutz e.V. zu unterstützen!
Hierzu haben wir Ihnen ein Schreiben von Ulrich Dittmann beigefügt.
Fotoquelle: Ulrich Dittmann
Liebe Tierfreunde,
Schlachten ist schrecklich, betäubungsloses Schächten aber grauenvoll für die Tiere. Der Bundesrat fordert immer wieder Verbesserungen in dieser Sache – doch die Bundesregierung sabotiert permanent die Behandlung des entsprechenden Gesetzentwurfes.
Tier-, Natur-, und Umweltverbände, Einzelpersonen und Politiker aller Parteien werden gebeten, sich solidarisch folgendem Ersuchen anzuschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert § 4a Abs.2Nr.2 TierschG zu streichen, resp. den vorliegenden Gesetzesentwurf BT-Drs. 17/1226 (Text siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Schaechten%20BT%20Drs%2017-1226.pdf) der Länderkammer vom 12. Februar 2010 zum so genannten „Schächtparagraphen” dem Parlament unverzüglich zur Abstimmung vorzulegen und umzusetzen.
Schreiben auch SIE freundlich aber deutlich an unsere politischen Entscheidungsträger, Parteien und Fraktionen, Ministerien und Ausschüsse (Mailanschriften/Telefax am Ende der News-Mail).
Diese hier vorliegende Gesetzesinitiative ist die letzte Chance beim Schächten (zumindest) eine Verbesserung durchzusetzen. Wenn die Umsetzung dieser Länderkammerinitiative wieder aus Berlin mit dem Vorwand nebulöser “verfassungsrechtlichen Bedenken” abgebügelt wird, können wir diese Tierschutz-Angelegenheit für die nächsten 5 Jahre – mindestens – abhaken. Deshalb müssen wir versuchen noch mal “Druck” zu machen, soweit es uns mit unseren schwachen Kräften möglich ist.
Der nachstehende Beitrag kann in Teilen oder in Gänze auf Internetseiten übernommen wie auch in Schreiben an unsere „Volksvertreter” (siehe Musterschreiben an Kanzlerin Merkel) Verwendung finden
Herzliche Grüße
Ulrich Dittmann / 26.05.2010
Bundesregierung boykottiert weiter Gesetzesinitiative “Schächten” der Länderkammer !
Ein Scheitern dieser Bundesratsinitiative wäre als politisch gesteuert und gewollt anzusehen.
Betäubungsloses Schächt-Schlachten von Wirbeltieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut Tierschutzgesetz nicht explizit verboten – dass de facto nur per “Ausnahmegenehmigung” (§ 4a Abs. 2 Nr.2 TierSchG ) dieses grauenhafte, vorsätzliche und bewusste zu Tode schinden der so- genannten “Schächttiere” ermöglicht wird. – Letztlich heißt dies im Klartext, dass hier von religiösen Minderheiten Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren eingefordert werden. (siehe „Kurzinformation über das Schächten von Tieren” (http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Startseite/Schaechten.htm)
Der Bundesrat hatte im Sommer 2007 zum ersten Mal mit großer Mehrheit eine Qualmindernde Änderung (nicht Streichung!) des sogenannten „Schächtparagraphen” beschlossen. Doch selbst gegen diese moderate Gesetzesinitiative legte sich die Bundesregierung quer, boykottierte über zwei Jahre bis zum Ende der Legislaturperiode 2009 mit einer vorgeschobenen nebulösen Leerformel “verfassungsrechtliche Bedenken” die von der Länderkammer vorgeschlagenen Verbesserungen im Tierschutz. Insbesondere Politiker von FDP, SPD und den Linken hatten sich in der vergangenen Legislaturperiode in dieser Sache wahrlich nicht mit Ruhm bekleckert. (siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Parteien.htm)
Unter der Federführung des Landes Hessen, ließ der Bundesrat aber nicht locker und brachte den Gesetzentwurf 2010 erneut ein. Am 12. Februar 2010 wurde darüber in der Länderkammer (BR-Drucksache 901/09 – Beschluss) so erneut abgestimmt – wieder mit positivem Ergebnis!
Nach ersten vorliegenden Stellungnahmen der Bundesregierung siehe BT-Drs. 17/1226 soll mit den gleichen, gebetsmühlenartig vorgetragenen, fadenscheinigen Ausflüchten der „verfassungsrechtliche Bedenken” wie in letzter Legislaturperiode, die Bundesratsinitiative erneut ausmanövriert, abgeblockt werden.
Die Initiatoren dieser Gesetzesinitiative in der Länderkammer sind keine juristischen Dummköpfe. Es ist schlicht ungeheuerlich, mit welcher Ignoranz unsere “Volksvertreter” in Berlin das Staatsziel Tierschutz, hochrichterliche aktuelle Vorgaben ( BVerwG Leipzig Az. 3 C 30.05: “…Verwirklichung/Umsetzung des Tierschutzes obliegt dem Gesetzgeber”), den Mehrheitswillen der Länder und des deutschen Volkes negieren (lt. Spiegelumfrage sind 79% der Bürger gegen ein betäubungsloses Schächten), schlicht in den Schmutz treten – und archaisch-anachronistischen Glaubenswunschvorstellungen (“zwingende Religionsvorschriften” sind nicht existent) von omnipotenten resp. omnipräsenten Minderheiten der Juden und Muslime unterordnen wollen.
Gutachterliche Stellungnahmen verschiedenster Juristen bestätigen unisono den Gesetzesänderungsantrag der Länder ausdrücklich als verfassungskonform.
Der renommierte Verfassungsrechtler Prof. Dr. jur. Philip Kunig kommt in einem umfangreichen Rechtsgutachten (siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/Schaechten/Gutachtliche%20Stellungn.htm) unmissverständlich zu dem Ergebnis:
Eine dem hessischen Vorschlag folgende Veränderung des Tierschutzrechts seitens des Bundesgesetzgebers würde sich als Wahrnehmung des diesem Gesetzgeber für den Ausgleich zwischen kollidierenden Verfassungsgütern zustehenden Ermessens darstellen. Sie stünde mit dem Grundgesetz in Übereinstimmung.”
Und mit Schreiben der ´Juristen für Tierrechte´ vom 20. Juli 08 und einer 12-seitigen juristischen gutachtlichen Stellungnahme (siehe http://www.arbeitskreis-tierschutz.de/PDF/Jur_f_Tierrechte.pdf) wandten sich unter Federführung von Dr. Christoph Maisack 69 Juristen an die Politik und forderten eindringlich die Umsetzung der Gesetzesänderung ein:
„Wir richten deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages die dringende Bitte, die Behandlung des vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurfes zur Änderung von § 4a Abs. 2 Nr. 2 Tierschutzgesetz nicht weiter zu verzögern, sondern diesem Gesetz ohne Einschränkungen und Abänderungen zuzustimmen, weil es die verfassungsrechtlich gebotene praktische Konkordanz zwischen den Grundrechten der Religionsangehörigen und der Staatszielbestimmung zum Tierschutz herbeiführt und zugleich den Stand der mehrheitlich konsensfähigen Wert- und Gerechtigkeitsvorstellungen der Bevölkerung widerspiegelt. An die Fraktionsvorstände ergeht die Aufforderung, die Abstimmung freizugeben, damit jeder Abgeordnete eine von politischen Vorgaben unbeeinflusste Gewissensentscheidung treffen kann.”
Auch die Tierärzteschaft beharrt explizit auf einer Gesetzesänderung. Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK) nach Auswertung von weltweit durchgeführten 70 gutachtlichen Untersuchungen zum betäubungslosen Schlachten in der Report-Sendung vom 7.Juli 2008: „Wissenschaftlich erwiesen ist, dass es selbst unter optimalen Bedingungen bei dem überwiegenden Teil betäubungslos geschlachteter Tiere zu erheblichen Leiden und Schmerzen kommt. (…) Es liegt ein klarer Fall von Tierquälerei vor. Und es kann nur so sein, dass diese Ausnahmen nicht mehr zugelassen werden. Und damit muss das Gesetz geändert werden. Das ist unsere Position.” Dr. Karl Fikuart, auch BTK, ergänzte: „…die öffentliche Meinung und die wissenschaftlichen Erkenntnisse sprechen eindeutig dafür, dass hier eine Änderung des Tierschutzgesetzes unbedingt, zwingend notwendig ist.”
Und als betroffener Muslim stellte Prof. Tamer Dodurka, Fakultät Veterinärmedizin der Universität Istanbul, unmissverständlich klar:
„In unserem Land hat die Religionsbehörde, die zuständig für Religionsangelegen- heiten ist, eine Fatwa, also eine religiöse Vorschrift, gegeben und erklärt, eine Schlachtung mit Betäubung verstoße nicht gegen den Islam. Für den Islam ist es wichtig, dass das Tier noch vor seinem Tod geschnitten wird und dass sein ganzes Blut abfließt. In dieser Hinsicht tötet die Betäubung das Tier nicht. Also: Tiere könnten mit Betäubung islamgemäß geschlachtet werden, aber eine erneute Auseinandersetzung über das Schächten ohne Betäubung scheuen bislang die Politiker hier in Deutschland.”
Auch von jüdischer Seite regt sich dankenswerter Weise der Widerstand. In verschiedensten Veröffentlichungen und einem an den Zentralrat der Juden gerichteten “Offenen Brief” betont Dr. Hanna Rheinz von der ´Initiative Jüdischer Tierschutz´ mit Sitz in Weilheim ausdrücklich: „Es gibt aus halachischer Sicht keinen Grund, warum eine reversible Elektrokurzzeitbetäubung mit dem Gebot der schonendsten Tötung nicht vereinbar sein sollte, denn ein so betäubtes Tier ist nicht Aas. (…) Die von der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland geschützte Religionsfreiheit bleibt bei einer Streichung von Nr. 2 Abs. 2 des § 4 a Tierschutzgesetzes, der Abschaffung des religiös motivierten betäubungslosen Schlachtens, gewahrt.”
In diesem Zusammenhang sei auch ein Urteil des Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg/EGMR (Application no. 274 177 95) angeführt: Verbot des Schlachtens ohne Betäubung verstößt nicht gegen Religionsfreiheit. Rituelles Schlachten ist kein Gottesdienst. Der französische Staat hatte der Vereinigung Chaáre Shalom ve Tesedek, einer jüdisch-orthodoxe Gruppe nicht erlaubt zu schächten, d.h. betäubungslos zu schlachten. Der EGMR sah darin keinen Verstoß gegen die Religionsfreiheit…
Fritz Frey, Magazin-Report, resümiert:
„Manchmal hilft ja auch ein Blick über den deutschen Tellerrand. Und siehe da: In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren verboten. Für Geflügel jedoch erlaubt. In Schweden, Island und Liechtenstein ist Schächten verboten. Mit anderen Worten: Wenn man es verbieten WILL, geht es auch.”
Unsere Bundesregierung abgehoben im Elfenbeinturm thronend, „WILL” aber ganz offenbar nicht und versucht mit allen Mitteln zu verhindern, dass dieser Gesetzentwurf den Abgeordneten, dem Parlament, zur Abstimmung vorgelegt wird:
Mit einer jeglichem Demokratieverständnis entgegenstehenden, manipulativen politischen Vor-Entscheidung, eben diesem lähmenden Zauberbann-Spruch „…verfassungsrechtliche Bedenken” gebetsmühlenartig auf den Lippen, versucht man ergebnisoffene Beratungen in den weiteren Gremien von vornherein schlicht zu ersticken.
Rücksichtslos soll Sachverstand rückgratlosem, politischem Kalkül untergeordnet – Tierschutz den Götzen Lobbyismus und Multikulti geopfert werden.
Dies muss verhindert werden. Unsere von “politischer Korrektheit” und Anthropozentrismusdenken zu großen Teilen geradezu messiashaft durchdrungenen „Volksvertreter” müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille nicht vorbeiregiert werden kann und darf.
Die seit Jahren in den politischen Gremien schmorende Bundesrats-Gesetzesinitiative “Schächten” muss endlich umgesetzt werden! Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz.
Es darf und wird in dieser Sache keine Ruhe geben.
V.i.S.d.P. Ulrich Dittmann / 26. Mai 2010ulrich.dittmann-arbeitskreis-tierschutz@web.de / www.arbeitskreis-tierschutz.de
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Mailanschriften/Telefax:
Bundespräsident Horst Köhler poststelle@bpra.bund.de (Fax: 030/2000 1999)
Kanzlerin Angela Merkel angela.merkel@bundestag.de (Fax: 030/4000 1819)
Kanzleramtsminister Ronald Pofalla ronald.pofalla@bundestag.de (Fax: 030/227 76997)
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Ilse Aigner ilse.aigner@bundestag.de (Fax: 0228/ 529 4262)
Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestags:
elv-ausschuss@bundestag.de (Fax: 030 227 36022)
Vorsitzender: Hans-Michael Goldmann (FDP) hans-michael.goldmann@bundestag.de (Fax 030/227 76771)
Stellvertr. Vorsitz. Ulrike Höfken (Grüne) ulrike.hoefken@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76 332)
Einige Mitglieder des Ausschusses:
Peter Bleser (CDU/CSU) peter.bleser@bundestag.de (Fax 030/ 227 76 596)
Gustav Herzog (SPD) gustav.herzog@bundestag.de (Fax 030/ 227 76 427)
Cornelia Behm (Bündnis 90/Die Grünen) cornelia.behm@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76 165)
Karin Binder (Die Linke) karin.binder@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76600)
Bundesministerium der Justiz
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de (Fax 030 / 227 76402)
Rechtsausschuss des Bundestags :
Vorsitz. Siegfried Kauder (CDU/CSU) siegfried.kauder@bundestag.de (Fax 030 / 227 76563)
Stellvertretender Vorsitz. Wolfgang Neskovic (Linke) wolfgang.neskovic@bundestag.de (Fax 030/ 227 76468)
Bundestagsfraktionen-Geschäftsstellen
CDU/CSU fraktion@cducsu.de (Fax: 030/ 227 560 61)
FDP fraktionsbuero@fdp-bundestag.de (Fax: 030/227 56 778))
Bündnis 90/Die Grünen info@gruene-bundestag.de (Fax: 030/ 227 565 52)
SPD frabuero@spdfraktion.de (Fax :030/ 227 568 00 od. 030/227 560 85)
Die Linke fraktion@linksfraktion.de (Fax: 030 / 227 76 248)
Die Spitzenämter der Bundestagsfraktionen
SPD:
Fraktionsvors.: Dr. Frank-Walter Steinmeier. frank-walter.steinmeier@bundestag.de
(Fax: 030 /227 560 85)
Stellvertr. Vors. Ressort Umwelt, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Ulrich Kelber. ulrich.kelber@bundestag.de (Fax: 030/227 76 008)
Erster Parlamentar. Geschäftsführer: Thomas Oppermann thomas.oppermann@bundestag.de (Fax: 0551 / 3817399)
CDU/CSU:
Fraktionsvors.: Volker Kauder. volker.kauder@bundestag.de ( Fax: 030/ 227 76 601)
Erster Stellvertr. Vors.: Dr. Hans-Peter Friedrich. hans-peter.friedrich@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 040)
Erster Parlamentar. Geschäftsführer: Peter Altmaier. peter.altmaier@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 56 217)
Bündnis 90/Die Grünen:
Fraktionsvors.: Renate Künast. renate.kuenast@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76 913)
Und: Jürgen Trittin. juergen.trittin@bundestag.de (Fax: 030 / 227 67203)
Erster Parlamentar. Geschäftsführer: Volker Beck. volker.beck@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 880)
Die Linke:
Fraktionsvors.: Dr. Gregor Gysi. gregor.gysi@bundestag.de (Fax: 030/ 63 22 43 58)
Stellvertret. Vors. Ressort Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Gesine Lötzsch. gesine.loetzsch@bundestag.de (Fax: 030/ 227 760 70)
Erste Parlamentarische Geschäftsführerin: Dagmar Enkelmann. dagmar.enkelmann@bundestag.de (Fax: 030/ 76 219)
FDP:
Fraktionsvors: Birgit Homburger. birgit.homburger@bundestag.de
(Fax: 030/ 227 76 782)
Arbeitskreis Ernährung und Landwirtschaft: Dr. Christel Happach-Kasan info@happach-kasan.de (Fax: 030/227 76 113)
Parteien
SPD Vorsitz. Sigmar Gabriel sigmar.gabriel@bundestag.de (Parteizentrale Fax. 030 / 25 991 410)
CDU Vorsitz. Angela Merkel angela.merkel@bundestag.de (Parteizentrale Fax: 030/ 220 70111)
CSU Vorsitz. Horst Seehofer direkt@bayern.de (Fax: 089 / 29 40 44)
FDP Vorsitz. Guido Westerwelle guido.westerwelle@bundestag.de (Parteizentrale Fax: 030 / 284 95 822)
Die Linke Vors. Lothar Bisky lothar.bisky@die-linke.de ( Parteizentrale Fax: 030 / 24 009 631)
Bündnis 90/Die Grünen Vorsitz. Claudia Roth buero.roth@gruene.de (Fax: 030 / 284 42 210)
und Cem Özdemir cem.oezdemir@gruene.de (Fax: 030/ 28442 235)
Tierschutzbeauftragte der Parteien
SPD: Heinz Paula heinz.paula@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76011)
CDU/CSU: Dieter Stier dieter.stier@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76109)
FDP: Christel Happach-Kasan christel.happach-kasan@bundestag.de (Fax. 030/227 76 113)
Bündnis 90/Die Grünen: Undine Kurth undine.kurth@bundestag.de Fax: 030/ 76 506)
Die Linke: Kirsten Tackmann kirsten.tackmann@bundestag.de (Fax: 030/ 227 76 308)
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